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... Strafurteilen zum Trotz, sein Ohr dem Ausland geliehen

  • Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1) und Weiterverbreiten (§ 2).

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Verfasserangaben:Michael P. HensleGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17759
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land''
Untertitel (Deutsch):die Verfolgung des verbotenen Hörens ausländischer Sender während des Zweiten Weltkriegs in Südbaden
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2004
GND-Schlagwort:Südbaden; Weltkrieg 〈1939-1945〉; Auslandsrundfunk; Sondergerichtsverfahren
Jahrgang:123
Erste Seite:139
Letzte Seite:162
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte von 1806 bis 1952 / Drittes Reich
Zeitschriften:Schau-ins-Land / 123.2004
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International