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1. Im Jahre 774 schenkte Karl der Große seinem Hofkaplan F ulrad
von St. Denis aus dem königlichen Fiskus Kinzheim eine große Waldmark in den Vogesen zu beiden Seiten des Lebertals, und zwar
für die von Fulrad „in sua proprietate ... infra finis Audaldovillare" gegründete cella Fulradovillare; entsprechend der
Waldnatur der Schenkung sind Fisch- und Vogelfang und Weiderecht die
besonders herausgestellten Nutzungsrechte. [...] In der Folgezeit erscheint die Schenkung Karls stets im Besitz von
Leberau und dann in dem des Herzogs von Lothringen, nachdem dieser
die Klostervogtei über Leberau gewonnen hatte. Die Cella St. Pilt wird
zum Anhängsel von Leberau und war wohl zeitweise in dieses inkorporiert.
Jedenfalls ist so St. Pilt, nicht aber Orschweiler, auf dessen Bann es bis ins
18. Jh. lag, mit dem Herzogtum Lothringen vereint gewesen, obwohl es
nicht im Bereich der Schenkung von 774 errichtet worden war.
Erst vor wenigen Jahren hat Bayern begonnen, sich ein historisches Ortsnamenbuch
zu schaffen und damit die Kommission für bayerische Landesgeschichte
bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften beauftragt.
Welche Lücke sich damit zu schließen beginnt, glauben wir in Baden zu wissen,
die wir nun schon ein halbes Jahrhundert das für seine Zeit geradezu
mustergültige, noch heute unentbehrliche Topographische Wörterbuch des
Großherzogtums Baden von ALBERT KRIEGER schon in zweiter Auflage besitzen.
Dafür kommen nun dem bayerischen Werk Leistungen und Erfahrungen
eines halben Jahrhunderts zugute.
Beiträge zur Weiler-Frage
(1954)
Die Erkenntnis, daß der Sinn- und Formgehalt einer Ortsbezeichnung aus
dem Bewußtsein des Volkes verschwindet, sobald sie zum Ortnamen erstarrt
ist, erlaubt uns eine neue Stellungnahme zu einem wesentlichen Punkte der
freilich schon etwas älteren -weiler-Theorien von HANS WITTE und OTTO
BEHAGHEL, die aber, soweit ich sehe, bis heute noch beibehalten und nur
von einem Teil der Forscher aufgegeben worden sind. Beide meinen nämlich,
daß es zu der Zeit, da die -weiler-Ortsnamen in den Urkunden erscheinen,
noch kein deutsches Appellativum „Weiler" gegeben habe, dieses vielmehr
erst in späterer Zeit aus dem Ortsnamen abstrahiert, abgeleitet worden sei.
Beide begründen damit ihre Auffassung von der keltoromanischen oder
römischen Herkunft der -weiler-Ortsnamen; von den Deutschen könnten sie
nicht gebildet sein, weil es ein deutsches Lehnwort „Weiler" damals noch
nicht gab.
1. In älteren Urkunden- und topographischen Wörterbüchern ist die
Methode der Ortsnamenidentifizierung oft noch nicht voll ausgebildet.
Man glaubt Ortsnamen, für die man in heutigen Namen keine genaue Entsprechung
findet, wenigstens in ähnlich klingenden Namen wiederzufinden;
die Unsicherheit zeigt sich gelegentlich darin, daß man mehrere Möglichkeiten
offen läßt; so schlägt z. B. Wartmann für ein 837 genanntes
Reinberc drei Möglichkeiten vor: Reimensberg (Kirch-Gem. Affaltrangen,
Thurgau), Remensberg (K.G. Wuppenau, Th.), Ransberg (K.G. Oberglatt,
St. Gall. ) oder für das von seinem Vater Adalram dem Tradenten vererbte
novale Adalrammiswilare sogar vier: Altschwil (K.G. Krinau, St. G.),
Anschwil (K.G. St.- Josefen, St. G.), Amriswil (Thurg.), das aber schon als
Amalgeriswilare erscheint, Alterswil (K.G. Oberglatt, St. G.), das aber
schon als Altricheswilare erwähnt wird. Schon die beiden letzten Beispiele
müssen Bedenken erregen, weil moderne Namen aufgezählt werden, auf
die andere ältere Namen viel besser passen.
Der Bergrain ist ein Sporn der Niederterrasse, der gebildet wird von
der Rheinaue und der des Feuerbaches. An seinem Fuß liegt das Dorf
Kirchen, das inzwischen mit seinem Nachbarort zu der Gemeinde Efringen-
Kirchen im Landkreis Lörrach zusammengeschlossen wurde. [...]
An der Südwestseite der Hochfläche steigt die Straße Kirchen-Eimeldingen
aus der Stromaue herauf zur Niederterrasse. Längs dieser Straße befindet
sich eine nunmehr aufgegebene Kiesgrube von großem Ausmaß. Sie wird
sicher schon lange betrieben. In dem Ortsplan eines Grundbuches aus den
Fünfzigerjahren des 19. Jahrhunderts, der auf dem Rathause liegt, ist sie
längst noch nicht so weit neben der Straße in die Niederterrasse hinein
vorgetrieben.
Der erste Fund aus dem Bereich der Kiesgrube wird aus dem Jahre 1880
gemeldet. Es handelt sich um ein alamannisches Plattengrab. Einige weitere
Gräber dieser Art wurden um die Jahrhundertwende beobachtet.
Die vorliegende Studie widmet sich der Entwicklung der Heidelberger Chemiefirma Teroson von einem kleinen Familienbetrieb zu einem mittelständischen Industrieunternehmen. Geprägt wurde dieser Aufstieg zwischen 1930 und dem Beginn der 1950er Jahre von Erich Ross, dem Firmenchef der 2. Generation. Welche Haltung nahm er gegenüber der NS-Ideologie und dem NS-Staat ein? War er ein überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus oder ein tüchtiger Unternehmer, der sein Verhalten im Interesse der Firma dem NS-System anpasste? In welchem Maße begünstigten der Wirtschaftsaufschwung der 1930er Jahre, die Aufrüstung und die Kriegswirtschaft den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens? Wie überstand Ross die Zeit der amerikanischen Besatzung und wie führte er den Ausbau der Firma in der frühen Bundesrepublik fort?
Nach 1945 wollten manche Institutionen, Firmen und Privatpersonen die jüngste Geschichte ihres Betriebs, Geschäfts oder ihrer Immobilie lieber nicht thematisieren. Die „Arisierung“ in der NS-Zeit war tabu. Auf eine Definitions-Diskussion des Begriffs „Arisierung“, der in jüngster Zeit eine, durchaus begründbare, Erweiterung in den Kultur- und Kunstbereich erfahren hat, soll hier verzichtet werden. Für die vorliegende Untersuchung ist der mit offenem oder subtilem Druck erzwungene Übergang von Eigentum jüdischer Einwohner in nichtjüdische Hand gemeint. Hierzu zählt auch manch „freiwilliger“ Verkauf in der NS-Zeit, der bei genauerem Hinsehen so freiwillig nicht war. Es handelte sich um Notverkäufe, die der Finanzierung der lebensrettenden Flucht ins Exil dienen sollten. Die Verkaufsverhandlungen verliefen unter unfairen Bedingungen, der Preis wurde weit unter den Marktwert gedrückt. Im Grunde sind diese Vorgänge besonders infame Formen von Enteignung. Während Nutznießer und Profiteure der „Entjudungen“ rasch Gras über die Vorgänge wachsen lassen wollten, mussten die Opfer in den Nachkriegsjahren meist einen zähen und langen Kampf um ihre Ansprüche auf Entschädigung und „Wiedergutmachung“ führen. Die Öffentlichkeit schien lange am Thema „Arisierung“ wenig interessiert. Firmengeschichten wiesen für die Jahre 1933–1945 bemerkenswerte Lücken auf oder griffen zu euphemistischen Formulierungen und nebulösen Darstellungen, die nichts erklärten. Langsam erst kam die Aufarbeitung der wahren Hintergründe in Gang, und ungeschönte Chroniken einzelner Firmen und Ortschaften entstanden. Doch es bleibt noch viel zu recherchieren, auch für Heidelberg steht eine detaillierte und umfassende Darstellung der „Arisierungen“ noch aus. Ein ungewöhnlicher und interessanter Fall ist die „Arisierung“ der damals in Heidelberg ansässigen Handelsfirma mit dem offiziellen Namen „Hopfenhandlung Leon Weil – Mitinhaber Max Eisemann“. Die Quellenlage zu diesen Vorgängen ist sehr gut. Dokumente aus dem Archiv der Firma Hildegard Eisemann KG, dem Stadtarchiv Heidelberg und dem Generallandesarchiv Karlsruhe ergänzen sich und lassen in
der Zusammenschau ein detailliertes und nahezu lückenloses Bild dieser besonderen „Entjudung“ entstehen.
Kirchheim, 1. April 1920
(2020)
Am 1. April 2020 jährte sich die Eingemeindung Kirchheims nach Heidelberg zum einhundertsten Mal. Diese wurde also in der politisch unruhigen Zeit kurz nach dem Ersten Weltkrieg vollzogen. Entscheidende Weichenstellungen waren teilweise schon während des Krieges erfolgt. Dass in dieser Zeit ein solcher Schritt gewagt wurde, mag überraschen. Die Annahme scheint plausibel, die Gemeinden hätten damals andere Sorgen gehabt. Im Folgenden soll daher neben dem Ablauf des Eingemeindungsprozesses auch der Zusammenhang mit den Zeitverhältnissen untersucht werden: Inwieweit haben Krieg und Nachkriegszeit Verlauf und Zeitpunkt der Eingemeindung beeinflusst? Darüber hinaus soll untersucht werden, wie die Eingemeindung Kirchheims zu allgemeinen Linien der Stadtpolitik und Stadtentwicklung Heidelbergs in Beziehung stand. Weiterhin soll nach Haltungen und Einstellungen gefragt werden, die zur Eingemeindung auf lokaler Ebene bestanden. Kirchheim befand sich damals strukturell auf dem Weg von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zum Arbeiterwohnort. Daraus ergibt sich die Frage, ob in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen unterschiedliche Meinungen bestanden.