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Der Moment zu gehen
(2004)
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs waren die alten Landkarten ungültig geworden. Und manche Begriffe erhielten eine neue, vorher allerhöchstens momentan angedachte oder, wer weiß, erträumte Dimension. Am 20. Januar 1991 beschlossen Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland, jüdischen Flüchtlingen aus der GUS und den Baltischen Staaten den Status von Kontingentflüchtlingen zu gewähren, wie er 1973 zuerst den chilenischen Flüchtlingen zugute gekommen war. Dieser Status meint: unbegrenztes Aufenthaltsrecht mit Arbeitserlaubnis ohne Asylverfahren. Im Hintergrund dieser Maßnahme stand zweifellos das Schulternwollen einer gewaltigen Verantwortung: dieses Deutschland dürfe jüdischen Flüchtlingen niemals mehr die Tür vor der Nase zuschlagen. In den kleinen, überalterten jüdischen Gemeinden in diesem Land indes, die mitunter nur mit Mühe einen Minjan für ihre Schabbatgottesdienste aufbrachten, glomm noch ein anderer Hoffnungsfunke auf: dass sie nämlich durch diese jüdischen Emigranten - gewissermaßen als Vitaminstoß in durchaus heroischer Dosis - wieder zu Kräften kommen könnten.
„Die Ortenau" weist in den 83 Jahrgängen seit ihrer Gründung im Jahr 1910 weder zum Stichwort „Zigeuner" noch zum Namen Sinti einen Eintrag auf. Das ist schon bemerkenswert, wenn man an die mehrhundertjährige Anwesenheit dieses Volkes in Deutschland denkt. Sollten die „Zigeuner" durch die Jahrhunderte hinweg so ganz ohne Erwähnung in den Archiven der Ortenau geblieben sein? Natürlich nicht. In den Ratsprotokollen der mittelbadischen Städte, in fast jedem Kirchenbuch und jeder Adelsrechnung finden wir ihre Spuren. Allerdings, und das mag bereits einer von mehreren Gründen für die fehlende Kenntnisnahme durch die Historiker sein, sind sie dort mit unterschiedlichen Namen registriert. Oft heißen sie „Heiden", was ein alter, schon seit der Einwanderung in Deutschland im 15. Jahrhundert bekannter Name für sie ist. Manchmal werden sie auch die „Tatern" genannt, manchmal „die Leute aus dem Kleinen Ägypten" oder überhaupt „Ägypter", und alles das meint doch eigentlich „Zigeuner". Die Eigennamen Sinti oder Roma finden wir noch nicht in den Archiven. So wird sich dieser Beitrag zur Geschichte eines Volkes in Mittelbaden des archivisch am häufigsten belegten Namens „Zigeuner" bedienen, der Quellenlage
entsprechend immer ohne Gänsefüßchen.
In Ergänzung und als Illustration der Übersetzung der lateinischen Beschreibung der Ortenau durch den Humanisten Ottelinus teile ich diesen Fund mit: Die Stiftsbibliothek St. Gallen besitzt viele Handschriften aus der Sammlung des Schweizer Humanisten Aegidius Tschudi, darunter auch etliche handschriftliche Karten von seiner Hand. Mit einem Teil seines Nachlasses wurden sie im Jahr 1768 vom St. Galler Abt Beda angekauft. In der Handschrift Nr. 664 dieser Bibliothek, auf den Seiten 192-193, befindet sich eine handgezeichnete Karte von Tschudi, mit brauner Tusche gezeichnet, in der er den südwestlichen Teil von Baden, das Elsass und das angrenzende Lothringen kartografisch exakt darstellt. Die rechte Kartenhälfte zeigt den Oberrhein, und dort ist deutlich zu lesen: ,,Ortnaw - Mortnaw". Scheinbar war zur Zeit Tschudis die Landschaftsbezeichnung Ortenau noch nicht fixiert, so dass er beide Namen anführte. Auch Sebastian Münster sprach in seiner „Cosmographia" (1544) ja bekanntlich von der Mortnaw und den früher dort lebenden Mördern, von der sie ihren Namen habe. Als eine der frühen Ortenau-Karten sei diese Handschrift hier vorgestellt. Eine sichere Datierung der Skizze gibt es nicht. Sie wird wohl im Zusammenhang der kartografischen Bemühungen Tschudis um seine Schweizerkarte, die 1538 veröffentlicht wurde, entstanden sein.
Eine lateinische Beschreibung der Ortenau und ihrer Flüsse aus dem Jahr 1531 von Jakobus Ottelinus
(2005)
1886 erschien in Leipzig der Briefwechsel des gelehrten Humanjsten Beatu Rhenanus. In dieser Briefsammlung befindet sich ein mehrseitiger lateinischer Brief eines gewissen Ottelinus Laranus an Beatus Rhenanus vom Jahr 1531. ,,Laranus" verweist auf den Wohnsitz des Schreibers, nämlich auf Lahr. Über diesen Ottelinus ist nur wenig bekannt. Die offizielle Lahrer Stadtgeschichte meint, er sei Pfarrer in der Stadt gewesen, setzt aber ein Fragezeichen hinter diese Bemerkung. Mehr über ihn fand Uwe Schellinger heraus: am 7.2.1527 hatte Ottelinus an den Reformator Martin Bucer in Straßburg geschrieben und über die Aktivitäten der im Lahrer Raum tätigen Wiedertäufer berichtet. Er tat dies mü den übelsten Schimpfwörtern - eines Humanistenschülers eigentlich nicht würdig. Denn das soll er einmal gewesen sein: ein Schüler des berühmten Beatus Rhenanus drüben an der Lateinschule in Schlettstadt.
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."
Seit etwa drei Jahrzehnten versuchen sich Forschungen zur Sportgeschichte im Kanon der Geschichtswissenschaften zu etablieren, seit einigen Jahren geschieht dies mit zunehmender Akzeptanz und Beachtung. Lange Zeit hat die allgemeine Geschichtsschreibung den Sport als Untersuchungsgegenstand allerdings nicht zur Kenntnis genommen und die Erforschung
seiner historischen Abläufe den Sportwissenschaften überlassen. Als Erklärung hierfür wird eine generelle bildungsbürgerliche Distanz zum Sport angenommen. Es war in Deutschland - etwa im Gegensatz zu den englischsprachigen Ländern - lange Zeit keinesfalls selbstverständlich, Sport und Sportereignisse als integralen Bestandteil des kulturellen Lebens anzuerkennen. Im Gegenteil: der Sport und seine gesellschaftlichen Begleiterscheinungen wurden von vielen sogar als „Un-Kultur" eingestuft, mit der Folge, dass sich innerhalb der Geistes- und Kulturwissenschaften kaum Interesse an der Erforschung entsprechender Inhalte regte. Inzwischen hat sich die Situation fast grundlegend geändert. Es entstehen mehr
und mehr solide Arbeiten auf diesem Feld, so dass die Historiographie des Sports allmählich ihren früheren Exotenstatus abzustreifen beginnt. Neben den einzelnen Sportverbänden sind es vor allem wissenschaftliche Institute oder verschiedene Universitätsabteilungen, die entsprechende Forschungsarbeiten fördern und vorantreiben. Für Baden-Württemberg nimmt
in diesem Zusammenhang seit einigen Jahren das Institut für Sportgeschichte e. V. in Maulbronn eine innovative Stellung ein.
Das Thema „Gesundheit und Krankheit im mittelbadischen Raum" ist ein passender Anlass dafür, auf die bisherigen Abhandlungen zu diesem Thema in den bisher 85 Jahrgängen der „Ortenau" einzugehen. Im Hinblick auf die Gliederung soll zwischen den weltlichen und geistlichen Trägem der Institutionen, welche sich um das gesundheitliche Wohl der Menschen
verdient gemacht haben, unterschieden werden. Ferner stehen im dritten Kapitel die Kurzbiographien von wichtigen
Medizinern und Sanatoriumsgründern zur Erörterung an. Die Medizin im Mittelalter und der frühen Neuzeit beruhte oftmals auf dem Volksglauben. Deswegen erfährt auch das Kapitel „Volksmedizin in Altenheim" die notwendige Beachtung. Abschließend wird die Geschichte der Kurorte Peterstal und Griesbach im Vordergrund stehen.
Der Kippenheimer Höfer-Fund
(2007)
Mit der offiziellen Übergabe von mehreren hundert professionell restaurierten und archlvisch erschlossenen Originalunterlagen als Depositum an das Kreisarchiv des Ortenaukreises am 24. September 2004 fand ein Projekt des Fördervereins Ehemalige Synagoge Kippenheim e.V. seinen erfolgreichen Abschluss, das in Zusammenarbeit mit dem Hauptstaatsarchlv Stuttgart und durch die großzügige Förderung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg einen in Form und Umfang einzigartigen Bestand zur Geschichte des Ortenauer Landjudentums der Forschung zugänglich macht. Mitte der 1990er-Jahre hatte der Kippenheimer Metzgermeister Hans Höfer während Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden seines Hauses, verborgen unter alten Schindeln und teilweise eingewickelt in Einschlagpapiere, zahlreiche Dokumente und Schriftstücke gefunden, die sich der Familiengeschichte der im 19. Jahrhundert in diesem Haus lebenden jüdischen Familie Weil/Weill zuordnen ließen. Hans Höfer wandte sich mit seinem überraschenden Fund an den Förderverein Ehemalige Synagoge Kippenheim e.V. Nach einer längeren Vorlaufphase, in der das Material erstmals gesichtet wurde und vor allem Fragen zu den Besitzverhältnissen und der endgültigen Aufbewahrung geklärt werden mussten, konnte der Bestand zwischen 2003 und 2005 archivisch aufgearbeitet werden.
Zu Beginn bin ich mir durchaus bewusst, dass der Begriff „Nachwendezeit" ein heutiger, ein moderner ist und schlichtweg die Zeit nach der Wiedervereinigung von DDR und BRD nach den Jahren 1989/1990 bedeutet. Es war also eine Nachwendezeit nach einem Wiedervereinigungsvertrag und nicht nach einem Krieg. ,,Nachwendezeit" 1802 bis 1820 bedeutete in diesem Sinne weit mehr. Es war eine Zeit, in der politische Werte und die Philosophie sich grundlegend gewandelt haben. Die sogenannte Aufklärung strebte eine geistige Freiheit an und die Französische Revolution in ihrer Folge erstrebte die Abschaffung der Feudallasten und die Säkularisation (die Umwandlung der geistlichen, kirchlichen Güter in weltlich-staatliche). Napoleon war der Repräsentant dieser beiden Strömungen. Die europäischen anderen Länder wandten sich gegen ihn in mehreren Koalitionskriegen, in denen sich verschiedene Kriegspartner zusammen gegen Napoleon stellten.
Sie verloren aber diese Kriege nacheinander, so dass plötzlich und insbesondere seit dem Frieden von Luneville Napoleon und seine geistig-politische Welt an der Spitze Europas standen. Er wollte dies nutzen und insbesondere die Grenzen Frankreichs nach Osten an den Rhein vorschieben. Dies waren die immer wiederkehrenden Forderungen seiner Friedensschlüsse.
Am 1. November 1007 vollzog Heinrich II. auf der Frankfurter Synode die Gründung des Bistums Bamberg. Fast der gesamte Reichsepiskopat, acht Erzbischöfe und 27 Bischöfe, war anwesend. Der Bischof Heinrich von Würzburg war jedoch nicht erschienen und hatte als seinen Vertreter den Kaplan Berengar entsandt. Im Namen seines Herrn erhob dieser Einwände gegen die dem Bistum Würzburg zugemutete Amputation zugunsten des neuen Bistums. Zwar hatte der Herrscher sich am 25. Mai mit dem Würzburger Bischof abgesprochen. Dieser hatte seine Zustimmung signalisiert, auf den Radenzgau und einen Teil des Volkfeldes zugunsten des neuen Bistums zu verzichten, hatte aber dafür neben materiellen Kompensationen das Versprechen des Königs erhalten, Würzburg zum Erzbistum zu erhöhen. Damit wären aber die Rechte des Mainzer Metropoliten Willigis geschmälert worden, mit dessen Unterstützung sich Heinrich im Thronstreit gegen seinen Widersacher Herzog Hermann II. von Schwaben durchgesetzt hatte. Schon aus diesem Grund hatte Heinrich nicht ernsthaft daran gedacht, den Würzburger Wunsch zu erfüllen.