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Der Osnabrücker Kirchenhistoriker Martin H. Jung behandelt 2014 in seinem inzwischen zu einem Standardwerk avancierten Studienbuch „Kirchengeschichte“ auch die Bedeutung von Kirchengeschichte in der Region: „Geschichte hat immer regionale und lokale Bezüge […] häufig kann die große Geschichte gerade an der Lokal- und Regionalgeschichte anschaulich werden. […] Unsere unmittelbare Umgebung ist wie ein aufgeschlagenes Religionsbuch oder ein geöffnetes Archiv.“ Zur „unmittelbaren Umgebung“ von Menschen, die in unserer Landeskirche tätig sind, gehören häufig die Pfarrämter und Dekanate mit ihren teilweise ausführlichen Archiven. In vielen Pfarrämtern findet sich neben der Sammlung der Verhandlungen der Badischen Landessynode meist auch das Gesetzes- und Verordnungsblatt. Beide
Publikationen sind also gut greifbar und bilden über die Jahrzehnte hinweg einen interessanten Schatz zur regionalen Kirchengeschichte Badens.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Historia ecclesiae badensis
(2017)
Die hier vorgestellte Skizze und der folgende Aufbau einer geplanten Darstellung einer badisch-evangelischen Kirchengeschichte beleuchten ein Projekt, das – so Gott will und wir leben – meine akademische Lehrtätigkeit begleiten und bestimmen soll. Ein Teil davon ist bereits in Vorlesungen an der Universität Heidelberg oder auch auch in der Oberrheinischen Sozietät an der Theologischen Fakultät vorgestellt worden. In diesem ersten Überblick, der vor allem methodische Grundentscheidungen veranschaulichen soll, sind alle Hinweise auf Literatur weggelassen worden. Gerne und dankbar nehme ich evtl. Hinweise auf bisher vernachlässigte Aspekte und Perspektiven zur Kenntnis.
Nur wenige Monate, nachdem Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen – geradezu legendär – an die Türen der Schlosskirche zu Wittenberg geheftet und damit seine Kritik an der Praxis des Ablasshandels zum Ausdruck gebracht hatte, begab sich der gelehrte Augustinermönch auf eine anstrengende Reise. Zu Fuß machte er sich am 9. April 1518 auf den über 500 Kilometer weiten Weg, der ihn von Wittenberg über Leipzig, Coburg und Würzburg nach Heidelberg führen sollte. In Würzburg bezog er für zwei Nächte im dortigen Augustinerkloster Quartier und wurde von dem ihm
wohlgesinnten Bischof Lorenz von Bibra empfangen, ehe er am 19. April 1518 im Wagen seiner Ordensbrüder die Reise fortsetzte. Die weitere Strecke folgte der alten Geleitstraße, die durch das Tauber- und Umpfertal nach Boxberg zog, um dann auf der Wasserscheide zwischen Kirnau und Kessach, südlich vorbei an Osterburken, Adelsheim zu erreichen. Von dort ging es durch den Waidachswald und über Oberschefflenz auf dem alten Höhenweg unmittelbar nach Mosbach.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Die Reformation im Kraichgau
(2017)
Auf den ersten Blick stellt sich die Frage dieses Beitrages sehr einfach, nämlich nach der Geschichte der Reformation im Kraichgau. Wie in vielen anderen Bereichen auch ist in der Geschichte meist das Einfache besonders schwierig zu enträtseln. Ein Titel wie die „Reformation im Kraichgau“ beinhaltet bei genauerem Hinsehen zwei Anachronismen, d. h. Tatsachenaussagen über die Vergangenheit, die, von welcher Referenzfolie auch immer aus betrachtet, moderne Vorstellungen in die Vergangenheit projizieren, in diesem Falle zum einen die siegreiche Geschichte der lutherischen
Reformation, zum anderen die Heimatideologie des 19. Jahrhunderts. Zunächst zum Begriff der Reformation: Die eine Reformation hat es nie gegeben, sondern nur eine Vielzahl von reformatorischen Bewegungen, die sich teilweise erbittert und unversöhnlich gegenüberstanden. Um aber nicht gleichsam in einem Meer von historischen Entitäten zu ertrinken, bietet sich das Mittel der Idealtypenbildung an, um in der Singularität historischer Ereignisse einen strukturellen Kern zu finden.
Das Thema – Bekenntnis und Bekenntnisrecht – wirkt spröde. Darum beginne ich anekdotisch: Immer wieder einmal kommt aus Stuttgart die Zumutung – und sie kommt immer nur aus Stuttgart: Die beiden Evangelischen Landeskirchen im Bundesland Baden-Württemberg sollten fusionieren. Schließlich „lebten wir im 21. Jahrhundert“ – und was die üblichen Parolen so sind. Dazu hat der frühere Landesbischof Ulrich Fischer einmal bemerkt: Die Fusion mit den Schwaben wird kommen, aber erst am Jüngsten Tag – und auch dann erst am Abend! Eine weniger launige Antwort auf die besagte Zumutung wurde schon im Sommer 1945 gegeben – nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des „Kirchenkampfes“:
Am 1. August 1945 kamen in Freiburg im Breisgau ca. 30 Pfarrer und Laien zur so genannten Oberländer Synodalen Tagung der Badischen Bekenntnisgemeinschaft zusammen, darunter aus Karlsruhe auch die beiden Oberkirchenräte der Rumpf-Kirchenleitung, Dr. iur. Otto Friedrich und Gustav Rost.
Simultaneen
(2017)
Als erstes sei ein Beispiel für ein Simultaneum (Simultankirche) gegeben: Die evangelisch/katholische Kapelle des Städtischen Klinikums in Karlsruhe, integriert in dessen historisches Verwaltungsgebäude an der Moltkestraße, das sogenannte Torhaus, das zwischen 1900 und 1909 erbaut wurde. Ein Architekturführer gibt das Wesentliche wieder:
„Der Eingang zum ‚Betsaal‘ – er mu[ss] ja beiden Konfessionen dienen – im Verwaltungsbau des Städtischen Klinikums ist recht aufwendig gestaltet; der bürgerlichen Einrichtung des Klinikums entsprechend selbst zu dieser Zeit noch im Formenvokabular der Renaissance. […] Das Thema des Reliefs [über dem Eingang, der Verf.] ist mit Bedacht dem Thema der gesamten Anlage entsprechend gewählt: der barmherzige Samariter, eine figurenreiche Szene, die als Galvanoplastik ausgeführt wurde.“ Der Andachtsraum „muss beiden Konfessionen dienen“, wie es im Zitat lautet. Ihnen ist der Raum durch den Anstaltsträger zur gemeinsamen, simultanen Nutzung überlassen, aber nicht zur gleichzeitigen, sondern zur alternierenden. Für nichtkonfessionelle Krankenhäuser ist das typisch, wie generell die sogenannte Anstaltskapelle den modernen Regelfall simultanen Gebrauchs von Kultusräumen darstellt. Und gar so modern ist diese Entwicklung nicht, wie das über einhundertjährige Karlsruher Beispiel des „Bürgerspitals“ zeigt, aber auch die ursprüngliche Kapelle des Karlsruher Gefängnisbaus aus derselben Epoche (1894–97).
„Zu ihrem Gedächtnis“
(2017)
„Hilde Bitz gekannt zu haben, ist ein Privileg und bleibend Grund zur Dankbarkeit.“ So formulierte es Prälat Traugott Schächtele bei der Beerdigung der Mannheimer Pfarrerin am 1. August 2017 und sprach damit der großen Trauergemeinde aus der Seele. Ähnlich werden es wohl die Theologinnen und die Kirchenhistoriker/innen
empfinden. Nach Maria Heinsius (1893–1979) war sie die Kirchenhistorikerin, die sich mit Frauengeschichte in der badischen Kirchengeschichte befasst hat. Dabei konzentrierte sie sich im Wesentlichen auf die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, näherhin auf die Geschichte der frühen evangelischen Theologinnen.