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Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Die Frage nach einer Willensfreiheit des Menschen hat ihren systematischen Ort in der Verhältnisbestimmung dessen, was man geistig-körperlich, seelisch-physisch, Denken und Natur oder selbst Bewusstsein und Materie nennen könnte. Heute wird diese Frage vor allem in der „Philosophie des Geistes“ (philosophy of mind) diskutiert. Als solche hat diese Frage bereits eine lange Tradition, die schon auf die griechischen Vorsokratiker zurückgeht. In diesem Beitrag, der dem Thema der Willensfreiheit aus philosophischer Sicht gewidmet ist, das z.Z. heftig und kontrovers diskutiert wird, werde ich in fünf Schritten vorgehen: 1. möchte ich die beiden grundlegenden Modelle kurz skizzieren, die für die Wirkungsgeschichte unserer westlichen Kultur von Bedeutung sind, die Vorstellungen Platons und Aristoteles’; 2. werde ich auf die schicksalsbedeutsame Neuerung René Descartes’ eingehen, in dessen Folge sich die Frage der Willensfreiheit heute als ein besonderes Problem stellt, das sich 3. in den naturwissenschaftlichen Anfragen vor allem seit dem 19. Jhdt. noch einmal verschärft hat, um dann 4. die aktuellen Positionen der beiden Hauptlager zu erörtern und zu diskutieren. 5. Schließlich werde ich eine Bilanz und einen kritischen Ausblick versuchen.
Wenn einer der Fürsten in Babylon gehört hätte, dass die Juden im Exil sich rühmten, ihnen sei von Gott Freiheit geschenkt worden, würde er urteilen, es sei purer Wahnsinn, so etwas zu predigen. Mit diesem Satz begann Melanchthon den letzten Abschnitt in der Letztausgabe (1559) seines dogmatischen Hauptwerks, den „Loci praecipui theologici“ mit der Überschrift: „Über die christliche Freiheit“. Er fuhr fort: Ebenso, denke ich, werden auch wir heute von den Politikern verlacht, wenn wir
angesichts der trostlosen Ruinen der politischen Reiche, in denen die Knechtschaft überall wächst; wo wir sehen, dass viele Tausende frommer Menschen von den Türken fast vor unseren Augen deportiert werden; wo gleichzeitig ungerechtes Wüten gegen die Frommen geübt wird: wenn wir also angesichts alles dessen von Freiheit sprechen und unsere Freiheit rühmend verkündigen. Melanchthon unterstrich also zunächst einmal pointiert den widersinnigen Charakter der Bezeugung der christlichen Freiheit. Genauer gesagt: Hier wurde von anderen Voraussetzungen aus argumentiert als den vertrauten, vernünftigen. Dass es sich dabei nicht wesenhaft um den Rückzug aus den diesseitigen Realitäten handelte, wird uns noch beschäftigen müssen. Jetzt ist lediglich festzuhalten, dass die Christen, die christliche Gemeinde, nach der Überzeugung Melanchthons stets und ständig bedrängt, belastet und bedrückt sind, weil sie auf der Seite Jesu Christi stehen – des
gekreuzigten und auferstandenen lebendigen Sohnes Gottes. Von dieser Wirklichkeit müsse man ausgehen, urteilte Melanchthon, wenn man angemessen von der christlichen Freiheit handeln wolle.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Gibt es ein liberales Erbe?
(2010)
Gibt es ein liberales Erbe? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst darüber verständigen, was wir unter dem liberalen Erbe verstehen wollen. Drei Punkte will ich einleitend nennen: Zum liberalen Erbe gehört 1. eine evangelische Kirche, die ein weites Herz hat. Sie übt keinen Bekenntnis- und Glaubenszwang aus. Sie lässt den Glauben eine innerliche Angelegenheit des einzelnen Menschen sein. Sie wertet die formelle Kirchenmitgliedschaft, die nur anlässlich der Kasualien den Kontakt zur Gemeinde sucht, nicht ab. Sie unterstützt den Gemeindegedanken, will, dass sich die Kirche von unten her bildet, durch das lebendige Engagement ihrer Mitglieder.
Der blinde Seher Homer erzählt in der Odyssee, dass der gedankenkühne Odysseus zwanzig Jahre lang auf Irrfahrt gewesen sei. Am Ende dieser Zeit macht sich sein Sohn Telemach auf den Weg nach Sparta zu König Menelaos und bittet um Klarheit
über den Verbleib seines Vaters. Statt einer Antwort erzählt ihm König Menelaos, wie er selbst einstens in Pharos, einer Insel vor der Küste Ägyptens, festgesessen sei. Nach verzweifelten Versuchen die Insel zu verlassen habe sich die Göttin Eidothea
seiner erbarmt und habe ihm mitgeteilt, Proteus, genannt der Alte vom Meere, ihr Vater, erschiene immer zur Mittagszeit am Strand, um zwischen den Robben ein wenig zu schlafen. Menelaos und die Gefährten tarnen sich nun unter Robbenfellen
und als der Alte vom Meere aus dem Meere aufsteigt und sich zum Schlafe legen will, brechen Menelaos und seine Männer hervor. Unter ihren zupackenden Händen verwandelt sich Proteus in einen Löwen mit mächtigem Barte, in eine Schlange, einen Pardel, ein riesiges Wildschwein, zu fließendem Wasser und in einen hochaufsprießenden Baum. Doch wir hielten ihn ausdauernd fest mit standhaftem Mute bemerkt Menelaos. (Ein guter Tipp für alle Hebelleser!). Dieser Standfestigkeit hat Proteus nichts entgegenzusetzen. Er weist ihnen den Weg, wie sie sich aus ihrer aussichtlosen Lage befreien können.
Als die frühere EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischöfin von Hannover, Margot Käßmann, in ihrer Neujahrspredigt am 1. Januar 2010 in der symbolträchtigen Dresdner Frauenkirche die ethische Legitimation des Afghanistan-Krieges anzweifelte,
löste sie damit ein publizistisches Echo aus wie wohl selten ein Ratsvorsitzender in den zurückliegenden Jahrzehnten. Dabei ist die Beschäftigung mit friedenspolitischen Fragen ein Kernthema evangelischer Theologie und Kirche. Bei besonders kontrovers diskutierten Fragen hat sich die EKD stets zu Wort gemeldet wie etwa mit der Denkschrift „Frieden wahren, fördern und erneuern“ auf dem Höhepunkt der Nachrüstungsdebatte 1981 ebenso wie mit den breit angelegten Debatten zum gleichen Thema auf den Evangelischen Kirchentagen Hamburg 1981 und Hannover 1983. Auch zum Vietnamkrieg Ende der sechziger Jahre nahm die Evangelische Kirche Stellung, ebenso bedeutsam war ihre aktive Teilnahme an der Wiederaufrüstungsdebatte in den ersten Jahren nach Gründung der Bundesrepublik.