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Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Es wird erzählt, dass ein Lustenauer 1919, als die von Ferdinand Riedmann initiierte Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz ihren Höhepunkt erreichte, gefragt wurde, zu welchem Staat er denn künftig am liebsten gehören würde, zur Schweiz, zu Österreich oder gar zu Deutschland; er soll geantwortet haben: »As ischt mör gliech, hoptsach an ar Gränz«. Mit dieser Anekdote wird - unausgesprochen - angedeutet, dass die Lustenauer ihre Grenzlage vor allem wegen der Möglichkeit des Schmuggelns zu schätzen wissen. Interessanterweise hörte man denselben Ausspruch in abgewandelter Form vor ein paar Jahren in Zusammenhang mit Österreichs Beitritt zur EU wieder, als manch einer scherzhaft meinte, die Hauptsache sei doch, dass weiterhin eine Grenze, nun sogar eine EU-Außengrenze, bleibe, und mithin weiterhin die Möglichkeit bestehe, dem Schmuggel zu frönen. Ziel dieses Beitrages ist es, den historischen Wurzeln der Orientierung und des Grenzempfindens der Lustenauer nachzuspüren, die vielleicht dafür mitverantwortlich sind, dass in der Vergangenheit das Schmuggeln und die
Schmuggler in dieser Gemeinde einen Stellenwert erlangen konnten, der es berechtigt erscheinen lässt, in diesem Zusammenhang von »sozialem Rebellentum« zu sprechen. Abschließend soll auch die Frage gestellt werden, welche Identitäten sich daraus ergeben konnten.
Zu Beginn der 1460er Jahre schrieben Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg in einer umfangreichen und detaillierten Ratsinstruktion an einen namentlich nicht genannten Sachwalter am kaiserlichen Hof. Der städtische Gesandte wurde angewiesen, mit gebürlichen worten gegenüber der kaiserlichen Majestät darzulegen, dass man seitens der Stadtführung der Auffassung sei, dass die benachbarte Gemeinde Altdorf weder eines Jahr- und Wochenmarktes sowie der daraus resultierenden Zölle und Nutzen noch eines Befestigungsrechtes bedürfe, da dies in solicher genächde by ainer richstatt nicht sin sülle. Außerdem verwies man auf die Lage der Stadt zwischen fünf gotzhusern, mit den die Ravensburger nicht in ainen, sunder in merigen weg merklich überladen syen, was zu erheblichen Verlusten bei den Tor- und Warenzöllen führe. Kernpunkt der Ravensburger Argumentation bildete aber der Hinweis auf die enormen finanziellen Belastungen, die der Stadt durch ihre Beteiligung am Krieg gegen Herzog Ludwig von Bayern und Herzog Albrecht von Österreich entstanden seien und die Ravensburg mit einer Gesamtsumme von 8 000 Gulden bezifferte. Da man noch die Schulden an Meister Ulrich Riederer zurückzahlen müsse, könne die Stadt keine weiteren finanziellen Einbußen hinnehmen." Seitens der Stadtführung suchte man das Reichsoberhaupt davon zu überzeugen, dass ein konsolidierter Stadthaushalt und eine stabile Wirtschaftslage eine notwendige Voraussetzung sei, den Kaiser auch weiterhin in kriegen und herzugen zu unterstützen, wie das die Stadt nach eigenem Ermessen auch bisher gehorsam, willig und berait getan habe.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
Im Sommer des Jahres 1462 wurde der einem angesehenen Überlinger Geschlecht
entstammende Klaus Besserer auf Weisung des Rates seiner Heimatstadt in Haft
genommen. Schenkt man den späteren Darstellungen der städtischen Obrigkeit
Glauben, so war das Sündenregister des Patriziers zu diesem Zeitpunkt in der Tat
beachtlich. Mehrfach hatte Besserer in der Vergangenheit gegen den städtischen
Frieden verstoßen. Auch von betrügerischen Machenschaften ist in den Quellen
die Rede. Im Dezember 1461 hatte sich der Rat mit der Auseinandersetzung des
Patriziers mit Tristan Musierer zu befassen. In der burger stube zum Löwen hatte
Besserer einen Streit mit Musierer vom Zaun gebrochen und frävenliche wort an
Tristan geleit. Etliche Jahre später bestätigten Zeugen, die von einer kaiserlichen
Kommission vernommen wurden, diesen Vorwurf. Zugleich verwiesen sie aber
darauf, dass auch Musierer seinen Widerpart geschmäht und ihm vorgehalten habe, ain wissenklicber boßwicht zu sein. Während des lautstarken Wortwechsels
soll Besserer jedoch ainen blossen tegen under sinem mantel getragen haben, was
für die städtische Obrigkeit der eigentliche Anlass zum Einschreiten war. Die Verfehlungen des mehrfach auffällig gewordenen Bürgers ahndete der Rat schließlich
mit Ehren- und Geldstrafen.
Der gebürtige Ostpreuße Ferdinand Gregorovius1, freischaffender Kulturhistoriker, Geschichtsschreiber der Stadt Rom im Mittelalter und deren erster protestantischer Ehrenbürger, darf wie auch der etwa gleichaltrige, in Basel lehrende Geschichtswissenschaftler Jacob Burckhardt als einer der zentralen Mittler des
19. Jahrhunderts zwischen den Kulturen nördlich und südlich der Alpen gelten. In
über 20 Jahren, von 1852 bis 1874, war Gregorovius so vollkommen in Italien
heimisch geworden, daß er seinem ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Tagebuch 1867 anvertraute: Deutschland und Welschland sind so grundverschiedene Wesen, daß sie keine Brücke verbindet; daher versinkt mir Rom sofort, wenn ich drüben, und das Vaterland, wenn ich hier bin.
Johann Jacob Heber (1666-1724) - ein Feldmesser und Kartograf im Bodenseeraum und in Oberschwaben
(2001)
Im 18. Jahrhundert war in den Territorien Südwestdeutschlands die Durchführung einer Steuerreform ein sehr wichtiges Thema. Beschwerden der Untertanen
über Steuerungerechtigkeiten veranlassten die Regierungen dieser großen und kleinen Staaten, eine solche Reform durchzuführen. Da die Steuer in erster Linie aus
dem landwirtschaftlichen Ertrag ermittelt wurde, war die Vermessung der landwirtschaftlichen Grundflächen eine unerlässliche Voraussetzung für eine gerechte
Besteuerung. Durch die sogenannten Renovationsvermessungen erfolgten die Ermittlung der nutzbaren Flächen und die Darstellung der Vermessungsergebnisse in
Verzeichnissen und in großmaßstäbigen Flurkarten. Allerdings fielen die Ergebnisse dieser Vermessungen sehr verschieden aus. Vielfach blieben die Reformprojekte unvollendet. Neben diesen Vermessungsarbeiten für ein Steuerkataster waren
natürlich auch Vermessungen für topografische Landesaufnahmen und im Laufe
des 18. Jahrhunderts in vermehrtem Umfang auch für Vereinödungen, eine frühe
Vorstufe der heutigen Flurneuordnung, durchzuführen. Für diese umfangreichen
und vielgestaltigen Aufgaben wurden zahlreiche Feldmesser benötigt. Ein durch
große Leistung und fachliches Können herausragender Vertreter dieses Berufsstandes war der Feldmesser und Kartograf Johann Jacob Heber.
Fundmünzen aus der Kapelle St. Wendelin auf dem Ramsberg, Gemeinde Heiligenberg, Bodenseekreis
(2001)
Auf dem Ramsberg nordöstlich von Großschönach steht auf einem Sporn der
Hochfläche des oberen Linzgaues ein dem heiligen Wendelin geweihtes Kirchlein,
das ursprünglich als Kapelle einer heute nur noch in Bauresten überlieferten Burg
diente. Die Anlage einer Burg an dieser Stelle geht auf die Grafen von Pfullendorf-Ramsberg zurück; im frühen 15. Jahrhundert erwarb das Überlinger Spital die
Burg und die Vogtei Ramsberg. Unter der Überlinger Herrschaft erhielt die Kapelle alsbald ihr heutiges Aussehen; die Wandmalereien in der Kapelle sind auf
1467 datiert. Benvenut Stengele vermerkt in seiner Linzgovia Sacra, die Kapelle
sei 1467 der Gottesmutter Maria sowie den Heiligen Barbara, Sebastian, Christoph und Wendelin geweiht worden; die Beliebtheit Wendelins als Viehheiliger erklärt das Aufkommen einer lokalen Wallfahrt auf den Ramsberg.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Der Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung wurde am 19.
Oktober 1868 in Friedrichshafen gegründet. Seitdem fanden jährlich - Ausnahmen bildeten nur Kriegs- und Nachkriegsjahre - in verschiedenen Städten des
Bodenseeraumes die Hauptversammlungen statt. In den ersten Jahrzehnten wurden den Teilnehmern dieser Jahresversammlungen zur Erinnerung Festgaben
überreicht.
Die folgende Aufstellung versucht die von 1869 an überreichten Gaben möglichst komplett aufzulisten. Leider sind durch die Kriegseinwirkungen im 20. Jahrhundert in der ehemaligen Vereinsbibliothek, der heutigen Bodenseebibliothek
Friedrichshafen, nicht mehr alle Festgaben vorhanden. Die Auflistung erfolgt an
Hand der in den Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner
Umgebung (in den Berichten über die Jahresversammlungen) aufgeführten Geschenke und der durch bibliographische Recherchen ermittelten Titel.