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Stollhofen gehörte zu den Mutterpfarreien wie Steinbach, Sasbach und Scherzheim. Steine aus dem Fundament der 1632 zerstörten Pfarrkirche von Stollhofen (St. Cyriak) zeigen in die Zeit um 800. Noch in der Zeit der Gründung der Benediktinerabtei Arnulfsau bzw. Schwarzach, dürfte die Mutterpfarrei entstanden sein. Die Kirche stand im heutigen Friedhof und war mit einer Wehrmauer umgeben. Nach den Urkunden der Baupflichten war sie eine sog. Chorturmkirche. Nur eine Grabplatte aus dem Jahre 1348 ist von der Kirche erhalten geblieben. 1154 erscheint der erste schriftliche Hinweis von dem Herrenhof mit Kirche in Stollhofen. Sehr früh 1218 wurde die Michaelskapelle in Schwarzach genannt, die zur Pfarrei Stollhofen gehörte. 1250 wurde sie dem Kloster Schwarzach zugeschlagen und diente dann lange Zeit als Pfarrkirche und später als Friedhofskirche für Schwarzach.
Das Heiligste als Profanstes
(2019)
Während des 19. Jahrhunderts ereilte viele Kirchen das gleiche Schicksal: Sie wurden zu klein für die plötzlich stark wachsenden Gemeinden. Da der Turm meist die ihm gestellten Aufgaben – Repräsentation, Aussicht, Aufnahme des Glockenstuhls oder liturgische Symbolik – zur Zufriedenheit erfüllte, blieb dieser häufig erhalten. Das Langhaus aber sollte dem Abriss zum Opfer fallen müssen, ein neues Kirchenschiff statt seiner errichtet werden. Und hierbei ergab sich häufig ein nicht zu unterschätzendes Problem: Der Platz inmitten der Ortschaft reichte oft nicht aus, um das neue Kirchenhaus einfach an
Stelle des Alten zu erbauen.
Die Burgruine Wolfach
(2019)
Etwa 1,3 km nördlich von Wolfach, nahe der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Oberwolfach, stand auf der östlichen
Talseite die Burg Wolfach (Abb. 1). Der auffällige, prominente Bergkegel – eigentlich eine vorgeschobene Kuppe – ist nach
hinten durch eine Mulde vom weiter nach Osten ansteigenden Berghang abgesetzt; die natürliche Einsattelung ist durch einen
künstlichen Halsgraben vertieft und betont. Östlich, d. h. außerhalb des Halsgrabens, scheinen sich noch weitere Strukturen zu befinden, die auch in Zusammenhang mit der Burg stehen könnten. Ob sich hier vielleicht in der Frühzeit eine Vorburg befand, die später aufgegeben wurde, ist derzeit noch unklar.
Poesie und Zensur
(2006)
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Großherzogtum Baden in seinen Grundfesten erschüttert. Im Vormärz politisierten sich weite Teile der Bevölkerung, um schließlich
in der Revolution von 1848/49 die alte Staatsordnung umzustürzen. Diese Entwicklungen führten zu einer vorher nicht gekannten Intensivierung der Berichterstattung in der
Presse und einer wachsenden Nutzung der Literatur für politische Zwecke - trotz der im
Vor- wie im Nachmärz herrschenden Zensur.
Beliebt waren u. a. politische Gedichte und Lieder, welche in großer Zahl erschienen und als wirksame Propagandainstrumente dienten. Mit ihnen konnten Autoren Teile
der Bevölkerung erreichen, welche durch umfangreiche Abhandlungen und Traktate nicht
zu politisieren waren. Entsprechend scharf ging die obrigkeitliche Zensur im Vormärz
gegen ungenehme Dichter und ihre Werke vor, die systematisch unterdrückt wurden. In
den Jahrzehnten nach der Revolution dominierten die autoritären Regime des Großherzogtums Baden, des deutschen Kaiserreiches und schließlich der nationalsozialistischen
Diktatur, unter denen die republikanische politische Lyrik als Teil der demokratischen
Traditionen Deutschlands negiert und verdrängt wurde.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.
Auf der Burg vergessen ...
(2006)
Die Burgruinen des Hegaus sind schon lange ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und Urlauber, leider auch für Raubgräber. Die Auswirkungen der Raubgrabungen sind beispielhaft auf der Burg Altbodman zu beobachten. Dort wurde zwischen
dem Ende der 70er und Anfang der 90er Jahre immer wieder illegal gegraben. Ab 1982
wurden von einem engagierten Hobbyforscher am östlichen Steilabhang Funde
geborgen, welche die Raubgräber liegen gelassen hatten. Anhand dieses Materials soll
ein Blick au f die Nutzungsdauer und Ausstattung der Burg geworfen werden.
Die Ruine der Burg Altbodman liegt oberhalb des Dorfes Bodman, Kreis Konstanz, am westlichen Rand des Bodensees. Bodman wird zum ersten Mal 759 in der Gallus-Vita von Walahfrid Strabo erwähnt5. Die historische Bedeutung liegt nicht
nur im Stammsitz der Grafen von Bodman begründet, sondern auch darin, dass sich
dort eine der ältesten Königspfalzen befand. Die Herren von Bodman sind ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. Sie erbauten auf dem Frauenberg 1296 die
»nuewe Burch zu Bodemen«. 1307 wurde der einzige männliche Nachkomme der Legende nach in einem eisernen Kessel aus dem brennenden Schloss gerettet. Die Chronik
der Herren von Zimmern schildert die Katastrophe eindrucksvoll.
Der Bodensee-Strandrasen
(2006)
Der naturnahe Uferbereich des Bodensees gilt als Biotoptyp mit deutlichem Flächenverlust und starker Abnahme der Biotopqualität und wird daher in der Roten Liste
der Biotoptypen Baden-Württembergs (Breunig 2002) als stark gefährdet eingestuft.
Die wohl bemerkenswerteste Pflanzengesellschaft dieses Lebensraumes ist die Strandschmielen-Gesellschaft (= Bodensee-Strandrasen), das Deschampsietum rhenanae Oberd . 1957 ex Th. Müller et Görs 1960. Es handelt sich um eine niedrigwüchsige Vegetation offener, wellenexponierter Kiesflächen, die im Regelfall ab dem Frühsommer ein
bis sechs Monate überschwemmt sind und im Winterhalbjahr trocken liegen. An diese
spezielle Wasserdynamik (eines Voralpen-Sees) sind einige Pflanzensippen besonders
gut angepasst, die als botanische Kostbarkeiten gelten, wie das Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri) und die Strand-Schmiele (Deschampsia Iittoralis var. rhenana).
Ihre weltweiten Hauptvorkommen liegen in der schmalen Uferzone des Bodensees.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.