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Die villa rustica befindet sich auf dem durch Flurbereinigung und Neuordnung der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts entstandenen Gewann „Neumatte“, 1,7 km nördlich von Merdingen, östlich der heutigen Kreisstraße K 4929. Die Anlage liegt im Westen des Tuniberges, ca. 400 m von dessen modernen Terrassen entfernt, die ebenfalls durch die Flurbereinigung entstanden. Etwa 40 m westlich des Hauptgebäudes, nur 17 m westlich des Badegebäudes der Anlage, verläuft ein kleiner Bach, der südlich der Anlage im Tuniberg entspringt und weiter im Norden in die Dreisam mündet. Der Bach dürfte sich auch in römischer Zeit schon ungefähr an dieser Stelle befunden haben, da ein Ablaufkanal des zur Anlage gehörigen römischen Badegebäudes auf ihn Bezug nimmt.
Bei Recherchen zu meinem Buch über das Leben einer Sintiza im Zusammenhang mit der Geschichte der Sinti stieß ich im Bundesarchiv auf ein Foto von Karl Müller, dem bedeutenden Freiburger Fotografen (1901-1980). Im Zentrum steht rechts ein freundlich, fast verlegen lächelnder deutscher Soldat, der möglicherweise gerade etwas zu seinem Gegenüber auf der
linken Seite sagt. Die Frau, mit der er spricht, hält ihm ihre Hand mit einer auffordernden Geste hin. Ein Armband schmückt ihren rechten Arm. Ihre Haare sind von einem Kopftuch verdeckt, unter dem noch eine Haarlocke hervorschaut. Sie trägt ein großes, reich verziertes Schultertuch. Hinter ihr steht eine Frau mit einem gleichartigen Kopftuch. Ihr Gesicht sieht man nicht, nur einen Ohrring und ein Hals- oder Schultertuch. Rechts im Bild schaut ein Kamerad mit Brille amüsiert zu. Etwas distanziert beobachten zwei junge Frauen die Szene. Sie wirken erwartungsvoll, wie der Soldat reagieren wird. Beide sind in einer Tracht gekleidet, die sich völlig von derjenigen der Frauen am linken Bildrand unterscheidet. Im Hintergrund steht ein Bub an einer Absperrung, auf die sich links dahinter ein großer Mann stützt. Die Absperrung zieht sich rings um einen Platz herum, Verzierungen hängen von oben herunter. Handelt es sich um einen Rummelplatz? Weiter hinten sind noch Häuser zu erblicken, teilweise mit einer Beschriftung angeschrieben, die aber nicht zu entziffern ist.
Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.
Als Pauline Stutz, geb. Rummel, das Wentzingerhaus 1905 an die Stadt Freiburg zum Preis von 165.000 Mark verkaufte, hatte es sich bereits mehr als 100 Jahre im Besitz der Familie Stutz befunden (Abb. 1). Der Vorgängerbau des später „Wentzingerhaus“ oder „Stutzsches Haus“ genannten Anwesens wurde 1755 von dem Bildhauer und Maler Johann Christian Wentzinger erworben. Er bestand ursprünglich aus zwei gleich großen Häusern und einem kleineren Teil, die in der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu einer Einheit zusammengefügt wurden und bereits 1325 urkundlich erwähnt sind. Ursprünglich „Zum Rohr“ genannt, kam gegen Ende des 15. Jahrhunderts der Name „Zum schönen Eck“ auf. Die meisten der vorhergenannten Eigentümer sind bekannt, unter ihnen Kaspar Baldung, ein Bruder des bekannten Malers und Holzschnitzers
Hans Baldung Grien. Das Wentzingerhaus blieb, ebenso wie das Münster, von dem britischen Luftangriff auf Freiburg am 27. November 1944 verschont.
Historische Karten und Pläne faszinieren unmittelbar durch ihre Anschaulichkeit. Sie dokumentieren geografische, aber auch rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse eines abgegrenzten Raumes zu einer bestimmten Zeit. Gleichzeitig verraten sie einiges über Raumvorstellungen sowie über vermessungstechnische und darstellerische Mittel der jeweiligen Zeit.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass sie grafische Hilfskonstruktionen bleiben, Raummodelle, die in ihrer Darstellungsweise begrenzt sind. Welchen Quellenwert besitzen sie? Wie aussagekräftig sind die Informationen, die sie enthalten?
„Ich wurde am 3. September 1896 in Gutenstein, jetzt Sigmaringen 4, geboren als Ältester von noch folgenden fünf Geschwistern“, beginnt Alfons Beil im Alter von 93 Jahren den zwei Seiten umfassenden kursorischen Überblick „Mein Lebenslauf“, der dem Manuskript „Aus meinem Leben. Erfahrungen, Zeugnisse und Fragen“ (Mai 1989) vorangestellt ist. Als 29-jähriger Vikar hatte er bereits am 7. April 1926 in Mosbach ein handschriftliches „Curriculum vitae“ mit seinen biografischen
Grunddaten angefertigt, ein Dreivierteljahr nach seinem dortigen Dienstantritt. Seine Unterschrift auf diesem Blatt versah er mit dem Zusatz „jr.“, der fortan in den Personalakten des Öfteren vermerkt ist zur Unterscheidung vom gleichnamigen Vetter, einem Sohn seines Onkels Philipp Jakob Beil.
(Kein) Ende der Debatte?
(2016)
Bei diesem Thema kann man sehr leicht sehr viel falsch machen – gerade jemand, der als katholischer Kirchenbeamter von vornherein unter dem Verdacht steht, parteiisch zu sein: Der Bistumsarchivar, der über einen Erzbischof spricht, kann doch eigentlich nichts anderes betreiben als Heiligengeschichtsschreibung? Wenn er hingegen versuchen wollte, unparteiisch zu sein, dann liefe er Gefahr, in die andere Richtung zu weit zu gehen, zu kritisch zu urteilen und letztlich das eigene Nest zu beschmutzen. Zumindest könnte dies aus katholisch-kirchlicher Sicht so wahrgenommen werden. Daher habe ich mich dazu entschieden, nicht direkt über Gröbers Verhältnis zum Nationalsozialismus zu sprechen, sondern über die Debatten, die darüber geführt wurden und werden. Das könnte als Drückebergerei verstanden werden, bietet sich so natürlich die Möglichkeit, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten und nicht unbedingt die eine oder die andere Sichtweise zu vertreten. Andererseits besteht hierdurch aber die Chance, auch solche Perspektiven vorzustellen, die nicht die eigenen sind: Ich kann also die eine oder andere besonders Gröber-kritische Äußerung wiedergeben, umgekehrt aber auch solche Stimmen zu Gehör
bringen, die Gröber vielleicht sogar zu unkritisch verteidigen.