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Wenn man sich mit der Geschichte Offenburgs in der Zeit des Dritten Reiches befasst, stößt man immer wieder auf den Namen Rombach. Allerdings verbergen sich hinter diesem Namen zwei Personen, die nicht mit einander verwandt gewesen sind. Beiden Rombachs gemeinsam war die stark ausgeprägte nationalsozialistische Gesinnung; was sie unterschied, waren das Temperament und die Rigorosität, mit der sie diese Gesinnung in die Tat umsetzten. Beide waren Funktionsträger des nationalsozialistischen Regimes, pflegten aber einen unterschiedlichen politischen Stil, vermutlich als Folge einer divergierenden sozialen Herkunft und Sozialisation. Bevor ich auf das Verhältnis der beiden lokalen NS-Leute eingehe,
möchte ich einen Blick auf die Biographie des Offenburger Oberbürgermeisters werfen. Dabei werde ich an mehreren Stellen aus Wolfram Rombachs Lebenserinnerungen zitieren, die er Mitte der 1960er Jahre schrieb und später dem Stadtarchiv Offenburg zur Verfügung stellte. Bis zu seinem Tod blieben sie gesperrt.
Die Zahl der Objekte, die heute noch an die einst in Südbaden vorhandenen jüdischen Landgemeinden erinnern, ist gering. In den zurückliegenden Jahren konnten nur verhältnismäßig wenige Gegenstände ermittelt werden, die die Vemichtungspolitik des nationalsozialistischen Regimes überdauert haben. Mit den Papier-, Textil-, Leder- und Metallobjekten, die vor einigen Jahren bei Umbauarbeiten am ehemaligen Schmieheimer Synagogengebäude gefunden wurden, liegen im südbadischen Raum nun erstmals die Überreste der Genisa (pl. Genisot) einer jüdischen Landgemeinde vor. Eigentlich sind Genisot für die Einlagerung religiöser Schriften gedacht. Dennoch ist es keine Überraschung, dass in der Schmieheimer Genisa auch ein Wandkalender und sechs geheftete Taschenkalender gefunden wurden. Diese einst für profane Zwecke benutzten Druckwerke fanden sich in zahlreichen wieder entdeckten Genisot.[Für die Forschung ist dies ein Glücksfall, denn jüdische Kalender sind in den vergangenen Jahrhunderten nur selten in die Bestände von Bibliotheken aufgenommen worden. Ihr Wert als historische Quelle war den Zeitgenossen offenbar nicht bewusst. Sie ahnten nicht, dass die Einträge in den Kalendern späteren Generationen interessante Einblicke in das Alltagsleben der jüdischen Landbevölkerung im 18. und 19. Jahrhundert geben können. Anhand der sieben in der Schmieheimer Genisa überlieferten Kalender soll im Rahmen dieses Beitrags aufgezeigt werden, wie diese Druckwerke gestaltet waren, und welche Erkenntnisse sich aus den darin enthaltenen Einträgen gewinnen lassen. Zuvor soll jedoch in einer längeren Einführung auf die Funktion, die Geschichte und den Inhalt der Schmieheimer Genisa eingegangen werden.
Im Ettenheimer Ortsteil Altdorf, Schmieheimer Straße Nr. 7, findet sich ein Gebäude, das auf seinem Türsturz die Zahl 1806 trägt. Einheimische, die an der Ortsgeschichte interessiert sind, wissen, dass dieses Haus eine geraume Zeit die Israelitische Schule beherbergt hat. Das 200-jährige Jubiläum des ortsbildprägenden Hauses soll hier zum Anlass genommen werden, der Geschichte der Israelitischen Schule nachzugehen. Neben der Berücksichtigung ortsbedingter Besonderheiten soll auf jene gesetzlichen Regelungen hingewiesen werden, die auch die Verhältnisse an anderen Israelitischen Schulen im Großherzogtum Baden prägten. Zu Grund gelegt werden Archivalien, die sich bis 1996 im Generallandesarchiv Karlsruhe und seither im Staatsarchiv Freiburg befinden. Altdorf gehörte in der Zeit des Großherzogtums Baden zum Bezirksamt Ettenheim. Entsprechend finden sich in den Unterlagen dieser Behörde einschlägige Dokumente zum gewählten Thema. In der Zeit der Weimarer Republik kam Altdorf zum Landratsamt Lahr. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatsarchivs Freiburg sei an dieser Stelle für die Unterstützung dieser Arbeit freundlich gedankt.
Stiftungen boten seit jeher Begüterten die Möglichkeit, sich wohltätig in ihrem Gemeinwesen zu engagieren. Dahinter mochten religiöse Motive stehen oder der Wunsch, den erreichten gesellschaftlichen Status öffentlich zur Schau zu stellen, oder ein den eigenen Tod überdauerndes Renommee für die Nachwelt zu schaffen. Allgemein gab es in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts einen Stiftungsboom, und Offenburg war keine Ausnahme. Die Anna-von-Heimburg-Stiftung fällt somit in eine Zeit, in der die mittelbadische Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte. Bedingt durch die Industrialisierung wuchs die Bevölkerung von 3.831 Einwohnern im Jahre 1855 auf 7.274 Einwohner im Jahre 1880 an. Dieser Aufschwung hatte jedoch auch seine Schattenseiten. Die Versorgung der Armen und Kranken erwies sich zunehmend als schwieriger, denn in Folge der Landflucht als Grundbedingung für das beschriebene Wachstum waren
frühere feudale Versorgungssysteme gänzlich außer Kraft getreten, während gleichzeitig noch keine neuen Absicherungen existierten, etwa in Form der ab 1883 von Bismarck zur innenpolitischen Befriedung eingeführten Sozialversicherungen gegen Krankheit und Unfall, Invalidität und Alter. So konnte z.B. das St. Andreas-Hospital die Armenpflege nur noch schwer bewältigen, da das Geld nicht mehr reichte. Immer wieder ergingen an die Bürgerschaft Aufrufe zu stiften. Genau genommen wurden die Menschen zu einer Schenkung aufgefordert, denn es ging nicht ausschließlich darum, an einen Kapitalstock zu gelangen, dessen Erträge dem Spital hätten zufließen können, sondern darum, entweder das bereits vorhandene Vermögen über „Zustiftungen" aufzustocken oder Geldbeträge einzusammeln, welche direkt in die Armenpflege fließen sollten.
Das Thema „Gesundheit und Krankheit im mittelbadischen Raum" ist ein passender Anlass dafür, auf die bisherigen Abhandlungen zu diesem Thema in den bisher 85 Jahrgängen der „Ortenau" einzugehen. Im Hinblick auf die Gliederung soll zwischen den weltlichen und geistlichen Trägem der Institutionen, welche sich um das gesundheitliche Wohl der Menschen
verdient gemacht haben, unterschieden werden. Ferner stehen im dritten Kapitel die Kurzbiographien von wichtigen
Medizinern und Sanatoriumsgründern zur Erörterung an. Die Medizin im Mittelalter und der frühen Neuzeit beruhte oftmals auf dem Volksglauben. Deswegen erfährt auch das Kapitel „Volksmedizin in Altenheim" die notwendige Beachtung. Abschließend wird die Geschichte der Kurorte Peterstal und Griesbach im Vordergrund stehen.
Aus heutiger Sicht erscheinen uns „Schutzbriefe" völlig unverständlich, ja abergläubisch. In der Glaubenswelt unserer Vorfahren hatten die „Schutzbriefe" jedoch neben einer Vielzahl von kirchlichen Schutzmitteln durchaus Sinn. Sie waren Mittel zur Daseinsbewältigung, der Versuch, Kräfte und Mächte zum eigenen Vorteil zu nutzen, aber auch dem Bösen und den Bedrohungen der menschlichen Existenz wirksam zu begegnen.Die dem „Schutzbrief' zugrundeliegenden Anschauungen gehen kulturhistorisch teilweise auf vorchristliches und mittelalterliches Gedankengut zurück. Gefährliche Dämonen, Geister und Hexen bedrohen und beeinflussen das menschliche Dasein, so die Auffassung unserer Vorfahren.
Über dem Dachfirst, durch Kamin, Fenster, Tür und Tor konnten sich die unheilvollen Mächte Einlass verschaffen. Deshalb war es wichtig, die Wohnräume und Viehställe zu schützen und den ungebetenen Gästen mit einem Abwehr- und Gegenzauber zu begegnen. Die „Schutzbriefe", die an einem verborgenen Ort im Haus aufbewahrt oder direkt am Körper getragen wurden, sollten jedoch nicht nur Haus und Hof schützen, sondern den Menschen - unter Anrufung der drei göttlichen Personen - auch vor ganz allgemeiner Lebensgefahr wie Pest, Krieg, Unwetter und Feuer bewahren.
Hirudo medicinalis in Kehl
(2006)
Von den etwa 300 Egelarten, die es auf der Erde gibt, leben die meisten in Süßwasser. Je nach Größe, Anzahl und Bissstelle können sie für Fische und Amphibien, für badende Tiere oder Menschen unterschiedlich gefährlich sein. Umgekehrt hat sich der Mensch einige wenige Arten dieser Parasiten für medizinische Zwecke zunutze gemacht. Zu ihnen gehört der europäische, etwa zehn bis maximal fünfzehn Zentimeter lang werdende Medizinische Blutegel (Hirudo medicinalis). Dieser Kieferegel lebt in flachem Süßwasser mit reichem Pflanzenbewuchs. Sein länglicher, borstenloser Körper ist fein geringelt: Auf der dünnen, Schleim absondernden Haut lassen sich äußerlich etwa einhundert Ringfurchen ausmachen. Anders als bei seinen entfernten Verwandten, den Regenwürmern, sind die beiden Körperenden zu muskulösen Saugnäpfen umgebildet: der vordere umschließt den Mund, der hintere, größere sitzt an der Bauchfläche. Auf festem Untergrund bewegt er sich mithilfe dieser Saugnäpfe raupenartig fort. Ein erwachsenes Tier kann auf diese Weise fast fünf Zentimeter pro Sekunde zurücklegen. Im Wasser schwimmen gesunde, hungrige Blutegel lebhaft mit wellenförmigen Bewegungen, ermüden aber rasch. Sowohl die Fortbewegung als auch die Hautatmung (bei einer Wassertemperatur von 20 Grad Celsius etwa 75 Atembewegungen pro Minute) ermöglichen ihnen Bündel von Längs-, Ring- und Diagonalmuskeln, die den größten Teil ihres Inneren ausfüllen und ihre Befehle von einem einfachen Nervensystem erhalten. Ein Gehirn gibt es nicht. Sobald diese „hirnlosen Muskelprotze" ihre Wirtstiere aufgespürt haben, die sie an ihren Schatten, ihrer Wärmeausstrahlung, Erschütterungen und chemischen Reizen erkennen, saugen sie sich an ihnen fest, um sich von ihren Körpersäften zu ernähren.
Leben unter dem Sondergesetz
(2006)
„Man hat ihnen die Berufe genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, Theater oder Kinos besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürgerlichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und ihre Menschenwürde in den Staub getreten, bis sie in Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen. Es waren Raubmorde, die das nationalsozialistische Regime an ihnen verübte, nur ein Teil konnte entkommen." So beginnt eines der grundlegenden Werke zur Geschichte der deutschen Judenverfolgung: Es dokumentiert alle Gesetze und Verfügungen, Erlasse, Befehle und Anordnungen, die zumeist in aller Offenheit, in der Öffentlichkeit und im Namen der Öffentlichkeit gegen die Juden formuliert und verwirklicht worden sind. Es waren allein im „Altreich" 1973 Sonderrechte, deren Umsetzung den deutschen Juden das Leben erschwerte, jene Maßnahmen im Osten nicht mitgezählt. Manche dieser Erlasse und Gesetze galten nur auf Landesebene, andere hatten nur für bestimmte Verwaltungseinheiten Gültigkeit. Doch die meisten betrafen alle deutsche Juden.
Dr. Leo Wolff aus Appenweier
(2006)
In Appenweier lag wie in anderen Landorten ähnlicher Größe die Betreuung der Kranken durch ausgebildete Helfer bis ins 19. Jahrhundert hinein im Wesentlichen in den Händen der Chirurgen, Wundärzte oder Barbiere, die wie die Hebammen einer gewissen staatlichen Aufsicht unterstanden. Für einen Arzt, der an einer Universität studiert hatte, besaß das Dorf offensichtlich noch wenig Anreiz. Als 1810 das zweite Landamt Offenburg in Appenweier eingerichtet wurde, war damit auch ein Physikat, die Stelle eines Bezirksarztes, verbunden. Dr. Jessele aus Offenburg übernahm diese Aufgabe, er war aber nicht bereit, seinen Wohnsitz aufs Land zu verlegen, auch nicht, als ihm das Ministerium mit einer Gehaltskürzung gedroht
hatte. Die Gemeindeverwaltung jedoch bemühte sich sehr, ihre Einwohner ordentlich medizinisch zu versorgen, und bot jedem qualifizierten Manne, wenn er sich im Ort niederließ, freie Wohnung im Rathaus mit Keller, Nebengebäude, Garten und Holzlieferung; er musste dafür allerdings die Ortsarmen ohne Entgelt behandeln. Erst 1829 hatten die Gemeindeväter
Erfolg. Wie sehr der Gemeinderat die ärztliche Arbeit schätzte, zeigt, dass er später die Leistungen um ein Wartegeld von 500 M erhöhte.