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Am 23. September 1600 erließ der ehrsame Rat der Reichsstadt Offenburg ein Edikt zur Hexenverfolgung. In der Einleitung
stellte der Rat fest, dass er vom regierenden Stettmeister Caspar Silberrad "mit bekhümmertem gemüet" vernehmen musste, dass "etliche sorgfältige Buerger ahn gehalltener ernstlicher Execution vnderschiedlicher weibspersonen wegen geüebter Zauberrey vnnd Hexenwerckhs noch nitt ersettiget, sondern ein Ersamen Rath ferners zue bewegen gesinnt" seien.
Die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an der Hexenverfolgung hat die Forschung in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder neu zeigen können. Die Motive und der Erfolg dieses Verfolgungsbegehrens aus der Bevölkerung waren je
nach Obrigkeit und Gegend unterschiedlich.
„Die große europäische Hexenjagd war im Wesentlichen ein von der Justiz geprägter Vorgang" - so urteilt ein ausgewiesener
Kenner der Hexenprozesse zu Recht. Wohl gab es zu allen Zeiten auch Formen von Lynchjustiz oder pogromartiges Vorgehen gegen jene Menschen, die im Verdacht standen, anderen durch Zauberei geschadet zu haben; die große Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit aber, der im Ganzen rund 60000 Menschen zum Opfer fielen, war ein nach den Vorschriften der Zeit geordneter Vorgang, der in formalen Hexenprozessen stattfand.
Nach den Angaben Grandidiers, ehemaliger Bistumsarchivar, befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter über das Hexenwesen, Akten, welche natürlich auch die Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt. Etwa 5000 Personen seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden: "Depuis 1615 a 1635, il a regne dans la Justice generale de l'europe et surtout de l'eveche comme une espece de contagion. II n'etait pas rare dans la meme annee de voir dans le meme village cent personnes brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee." Die Akten dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach Karlsruhe verlagert. Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen.
Eines der finstersten Kapitel der beginnenden Neuzeit ist die Geschichte der Hexenprozesse. Auch im Harmersbachtal
grassierte dieser „Hexenwahn" und fiel hier auf fruchtbaren Boden. Die Initiative für Anklage und Prozessführung lag anfangs
nicht beim Gericht des Reichstals; es war auch in der Folgezeit nicht immer allein Herr des Verfahrens. Zu jener Zeit war das
Tal immer noch verpfändet. Die überwiegend aus dem Elsass stammenden Familien, die durch Erbfolge die früheren Pfandherren ablösten, griffen immer wieder willkürlich in die Rechtsprechung des Tales ein. Der Gengenbacher Abt und das Talgericht - Vogt und Zwölferrat - verloren weitgehend ihre Kompetenzen. Die Pfandherren sahen hier auch eine willkommene
Gelegenheit, sich zu bereichern.
Die Geschichte der Hexen und ihrer Verfolger gehört zu den Themen, die zu jeder Zeit Aufmerksamkeit erregen. Mythen haben sich gebildet und schreckliche Bilder in die Vorstellungswelt der zeitgenössischen Menschen eingeprägt. Die heutige Hexenforschung bemüht sich, die tatsächlichen Geschehnisse zu analysieren und zu vermitteln. Dazu können die Oppenauer Hexenakten einen nützlichen Beitrag leisten. Haben doch diese Originalaufzeichnungen den 30-jährigen Krieg, viele politische und kriegerische Ereignisse und nicht zuletzt die beiden Weltkriege mit der nachfolgenden französischen Besatzung überstanden. Sie gewähren uns einen authentischen Einblick in die Situation im Oppenauer Tal in den Jahren 1620 bis 1632.
1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Aus der Zeit des Augustus hat uns der römische Dichter Horaz ein amüsantes, leicht obszönes Hexengedicht überliefert, das ein mitternächtlich makabres Streiflicht auf das Hexenunwesen des ersten vorchristlichen Jahrhunderts wirft. In Rom hatte zwar schon das Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 450 vor Christus die Todesstrafe verhängt für jeden, der Feldfrüchte durch Besprechen verhexte (,,qui fruges incantassit") oder Getreide vom Nachbaracker auf das eigene Feld herüberzauberte. Auf Grabsteinen klagten damals die Angehörigen, dass ihr Verstorbener „durch Zaubersprüche gebannt" sein Leben lassen musste. Auch 400 Jahre später berichtet der Historiker Sallust vom Wirken des Schadenzaubers seiner Zeit, der große Redner und Politiker Cicero entwirft sogar Staatsgesetze gegen nächtliche Geheimopfer von Frauen. Horaz wandte sich in seinen Dichtungen mehrfach leidenschaftlich diesen dunklen Sphären zu, besonders in dem hier vorgestellten derben Spottgedicht auf ein nächtliches Hexentreiben in Rom. Es ist enthalten in der prächtigen Horazausgabe der Satiren, Epoden, Oden und Briefe in der Historischen Bibliothek der Stadt Offenburg. Sie wurde 1503 in Paris von Dionysius Roce in folio gedruckt und von Jodocus Badius, einem humanistischen Gelehrten dieser Zeit, ausführlich kommentiert. Registriert unter der Nummer F-351-1/2= rarum zählt diese seltene Buchausgabe mit der angehängten Inkunabel „Historia Alexandri Magni" von Georg Husner, Straßburg 1494, zu den Raritäten der Bibliothek, die uns von dem Konvent der Offenburger Franziskaner hinterlassen wurden.
Das Schapbacher Schlössle
(2011)
Das sogenannte Schapbacher Schlössle steht hinter großen Bäumen versteckt etwa 2 km oberhalb des Schapbacher Ortskerns in
Richtung Bad Rippoldsau auf dem Schmidsberg. Zur Geschichte
dieses repräsentativen Landsitzes wird in der Schapbacher Ortschronik*1 aus einer von Dr. Siegfried Aram verfassten Darstellung
zitiert: "Alois Harter, der wie sein Vater, der, Vogtsbuer', das Bürgermeisteramt im benachbarten Kaltbrunn inne hatte, verkaufte nach seines Schwiegervaters Tod das Erbgut seiner Frau, den Schmidsberg, um
1860 an einen Rippoldsauer Badegast, den Frankfurter Handelsherrn
und Senator Johann Georg Schöffer, dem der weite Blick ins Tal und das
Gebirgspanorama bei einer Wanderung so wohl gefallen hatte, daß er
beschloß, den Rest seiner Tage hier zu verleben. Der neue Besitzer baute
unter den alten Edelkastanien und Pappeln des Schmidsbergs ein
Schlößlein 'Hohenhaus' im Stile der Spätromantik mit einem schlanken
Eckturm, des weiteren ein Verwaltungshaus in der Nähe des Schmidsberger Hofes und betrauerte hier, wie Hansjakob schreibt, den Untergang der Republik seiner Vaterstadt."*2
Endlich. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts begruben die jüdischen Einwohner im nördlichen Teil der Markgrafschaft Baden-Baden, zwischen Bühl und Ettlingen, bald auch die in den
rechtsrheinischen Orten des Hanauerlandes, einem Teil der früheren Grafschaft Hanau-Lichtenberg, ihre Toten auf dem Friedhof bei Kuppenheim in der Nähe von Baden-Baden und Rastatt.
Manche jüdischen Gemeinden richteten sich im 19.Jahrhundert
ihre eigenen lokalen Begräbnisstätten ein; dennoch blieb das
„Haus des Lebens" in Kuppenheim für die dortigen jüdischen
Einwohner und die in weiteren Orten der Umgebung ihre Begräbnisstätte.
2009 wurde in Offenburg der sensationelle Fund
eines venezianischen Buches aus dem Jahre 1486
präsentiert, das als erster Druck eines Werkes
griechischer Literatur gilt, und neben der Amerikakarte Waldseemüllers aus dem Jahre 1507
wegen seiner Einmaligkeit zu den Kostbarkeiten
der Historischen Bücherei der Stadt Offenburg
zählt (Abb. 1). Hier soll nun der Bestand eines der
bedeutendsten lateinischen Dichter der augusteischen Klassik vorgestellt werden, wie ihn uns die
humanistischen Schulbüchereien der beiden mittelalterlichen Offenburger Klöster hinterlassen
haben. Ovid (43 v. Chr. - 18 n. Chr.) als der
jüngste, sicher auch der modernste und für uns
aus vielen Gründen interessanteste Dichter der
frühen Kaiserzeit ist in der antiken und mittelalterlichen Überlieferung ebenso stark vertreten,
wie seine Zeitgenossen Horaz und Vergil. Bedeutende andere Dichter dieser Epoche, wie der
heute immer noch lesenwerte Catull mit seinem
schmalen Opus und die eindrucksvollsten Vertreter der römischen Liebeselegie, Tibull und Properz, sucht man
allerdings in den Beständen der Klosterschulbibliothek vergebens:
Sie kamen wegen ihrer Thematik als Schulautoren nicht infrage
und wurden als solche nicht tradiert. Zwei neue Aspekte der
Ovidinterpretation anhand der hier vorhandenen Editionen sollen die Vorstellung des Offenburger Bestandes ergänzen.