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Das politische Wirken von Friedrich Daniel Bassermann, einem der führenden liberalen Politiker im Vormärz und während der Revolution 1848/49, Abgeordneten der Zweiten Badischen Kammer, Mitglied des Vorparlaments und der Paulskirche und schließlich Reichsminister, ist in der biographischen Literatur ausführlich gewürdigt worden. Aus der darin weniger dokumentierten frühen Lebensphase haben sich in Privatbesitz einige Schriftstücke erhalten, die die Abgeltung der
Militärpflicht des 21jährigen Friedrich Daniel Bassermann betreffen und die jüngst dem Mannheimer Altertumsverein für seine archivalischen Sammlungen überlassen wurden. Die vier Dokumente aus dem Jahr 1832 sind geeignet, seine Biographie um einen bisher nicht bekannten Aspekt zu ergänzen.
Mitten im Ersten Weltkrieg, im Jahr 1916, pflanzte ein junger Zwangsarbeiter aus der Ukraine bei einem Bauernhof in Nordrach ein kleines Bäumchen. Daraus ist eine stattliche Fichte geworden, deren Entstehungsgeschichte zum 100-jährigen
Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 2018 einer Erinnerung würdig ist. Den im Laufe der Jahrzehnte etwas windschief gewordenen markanten Baum oberhalb des Ortszentrums der Schwarzwaldgemeinde Nordrach haben wohl die meisten Einwohner schon mal unbewusst gesehen, wenn sie etwa beim Gräberbesuch oder bei Beerdigungen auf dem Friedhof nach oben auf die Felder blicken. Auch Besuchern der traditionellen Kilwi immer am letzten Augustwochenende könnte der Baum beim Bummel zwischen den Marktständen rund um die neugotische Pfarrkirche St. Ulrich schon mal aufgefallen sein. Die große Fichte erhebt sich auf einer kleinen Anhöhe neben dem Hermerhansenhof im Dorf. Wind und Wetter haben sie in den
100 Jahren, in denen sie dort steht, etwas zerzaust, die Spitze oben ist von Stürmen gekappt.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
„Schlimmer als die Franzosen 1945 in Baden werden es die Russen in Pommern nicht getrieben haben.“ Als Franz Hundsnurscher, von 1967 bis 1998 Leiter des Erzbischöflichen Archivs Freiburg (EAF), in den 1980er-Jahren beiläufig diese Vermutung äußerte, wird er an Akten in seinem Hause gedacht haben. Das harte Urteil sei relativiert. Die „Kriegsberichte“ halten auch fest, dass Franzosen, kaum dass sie eingerollt waren, Deutschen entgegengekommen sind. Um Bewohner zu schonen, hat sich in Nordweil (heute Ortsteil von Kenzingen) einer der Besetzer gar geopfert. Versehentlich hatte er eine Handgranate abgezogen und, statt sie gleich fortzuwerfen, nur laut gewarnt: „Attention! Attention!“ Niemand verstand ihn. Die Granate explodierte, zerriss dem Mann die Hände und verwundete ihn im Gesicht und an der Brust; er starb kurz darauf. Von den Umstehenden trugen zwei Kinder harmlose Schrammen davon. Der Pfarrer hat diesen Teil seines Berichtes abgeschlossen mit „Ehre seinem Andenken, R. i. P.“). Das eingangs gebrachte Wort kam mir in den Sinn, als ich 2017 im EAF an einer Quellensammlung arbeitete. In einem Gespräch mit Dr. Christoph Schmider, dem Leiter des EAF, ergab sich Folgendes: Die „Kriegsberichte“ werden seit Jahrzehnten genutzt; mangels Personal und Geld konnte man sie bislang nicht einem größeren Leserkreis zugänglich machen.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.