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Das politische Wirken von Friedrich Daniel Bassermann, einem der führenden liberalen Politiker im Vormärz und während der Revolution 1848/49, Abgeordneten der Zweiten Badischen Kammer, Mitglied des Vorparlaments und der Paulskirche und schließlich Reichsminister, ist in der biographischen Literatur ausführlich gewürdigt worden. Aus der darin weniger dokumentierten frühen Lebensphase haben sich in Privatbesitz einige Schriftstücke erhalten, die die Abgeltung der
Militärpflicht des 21jährigen Friedrich Daniel Bassermann betreffen und die jüngst dem Mannheimer Altertumsverein für seine archivalischen Sammlungen überlassen wurden. Die vier Dokumente aus dem Jahr 1832 sind geeignet, seine Biographie um einen bisher nicht bekannten Aspekt zu ergänzen.
Mitten im Ersten Weltkrieg, im Jahr 1916, pflanzte ein junger Zwangsarbeiter aus der Ukraine bei einem Bauernhof in Nordrach ein kleines Bäumchen. Daraus ist eine stattliche Fichte geworden, deren Entstehungsgeschichte zum 100-jährigen
Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 2018 einer Erinnerung würdig ist. Den im Laufe der Jahrzehnte etwas windschief gewordenen markanten Baum oberhalb des Ortszentrums der Schwarzwaldgemeinde Nordrach haben wohl die meisten Einwohner schon mal unbewusst gesehen, wenn sie etwa beim Gräberbesuch oder bei Beerdigungen auf dem Friedhof nach oben auf die Felder blicken. Auch Besuchern der traditionellen Kilwi immer am letzten Augustwochenende könnte der Baum beim Bummel zwischen den Marktständen rund um die neugotische Pfarrkirche St. Ulrich schon mal aufgefallen sein. Die große Fichte erhebt sich auf einer kleinen Anhöhe neben dem Hermerhansenhof im Dorf. Wind und Wetter haben sie in den
100 Jahren, in denen sie dort steht, etwas zerzaust, die Spitze oben ist von Stürmen gekappt.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
„Schlimmer als die Franzosen 1945 in Baden werden es die Russen in Pommern nicht getrieben haben.“ Als Franz Hundsnurscher, von 1967 bis 1998 Leiter des Erzbischöflichen Archivs Freiburg (EAF), in den 1980er-Jahren beiläufig diese Vermutung äußerte, wird er an Akten in seinem Hause gedacht haben. Das harte Urteil sei relativiert. Die „Kriegsberichte“ halten auch fest, dass Franzosen, kaum dass sie eingerollt waren, Deutschen entgegengekommen sind. Um Bewohner zu schonen, hat sich in Nordweil (heute Ortsteil von Kenzingen) einer der Besetzer gar geopfert. Versehentlich hatte er eine Handgranate abgezogen und, statt sie gleich fortzuwerfen, nur laut gewarnt: „Attention! Attention!“ Niemand verstand ihn. Die Granate explodierte, zerriss dem Mann die Hände und verwundete ihn im Gesicht und an der Brust; er starb kurz darauf. Von den Umstehenden trugen zwei Kinder harmlose Schrammen davon. Der Pfarrer hat diesen Teil seines Berichtes abgeschlossen mit „Ehre seinem Andenken, R. i. P.“). Das eingangs gebrachte Wort kam mir in den Sinn, als ich 2017 im EAF an einer Quellensammlung arbeitete. In einem Gespräch mit Dr. Christoph Schmider, dem Leiter des EAF, ergab sich Folgendes: Die „Kriegsberichte“ werden seit Jahrzehnten genutzt; mangels Personal und Geld konnte man sie bislang nicht einem größeren Leserkreis zugänglich machen.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.
Ein privates Unternehmen, die "Actiengesellschaft für Bahn-Bau und Betrieb", baute im Jahr 1900 die bis 1973 betriebene elektrische Straßenbahn zwischen Wiesloch und Heidelberg und machte damit der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahn Konkurrenz. Reger Ausflugsverkehr am Wochenende und umfangreicher Gütertransport machten den Betrieb dieser Straßenbahn zu einem lukrativen Geschäft . Bereits im Jahre 1905 wurde die "Elektrische Straßenbahn" von der Stadt Heidelberg erworben und an die Heidelberger Straßen- und Bergbahn weiterverpachtet.
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
Manfred Boschs siebzigster Geburtstag am 16.10.2017 ist für die Badische Heimat Anlass, an seine Herausgeber- und Redaktionstätigkeit der »alten Allmende« zu erinnern. Die Zeitschrift war der »literarische Ausdruck eines neu erwachten Selbstbewusstseins der Provinz« (2/2008). Ausgangspunkt war das Lokale und Regionale, fand aber sein Korrektiv in einem »europäischen Horizont« (R. Böhme), erstreckte sich das Alemannische doch auf fünf Nationen.
Es mag kein so ungewöhnliches Gelehrtenschicksal gewesen sein, das dem vor 200 Jahren in Mannheim geborenen Naturwissenschaftler Karl Friedrich Schimper beschieden war, aber schon fast exemplarisch für einen genial begabten Menschen seines Schlages, dessen Herkunft und Zurückhaltung dem Begründer der damals neuen botanischen Morphologie die glänzende akademische Laufbahn versagte. Auch sein um 18 Monate jüngerer Bruder Georg Wilhelm, der sich sein botanisches Wissen als Autodidakt erwarb und dann als Forschungsreisender und als Statthalter des Königs von Tigre in Adua/Abessinien die praktische Seite seiner Begabung auslebte, hat der Wissenschaft nur im Verborgenen gedient.
Wie schwierig ist es doch beides zu sein, deutsch und französisch. Dies zu verstehen und zu akzeptieren, damit kann man sich schwertun. Albert Schweitzer war von der festen Absicht und einem tiefgehenden Verlangen beseelt, den Zwiespalt zwischen den beiden Nationen und den beiden Kulturwelten zu überwinden und zu überbrücken. Sein humanitäres Engagement in
Lambarene gilt es auch in dieser Perspektive zu sehen. Als deutscher Staatsbürger entschied er sich bewusst dafür, sein Lebenswerk in Gabun, einer französischen Kolonie, ins Werk zu setzen. Der folgende Beitrag versucht einige Aspekte dieser besonderen Zweierbeziehung, dieser Doppelkultur nachzuzeichnen, die letztendlich Ausdruck einer zutiefst humanitär geprägten Herzens- und Weltoffenheit war.
In der Schweiz lebten 1914 etwa 220.000 Deutsche, etwas weniger als heute, 1918
waren es 70.000 weniger, 1945 waren es noch 65.000, heute sind es 280.000. Die Schweiz
vor 1914 war durch ein Netz von Niederlassungsabkommen gegenüber Ausländern freizügiger als die heutige Schweiz der bilateralen Verträge. Diese Deutschen ergriffen 1914
Partei, wollten nicht abseits stehen. Bereits am 2. August rief das Deutsche Generalkonsulat in Zürich alle gedienten und beurlaubten Militärpersonen auf, möglichst rasch
nach Deutschland auszureisen und sich dort beim nächsten Bezirkskommando zu
melden.
„Um mich herum haben alle geweint, aber ich nicht, ich habe mich nur gefreut!“
Noch heute
lacht Agnes Hauser vor Freude, wenn sie von ihrer Abreise in die Schweiz erzählt. 1954 verließ sie ihr Elternhaus in Südbaden, um als Hausangestellte in Basel ihr Glück zu machen, wie
es zeitgenössisch hieß. Der sprichwörtliche Rat „Mädchen, geh in die Schweiz und mach dein
Glück!“ fand um 1900 Eingang in die Alltagssprache.
Er bezieht sich auf (süd-)deutsche Frauen
wie Agnes Hauser, die in die Schweiz gingen, um dort als ‚Dienstmädchen‘ zu arbeiten. Allein
die Tatsache, dass sich die Migration deutscher Frauen in schweizerische Haushalte in einer Redewendung verdichtet hat, lässt darauf schließen, dass es nicht nur einzelne Frauen waren, die an
dieser Migrationsbewegung teilnahmen. In der Tat stammte vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis
weit in die 1960er Jahre hinein ein Großteil der Hausangestellten in der Schweiz ursprünglich aus
Deutschland oder Österreich. 1930 kamen etwa 29 Prozent der insgesamt 110.600 Hausangestellten aus dem Ausland, 1960 waren von den 81.600 Hausangestellten sogar 36 Prozent Ausländerinnen. Der Anteil der Deutschen und Österreicherinnen an den ausländischen Hausangestellten
betrug 1930 über 80 Prozent. 1960 hatte sich ihr Anteil zwar verringert, lag jedoch immer noch
bei 56 Prozent.
Abgesehen von den Kriegsjahren kamen im Untersuchungszeitraum jährlich
etwa 30.000 Deutsche und Österreicherinnen als ‚Dienstmädchen‘ in die Schweiz.
Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.