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Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Das Augustinermuseum in Freiburg birgt mit dem sog. Adelhausener Altar eines der wenigen nahezu intakten Werke der oberrheinischen Tafelmalerei des mittleren 15. Jahrhunderts (Abb. 1-8). Auf der vollständig erhaltenen Feiertagsseite des Triptychons reihen sich als breites gemaltes Band sieben Bildfelder nebeneinander. Die fünf mittleren Bilder zeigen Szenen aus dem Leben Jesu, während sich als Eckpunkte des Retabels zwei Felder mit Darstellungen von Heiligen gegenüber stehen. Das bisher wenig beachtete Bildprogramm besticht durch seine strukturierte Konzeption und ungewöhnliche Präsentation, vor allem aber durch die ikonographisch höchst bemerkenswerte Darstellung dreier Dominikanerheiliger in Verbindung mit dem Schmerzensmann.