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Johann Arnold Mathy
(2016)
Johann Peter Arnold Mathy (1755–1825), wie der ganze Taufname lautet, ist durch das Interesse der badischen Geschichtsschreibung an seinem Sohn Karl Mathy (1807–1868) bekannt geworden. Karl Mathy war einer der Führer der badischen Liberalen um die Mitte des 19. Jahrhunderts, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, Staatssekretär in der dort gebildeten Reichsregierung, großherzoglicher Handelsminister, zuletzt Leitender Staatsminister. Sogleich nach Karl Mathys Tod hat Gustav Freytag, der angesehene Publizist und Verfasser historischer Romane, eine Biographie über seinen Freund geschrieben (1870), die mit einem längeren Kapitel über den Werdegang des Vaters beginnt.
Freytag besaß durch seine Freundschaft mit Mathy Verbindung zur Familie und konnte auf deren Schilderungen und den Nachlass zurückgreifen. Indessen hatte schon der für die preußische Rheinprovinz wichtige Rheinische Antiquarius 1854 auf Johann Arnold Mathy hingewiesen. Zu dessen 100. Todestag im Jahre 1925 brachte der Enkel Ludwig Mathy im Rahmen einer Familiengeschichte mehrere Beiträge über seinen Vorfahren ein, die dessen Bild bereichern. Damit
liegen die Grundlagen für jede Beschäftigung mit Arnold Mathy vor.
Leben und Werk des badischen Baumeisters Friedrich Weinbrenner (1766–
1826) waren bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und wurden zuletzt 2015 im Rahmen einer breit angelegten Ausstellung der Städtischen Galerie Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieurbauten am KIT (Karlsruher Institut für Technologie) gewürdigt. Auf Grundlage einer umfassenden Sichtung und Auswertung
der zu Weinbrenner erhaltenen Quellen sowie einer eingehenden Betrachtung der von ihm und seinen Schülern entworfenen Bauten wurde dabei nochmals das umfangreiche Gesamtschaffen dieses bedeutenden Vertreters des Klassizismus in bislang ungekannter Vielfalt aufgezeigt. Dabei blieb jedoch ein Werk, das ihn noch unmittelbar in den Wochen vor seinem Tod beschäftigte, bislang vollkommen unberücksichtigt und fand auch keine Erwähnung in dem hierzu erstellten Verzeichnis seiner Projekte und Bauten. Es handelt sich um die Entwürfe für einen Festsaal in Schloss Donaueschingen, die er im Auftrag des Fürsten Karl Egon II. zu Fürstenberg (1796–1854, Abb. 1) erstellte und die erst nach seinem Ableben unter der Leitung
seines Schülers Carl Weisshaar (1796–1853) zur Ausführung gelangen sollten.
Am 20. Januar 1774 teilte der badische Markgraf Karl Friedrich (1728–1811) dem Geheimen Rat mit, dass er seinem Protegé Johann Sebastian Clais (1742–1809) vor dessen Englandreise aufgetragen habe, bei dem Ingenieur Peter Perez Burdett vorzufühlen, ob und zu welchen Bedingungen dieser bereit sei, in badische Dienste zu treten. Nun konnte Clais dem Gremium in Karlsruhe berichten, dass Burdett nicht abgeneigt sei, ein Engagement auf dem Kontinent in Erwägung zu ziehen. Seine Bedingungen klangen wie folgt: Er wünsche die Besoldung eines Kammerrats. Ferner, wenn er außerhalb seines Wohnorts zu tun habe, ein unentgeltliches Pferd und eine tägliche Diät von drei Gulden. Zudem
solle im Fall seines Todes seine Gattin mit der Hälfte des Lohnes als Witwenrente versorgt werden. Der Geheime Rat befand diese Vorstellungen als zu hoch, vor allem die tägliche Diät von drei Gulden. Selbst der Ingenieur Hauptmann Jakob Friedrich Schmauß (1715–1787) erhalte täglich nur zwei Gulden. Also bot man Burdett eine Diät von zwei Gulden an, akzeptierte allerdings seine übrigen Forderungen.
Maria Theresia ist in Österreich omnipräsent – ihre Gemälde, Statuen und Konterfeis zieren öffentliche, private und klerikale Räume. Nach wie vor haben sie und ihr „Image“ einen Platz in der Republik Österreich und seiner post-monarchischen Selbstinszenierung. Staatsgäste und politische Amtsträger posieren mit dem Bundespräsidenten vor ihrem überlebensgroßen Staatsporträt in der
Präsidentschaftskanzlei der Wiener Hofburg, wie jüngst bei dem Abschluss des iranischen Atomabkommens in Wien. Das alte Zentrum kaiserlicher und erzherzoglicher Macht mit seiner habsburgisch-dynastischen Symbolsprache legitimiert auch die moderne demokratische Republik. Die Präsenz der Monarchin aus dem 18. Jahrhundert beschränkt sich nicht auf Wien und Österreich: Auch in den Rathäusern, Gerichtssälen und Museen im südlichen Baden-Württemberg befinden sich Darstellungen der Habsburgerin. Die Häufung von Maria-Theresia-Porträts scheint sich auf den ersten Blick leicht von selbst zu erklären: Ein Großteil der Städte und Landschaften gehörte zu ihren Lebzeiten zu Vorderösterreich, die ehemalige Landesherrin war durch ihr Porträt in den Amtsgebäuden vertreten. Aufgrund ihrer langen Regierungszeit von 1740 bis 1780 wurden besonders viele Gemälde von ihr angefertigt, mal gemeinsam mit ihrem Ehemann Kaiser Franz Stephan, mal gepaart mit ihrem Sohn und Mitregenten Joseph II. 26 Jahre nach ihrem Tod wurde Vorderösterreich aufgelöst und im Wiener Kongress nicht mehr wiederbelebt, die Gemälde blieben entweder aus dekorativen Gründen hängen oder verschwanden auf Dachböden und in Kunstlager.
Seit mehr 30 Jahren beschäftigt sich der Verfasser mit der fränkischen Reichsritterschaft, insbesondere mit ihren im Bauland ansässigen Mitgliedern des Orts – seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Kantons – Odenwald. Gelegentlich musste er sich den Hinweis gefallen lassen, es gebe gewichtigere Forschungsgegenstände als gerade die Reichsritter in einer von allen heutigen Zentren fernab gelegenen Landschaft wie dem Bauland. Volker Press, dessen Arbeiten zur Reichsritterschaft
bahnbrechend waren, hat denn auch einmal gesagt, wer sich mit der
Reichsritterschaft befasse, gerate leicht in den Verdacht, sich mit einem gewissermaßen liebenswerten Kuriositätenkabinett zu beschäftigen.
Im russischen Staatsarchiv für ältere Akten (Rossijskij gosudarstvennyj archiv drevnich aktov) wurde vor einigen Jahren überraschend ein Schaustellerplakat mit einer Bilddarstellung und einem deutschsprachigen Text gefunden. Es handelt sich um einen handkolorierten Kupferstich; das Plakat wirbt offensichtlich
für eine Vorführung von Seiltänzern und Possenspielern. Weitere Nachforschungen im Moskauer Staatsarchiv ergaben, dass auch noch andere Dokumente mit diesem Plakat in Verbindung gebracht werden können. Diese Archivalien verweisen auf eine Wandertruppe, die unter der Leitung des aus Straßburg stammenden Prinzipals Simon Dannenfels im Jahre 1644 – nach einer Tournee in die Niederlande, nach Dänemark, Schweden und das schwedische Baltikum – in der Nähe von Pleskau (russisch: Pskov) die russische Grenze überschritten hatte.
Domkapitelsprotokolle des 16. Jahrhunderts sind keine aufregende Lektüre. Es handelt sich um dicke Folianten mit vielen Sitzungseinträgen, in denen der Protokollant schematisch den Ablauf der Sitzungen festhielt. Im Fall der Speyerer Domkapitelsprotokolle ist das nicht anders: Gleichförmige Einträge, Wiederholung des Immergleichen, trockene Aktensprache beherrschen die Protokolle.
Umso überraschender ist der zweite Blick auf dieses Quellenmaterial, das bei sorgfältiger Analyse Einblick gibt in die frühen konfessionellen Pastoralstrategien des Speyerer Domkapitels. Wenn im Folgenden also die Speyerer Domkapitelsprotokolle auf die Formung eines konfessionellen Raumes, eines erneuerten Seelsorgekonzepts für den Dom und einer professionellen Domgeistlichkeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts untersucht werden, so ist dieser Beitrag
zugleich als Werbung für eine äußerst aufschlussreiche, nur auf den ersten Blick spröde Quellengattung zu verstehen.
Bis heute ist die Rolle des habsburgischen Herrschers Maximilians I. gegenüber den Juden des Heiligen Römischen Reichs umstritten. Zumeist wird ihm eine eher negative Rolle bescheinigt, und zwar im Unterschied zu der „Judenpolitik“ seines Vaters Friedrich III. und der seines Enkels Karl V. Wenn man sich die überlieferten persönlichen Äußerungen des Königs wie auch die Reaktionen der christlichen wie jüdischen Bevölkerung vor Augen hält, stößt man schnell auf Widersprüche, die nicht ohne Weiteres aufzulösen sind.
Die Persönlichkeit, die im Mittelpunkt der hiesigen Ausstellung steht, Josel von Rosheim, war mir – wie ich gestehen muss – noch nicht bekannt, als ich mich vor über 25 Jahren näher mit der Geschichte der Juden im mittelalterlichen Elsass zu beschäftigen begann. In diesem Zusammenhang bin ich aber relativ rasch auf die Josel-Biographie aus der Feder von Selma Stern-Taeubler gestoßen, die nach wie vor eine lohnende Lektüre darstellt. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, wurde sie jedoch inzwischen durch Chava Fraenkel-Goldschmidts Buch – so der übersetzte Titel – „Die Historischen Schriften Josephs von Rosheim“ etwas in den Schatten gestellt. Erfreulicherweise ist dieses ursprünglich auf Hebräisch verfasste Werk der im März 1995 verstorbenen Forscherin aus Jerusalem seit 2006 auch in einer englischen Ausgabe verfügbar.
Als Josel von Rosheim 1530 in Augsburg auf dem Reichstag auftrat, um die Judenschaft im römisch-deutschen Reich vor den Angriffen des Konvertiten Antonius Margerita zu verteidigen, war er bereits zur Führungsfigur geworden. 1529 bei einer Versammlung der Rabbiner und Gemeindevorsteher in Günzburg zum Schtadlan, zum ‚Vorgänger und Befehlshaber der Juden im Reich‘ gewählt, war es ihm gelungen, mit den dort entstandenen Günzburger Takkanot, einem 10-Punkte-Vorschlag zur Regelung des jüdischen Lebens, die dem Kaiser vorgelegt werden sollten, eine grundsätzliche Übereinkunft zu finden, um den Vorwürfen
zu begegnen. Zwar erreichten sie den Kaiser nicht mehr, da der Reichstag bereits zum Abschluss gekommen war, aber die langfristige Wirkung ist nicht zu übersehen: Rosels Bemühungen mündeten schließlich in das berühmte Privileg von Speyer von 1544, in dem der Judenschaft des Reiches umfassender Rechtsschutz gewährt wurde – „das freiheitlichste und großzügigste Privileg, das je den Juden gegeben worden ist“, urteilte Selma Stern: Es bestätigte die bisher verliehenen Privilegien, gestand sicheres Geleit zu, verbot die Schließung von Synagogen und die Vertreibung, schützte gegen die Ritualmordbeschuldigung, erlaubte höhere Zinsen für Kredite und legte fest, dass kein Judenzeichen außerhalb der Wohnorte getragen werden musste.