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Zwischen 1914 und 1918 legten Bibliotheken,
Archive, Museen und Privatpersonen überall im
Deutschen Reich Weltkriegssammlungen an, in
denen der Erste Weltkrieg als „große Zeitenwende“
akribisch dokumentiert wurde. Den Zeitgenossen
war wohl bewusst, dass sie den
ersten Medienkrieg der Geschichte miterlebten. Nie zuvor hatte die Publizistik eine
vergleichbare Rolle gespielt, nie zuvor die
Propaganda so entscheidenden Einfluss
gehabt. Und dieses Material wurde umfassend gesammelt.
Auch die Badische Landesbibliothek baute damals eine
Weltkriegssammlung auf, in der sie eine Vielzahl von
Feld-, Lazarett- und Lagerzeitungen, Besatzungs- und
Auslandszeitungen und andere Druckerzeugnisse versammelte.
Die Kriegszeitungen waren unter der Sammelsignatur
*Aa 61.2° geschlossen abgelegt. Auch die
zahlreichen Auswahl- und Erinnerungsbände, die die deutsche Feldpresse in den
Frontgebieten herausgab, waren fast alle vorhanden.
In der Nacht zum 3. September 1942 wurde die
Badische Landesbibliothek am Friedrichsplatz durch
Brandbomben vollständig zerstört. Sie verlor insgesamt
98% ihres Bestandes (367.000 Bände),
darunter sämtliche Materialien der Weltkriegssammlung.
Nur der Katalog blieb erhalten und
belegt, wie reichhaltig die Sammlung einmal gewesen ist.
Was hat Leo Wohleb, den Freiburger Studenten der Altphilologie, kurz vor dem Examen bewogen, die Universität zu wechseln? Was hat er im fernen Preußen gesucht? Was wir bislang darüber wissen, steht in einem Lebenslauf, den der badische Staatspräsident 1952 in dieser Zeitschrift abdrucken ließ und den seine Witwe, Maria Wohleb, geringfügig gekürzt, in einem Sonderdruck zum 10. Todestag 1965 unter der Überschrift: „Erinnerungen bis zum Jahr 1912“ publiziert hat.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Am 22. und 23. Oktober 1940 wurden fast alle badischen Menschen jüdischer Herkunft (und die aus der Pfalz und dem Saarland), über 6500 Menschen, unter der Regie der Gauleiter Wagner und Bürckel aus ihrem bisherigen Leben gerissen und nach Gurs im Südwesten Frankreichs gebracht. Unter den Deportierten befanden sich nur wenige, die bis dahin literarisch-künstlerisch tätig gewesen waren.
Berty Friesländer-Bloch, 1902 in Gailingen geboren, hatte eine Ausbildung in der Krankenpflege. Neben ihrer Arbeit in diesem Bereich verfasste sie erinnernd-beschreibende Texte und vor allem Stücke für die Bühne im regionalen Umfeld. Zusammen mit ihrem Mann und dem zweijährigen Sohn geriet sie an ihrem Geburtsort in die Maschinerie der Deportation.
Der wohl bekannteste, ins literarische Leben integrierte Schriftsteller unter den Deportierten war der 68-jährige, in Karlsruhe geborene Alfred Mombert, ein
Lyriker und Dramatiker. Er wurde zusammen mit seiner Schwester in Heidelberg in einen der Züge nach Gurs gezwungen. Unter den Deportierten befand sich auch der 6-jährige Herbert Odenheimer aus Bühl, der später den Namen Ehud Loeb annahm.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe wie in vielen deutschen Großstädten durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen politischen Parteien beherrscht. Dabei unterschied sich die von beiden Seiten offen gezeigte
gegenseitige tiefe Abneigung qualitativ kaum.
Am 14. Juni 1920 starb Max Weber, Professor für Gesellschaftslehre, Wirtschaftsgeschichte und Nationalökonomie an der Universität München, im Alter von nur 56 Jahren. Schon die Nachricht in der Frankfurter Zeitung gab der allgemeinen Bestürzung Ausdruck, und auch alle späteren Nachrufe beklagten die Schwere des Verlusts, den Wissenschaft und Öffentlichkeit erlitten hatten. Das wissenschaftliche Werk des Toten wurde gewürdigt und gleichzeitig sein tiefes, unaufhebbares Anderssein respektiert.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.
Mit einem feierlichen Wahlakt zelebrieren die Bischöfe, die sich zum Konzil in Rom getroffen haben, am 18. Juli 1870 in Anwesenheit von Pius IX. den Primat der Römischen Kirche. Am folgenden Tag, dem 19. Juli, bricht der von Bismarck zur Beschleunigung der deutschen Vereinigung provozierte Konflikt aus. So schreibt Emile Keller, Abgeordneter des Ober-Elsass: „Nun befinden wir uns im Krieg und die Unfehlbarkeit wird im Kanonendonner verkündet. Niemand kann voraussagen, was für Ereignisse noch geschehen werden. aber wenn man Katholik und Franzose ist, muss man Vertrauen in die Zukunft haben“. Als am 4. September die Republik in Frankreich ausgerufen wird, ziehen in Straßburg die deutsche Verwaltung und mit ihr eine Schar von ersten Beamten ein. Bald schon werden das Elsass und ein Teil von Lothringen von den Deutschen militärisch besetzt.
Im Frühling 1872 beginnen in Elsass-Lothringen Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und einigen höheren Töchterschulen. Fast ein Jahr nach dem Abschluss des Frankfurter Vertrags (10. Mai 1871) herrschen in den meisten höheren Töchterschulen immer noch die französische Sprache und der französische Geist vor, während in den Elementarschulen und in den höheren Knabenschulen das Deutsche als Unterrichtssprache schon eingeführt ist. Ziel des Oberpräsidenten Eduard von Moeller ist es deshalb, die Anstalten so umzugestalten, dass diese den Forderungen der deutschen Eingewanderten – der sogenannten Altdeutschen – im Bereich der Mädchenbildung genügen können. Gegen Bewilligung eines staatlichen Zuschusses sollen sich die Schulvorsteherinnen verpflichten, in jeder einzelnen Klasse für alle Schülerinnen ohne Unterschied 6 wöchentliche Stunden dem deutschen Sprachunterricht zu widmen und stufenweise das Deutsche zur Unterrichtssprache für die Schülerinnen bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr zu erheben.