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Wer von oben auf den neu gestalteten Parkhof schaut, kann erahnen, was darunter liegt. Die Fläche des 465m² großen unterirdischen Magazins für Archiv und Bibliothek wird durch die künstlerische Gestaltung der Pflastersteine hervorgehoben. Nach einem Jahr Bauzeit sind das neue Magazin und der Parkhof nun (fast) fertig. In einem Festakt am 30. Juni wurden die Anlagen bereits symbolisch ihrer Bestimmung übergeben. Der Künstler Axel Philipp hat als Motiv für den Parkhof typische Buch- und Aktenrücken in einer in die Horizontale gekippten Regalanlage dargestellt. Im darunter liegenden Magazin, das 650 Kubikmeter Beton und 80 Tonnen Stahl „verschlang“, sind nun 940 Regalmeter frei für Bücher, fast 4.500 Regalmeter, die mit 33.152 Archivschachteln, gefüllt mit Akten, bestückt werden können, sowie 320 Schubladen im Format A1 für Pläne und Karten. Dieser unterirdische Neubau soll zum einen die Magazine der Bibliothek von ihren historischen Buchbeständen entlasten. Zum anderen soll er den Raumbedarf des Archivs langfristig abdecken.
Seit 1819 war Johann Peter Hebel (1760–1826) als erster Prälat der sich formierenden unierten Landeskirche des Großherzogtums Baden nicht nur deren Vertreter in der Ersten Kammer der Ständevertretung, sondern faktisch auch ihr ranghöchster Geistlicher. In dieser Funktion stand es in seinem Aufgabenbereich, zu Fragen des gottesdienstlichen Lebens, der Lehre und des christlichen Unterrichts Stellung zu nehmen. Dies hat er u. a. in zwei Gutachten getan, in denen er sich über die Einführung einer neuen Biblischen Geschichte und die Einführung eines neuen Gesangbuches äußerte.
Strukturveränderungen begegnen uns in allen Landeskirchen, von den überall zu registrierenden Zusammenlegungen von Kirchengemeinden oder Pfarrstellen auf der untersten Ebene bis hin zu Fusionen auf der Ebene der Landeskirchen selbst. Vielfältige Strukturveränderungen sind auch in der badischen Landeskirche in den letzten Jahren zu konstatieren. Jede dieser Strukturveränderungen impliziert in der Folge auch mannigfache Anforderungen an das Landeskirchliches Archiv. Das Landeskirchliche Archiv hat sich mit diesen Fragen zu befassen, weil es zum einen eine zentrale Zuständigkeit in Fragen der Archivaufsicht und der Archivpflege in den Gemeinden und Bezirken wahrnimmt, zum anderen weil es im Rahmen der Bezirksvisitationen mit der Prüfung der Verwaltungen der Mittelinstanzen, also der Dekanate, der bezirklichen Bildungsarbeit und der Verwaltungsämter beauftragt ist. Archivpflege und Verwaltungsprüfungen verschaffen dem Archiv genaue Kenntnis der jeweiligen Strukturen und der damit verbundenen Probleme, die ihm die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Umsetzung (wenn auch leider nicht immer zeitnah) ermöglichen.
Das Staffortsche Buch ist eine im Jahre 1599 gedruckte Bekenntnisschrift des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden–Durlach, mit der dieser seinen Übertritt zum Calvinismus rechtfertigte. Es entstand als Antwort auf das Erscheinen der Konkordienformel 1577, die durch ihre Lehrentwicklung und Festlegung auf die Confessio Augustana (CA) invariata den Reformierten den Schutz des Augsburger Religionsfriedens entzog. Ernst Friedrich konnte die Konkordienformel nicht als verbindliche Interpretation der CA anerkennen, denn damit hätte er den sicheren Boden des Augsburger Religionsfriedens verlassen. Stattdessen bestreitet er, dass die Konkordienformel sich in Übereinstimmung und Kontinuität mit der CA befinde. Das Staffortsche Buch bemüht sich dann auch, die eigene Interpretation der CA mithilfe der Bibel und der Kirchenväter zu belegen und die Abweichungen der Konkordienformel von der CA aufzuzeigen und zurückzuweisen.
Martin Schwarz (1905–1990) war badischer Pfarrerssohn und Pfarrkandidat, wurde dann jedoch wegen der politischen Zeitumstände Schweizer Pfarrer. Bis etwa 1935 war sein Rufname Wilhelm, von da an Martin. Alle Vorfahren von Martin Schwarz väterlicherseits waren seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Pfarrer, damals aus der Schweiz nach Hessen ausgewandert. Zweieinhalb Jahrhunderte später wurde der lutherische Pfarrer Friedrich Heinrich Christian Schwarz (1766–1837) 1804 aus Hessen als Theologieprofessor an die neu aufgebaute Universität Heidelberg berufen. Von ihm stammten dann in drei Generationen insgesamt sieben badische Pfarrer ab, der letzte war Hugo Schwarz (1872–1927), Vater von Martin Schwarz. Sie amtierten unter anderem, teilweise jahrzehntelang, in Mannheim (Wilhelm Schwarz, von 1823 bis 1873, also 50 Jahre lang Pfarrer in Mannheim), in Heidelberg (Friedrich Schwarz, von 1865 bis 1910, also 35 Jahre lang Pfarrer in Heidelberg) und in Freiburg (Hugo Schwarz, von 1909 bis 1920).
Die Aktenbestände aus alten Zeiten bestehen zumeist aus Anordnungen der Obrigkeit und dem Nachweis ihrer Durchführung oder anderen Reaktionen der nachgeordneten Behörden und Personen. Selten wird „die Stimme des Volkes“ unmittelbar aktenkundig. Dies aber ist der Fall in einer Akte über die Einführung des neuen Gesangbuchs für die Deutsch-reformierten Gemeinden der Kurpfalz im Jahr 1785. Darin befindet sich als Abschrift ein sechs Seiten umfassendes, an die in Mannheim residierende Landesregierung der Kurpfalz gerichtetes Schreiben, das energisch gegen die bevorstehende Einführung des neuen Gesangbuchs protestiert. Es fällt vor allem auf durch die große Zahl von 138 Unterschriften, höchstwahrscheinlich von Gemeindemitgliedern, sowie durch die temperamentvolle und selbstbewusste Art, in der die von unterschiedlichen Perspektiven bestimmten Argumente vorgetragen werden. Als Dokument einer freien Meinungsäußerung seitens des Kirchenvolks und als Beitrag zur Geschichte des Gesangbuchs in der Kurpfalz soll es an dieser Stelle im Wortlaut zusammen mit einem knappen Kommentar veröffentlicht werden.
Liberale Frömmigkeit
(2008)
Am 11. und 12. Januar 2008 fand im „Haus der Kirche“ in Bad Herrenalb die Tagung „Liberale Frömmigkeit. Zur Geschichte der süddeutschen Protestantenvereine im 19. Jahrhundert“ statt. Die Tagung wurde vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Verein für pfälzische Kirchengeschichte unter den Vorsitzenden Johannes Ehmann (Karlsruhe) und Klaus Bümlein (Speyer) gemeinsam organisiert und vorbereitet. Da es in der Geschichte des sogenannten „liberalen Südwesten“ im 19. Jahrhundert zahlreiche Parallelen und Querverbindungen gab, lag eine gemeinsame Untersuchung Badens und der Pfalz thematisch nahe, der in drei Hauptvorträgen und sechs Kurzreferaten nachgegangen wurde. Die Tagung beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen zum kirchlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert, von denen ausgehend die Protestantenvereine und deren liberale Epiphänomene untersucht wurden. Schließlich sollten neben der primär historischen Fragestellung der Tagung auch die Auswirkungen des kirchlichen Liberalismus bis in die heutige Zeit thematisiert werden.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Mit dem Erscheinen des sechsten und zugleich Registerbandes der Quellenedition „Die Evangelische Landeskirche in Baden im ,Dritten Reich‘“ im Jahr 2005 wurde eines der großen editorischen Langzeitprojekte der deutschen kirchlichen Zeitgeschichte abgeschlossen. Anders als bei der Dokumentation des württembergischen Kirchenkampfes durch Gerhard Schäfer – für sich genommen eine geradezu singuläre Dokumentationsleistung – steht bei dem im Auftrag des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe in Kooperation mit dem Verein für Kirchengeschichte in der Evang. Landeskirche in Baden zustande gekommenen Editionsprojekt nicht die „Kirchenkampf“-Geschichte im engeren Sinn im Vordergrund. Das Karlsruher Projekt hat sich, wie bereits das Geleitwort von Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt zum ersten, 1991 erschienenen Band zeigt, die Kontextualisierung der Auseinandersetzung zwischen Landeskirche und NS-Regime in der Kirchen- und Allgemeingeschichte des 20. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
„Heimat und Fremde“
(2008)
„Heimat und Fremde“ war das Thema des „Tags der Archive“ am 1. März 2008, zu dem alle Karlsruher Archive sich in einer gemeinsamen Aktion im Stadtarchiv Karlsruhe präsentierten. Das Landeskirchliche Archiv hatte für diesen Tag eine kleine
Ausstellung vorbereitet, die anschließend auch im Evangelischen Oberkirchenrat zu sehen war und insbesondere bei den Gästen aus der Ökumene großen Anklang fand.
Die Augusta-Maria-Bibel
(2008)
Es sind die „Sternstunden“ eines Archivars und Bibliothekars, wenn durch einen unerwarteten Fund ein verschollen geglaubter Schatz gewissermaßen wieder entdeckt wird. Bei der Durchsicht von älteren Buchbeständen vor Ort im Magazin der Landeskirchlichen Bibliothek – die Arbeit am Regal und die Autopsie sind trotz aller Kataloge noch immer eine unerlässliche Tätigkeit für einen Bibliothekar, der sich mit alten Drucken befasst – konnte so eine der extrem seltenen „Augusta-Maria-Bibeln“ aus dem Jahr 1698 aufgefunden werden.
Erst lange nachdem ich zugesagt hatte, im Rahmen dieser heutigen Veranstaltung über Erik Wolf zu sprechen, ist der Gedanke aufgekommen, dieser Vortrag könnte zugleich die lectio aurea aus Anlass meines goldenen Doktorjubiläums sein, auch
wenn dessen exakter Termin erst der 12. Juli ist. Diese Verknüpfung ist von der Sache her nicht unpassend. Sie hat durchaus ihren Sinn, ja sie unterstreicht einen notwendigen Zusammenhang, ist doch Erik Wolf mein Doktorvater. Er hat es mir ermöglicht, mich mit einer Dissertation zu qualifizieren.
Hermann Maas als Kreisdekan
(2008)
Im Rückblick auf sein Leben schrieb Hermann Maas 1952: Im Sommer desselben Jahres [1945] wurde ich wieder in den aktiven Kirchendienst aufgenommen und zum Kreisdekan für die zehn Dekanate Nordbadens ernannt. So habe ich als alter Mann fast mehr zu tun als je in meinem Leben, weil die Ökumene, der Kampf gegen den Antisemitismus, die Arbeit und Fürsorge für die einst Geknebelten und Verfolgten, die Pflege der Beziehungen zu den amerikanischen Männern, ein großer Briefwechsel mich im Banne halten, neben der eigentlichen Berufstätigkeit in meiner Kirche.
„Der lange Weg zum Kirchhof“
(2008)
„Der lange Weg zum Kirchhof“, so hat es B. Theune-Großkopf treffend in ihrem Artikel über den Bestattungswandel bei den Alemannen formuliert und dabei den Prozess beschrieben, wie sich im Zuge der Ausbreitung des Christentums die Bestattungstradition von den Gräberfeldern abseits der Siedlungen hin zur Bestattung auf dem Friedhof bei der Kirche änderte, so wie es dann für Jahrhunderte bleiben sollte. Chlodwig als Begründer des fränkischen Großreiches gelobte vor der Schlacht gegen die Alemannen 496/7, sollte sie siegreich verlaufen, zum Christentum überzutreten. Mit seinem ranghohen Kriegergefolge ließ er sich daraufhin taufen. Diese Eliten ließen sich von nun an mit Waffen und je nach Vermögen mit sonstigen Grabbeigaben, z.B. kostbarem Schmuck, bestatten. Das bedeutete sicher nicht das sofortige Verdrängen des Heidentums, doch gibt es vielfältige Zeichen in den Gräbern, dass die Toten dem Christentum verbunden waren.
Als die wenigen evangelischen Bürger des Odenwalddorfes Rittersbach in der ersten Maiwoche des Jahres 1854 mit dem Ausheben der Fundamente für ihre neue Kirche begannen, war die Enttäuschung groß. Rasch zeigte sich, wie klein und unbedeutend das zu erbauende Kirchlein werden würde. Wie man erst jetzt erkannte, sollte das Bauwerk nur bescheidene 24 Fuß breit und 30 Fuß lang sein. Unentgeltlich wollten die Bürger Hand- und Spanndienste leisten. Angesichts der unscheinbaren Größenverhältnisse hörte man jedoch Stimmen, die sagten: Das gibt eine Kapelle, aber keine Kirche!, und bei vielen entschwanden Muth und Freudigkeit so sehr, dass sie die Hand sinken ließen. Wie sollte es auf der Baustelle weitergehen? Wollte man die vom badischen Innenministerium gegebene Erlaubnis zum Bau einer neuen Kirche leichtfertig aufs Spiel setzen? Sollte man auf eigene Faust und auf eigenes finanzielles Risiko vom genehmigten Bauplan abweichen und den Grundriss in der Breite und Länge um 6-10 Schuh vergrößern? Brauchte man für die wenigen evangelischen Familien überhaupt eine neue Kirche? Würde es nicht ausreichen, das bestehende Bethaus instand zu setzen? Die Zeit drängte, die von auswärts kommenden Maurer waren bereits eingetroffen und wollten mit der Fundamentierung beginnen.
Am 14. November 1932 war der evangelische Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden, der Badische Kirchenvertrag, in Karlsruhe unterzeichnet worden. 75 Jahre danach, am 17. Oktober 2007, ist der Evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg in Stuttgart geschlossen worden. Er ist ein Vertrag beider evangelischer Landeskirchen in Baden-Württemberg mit dem Land. Der neue Vertrag ist am 10. April 2008 in Kraft getreten, wiederum fast genau ein Dreivierteljahrhundert nach der Ratifikation des Badischen Kirchenvertrags, die am 11. März 1933 erfolgt war. Was führte zur Entstehung des Evangelischen Kirchenvertrags Baden-Württemberg und wie verhält er sich formal und inhaltlich zum Badischen Kirchenvertrag von 1932? Auf diese Fragen will der nachfolgende Beitrag in den Abschnitten II und III Antwort geben. Auszüge aus dem Vertragstext sind im Anhang (Abschnitt IV) wiedergegeben, nämlich die Präambel und die Artikel 1 bis 5. Doch zuerst soll das neue Vertragswerk wenigstens in seinen Umrissen vorgestellt werden (Abschnitt I).
Am 24. Juni 1832 wurde in der Spitalkirche in der Stadt Baden der erste Gottesdienst der neugegründeten evangelischen Kirchengemeinde mit ihrem ersten Pfarrer Christoph Schmezer gefeiert. Im Folgenden soll jedoch die Vorgeschichte der evangelischen Kirchengemeinde in den Blick kommen. Ich beginne darum gut 300 Jahre vor der Gemeindegründung, im 16. Jahrhundert, weil ich den oft zu hörenden Satz: „Vor dem 19. Jahrhundert war Baden rein katholisch“ so nicht stehen lassen möchte. Wer sich mit der Vorgeschichte der evangelischen Gemeinde in Baden differenzierter beschäftigt, erfährt nämlich, dass es acht Mal einen Konfessionswechel in der Stadt gegeben hat.
Luthers neue Lehre stellte die Voraussetzung für das Aufkommen von evangelischen Kirchenordnungen dar. Das neue Lehrverständnis der Protestanten blieb nicht auf den persönlichen Glauben oder das kirchliche Leben beschränkt, sondern brachte zahlreiche Veränderungen der Rechtsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft mit sich. Die Territorien und Städte, die die Reformation einführten, erkannten das seit Jahrhunderten geltende römische Kirchenrecht nicht mehr an. Dieses regelte nicht nur das kirchliche Leben im engeren Sinne, sondern auch weite Teile des gesellschaftlichen Lebens (Ehe, Schule). Hinzu kam, dass die Reformation eine Eigendynamik entfaltete, die nicht nur die bestehende kirchliche, sondern auch die staatliche Ordnung gefährdete, wie es etwa im Bauernkrieg deutlich wurde. Den in vielen Bereichen entstandenen Rechtsunsicherheiten begegneten die evangelischen Obrigkeiten mit Neuregelungen, die unter dem Begriff „Kirchenordnung“ zusammengefasst wurden.