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„Goethe war, glaube ich, ein ziemlich wichtiger deutscher Dichter. Er lebt schon lange nicht
mehr. Es gibt viele schöne Gedichte von ihm, die, soviel ich weiß, manchmal sehr kunstvoll gereimt sind. Sie wirken zwar altertümlich, und man versteht sie auch nicht immer gleich auf Anhieb, trotzdem werden manche dieser Texte vor allem von älteren Leuten heute noch auswendig
aufgesagt, zum Beispiel auf Hochzeiten, bei Geburtstagsfeiern oder bei anderen festlichen Anlässen.“
Die grellbunte Palette solcher und ähnlicher Antworten von Schülerinnen und Schülern
selbst auf Oberstufenniveau auf die Frage, wer Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) gewesen sei, ließe sich beliebig erweitern. Dabei ist das eigentlich Erstaunliche an derlei Spontanentgegnungen seitens der ‚Generation Facebook‘ weniger deren offensichtliche Unbekümmertheit, sondern vielmehr der Umstand, dass der Dichterfürst vergangener Tage inzwischen
überhaupt noch als Bestandteil des thematischen Spektrums des Deutschunterrichtes wahrgenommen wird und sein literarisches Werk in den Schulzimmern nach wie vor sogar weitgehend
widerspruchslos auf eine gewisse Akzeptanz stößt.
Am 28. Juli 2014 verstarb unser langjähriger
geschäftsführender Vorsitzender Prof. Dr.
Hans Ulrich Nuber nach kurzer, schwerer
Krankheit – spes contra spem. Im April hatte
er sich bei der Mitgliederversammlung – in
verantwortungsvoller Vorausschau auf die
schwierige Zeit der Behandlung in der Klinik – von den vielfältigen Pflichten der geschäftsführenden Vorstandschaft entbinden
lassen, sich aber voll Vertrauen in die Zukunft
zum stellvertretenden Vorsitzenden wählen
lassen. Dem Institut auf diese Weise eng verbunden zu sein und es mit seinem Rat zu unterstützen, ohne jedoch regelmäßige Pflichten zu haben, das war ihm leider nicht mehr
vergönnt. In der knappen ihm geschenkten
Zeit hat er maßgeblich seine Nachfolge vorbereitet und dabei für eine mehr naturwissenschaftliche Ausrichtung Sorge getragen.
Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.
Die Ortenau. - 81 (2001)
(2001)
Die Ortenau. - 82 (2002)
(2002)
Der Kaiser in seiner Stadt
(1998)
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Im Jahre 1973 wurden in Baden-Württemberg 12 Regionalverbände gegründet,
um laut Landesplanungsgesetz von 1971 die Trägerschaft der Regionalplanung in
diesem Bundesland zu übernehmen (§§ 7-21 LPlG). Zur Eigentümlichkeit dieser
Übertragung einer primär staatlichen Aufgabe (§ 5 ROG) auf besondere Körperschaften
des öffentlichen Rechts gehört es, daß sie sich auf Planung und Beratung
beschränkt. In Baden-Württemberg besteht somit auf der Ebene der Regionalplanung
im Gegensatz zur Bauleitplanung der Gemeinden und zur staatlichen
Landesplanung keine Zusammenfassung von Planaufstellung, Planverwirklichung
und Finanzierung in einer Hand. Die Realisierung der Grundsätze und Ziele des
Regionalplanes steht allein den Maßnahmeträgern auf seiten der Gemeinden und
Landkreise, des Landes und Bundes sowie sonstiger mit öffentlichen Aufgaben
betrauter Institutionen zu . Dies kann nicht ohne Bedeutung für die Wirkungsmöglichkeiten
der Regionalplanung sein.
Die gegebenen Möglichkeiten für eine angemessene Behandlung von Erholung
und Fremdenverkehr durch die Regionalplanung sind derzeit nicht befriedigend.
Die Wirksamkeit der raumordnerischen Lenkungsinstrumente erscheint bei diesem
Sachbereich als zweifelhaft. Daher enthält z.B. der fortgeschriebene Regionalplan
Südlicher Oberrhein (Baden-Württemberg) im Gegensatz zur bisher geltenden
Fassung aus dem Jahre 1980 das Kapitel "Erholung und Fremdenverkehr" nicht
mehr.
Im folgenden werden Probleme skizziert, die sich der Regionalplanung im Zusammenhang
mit diesem Thema stellen; daran schließt sich eine Reihe von Fragen
an, deren Beantwortung zu präziseren und wirksameren Planaussagen führen
könnte. Diese Fragen können als Anregung für Themenstellungen der praxisorientierten
Forschung verstanden werden. Da die möglichen Antworten die Bedingungen
zu berücksichtigen haben, unter denen die Regionalplanung arbeitet, werden
diese zunächst kurz skizziert. Auch sind die Aspekte zu verdeutlichen, unter
denen Erholung und Fremdenverkehr ein Thema der Regionalplanung darstellen.
Die Oberrheinische Tiefebene, ca. 300 km lang und 30 bis 50 km breit sowie als
Graben von teilweise hohen Mittelgebirgen eingerahmt, stellt einen bedeutenden
europäischen Verkehrskorridor dar. Dabei spielt entsprechend der Grabenrichtung
der Nord-Süd-Verkehr eine eher größere Rolle als der West-Ost-Verkehr.