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Seewangen
(2009)
Der Riederner Pfarrer Johann Nepomuk Bickel hat im Jahr 1749 eine Zählung der in den acht Ortschaften der von ihm pastorierten Pfarrei ansässigen Mitglieder der Kirchengemeinde vorgenommen und das Ergebnis dieser Zählung schriftlich festgehalten: Er selbst war einer der vier Regularkanoniker der 1638 dem thurgauischen Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen inkorporierten Propstei Riedern, denen die Seelsorge in dem schon 1697 als „amplissima parochia“1 bezeichneten Kirchspiel oblag, das sich vom Riedersteg im Schlüchttal bis auf den Rötenberg hinauf erstreckte und mit 1400 Seelen ebenso volkreich wie ausgedehnt war. Der eine halbe Wegstunde von der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar entfernt gelegene Filialort Seewangen, bestehend aus zehn Häusern und der 1720 erbauten Peter-und-Paul-Kapelle2, hatte am weiteren Wachstum der Kirchengemeinde so gut wie keinen Anteil. Von den 1538 Seelen, die sie im Jahr 1809 zählte3, wohnten 71, nur drei mehr als sechzig Jahre zuvor, in Seewangen.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Die Ahnen der Familie Ebner
(2006)
Während meiner Kinder- und Jugendzeit wurde ich durch die Ahnenbilder tagtäglich auf meine Vorfahren aufmerksam. So versuchte ich einiges über sie in Erfahrung zu bringen. Das Geschlecht der Ebner läßt sich bis ins 15. Jahrhundert in Tiefenhäusern nachweisen. Johann Michael Ebner, mein fünffacher Urgroßvater, war Vogt und Gastwirt in Immeneich und Einungsmeister der Einung Wolpadingen in der Grafschaft Hauenstein.
Die Familie Hochberg war eine bürgerliche Beamtenfamilie der Markgrafschaft Baden im 15. und 16. Jahrhundert; ihre Mitglieder bekleideten die höchsten Ämter, die für Bürgerliche in jener Zeit überhaupt erreichbar waren: als Kanzler und Landschreiber der Markgrafen sowie Inhaber bedeutender geistlicher Ämter. Ihre Geschichte ist bisher freilich niemals umfassend untersucht,
sondern immer nur gestreift worden. Der Umstand, dass verschiedene Familienmitglieder denselben Vornamen trugen – es gibt drei Träger des Namens Johann(es) Hochberg und zwei Träger des Namens Sebastian Hochberg –, führte häufig zu Verwechslungen. Im Nachfolgenden soll erstmals der Versuch unternommen werden, die Geschichte dieser Familie eingehend darzustellen.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Bisherige Publikationen über die Eppinger Linien, der Verteidigungsanlage gegen
die französischen Einfälle Ende des 17. Jahrhunderts, haben vorwiegend die bauliche
Anlage, deren Verlauf, sowie das Kriegsgeschehen zum Inhalt.
Diese Eppingen Linien blieben jedoch nicht nur im Hinblick auf das Kriegsgeschehen
und die „große Politik" nicht ohne Folgen.
Zu den ältesten, reichsten und vornehmsten
Familien der spätmittelalterlichen Stadt Rottweil
zählten die Freiburger oder Friburger. Ihr Name
dürfte auf die Herkunft der Familie aus Freiburg im
Breisgau oder Freiburg in der Westschweiz hinweisen. 1243 kommt der Name „Freiburger
(Vriburgere)“ in Zürich vor1. Schon im Jahre 1300
erreichte Eberhard Freiburger Amt und Würde
eines Rottweiler Schultheißen. Bis 1550 saßen
danach nicht weniger als 14 männliche Angehörige
der Familie im Rottweiler Rat und vier stiegen
sogar zur Würde eines Bürgermeisters der
Reichsstadt auf.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.