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Keines der einschlägigen Denkmalinventare, weder Adolf von Oechelhäusers
Kunstdenkmäler des Großherzogtums Baden1, noch die beiden Dehio-
Handbücher Baden-Württemberg2 erwähnen das bedeutende klassizistische
Erinnerungsdenkmal des Eberhard von Gemmingen, noch das ( erst 2002 wieder
entdeckte) Epitaph des Ottheinrich (1.) von Gemmingen in der ev. Pfarrkirche
Hoffenheim.
Bei Oechclhäuser mag das daran liegen, dass der lnventarisator bei seiner sonstigen
Akribie die damals (1909) relativ neue (1841 vollendete) neugotische Kirche nicht
der Begehung wert erachtete; er erwähnte lediglich kurz die Vorgängerbauten, aber
weder die bedeutende Walcker-Orgel noch das Gemmingen-Denkmal.
Wohl in der Nachfolge von Oechelhäuser erwähnte Georg Dehio im Handbuch
der Deutschen Kunstdenkmäler Baden-Württemberg I (1964) Hoffenheim nicht.
Erst in der Neuauflage von 1993 findet die Kirche als früher Bau der Hübsch-
Schule Beachtung- das Gemmingen-Denkmal nicht.
Zu den ältesten, reichsten und vornehmsten
Familien der spätmittelalterlichen Stadt Rottweil
zählten die Freiburger oder Friburger. Ihr Name
dürfte auf die Herkunft der Familie aus Freiburg im
Breisgau oder Freiburg in der Westschweiz hinweisen. 1243 kommt der Name „Freiburger
(Vriburgere)“ in Zürich vor1. Schon im Jahre 1300
erreichte Eberhard Freiburger Amt und Würde
eines Rottweiler Schultheißen. Bis 1550 saßen
danach nicht weniger als 14 männliche Angehörige
der Familie im Rottweiler Rat und vier stiegen
sogar zur Würde eines Bürgermeisters der
Reichsstadt auf.
Die Familie Hochberg war eine bürgerliche Beamtenfamilie der Markgrafschaft Baden im 15. und 16. Jahrhundert; ihre Mitglieder bekleideten die höchsten Ämter, die für Bürgerliche in jener Zeit überhaupt erreichbar waren: als Kanzler und Landschreiber der Markgrafen sowie Inhaber bedeutender geistlicher Ämter. Ihre Geschichte ist bisher freilich niemals umfassend untersucht,
sondern immer nur gestreift worden. Der Umstand, dass verschiedene Familienmitglieder denselben Vornamen trugen – es gibt drei Träger des Namens Johann(es) Hochberg und zwei Träger des Namens Sebastian Hochberg –, führte häufig zu Verwechslungen. Im Nachfolgenden soll erstmals der Versuch unternommen werden, die Geschichte dieser Familie eingehend darzustellen.
Seewangen
(2009)
Der Riederner Pfarrer Johann Nepomuk Bickel hat im Jahr 1749 eine Zählung der in den acht Ortschaften der von ihm pastorierten Pfarrei ansässigen Mitglieder der Kirchengemeinde vorgenommen und das Ergebnis dieser Zählung schriftlich festgehalten: Er selbst war einer der vier Regularkanoniker der 1638 dem thurgauischen Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen inkorporierten Propstei Riedern, denen die Seelsorge in dem schon 1697 als „amplissima parochia“1 bezeichneten Kirchspiel oblag, das sich vom Riedersteg im Schlüchttal bis auf den Rötenberg hinauf erstreckte und mit 1400 Seelen ebenso volkreich wie ausgedehnt war. Der eine halbe Wegstunde von der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar entfernt gelegene Filialort Seewangen, bestehend aus zehn Häusern und der 1720 erbauten Peter-und-Paul-Kapelle2, hatte am weiteren Wachstum der Kirchengemeinde so gut wie keinen Anteil. Von den 1538 Seelen, die sie im Jahr 1809 zählte3, wohnten 71, nur drei mehr als sechzig Jahre zuvor, in Seewangen.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Grußwort zur Vorstellung des Buches über die Synagoge Kippenheim, vorgetragen am 10. November 2002
(2003)
Wenn ich heute an meinem 80. Geburtstag nach Kippenheim gekommen bin, um Ihnen als Nachfahre von Kippenheimer Juden meinen Dank für Ihre große Mühe und Ihren Einsatz für die Erhaltung und Würdigung der Zeugen aus Stein abzustatten, welche die einstmalige Anwesenheit von Juden an diesem lieblichen Ort dokumentieren, so bedarf dies einer Rechtfertigung.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Gedenken an Hans Hauser
(2008)
Über den alemannischen Mundartdichter Hans Hauser wurde schon zu seinen Lebezeiten geschrieben; Ehrungen für sein Schaffen durfte er in vielfältiger Weise persönlich entgegen nehmen. Seine Dichtkunst erlangte aber erst eine gewisse
Popularität als Hans Brüstle, ein seinerzeit bekannter Villinger Lehrer, über ihn im Ekkhart Jahrbuch von 1968 schrieb und ihn in einen größeren Kontext alemannischer Mundartdichtung hineinstellte. Brüstle erkannte in seinem Aufsatz eine „Villinger Stadtsprache“, deren Charakteristik sich im wesentlichen bis heute erhalten hat und die etwas Abgeschlossenes, Eigenwüchsiges hat. Diese Sprache – so Brüstle – sei die Muttersprache Hans Hausers, denn aus seinen Gedichten spreche die Sprache seiner Mutter, die ihr Leben lang die städtische Mundart gesprochen habe. „Und nur im Umgang mit der Mutter, deren Vorfahren seit einigen Jahrhunderten in der
Stadt ansässig waren, konnten sich Ohr und Zunge in der zuverlässigsten Weise an das heimische Idiom und in seinen sprachlichen Schöpfungen Klang und Gestalt finden.“ Die persönlichen und sprachlichen Wurzeln von Hans Hauser werden
Gegenstand der weiteren Betrachtungen in diesem Aufsatz sein.