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Die Geschichte des Musizierens und Tanzens während des ersten Jahrtausends weist
insbesondere in den Zeiten vor der Christianisierung beträchtliche Lücken auf. Für
viele Regionen fehlt noch jede Orientierung, die mehr erschließt als die Registrierung vereinzelter Funde von Instrumenten. Ein wegweisendes Unternehmen wie die
1993 in Besançon gezeigte und in einem Katalog umsichtig kommentierte Ausstellung „Le Carnyx et la Lyre. Archéologie musicale en Gaulle celtique et romain“
fehlt für die Gebiete rechts des Rheins. Es sei daher der Versuch vorgelegt, die ältesten Dokumente zur Geschichte des Musizierens bei den Alamannen in dieser Region
zusammenzutragen und ansatzweise auszuwerten. Anlass hierzu bietet ein im Winter 2001/2002 auf einem merowingerzeitlichen Friedhof von Trossingen (Kreis Tuttlingen) geborgenes Grab (Grab 58), in dem man eine Holzkammer mit einem Toten
fand, dem zur Rechten ein Schwert und zur Linken eine Leier beigegeben ist. Diese
um 580 zu datierende reiche Fundstelle dokumentiert die Kombination einer Waffe
mit einem Zupfinstrument als auszeichnende Attribute eines damaligen Kriegers. Da
zudem auf der Vorderseite der Leier bewaffnete Krieger in Ritzverzierung vollflächig dargestellt sind, manifestiert dieser Fund markant den Bezug beider Geräte als
klassenbezogen auszeichnende Merkmale eines höheren Sozialstatus.
Kaum eine andere Landschaft wird so sehr auch über ihre charakteristischen Bauten
wahrgenommen wie der Schwarzwald. Das Schwarzwaldhaus ist in aller Welt bekannt, die „Mühle im Schwarzwäldertal“ ist zumindest im deutschen Sprachraum
eine jedermann geläufige Vorstellung.
Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich weder mit den Häusern noch mit den
mittlerweile umfassend bearbeiteten Mühlen des Schwarzwaldes, sondern mit einem
anderen, in baulicher und kulturhistorischer Hinsicht ebenso interessanten, aber bislang weitgehend unbeachteten Bautyp – nämlich den Kornspeichern.
Die Schwarzwälder Kornspeicher sind kleine, zumeist hölzerne Gebäude (Abb. 1),
die den großen und mittleren Bauernhöfen als Getreidelager und darüber hinaus als
universelles Vorratslager angegliedert waren. Diese freistehenden Häuschen sind mit
einigem Abstand zum Hofgebäude aufgestellt und dem Haupthaus so zugeordnet,
dass man sie von der im Alltag stark frequentierten Eingangsseite bzw. der Stube
stets im Blick hat. Mit der bewussten Abseitsstellung war sichergestellt, dass im Falle eines Brandes des Hofgebäudes im Speicher gelagerte wichtige Dinge – vor allem
der Vorrat an Saatgetreide – der Vernichtung entgingen. Allein der Aspekt der Kontrollierbarkeit zeigt bereits die einstige besondere Wertigkeit dieser Bauten im Gesamtgefüge eines Bauernhofes.
Die primär topographisch orientierte Bezeichnung des Rheins und seiner angrenzenden Landschaftsräume blieb im Abschnitt zwischen Basel und dem Bodensee bis in
die jüngere Vergangenheit schwankend. So wurde dieser Bereich in verschiedenen
Publikationen unter dem Begriff „Oberrhein“ subsumiert. Abgesehen von der Frage, ob sich mit dieser primär geographisch orientierten Gliederung auch aus historischer Sicht ein sinnvolles Betrachtungsfeld abgrenzen lässt, scheint deshalb im Hinblick auf die vorliegende Arbeit eine grundlegende begriffliche Klärung sinnvoll.
Nachfolgend wird der Untersuchungsbereich mit dem mittlerweile im wissenschaftlichen und politischen Sprachgebrauch dies- und jenseits des Stromes gebräuchlichen Terminus „Hochrhein“ umschrieben. Der Beitrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Kaiseraugst und Waldshut-Tiengen sowie die im Norden und
Süden anschließenden Gebiete, deckt sich also weitgehend mit dem vorderösterreichischen Hoheitsbereich im südlichsten Breisgau, den die zuständigen Verwaltungsorgane im 18. Jahrhundert als „Oberes Rheinviertel“ bezeichneten.
Die Landwirtschaft hat sich in den vergangenen 200 Jahren gewaltig verändert. Dies gilt allgemein, trifft in besonderer Weise aber auch auf Ludwigsburg und Umgebung zu. Bestimmte die Landwirtschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts das wirtschaftliche Geschehen weitgehend, so findet sie heutzutage eher am Rande, teilweise sogar im Verborgenen statt. Für viele, vor allem jüngere Menschen hat sich die Landwirtschaft aus dem Tagesgeschehen so sehr zurückgezogen, dass es in Umfragen heißt, die vorherrschende Farbe von Kühen sei lila und die Milch komme vom Discounter und nicht von den Bauernhöfen. Solche vor allem in städtischen Regionen anzutreffenden Einschätzungen verdecken, dass die Landwirtschaft im Laufe der vergangenen 200 Jahre um ein Vielfaches leistungsfähiger und effektiver geworden ist. Mussten um 1815 drei Bauern das ganze Jahr über hart arbeiten, um einen einzigen Städter zusätzlich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, so ist – statistisch gesehen – heutzutage ein einziger Vollerwerbslandwirt in der Lage, 143 Städter zusätzlich satt zu machen. War vor 200 Jahren der Hunger für die Menschen auch an Neckar und Rhein eine allgegenwärtige Bedrohung, so braucht heutzutage in Mitteleuropa kein Mensch mehr Hunger zu leiden.
Die Ortenau. - 88 (2008)
(2008)
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Doktoren, Faust, Hanswurst, Shakespeare, Molière, Lederhändler, alle herauf aus der Versenkung!
(2008)
Ein Wunderdoktor war der Geburtshelfer
des Karlsruher Hofschauspiels. Vielleicht gab
die Komödie vom Dr. Faust, womit der reisende
Medizinmann am 28. Februar 1725 im
theatralen Beiprogramm zu seiner Heilpraxis
Furore machte, ja letztlich den Ausschlag.
Neben seinem Allroundstar, Hanswurst Johann
David Meyer (Mayer), wurde nämlich jener
famose Faust-Darsteller, hauptberuflich Trompeter,
vom Fleck weg in markgräfliche Dienste
engagiert.
Auf den Spuren Böhmens
(2008)
Nur auf dem ersten Blick mag es erstaunlich
erscheinen, im Südwesten Deutschlands
böhmische Spuren und Gemeinsamkeiten entdecken
zu wollen. Aber der aufmerksame Wanderer,
der den Schwarzwald und die umliegenden
Gebiete durchstreift und die Geschichte
des Landes ein wenig studiert, wird zu seiner
Überraschung bald eine Anzahl von Erinnerungen
an einzelne Persönlichkeiten wie auch
eine Fülle von landschaftlichen und historischen
Übereinstimmungen und Parallelen
finden, denen nachzugehen es sich lohnt.
Wer zu einer Rückblende auf die Polizei im heutigen Regierungsbezirk Freiburg seit ihrer Errichtung im 19. Jahrhundert beitragen will, muss unvermeidlich vorab das zu ihrer Entwicklungs- und Ereignisgeschichte in Beziehung stehende Territorium abstecken. Wir haben es so gesehen mit
– den Divisionen I, II und III der Großherzoglichen
Badischen Gendarmerie mit den
Sitzen Konstanz (für den Seekreis), Freiburg
(für den Dreisamkreis) und Offenburg
(für den Kinzigkreis) – später teilweise
geändert in Oberrheinkreis und Mittelrheinkreis
(mit Sitz in Rastatt),
– der Gendarmerie und Polizei in den 1864
ins Leben getretenen Landeskommissärsbezirken
Konstanz und Freiburg bzw. den
Kreisen Konstanz, Villingen, Waldshut,
Lörrach, Freiburg, Offenburg und Baden,
wobei 1869 die Bezeichnung „Division“ in
„Distrikt“ umbenannt wurde,
– den kurzzeitigen Schutzbezirken Freiburg
und Konstanz (als vorbeugende Polizeimaßregel
für die kasernierte Polizei Ende
der 20er Jahre eingerichtet)
– der Polizei im Lande Baden (nach der Verreichlichung)
– der Polizei im Lande Baden in der französischen
Besatzungszone (1945–1952)
und ab da
– mit der Landespolizei im Regierungsbezirk
Südbaden und seit 1973 im neugegliederten
Regierungsbezirk Freiburg des Landes
Baden-Württemberg
zu tun. Diese Lokalisierung führt dann
direkt zu den vielfältigsten Polizeistrukturen,
die mindestens eine zeitlang typisch für den
badischen Verwaltungsaufbau waren.
Die Geschichte der Stadt Stockach ist eng
mit der einst auf städtischer Gemarkung
befindlichen, 1782/1783 abgetragenen Nellenburg
verknüpft. Die kleine Siedlung, am Fuß
des Burgberges an der Aach gelegen, wurde
erstmals 1150 urkundlich mit Namen erwähnt.
Vermutlich verlegte Graf Mangold II. von
Nellenburg-Veringen das Dorf nach 1250 auf
eine Anhöhe und gründete eine Stadt mit planmäßig
angelegten Straßen. Der Nachweis für
die Existenz einer Stadt im Rechtssinn ist
durch eine Urkunde vom 10. August 1283
gewährleistet. Seither sind 725 Jahre vergangen,
ein guter Anlass für die Gemeinde,
2008 ein Stadtjubiläum zu feiern.
Nach einem kurzen historischen Überblick
wird im vorliegenden Beitrag Stockachs großherzoglich-
badische Zeit vom 19. bis ins frühe
20. Jahrhundert ins Visier genommen. Als
Verwaltungssitz befanden sich in Stockach
wichtige Behörden der dem Amtsbezirk zugeordneten
Gemeinden. Die traditionelle Wirtschaftsstruktur
der Stadt mit ihren kleinen
Handwerksbetrieben und einer eher bäuerlichen
Prägung verlor ihre Bedeutung, und
Stockach entfaltete sich allmählich zu einem
lebendigen Industriestandort. Abschließend
werden mehrere, mit Stockach eng verbundene
Künstlerpersönlichkeiten des 19. und 20.
Jahrhunderts vorgestellt.