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- Villingen im Schwarzwald (197) (entfernen)
Die Anfänge der Uhrenfabrik Werner gehen auf das Jahr 1826 zurück. Nach einem Brand übersiedelte der Handelsmann Johann Nepomuk Nock mit seinem Sohn Heinrich Nock von Triberg nach Villingen und ließ sich in dem Haus am Marktplatz, Ecke Riet- und Obere Straße, nieder. Beide betrieben darin eine Eisen- und Colonialwarenhandlung und gründeten nebenbei ein Uhrenversandgeschäft. Sohn Heinrich Nock war die Seele des angegliederten Uhrenbetriebes. Er selbst zog noch als Uhrenträger mit der Krätze hinaus, um Absatzmärkte für die von den Uhrmachern gefertigten und aufgekauften Erzeugnisse zu finden. Im Volksmund nannte man diese Tätigkeit auch „backe”, weil wohl das Verpacken der Uhren nach außen hin als
besonderes Merkmal dieser Tätigkeit galt.
Mit großartigen Modellen historischer Villinger Bauwerke hat sich Dietmar Kempf in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht. Der Geschichts- und Heimatverein Villingen hat die Leistung seines Mitglieds in den Jahresheften vergangener Jahre schon mehrfach gewürdigt. Jetzt hat er wieder ein Stück Villinger Stadtgeschichte aus der Vergangenheit geholt und im
wahrsten Sinne des Wortes sichtbar gemacht: das Kaufhaus von 1573, das auch Gerichtslaube, Kornlaube und Tanzlaube genannt wurde und einst in der Oberen Straße stand.
Der 200. Geburtstag des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar gibt den Anlass, die Rolle von Villinger und Schwenninger Forschern und Mitgliedern des Vereins einmal näher zu untersuchen. Welchen Stellenwert hatten die Vereinsmitglieder aus Villingen und Schwenningen im Baarverein in den vergangenen zwei Jahrhunderten? War der Baarverein ein allein auf Donaueschingen bezogener Verein? Seit wann gab es in Villingen und Schwenningen Geschichtsvereine und welche Stellung nahmen diese gegenüber dem Baarverein ein. Diese Fragen sollen bei der Untersuchung des Themas behilflich sein. Auch soll auf die Forscherpersönlichkeiten selbst, ihre Herkunft und ihre Arbeitsgebiete, eingegangen werden. Die
Untersuchung erstreckt sich bis zum Ende der 1980er Jahre.
Das Spätmittelalter brachte auch auf der Baar Schritt für Schritt die immer weiter gehende Ablösung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft. Eine nicht unwichtige Rolle spielten dabei Juden - durchaus nicht begeistert, sondern von christlicher Seite in dieses Tätigkeitsfeld gedrängt, andererseits jedoch mit unübersehbarer beruflicher Kompetenz. In Erscheinung tritt dabei schon 1324 der Jude Jacklin von der Rottweiler Gemeinde, der immerhin Kaiser Ludwig den Bayern zu seinen ,,Kunden" zählen konnte. In der Mitte des 15 . Jahrhunderts ist in ähnlichem Zusammenhang Leo oder Löw der Jude von Villingen zu nennen.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Der Begriff der "Fahrbereitschaft" bezeichnet an sich einen Wagenpark samt dem dazugehörenden Personal für die Dienste der Verwaltung, des Militärs oder der Wirtschaft. Neben dieser bis heute unter den Bezeichnungen "persönlicher Fahrer des... " oder "öffentlicher Fuhrpark" anzutreffenden Einrichtung firmierte jedoch bis zum Ende der 1940er Jahre eine Verwaltungsstelle eigener Art. Recht häufig stößt man in der Kriegszeit und unmittelbaren Nachkriegsgeschichte auf diese weitgehend dem Vergessen anheim gefallene und durchgängig als "Fahrbereitschaft " bezeichnete Organisationseinheit, die für Landkreise und Städte wie auf Anforderung der Besatzungsbehörde oder der für verschleppte Ausländer zuständigen UNRRA, danach der OIR/IRO, Personen- und Warentransporte der unterschiedlichsten Art auszuführen hatte und der weitere Kompetenzen im Transportwesen zugeeignet waren. Ihre Anfänge reichen dabei zeitlich zurück in die zweite Hälfte der 1930er Jahre als dem Beginn einer gelenkten und für Kriegsvorbereitungen wie Kriegführung notwendigen Bewirtschaftung aller Transportkapazitäten.
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.
In dem Privileg Kaiser Ottos III. vom 29. März 999erhielt Graf Berthold das Recht, die aller höchste Erlaubnis und die Gewalt für seinen Ort Villingen einen öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten und auf Dauer einzurichten. Die Entwicklung Villingens zur Stadt war ohne das vorstehende Marktprivileg undenkbar, denn dieses ermöglichte den Einwohnern die materiellen Voraussetzungen für eine städtische Entwicklung zu schaffen. Der Markt war eine Bedingung für das Entstehen und die Entwicklung des städtischen Handwerkerstandes, des Zunftbürgertums und des
Warenaustausches von Stadt und Land.
Zur ständischen Festkleidung, der sogenannten
„Tracht“ wie wir heute sagen, gehörte auch in der
ehemaligen Reichsstadt Villingen bei höheren
Ständen sowie bei Bürger- und Bauersfrauen die
entsprechende Kopfbedeckung.
Das Bedecken des weiblichen Kopfes gehörte
seit altersher zum Normverhalten des weiblichen
Geschlechtes, eingeführt von den Männern zur
optischen Verschließung der Frau. Schreibt doch
schon der Apostel Paulus im Brief an die Korinther
(11/5–7): „… jede Frau dagegen, die betet oder aus
Eingebung redet mit unverhülltem Haupt, entehrt
ihr Haupt …, denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, so lasse sie sich auch das Haar abschneiden …, denn der Mann ist das Abbild und
Abglanz Gottes, die Frau ist aber der Abglanz des
Mannes.“ Aus diesem Tuch, der den Kopf bedeckte, entwickelte sich im Laufe der Zeit der
mittelalterliche „Schlayer“, aus diesem wiederum
eine gebundene Form, die „Gebende“, wie sie uns
auf Bildwerken und Statuen (Uta v. Naumburg)
überliefert ist.