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2009 jährt sich zum 80. Male das Bestehen
der St. Hedwig-Klinik in der Mannheimer
Innenstadt. Anlässlich dieses Jubiläums soll die
Gründungsgeschichte der den Einheimischen
vor allem als Geburtsklinik wohl vertrauten
Institution erstmals ausführlich dargelegt werden.
Die unter schwierigsten Bedingungen ins
Leben gerufene Einrichtung ist ein bis heute
lebendiges Denkmal der Wohltätigkeit in den
wirtschaftlichen Notzeiten der Zwischenkriegsjahre
und zugleich ein seltenes Beispiel
für die Umnutzung eines Patrizierhauses zu
einem Krankenhaus. Das Studium der gut
versteckten Akten der Klinik hat aufgezeigt,
dass der Mannheimer Prälat Joseph Bauer
diesem Projekt seine besondere Aufmerksamkeit
geschenkt hatte und bis zu seinem Tod tief
mit dem Haus verbunden blieb. Außerdem
wird erstmals die Rolle der tief religiösen Lanz-
Tochter Emily Bumiller dargelegt, einer heute
zu Unrecht vergessenen Wohltäterin, ohne
deren Engagement es die Klinik in dieser Form
niemals gegeben hätte.
Am 8. September fand in Freiburg im Historischen Kaufhaus im Kaisersaal die Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals 2018 statt. Den Festvortrag zum Thema »Die Kulturlandschaft Oberrhein als gemeinsames kulturelles Erbe« hielt der aus Baden-Württemberg stammende Kunsthistoriker Prof. Dr. Marc C. Schurr von der Universität Straßburg, der auch
Präsident des Straßburger Münsterbauvereins ist. Der Text seines Vortrags ist hier abgedruckt.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Wer immer sich mit "badischer Geschichte" befasst, der wird für sich selbst und für seine Leser klären müssen, welchen Raum er zu beschreiben gedenkt. Zahlreiche Autoren haben
diese Aufgabe auf recht verschiedene Weise gelöst. Vor allem waren es historische Jubiläen, die den Anlass dafür boten, sich mit "Baden" zu beschäftigen, so wie dies in den Jahren 2002 und 2006 der Fall war, als man der 200. Wiederkehr der Schaffung des Kurfürstentums und des Großherzogtums Baden gedachte – wie übrigens auch des Nachbarlandes Württemberg, das wie Baden zum Kurstaat und danach zum Königreich erhoben wurde. Zum ersten Großherzog wurde der
bisherige Markgraf Karl Friedrich von Baden, dessen 200. Todestag im Jahr 2011 wiederum den Anlass zu einem Jubiläum bot, das den Gründer des modernen Baden feierte. Diese Daten markieren denn auch den tiefgreifendsten Einschnitt, den es in der neuzeitlichen Geschichte des deutschen Südwestens und auf der Landkarte der deutschen Länder gegeben hat. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es das
Land Baden in jenen von nun an festliegenden Grenzen, die alle politischen Veränderungen bis zum 2. Weltkrieg überdauert haben,