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Dr. Peter Volz 1903-2002
(2002)
Am 5. März 2002 starb Dr. Peter Volz in Heidelberg, kurz vor Vollendung des 99. Lebensjahres. Er war einer der letzten universalen Bodenzoologen, der sich intensiv mit zahlreichen Tiergruppen quer durch das Tierreich befasste. Er erarbeitete sich nicht nur die entsprechenden Artenkenntnisse, sondern betrachtete zugleich ihre Biologie und - als das Wort noch lange
nicht Mode war - ihre Ökologie. Die Bodentiere sah er stets im Zusammenhang mit ihrem Lebensraum und den dort ablaufenden biologischen Prozessen. Den daraus resultierenden Zustand der Böden, vornehmlich Waldböden, und ihre Lebensgemeinschaften, die ihm als Kenner so vieler Tiergruppen in der Zusammenschau als .Physiognomie’ der Böden anschaulich vor Augen traten, versuchte er in der Hauptphase seines wissenschaftlichen Schaffens in einer 'pedozoologischen Standortslehre' zusammenzuführen.
Das Laubmoos Fissidens rivularis (Spruce) Bruch & Schimp. (Fissidentaceae) wurde an fünf Fundstellen am Westrand des
Nordschwarzwalds südöstlich Rastatt (Baden-Württemberg, Südwestdeutschland) festgestellt. Aus Baden-Württemberg
lag bisher nur eine ältere, in neuerer Zeit unbestätigte Angabe vom Ufer des Hochrheins vor. Die Art wird beschrieben und
abgebildet. Das Moos besiedelt im Gebiet ständig überrieselte bis sickernasse oder dauernd überflossene, basenreiche Felsen (Sedimente des Rotliegenden) an Quellen und Bächen in Laubwäldern. Die häufigsten Begleitarten sind Rhynchostegium riparioides, Chiloscyphus polyanthos, Eurhynchium swartzii, Pellia endiviifolia, Brachythecium rivulare und Chrysosplenium oppositifolium.
In dieser Arbeit werden die Verbreitung, Ökologie, Vergesellschaftung und Gefährdung von 26 seltenen Erd- und Felsmoosen im nordwestlichen Teil von Baden-Württemberg dargestellt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Kraichgau
und die angrenzenden Landschaften (Strom- und Heuchelberg, Neckarbecken, nördliche Oberrheinebene, Bergstraße
und Vorbergzone des Nordschwarzwalds). Von besonderem Interesse ist die Moosflora der Lössgebiete am Westrand des
Kraichgaus, hier wurden Crossidium crassinerve, Funaria pulchella, Pterygoneurum lamellatum, P. subsessile, Tortula brevissima und andere in Mitteleuropa seltene Moose festgestellt. Die Besiedlung neu entstandener Lössflächen mit den Arten Pterygoneurum subsessile und Fissidens bambergeri wurde untersucht, indem zwei Dauerflächen über einen Zeitraum von sechs Jahren beobachtet wurden. In den oft tief in die Schichten des Muschelkalks eingeschnittenen Tälern des Neckarbeckens kommen steile, felsige Trockenhänge vor. Hier wachsen u.a. Crossidium squamiferum, Leptobarbula berica, Pottia caespitosa, P. commutata, P. mutica, Tortella densa, Tortula atrovirens, T inermis und Trichostomum triumphans. Die Unterscheidung von Crossidium squamiferum var. pottioideum und C. squamiferum var. squamiferum wird diskutiert. Pottia caespitosa war bisher aus Baden-Württemberg nicht bekannt und P. commutata wurde erstmals in Deutschland beobachtet. Tortella densa bildet vereinzelt auf ständig bewegten, steinschuttreichen Böden kugelige bis linsenförmige oder scheibenförmige, vom Substrat losgelöste Kolonien („moss balls“). Die Alluvionen in der Rheinebene werden von Aloina brevirostris, Barbula tomaculosa, Ephemerum cohaerens, Weissia rostellata, W. squarrosa und anderen bemerkenswerten
Moosarten besiedelt. Barbula tomaculosa wurde zum ersten Mal in Deutschland und in Mitteleuropa nachgewiesen. Das
Moos wird beschrieben. Die Unterscheidung der beiden nah verwandten Arten Weissia squarrosa und W. brachycarpa
wird diskutiert. Außerdem wurde die Phänologie der Sporophyten beider Arten untersucht, wobei sich deutliche Unterschiede ergaben. Rhynchostegium megapolitanum, das bisher aus Baden-Württemberg nur von wenigen Stellen bekannt war, wurde im Untersuchungsgebiet an über 120 Fundorten beobachtet.
Der Kanton Säntis war ein kurzlebiges Staatsgebilde. Er wurde im Mai 1798 vom Helvetischen Grossen Rat verfügt und umfasste, in 13 Distrikte gegliedert, die beiden Appenzell (Ausserrhoden und Innerrhoden), die Stadt St. Gallen, das Fürstenland, das untere Rheintal und das Untertoggenburg. Ab Mai 1801 hieß er bei gleicher Gebietseinteilung Kanton Appenzell. Die Mediationsakte vom 10. März 1803 stellte dann die beiden Appenzell als eigene Kantone wieder her und bildete die Grundlage für den neuen Kanton St. Gallen. Der Kanton Säntis existierte also nur während dreier Jahre.
Mit der Fluggeschichte beginnt ein neues Zeitalter der Menschheit: Das Flugzeitalter. [...] Was in früheren Jahren wenigen kühnen Ballonfahrern und Luftschiffern beschieden war, aus Wolkenhöhe auf die Erde herabzublicken, gleichsam mit den
Augen des Himmels die Erde zu schauen, das ist zum großen Erlebnis einer ganzen Generation von Menschen geworden. Ein neuer Erlebnisraum, eine neue Blickwelt hat sich dem Menschen aufgetan. Das von Peter Supf 1935 so emphatisch bekannt gegebene Flugzeitalter hatte sich am Bodensee früh angekündigt. Das Luftschiff LZ 4 startete im August 1908 von Friedrichshafen zu einem Rundflug über Süddeutschland, der Graf Zeppelin trotz des unglücklichen Endes in Echterdingen über Nacht zum nationalen Helden machte. Die weit verbreitete Begeisterung über die Zeppeline in Deutschland formte jene zeitgenössische Wahrnehmung der Luftfahrt entscheidend mit, durch die das Flugzeug schon von Zeitgenossen wie Supf zum Symbol und der Flieger zum Typus der Moderne erhoben wurde. Die Luftfahrt veränderte die Wahrnehmung von Zeit und Raum bzw. gab dieser veränderten Wahrnehmung Ausdruck. Die Gegenwart wurde als beschleunigte und sich weiter beschleunigende Zeit verstanden. Der Blick von oben veränderte, wie das einleitende Zitat verdeutlicht, die Bedeutung von natürlichen Hindernissen und politischen Grenzen. Im Zeitalter der Luftfahrt, notierte der Geograph Alois Robert Böhm 1928, sei die Region oder der Kontinent die grundlegende geographische Einheit geworden.
Zwischen 1650 und 1802 wurden vor dem evangelischen Ehegericht der freien Reichsstadt Ehe- und Scheidungsklagen der protestantischen Bevölkerung verhandelt. Vor allem Frauen nutzten diese Gerichtsinstanz, um ihre Rechte zu wahren oder die Trennung von ihren Ehemännern durchzusetzen. Die überlieferten Prozessakten gewähren einen detaillierten Blick auf die alltäglichen Streitereien und Händel zwischen Eheleuten und zeigen, wie strukturell konflikthaft das Zusammenleben von Männern und Frauen in der frühen Neuzeit war. Die Institution Ehe erwies sich im Verlauf der Geschichte als überaus wandlungs- und anpassungsfähig: Bis ins 12. Jahrhundert hinein stand hauptsächlich ihre politische Bedeutung als bündnisstiftendes Element zwischen Adelsfamilien im Vordergrund, im katholischen Mittelalter wurde die Ehe zum Sakrament erhoben und geriet damit verstärkt unter kirchlichen Einfluss. In der Reformation wurde sie zu einem »weltlich Ding« erklärt, im Zuge der Aufklärung traten die konfessionellen Legitimationsmuster schließlich in den Hintergrund, die Ehe wurde zunehmend als Bereich des Zivilrechts definiert und seit dem 19. Jahrhundert im Bürgertum die einzige standesgemäße, gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Es wird erzählt, dass ein Lustenauer 1919, als die von Ferdinand Riedmann initiierte Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz ihren Höhepunkt erreichte, gefragt wurde, zu welchem Staat er denn künftig am liebsten gehören würde, zur Schweiz, zu Österreich oder gar zu Deutschland; er soll geantwortet haben: »As ischt mör gliech, hoptsach an ar Gränz«. Mit dieser Anekdote wird - unausgesprochen - angedeutet, dass die Lustenauer ihre Grenzlage vor allem wegen der Möglichkeit des Schmuggelns zu schätzen wissen. Interessanterweise hörte man denselben Ausspruch in abgewandelter Form vor ein paar Jahren in Zusammenhang mit Österreichs Beitritt zur EU wieder, als manch einer scherzhaft meinte, die Hauptsache sei doch, dass weiterhin eine Grenze, nun sogar eine EU-Außengrenze, bleibe, und mithin weiterhin die Möglichkeit bestehe, dem Schmuggel zu frönen. Ziel dieses Beitrages ist es, den historischen Wurzeln der Orientierung und des Grenzempfindens der Lustenauer nachzuspüren, die vielleicht dafür mitverantwortlich sind, dass in der Vergangenheit das Schmuggeln und die
Schmuggler in dieser Gemeinde einen Stellenwert erlangen konnten, der es berechtigt erscheinen lässt, in diesem Zusammenhang von »sozialem Rebellentum« zu sprechen. Abschließend soll auch die Frage gestellt werden, welche Identitäten sich daraus ergeben konnten.
Zu Beginn der 1460er Jahre schrieben Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg in einer umfangreichen und detaillierten Ratsinstruktion an einen namentlich nicht genannten Sachwalter am kaiserlichen Hof. Der städtische Gesandte wurde angewiesen, mit gebürlichen worten gegenüber der kaiserlichen Majestät darzulegen, dass man seitens der Stadtführung der Auffassung sei, dass die benachbarte Gemeinde Altdorf weder eines Jahr- und Wochenmarktes sowie der daraus resultierenden Zölle und Nutzen noch eines Befestigungsrechtes bedürfe, da dies in solicher genächde by ainer richstatt nicht sin sülle. Außerdem verwies man auf die Lage der Stadt zwischen fünf gotzhusern, mit den die Ravensburger nicht in ainen, sunder in merigen weg merklich überladen syen, was zu erheblichen Verlusten bei den Tor- und Warenzöllen führe. Kernpunkt der Ravensburger Argumentation bildete aber der Hinweis auf die enormen finanziellen Belastungen, die der Stadt durch ihre Beteiligung am Krieg gegen Herzog Ludwig von Bayern und Herzog Albrecht von Österreich entstanden seien und die Ravensburg mit einer Gesamtsumme von 8 000 Gulden bezifferte. Da man noch die Schulden an Meister Ulrich Riederer zurückzahlen müsse, könne die Stadt keine weiteren finanziellen Einbußen hinnehmen." Seitens der Stadtführung suchte man das Reichsoberhaupt davon zu überzeugen, dass ein konsolidierter Stadthaushalt und eine stabile Wirtschaftslage eine notwendige Voraussetzung sei, den Kaiser auch weiterhin in kriegen und herzugen zu unterstützen, wie das die Stadt nach eigenem Ermessen auch bisher gehorsam, willig und berait getan habe.
»...do wird ich, Ulrich Sárry, sekler der statt ze sant Gallen, und han ingenomen und us geben, altz her nach geschriben stât.« Diese Worte stehen am Anfang des St. Galler Säckelamtsbuches von 1419. Geschrieben hat sie der neue Säckelmeister Ulrich Särri, der am 11. Januar 1419 sein erstes städtisches Amt antrat. Säckelamtsrechnungen sind spannende Quellen: Sie geben uns in knappen Worten Einblick in den Alltag der städtischen Verwaltung. Wie also wurden die städtischen Aufträge organisiert und entlöhnt? Und welche soziale Stellung besaßen die Personen, die diese Aufträge ausführten? Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, solchen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Fragen am Beispiel der Stadt St. Gallen nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgaben im Säckelamtsbuch von 1419. Es waren die ersten städtischen Abrechnungen nach dem verheerenden Stadtbrand von 1418, dessen Flammen wohl auch die Säckelamtsbücher der Jahre 1408 bis 1418 zum Opfer fielen.
Die Leopold-Sophien-Bibliothek in Überlingen beherbergt 33 mittelalterliche Handschriften, für die im folgenden erstmals ausführliche Beschreibungen vorgelegt werden können. Die Beschreibung des Bestandes beschränkte sich bisher auf einen Kurzkatalog der historischen Handschriften (darunter die mittelalterlichen Mss. 3, 57, 62 und 76). Einzelne Handschriften haben - etwa im Rahmen germanistischer Editionsprojekte - das Interesse der Wissenschaft bereits auf sich gezogen. Der Katalog dokumentiert den erreichten Forschungsstand und stellt zugleich eine Einladung zu weiteren Untersuchungen dar.
Beim Überlinger Bestand handelt es sich im wesentlichen um Handschriften aus dem Besitz von Franz Sales Wocheler (1778-1848). Zunächst Benediktiner des Klosters St. Georgen in Villingen, von 1820 bis 1848 Stadtpfarrer in Überlingen,
konnte er in der Zeit nach der Säkularisierung der Kirchengüter im frühen 19. Jahrhundert eine Privatbibliothek von rund 10 000 Bänden aufbauen. Er ließ seine bedeutende Büchersammlung im Jahr 1832 in eine Stiftung an die Stadt Überlingen überführen, aus der die Leopold-Sophien-Bibliothek hervorging. Da Wocheler darauf verzichtete, sein Besitzrecht durch Namenseintrag zu dokumentieren, lässt sich die Zahl der von ihm erworbenen Handschriften nicht genau eingrenzen.
Im 15. Buch seiner nur teilweise erhaltenen aber als Quelle für die spätantike Geschichte des Imperium Romanum überaus bedeutenden res gestae hat der aus Antiocheia am Orontes stammende römische Historiker Ammianus Marcellinus einen sowohl für die provinzialrömische Geschichte als auch für die landeskundliche Forschung gewichtigen und viel behandelten Exkurs über Alpenrhein und Bodensee hinterlassen. Dieser ist in den Kontext eines nur bei Amman überlieferten Feldzuges eingebettet, den Constantius II (337-361) und einer seiner Feldherrn namens Arbetio im Jahre 355 gegen die lentiensischen Alamannen im östlichen Bodenseegebiet führten. Da dieser Feldzug die Straße von Como über die Bündner Pässe entlang des Alpenrheintals Richtung Bregenz als Hauptmarschroute benutzte, war der Exkurs wohl gewählt und eng mit der Haupthandlung verknüpft. Gegenstand der Darstellung sind sowohl der Alpenrhein von seinen Ursprüngen als auch der Bodensee, wobei gleichzeitig kurze Bemerkungen zu Landschaftsbild und Klima geboten werden.
Am 1. Januar 1973 traten in Baden-Württemberg an die Stelle von ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise - Emmendingen, Göppingen und Heidenheim - blieben nahezu unverändert. Diese gegen erhebliche
Widerstände realisierte Kreisreform war die größte Verwaltungsreform in Baden-Württemberg nach dem Kriege und jahrelang landespolitisches Thema Nummer eins. Für unseren Raum bedeutete sie die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung ihrer Gebiete und Vergrößerung des Landkreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn.
Marbach, die Schillerstadt - das sagt sich leicht und schreibt sich leicht. Aber wie kam es eigentlich dazu? Wie wurde Marbach im allgemeinen Bewusstsein zur Schillerstadt? Wer neu in die Stadt kommt, wundert sich vielleicht auch, an allen Ecken und Enden auf den Namen Schiller zu stoßen. Und dann mag die Frage auftauchen, wie ist das alles gekommen? Seit wann ist das so, wo doch die Stadt selber sehr viel älter ist. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie man in Marbach mit der Tatsache umgegangen ist, dass einer der größten deutschen Dichter am 10. November 1759 hier geboren wurde.
August Lämmle (1876-1962)
(2002)
Selten ist einer unserer schwäbischen Dichter seinem Geburtsort so sehr verbunden geblieben, hat ihm zeitlebens eine solch tiefe Liebe bewahrt wie August Lämmle seinem Heimatort Oßweil. Dabei hat er dort lediglich die ersten 15 Jahre
seines Lebens zugebracht. Aber diese Kinderjahre waren für ihn ungemein reich an prägenden Eindrücken. Er erlebte in dem Bauerndorf östlich von Ludwigsburg mitten im alten Württemberg menschliche Wärme und Geborgenheit, eine kleine Welt voller Wunder, naturnah und natürlich, mit Menschen, die als Landwirte und Handwerker hart um ihr tägliches Brot ringen mussten und die doch in ihrer überwiegenden Mehrheit dankbar und zufrieden waren, die im Einklang mit der Natur lebten, nichts als selbstverständlich hinnahmen, sondern sich bewusst waren, dass der Grund und Boden, den sie bewirtschafteten, ein ihnen von Gott anvertrautes Gut war. Im Rückblick auf sein Leben bekennt der 75-Jährige 1951: »Ich glaube nicht, dass ich in meinem späteren Leben etwas so sinnenhaft, so wahrhaft, so dauerhaft kennen lernte, wie ich als Siebenjähriger mein Heimatdorf mit seinen Inhalten kannte.«
Höchste Staatstugend im Reiche König Wilhelms 1. war die Sparsamkeit. Folglich trachtete seine Reorganisation des württembergischen Heeres von 1817 zuerst nach dessen Verminderung. Mochte damit auch der militärische Glanz eines
Friedrich I. passe sein: Ludwigsburg blieb nach wie vor das »schwäbische Potsdam«. 7000 Mann stark war jetzt das württembergische Armeekorps, und 3000 davon standen in Ludwigsburg. Alle Waffengattungen waren hier vertreten: Infanterie, Reiterei, die gesamte Artillerie und der Generalquartiermeisterstab mit der Pionierkompanie. Zur Ausbildung des Offiziersnachwuchses gründete König Wilhelm 1820 die Kriegsschule in der Mömpelgardstraße. 1821 ließ er einen Militärschießplatz einrichten, zwischen der Gießhaus- und der Hohenzollernstraße. Und es gab einen Exerzierplatz an der Stuttgarter Straße.
Selten wohl hat eine Kirche im Land so genau übereinstimmenden Anteilgenommen an der Entwicklung einer Stadt wie die Ludwigsburger Stadtkirche. Sie trägt daher die schlichte funktionale Bezeichnung »Stadtkirche« bis heute zu Recht. Das Schloss war seit 1704 im Bau. Es wuchs sich immer weiter, man möchte sagen: fast unkontrolliert aus. Eine Ansiedlung von Menschen, die mit dem Schloss, sei es mit seinem Bau oder seiner vielfältigen Funktion, zu tun hatten, fügte sich an. Beides, die Entstehung von Schloss und Stadt, geschah ausschließlich auf Grund des Willens eines Mannes, der konsequent, ja stur an seiner Absicht, hier zu residieren, festhielt. Als ihm einmal eine durchaus attraktive Alternative zum Bau in Ludwigsburg, nämlich in der Nähe von Stuttgart beim Weiler Berg, vorgelegt wurde, antwortete er: »Das Fass ist angestochen, der Wein
muss getrunken werden.« Ging nun der Bau des Schlosses und der Stadt auf das Betreiben des Herzogs allein zurück, so wurde der Bau der Kirche in dieser Stadt, obwohl grundsätzlich geplant, eher auf das inständige Bitten und Drängen der jungen Gemeinde hin zu Stande gebracht.
Dekan Zilling schreibt 1777 in seinem Ludwigsburger Notabilienbuch: »Zur besonderen Zierde und Verschönerung der Stadt gereichen die breiten und langen Alleen, welche gleich anfangs sowohl innerhalb als außerhalb der Stadt angelegt worden, nachher aber sogar auch bis an die umliegenden Dorfschaften erweitert wurden, so daß die Stadt in der Ferne und bei jedem Anblick einem prächtigen weiten Lustgarten gleicht.« Bevor im Folgenden auf die einzelnen historischen Alleen Ludwigsburgs näher eingegangen wird, soll kurz vorgestellt werden, wie es zur Anlage des Ludwigsburger Alleennetzes gekommen ist und welche Funktion die Alleen hatten.
Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.