Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5324) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5324) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5324) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (357)
- Baden (212)
- Karlsruhe (212)
- Biografie (193)
- Freiburg im Breisgau (168)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (122)
- Nationalsozialismus (121)
- Offenburg (86)
Ein Torfprofil vom Westabfall der Hornisgrinde im Nordschwarzwald mit Meesia triquetra Ångstr.
(2000)
Ein Bohrkern von 80 cm Länge aus einem Quellmoor vom Westrand des Nordschwarzwaldes östlich Sasbachwalden
wurde auf Pollen, Großreste mit Schwerpunkt auf den Moosen und einige chemische Parameter untersucht. Die Moose zeigen die Entwicklung von einem offenen Rasen mit Calliergon cuspidatum und Philonotis cf. fontana, in den noch oft grobes Material eingeschwemmt wurde, zu einem Sphagnum palustre-Rasen, der schließlich in einem Holcus lanatus-Bestand mit wenigen Moosen endet. Als Besonderheit findet sich im oberen Bereich des Profils Meesia triquetra, die bis 6 cm unter der Oberfläche nachgewiesen werden konnte und damit wohl an der Bohrstelle bis in dieses Jahrhundert hinein existierte. Die wichtigsten Begleiter sind die Sektion Subsecunda der Torfmoose und Tomenthypnum nitens. Das Profil begann nach der Datierung anhand der Pollen um Christi Geburt. Der Rückgang der Nutzung der Kastanie für Rebpfähle und der Gerbstoffgewinnung spiegelt sich in einem massiven Anstieg ihres Pollens wieder. Ebenso belegt wird die Zunahme der Kiefer in der Rheinebene und die Zunahme der Fichte auch in den tiefen Lagen.
In der vorliegenden Arbeit werden, mit Siederia appenninica und Dahlica exulans, zwei neue Psychidenarten aus dem
nord- und mittelitalienischen Apennin beschrieben. In Vergleichen mit einer Reihe verwandter Arten konnten deutliche Unterschiede zu diesen festgestellt werden. Darüber hinaus wird über weitere Psychidenarten berichtet, die an den Fundstellen der neuen Arten, sowie an anderen Stellen des Apennin, registriert werden konnten. Mit Ausnahme von Dahlica marmorella (Herrmann, 1988) handelt es sich bei allen diesen Arten um Bewohner mesophiler, hochmontaner Buchenwälder, wie sie ganz ähnlich strukturiert auch in Mitteleuropa anzutreffen sind.
Zur systematischen Stellung von „Amphicyon“ intermedius H. v. Meyer, 1849 (Carnivora, Amphicyonidae)
(2000)
Mit Hilfe von Neufunden von der untermiozänen Fundstelle Ulm-Westtangente (Baden-Württemberg) und von schon
früher gemachten Funden aus Selles-sur-Cher (Frankreich) wird die systematische Stellung von „Amphicyon“ intermedius
überprüft. Für die Art wird das neue Genus Crassidia aufgestellt. Diese Gattung wird innerhalb der Amphicyoninae zusammen mit Y sengrinia und Amphiycyonopsis auf Grund des übereinstimmenden Bezahnungstyps, der einen spezifischen
Abkauungsmodus bewirkt, zu der neuen Tribus Ysengriniini zusammengefaßt.
Aus dem Baltischen Bernstein ist bisher nur eine Art der Gattung Calisius bekannt geworden: Calisius balticus USINGER,
1941. In der vorliegenden Arbeit werden drei neue Arten der Gattung und das unbekannte Weibchen von C. balticus beschrieben und abgebildet und ein Bestimmungsschlüssel für alle 4 Arten vorgelegt.
Die Ursprünge der heutigen Schausammlung sowie der wissenschaftlichen Sammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe liegen im Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Louise von Baden (1723-1783). Die Fürstin fand bei ihrem Einzug nach Karlsruhe eine kleine Sammlung von Conchylien vor, die auf den jung verstorbenen Schwiegervater,
den Erbprinzen Friedrich (1708-1732) zurückzuführen war. Caroline beschäftigte sich ab 1763 intensiv mit dem Naturalienkabinett und vergrößerte die Sammlungen. Nach ihrem Tode wurden die inzwischen wissenschaftlich bedeutenden Sammlungen aus den Privatgemächern in das Hofapothekengebäude transportiert und 1785 unter Aufsicht des Wissenschaftlers Carl Christian Gmelin gestellt. Er ordnete und beschriftete die Objekte und richtete das ein, was
heute als Schausammlung oder Ausstellung bezeichnet wird. Diese Schausammlung konnte anfangs nur nach Anmeldung von Gästen des Hofes, Reisenden und Bürgern besichtigt werden, bis der Großherzog regelmäßige Öffnungszeiten verfügte. Im Jahr 1837 starb Gmelin und der Botaniker Braun wurde zu seinem Nachfolger ernannt. Er stellte die Sammlung neu
auf und erweiterte sie, wobei sein Augenmerk auf Vögeln und Säugetieren lag. Das Hauptanliegen seines Nachfolgers Moritz Seubert (Amtsantritt 1846) war die Vergrößerung der Insektensammlung, der Vogel- und der Vogeleiersammlung.
Der Abbau der Streu in Wäldern ist das Werk der Bodenorganismen. Klima, Struktur und Nährstoffangebot des Bodens sowie die Vegetation und die von ihr abhängige Ressourcenqualität für die Bodenorganismen bestimmen die Zusammensetzung der Bodenbiozönose, deren Biomasse und Leistung. Die Leistung des Abbausystems ist in Waldökosystemen so optimiert, dass sie im Klimaxstadium annähernd 100 % der jährlichen Streuproduktion erreicht. In den gemäßigten Breiten wird ein Streujahrgang in nährstoffreichen Wäldern unter maßgeblicher Beteiligung der Makrofauna innerhalb eines Jahres abgebaut. Die Abbauleistung der Bodenfauna ist groß, ihre Steuerungsfunktion aber ist gering, Nährstoffverluste werden aus dem mineralischen Substrat nachgeliefert. In nährstoffarmen Wäldern ist die Abbaukapazität auf mehrere Streujahrgänge verteilt, deren Abbau erst in der Summe 100 % ergibt. Das mächtige Streuprofil ermöglicht die Entwicklung einer reichen Mesofauna, die eine Feinsteuerung des Abbauprozesses gewährleistet und dadurch Nährstoffverluste minimiert. Im nährstoffarmen tropischen Regenwald bedingt das Klima einen raschen und wenig kontrollierten Abbau unter maßgeblicher Beteiligung der Makrofauna. Die notwendige Feinsteuerung wird ersetzt durch ein hochentwickeltes Filtersystem, das aus zahlreichen Organismen und biotischen Strukturen in allen Straten des Waldes besteht und die frei werdenden Nährstoffe aufnimmt und bindet.
Keine der zahlreichen Theorien konnte bis heute die Herkunft des Zinns in der Bronzezeit hinreichend erklären. Die Entstehung der prosperierenden Zentren der Bronzeherstellung lässt sich nicht mit langen Handelswegen der Zinnlieferungen erklären. Reiche, lokale Zinnquellen können zwar nicht nachgewiesen werden, doch können bestimmte Regionen als mögliche Rohstofflieferanten in Betracht kommen.
Über einen Zeitraum von drei Jahren wurde in einem Gebiet in den nordbadischen Rheinauen eine Untersuchung durchgeführt mit dem Ziel, den möglichen Einfluss der biologischen Stechmückenbekämpfung auf lokale Fledermauspopulationen zu erfassen. Neben anderen Projekten wurden Analysen von Kotpellets von Wasser- (Myotis daubentonii Kuhl, 1817) und Rauhhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii Keyserling & Blasius, 1839) durchgeführt, um den relativen Anteil von Stechmücken (Culicidae) innerhalb des Nahrungsspektrums der Fledermäuse zu erfassen. Die Ergebnisse zeigten, dass sich beide Fledermausarten überwiegend von Gliedertieren kleiner und mittlerer Größe ernährten, insbesondere von Zweiflüglern (Diptera). Bei der Wasserfledermaus konnte eine saisonale Umstellung des Nahrungsspektrums ermittelt werden. Während sich ihre Nahrung im Frühjahr hauptsächlich aus Zuckmücken (Chironomidae) zusammensetzte, lag der Anteil von Insekten, die nicht dem Wasser entstammen, im Sommer deutlich höher,
was darauf schließen lässt, dass die Wasserfledermaus in dieser Jahreszeit ihre Nahrung vermehrt in terrestrischen
Jagdgebieten sucht. Die ausgeprägten saisonale Schwankungen in der Nahrungszusammensetzung können für beide untersuchten Fledermausarten als Indiz für ein ausgesprochen opportunistisch geprägtes Verhalten bei der Nahrungsaufnahme gewertet werden. Dabei werden besonders in Schwärmen auftretende Insektengruppen bejagt.
Obwohl während des gesamten Untersuchungszeitraumes Stechmücken in hohen Dichten in den Auwäldern auftraten,
konnte diese Insektengruppe nur in wenigen Fällen sicher in der Nahrung nachgewiesen werden. Auf die Verwechslungsmöglichkeiten mit Büschelmücken (Chaoboridae) wird eingegangen. Die Studie hat gezeigt, dass die Fledermauspopulationen im Untersuchungsgebiet durch eine Stechmückenbekämpfung mit Präparaten auf Basis von Bacillus thuringiensis israelensis nicht beeinträchtigt wurden. Im Umkehrschluss ist festzuhalten, dass Fledermäuse nicht dazu geeignet sind, als Prädatoren in einem integrierten Programm zur Stechmückenbekämpfung eingesetzt zu werden.
Enthält: Die Geologisch-Mineralogische Abteilung (S. 33–39; Lászlo Trunkó, István Baranyi & Eberhard Frey), Die Botanische Abteilung (S. 40–44; Georg Philippi & Adam Hölzer), Die Entomologische Abteilung (S. 45–50; Fritz Brechtel), Die Zoologische Abteilung (S. 51–59; Ludwig Beck und Mitarbeiter), Die Museumspädagogik (S. 60–63; Monika Braun)
Raum für Veränderung
(2023)
Seit zwölf Jahren ist die Badische Landesbibliothek in der Vermittlung von Informationskompetenz aktiv. Mit der Eröffnung der Lernwerkstatt im Frühjahr 2023 hat sie nicht nur einen neuen Lernort innerhalb der Bibliothek geschaffen, sondern auch ihr Programmangebot stark vergrößert. Die Lernwerkstatt ist ein Lernort, der mit seiner technischen und räumlichen Ausstattung
sowie mit seinem Veranstaltungsprogramm das „Lernen im Austausch“ fördert. In diesem Artikel werden Konzeptionierung und Umsetzung dieses Lernortes vorgestellt.
Wie verändert sich das Lernen von Jugendlichen heute? Mit welchen pädagogischen Konzepten können Bibliothekspädagoginnen und -pädagogen arbeiten, um Jugendliche zu begeistern? Diesen Fragen ging eine Fortbildung der Fachkommission Bibliothekspädagogik des Landesverbands Baden-Württemberg im dbv nach, die am 2. Mai 2022 per Zoom angeboten wurde. Als Referentinnen konnten Prof. Britta Klopsch, Prof. Anne Sliwka, Janina Beigel sowie Joana Kling gewonnen werden. Im Zentrum stand die Überlegung, wie eine auf schulische Kooperationen ausgerichtete Bibliothekspädagogik beziehungsweise -didaktik des 21. Jahrhunderts gestaltet sein könnte, damit sie den Anforderungen der heutigen und der kommenden Zeit genügt, und die Bedürfnisse von Jugendlichen anspricht.
gemeinsam.flexibel.kreativ
(2023)
Im März 2023 hat die Badische Landesbibliothek die Lernwerkstatt eröffnet. Die Lernwerkstatt ist eine offene Lernlandschaft mit der Idee, »Lernen im Austausch« zu fördern. Gezielt wurde daher die Raumkonzeption mit einem breiten Veranstaltungsprogramm kombiniert. Seit über zehn Jahren bietet die Teaching Library der Badischen Landesbibliothek Workshops und Schulungen zu Informationskompetenz und wissenschaftlichem Arbeiten für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe sowie Studierende an. Bis zur Covid-19-Pandemie hatte sich das Team auf Präsenzschulungen konzentriert, die von Lehrkräften und Dozierenden bevorzugt wurden. Nach der kompletten Umstellung auf Online-Schulungen während der Pandemie kristallisierte sich zuletzt eine Mischung aus Online- und Präsenzveranstaltungen heraus. Dieser Prozess löste auch interne Diskussionen darüber aus, wie sich das Angebot an das sich verändernde Lernverhalten anpassen
könnte. Denn die Pandemie und die durch diese beschleunigte Digitalisierung im Bildungsbereich haben dauerhafte Veränderungen im Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer bewirkt, die bei der inhaltlichen wie didaktischen Planung eines Workshop- und Veranstaltungsprogramms berücksichtigt werden müssen. Der ohnehin geplante Umzug des bis 2022 genutzten Schulungsraums war daher eine gute Gelegenheit, über die Neugestaltung nachzudenken. Bereits zuvor waren flexible Raumgestaltung und Laptops für interaktive Didaktik Standard. In einem zweijährigen Planungsprozess wurde ein Konzept für einen neuen Lernort mit Veranstaltungsprogramm entwickelt, um diese Fragen zu beantworten.
Entgegnung
(2023)
Marcel van Eeden wurde am 13. August 2023 in Bernau im Schwarzwald der Hans-Thoma-Preis, der Staatspreis des Landes Baden-Württemberg für Bildende Kunst, verliehen. Für die zeitgleich eröffnende Preisträgerausstellung im Hans-Thoma-Kunstmuseum schuf er mit 1898 eine Serie von 152 Gummidrucken, die er an verschiedenen Orten der Niederlande aufgenommen hatte. 1 Motivisch beziehen sich die Bilder auf eine bis dato wenig bekannte Reise Hans Thomas aus dem Jahr 1898, deren Stationen van Eeden im Rahmen der Ausstellungsvorbereitungen recherchiert hatte. Die von van Eeden bewusst als künstlerisches Mittel eingesetzte zeitgenössische Motivik, die etwa heutige Strandszenen, moderne Windkraftanlagen oder Museumsbesuche umfasst, verdeutlicht die Distanz zum historischen Gegenstand von 1898. Darin vermittelt sich van Eedens kritische Grundhaltung gegenüber den Möglichkeiten und Fallstricken der Geschichtsschreibung. Die Serie beinhaltet zudem eine Reflexion von van Eedens eigener Annäherung an die Vergangenheit, so etwa Bilder von Orten und Personen, die seine Recherchen zu Thoma geprägt haben. Die gewählte Technik des Gummidrucks erzeugt eine Ästhetik vermeintlicher Authentizität des ausgehenden 19. Jahrhunderts und trägt in Konkurrenz zu den zeitgenössischen Bildinhalten ihrerseits zur Skepsis gegenüber historischen Aussagen bei. Unterbrochen wird die Serie von 30 Zitaten von Hans Thoma, von ausgewählten Zeitgenossen und nachrangig auch aus der späteren Sekundärliteratur, mit denen van Eeden eine zweite inhaltliche Ebene eröffnet. Darin geht es um Hans Thomas Kontakte zu völkischen Kreisen im deutschen
Kaiserreich, insbesondere jene zum antisemitischen Kulturtheoretiker Julius Langbehn, dessen Buch Rembrandt als Erzieher (1890) als Grundlagenwerk der völkischen Bewegung gilt. Van Eeden problematisiert auf diese Weise das dominante eindimensionale, rein affirmative Bild Hans Thomas in der Öffentlichkeit, zu dessen Wahrung völkische Sympathien und antisemitische Äußerungen ausgeblendet oder nivelliert werden. Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg habe ich für die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe die kuratorische Begleitung der Ausstellung 1898 des Thoma-Preisträgers Prof. Marcel van Eeden 2023 in Bernau im Schwarzwald übernommen (Hans-Thoma
Kunstmuseum, Bernau, 13.8.-15.10.2023). Die Ausstellung wurde ergänzt durch eine von mir herausgegebenen Publikation, in dem unter anderem auch ein wissenschaftlicher Aufsatz von mir zum Ausstellungsgegenstand enthalten ist.
Wer sich in Heidelberg aus der Altstadt kommend zu Fuß auf den Weg zum Predigerseminar der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Petersstift, begibt, erfährt die Möglichkeit der Begegnung, und zwar unmittelbar auf der Alten Brücke: Eine
Begegnung mit einem illustren Zeugnis der Stadt- und Staatsgeschichte, aber auch der jüngeren Kirchengeschichte, mit Themen des Staatsrechts und der Theologie.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Pfarrer gefeuert! Er taufte keine Babys, so die Schlagzeile der Bildzeitung am 11. Februar 1969 über die Vorgänge um den Kieselbronner Pfarrer Johannes Weygand, die ganz im Stil der Zeitung natürlich vereinfachte und verkürzte, jedoch zielgenau die Problemstellung formulierte: Pfarrer gefeuert! – Es geht zum einen um das kirchliche Dienstrecht. Er taufte keine Babys. – Zum anderen geht es um die kirchliche Lehre und Praxis der Taufe. Sündiger Seelenhirte oder Möbelschreiner? – Ein Pfarrer, der sein eigenes Kind nicht tauft, so überschrieb die Zeit bereits zwei Monate zuvor, am Nikolaustag 1968, ihren etwas differenzierteren Artikel über die Geschehnisse in Kieselbronn und bezog sich auf eine Aussage Weygands, lieber wieder in seinem erlernten Handwerk weiterzumachen als wider seinen Glauben zu handeln: lieber rechtschaffener Möbelschreiner als sündiger Pfarrer. Damit soll Weygands Gewissensbindung gezeigt werden, die mit den Worten „Hier stehe ich und kann nicht anders“ mit derjenigen Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms verglichen wird – und mit der Beschreibung der
Stimmungsänderung von Kirchenleitung und Gemeinde in der Beurteilung Weygands durch die Ausrufe „Hosianna“ zu „Kreuziget ihn“ gar mit dem Schicksal Christi.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.
In diesem Aufsatz wird die Zeit vor der Union seit 1803 geschildert; es werden dabei weniger die theologisch-kirchlichen Vorbereitungen der Union behandelt, die bereits verschiedentlich dargestellt wurden. Neu ist vielmehr, dass das zeitgleiche gesellschaftliche Leben in Karlsruhe neben die Vorbereitungen der Kirchenvereinigung in den Blick genommen wird, wobei vier Hauptpersonen im Mittelpunkt stehen. Dadurch ergeben sich Gegensätzlichkeiten bei Gleichzeitigkeit aber auch bisher kaum
beachtete Gleichbehandlungen der beiden Konfessionen schon in diesen Jahren. Neu herangezogene Quellen lassen immer wieder neue Entdeckungen machen, die im Blick auf Hebel und Ewald fast so etwas wie Entmythologisierungen darstellen.
Überhaupt stellt sich heraus, wie wenig die Kirchenvereinigung in diesen Jahren ein Thema war, selbst bei den mit der Vorbereitung Beauftragten, wohl nur mit einer Ausnahme, Sander. – Das internationale Geschehen als weiterer zeithistorischer Hintergrund bleibt unberücksichtigt.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Im Jahr 2020 ist das Evangelische Gesangbuch (EG) der Badischen Landeskirche seit 25 Jahren in Gebrauch – es wurde am Ersten Advent 1995 (3. Dezember 1995) in den evangelischen Gemeinden eingeführt. Der gesamte Prozess der Einführung des neuen EG innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands dauerte insgesamt drei Jahre: er begann am Reformationstag 1993 mit Berlin-Brandenburg und war mit der Einführung in der württembergischen Landeskirche zum Ersten Advent 1996 beendet. 2018 kam in Baden der Ergänzungsband Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder heraus, der – ähnlich wie die Anhänge ’71 und ’77 in den 1970er Jahren als Ergänzungen zum damaligen Evangelischen Kirchengesangbuch EKG – modernes und zeitgemäßes Liedgut den Gemeinden nahebringen möchte. Im Vorfeld des 200jährigen Jubiläums der Badischen Union 2021 sollen hier die vier badischen Gesangbücher aus den Jahren 1836, 1882, 1951 und 1995 mit einem Vergleich ihrer Vorworte in den Blick genommen werden. Innerhalb der neueren badischen Kirchengeschichtsforschung spielten Untersuchungen der Gesangbücher schon immer eine wichtige Rolle. Heinrich Riehm hat in seinem 2011 erschienenen Sammelband Auf dem Weg zum Evangelischen Gesangbuch 1993 zahlreiche Aspekte der neueren badischen Gesangbuchgeschichte zusammengestellt.
„Die Kanzel ist das Thermopylä der Christenheit, da wird die Schlacht verloren oder gewonnen.“
(2019)
In den frühen 1960er Jahren standen Kirche und Gesellschaft am Beginn einer Ära der Reformen und der Aufbrüche. Mit dem Rücktritt Konrad Adenauers als Bundeskanzler und dem Beginn der Regierungszeit Ludwig Erhards im Oktober 1963 endete in der Bundesrepublik endgültig die Nachkriegszeit. In der katholischen Kirche hatte kurz zuvor im Oktober 1962 unter Führung des reformorientierten Papstes Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil begonnen mit seinem Versuch, die katholische Kirche für die Moderne zu öffnen. In der bisher gesamtdeutschen EKD hatte der Mauerbau vom August 1961 die Teilung des Protestantismus in Ost und West verschärft, in den DDR-Landeskirchen begann eine eigenständige Entwicklung, die am Ende des Jahrzehnts 1969 zur Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR führte. Auch in der Badischen Landeskirche endete 1964 mit dem Dienstbeginn von Hans-Wolfgang Heidland als Landesbischof eine Ära: die 18jährige Bischofszeit von Julius Bender, der sein Amt kurz nach Kriegsende Anfang 1946 angetreten hatte.
Seit den Veröffentlichungen von Caroline Klausing (Die Bekennende Kirche in Baden. Machtverhältnisse und innerkirchliche Führungskonflikte 1933–1945, Stuttgart 2014) und Rolf-Ulrich Kunze („Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, Kirchenkampf und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Die Evangelische Landeskirche Badens 1933–1945, Stuttgart 2015) reißt die Diskussion um die Geschichtsschreibung der Evangelischen Kirche in Baden in der Zeit des Nationalsozialismus nicht ab. Beide Beiträge können als quellenbasierte Ausführung der von Klaus Scholder 1973 aufgestellten These eines „badischen Sonderwegs“ zwischen „intakter“ und „zerstörter“ Landeskirche verstanden werden.
Klausing und Kunze argumentieren, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur seien Badische Bekenntnisgemeinschaft und Kirchenleitung trotz vieler Konflikte nicht zu trennen; es könne nicht von einer oppositionellen im Gegensatz zu
einer regierenden Kirchenleitung gesprochen werden. Auch die Stellung innerhalb der Reichskirche (mit Ein- und Austritt im Sommer bzw. Herbst 1934) zeige, dass Baden eher zu den intakten als zu den zerstörten Landeskirchen gerechnet werden müsse. In der sich anschließenden lebhaften Forschungsdebatte wurde die Notwendigkeit erkannt, die badischen Entwicklungen mit anderen (evangelischen) Kirchen im Südwesten zu vergleichen. Einen ersten länderübergreifenden Vergleich versuchte die Oberrheinische Sozietät unter der Leitung von Johannes Ehmann am 18. Oktober 2018 in Heidelberg. Neben Rolf-Ulrich Kunze und Caroline Klausing konnte Christoph Picker für einen länderübergreifenden Blick gewonnen werden: er stellte die Entwicklung der Pfälzischen Landeskirche im Nationalsozialismus vor. Die Diskussion
in der sehr gut besuchten Sozietät zeigte Konsens, Diskussionen und Forschungsanliegen der Kirchengeschichtsschreibung auf.
Als Mennonit über die Geschichte der Täufer zu referieren birgt eine besondere Herausforderung. Kirchenhistoriker, zumal wenn sie sich gleichzeitig als Mitglied einer Kirche verstehen, stehen meines Erachtens in einem eigentümlichen Spannungsfeld. Diesen Vortrag halte ich heute Nachmittag vor Ihnen anders, als wenn ich zum selben Thema etwa bei einer Sektion des Historikertags zu sprechen gebeten worden wäre. Aber nicht, weil ich denke, dass hier weniger strenge wissenschaftliche Standards herrschen als bei Profanhistorikern. Wer sich den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens verpflichtet fühlt – und ich denke, das tun alle Kirchenhistoriker – wird sicherlich nicht der Versuchung erliegen, die Kirchengeschichte zur Legitimation einer heutigen menschlichen Institution zu missbrauchen. Die meisten Kirchenhistorikerinnen und Kirchenhistoriker besitzen genügend Realitätssinn und Quellenkenntnis, um Identitätsmerkmale und Theologumena, die ihnen vielleicht heute sehr am Herzen liegen, nicht unbedacht in die Vergangenheit zu projizieren. Doch auch wenn man gegen die Gefahr gefeit ist, aus der Kirchengeschichte eine Legitimationsinstanz oder eine Quelle von identitätsstiftenden Mythen zu machen, bleibt die Aufgabe des Kirchenhistorikers grundlegend anders als die eines Profanhistorikers.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Wer signifikante Unterscheidungsmerkmale zwischen katholischem und evangelischem Kircheninnenbau aufzählen will, läuft schnell Gefahr, sich in einer Defizitliste zu verlieren: Kein Tabernakel, kein „ewiges Licht“, kein Klerikergestühl, keine Heiligenfiguren, keine Kommunionschranken und keine Beichtstühle in evangelischen Kirchengebäuden, jedenfalls solchen aus nachreformatorischer Zeit. Keine Beichtstühle? Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die
privata absolutio beibehalten und nicht wegfallen lassen soll. Dementsprechend sind in evangelischen – in der Regel lutherischen – Kirchengebäuden noch vereinzelt historische Beichtstühle anzutreffen, so in Niebelsbach im Enzkreis (Beichtstuhl des 18. Jahrhunderts), um ein Beispiel aus Baden-Württemberg anzuführen, dem weitere aus anderen Kirchenregionen an die Seite gestellt werden können. Keine Kommunionschranken? Zwar bedürfen evangelische Kirchengebäude keiner Lettner, keiner Abschrankungen zwischen einem Bereich für den „Klerus“ und einem Bereich für das „Kirchenvolk“. Im Gegenteil: Das Grundprinzip des Priestertums aller Gläubigen kennt keinen Klerus im Sinne der Amtsvorstellungen der römisch-katholischen Kirche und dementsprechend keine Sonderbereiche im Kirchengebäude für „Geistliche“, auch wenn evangelische Pfarrer bis weit in das 20. Jahrhundert hinein als „Geistliche“ bezeichnet wurden, und dies ganz offiziell.
Am 7. Mai 1518 schreibt Johannes Reuchlin einen Brief an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Der Kurfürst hatte den 63jährigen Humanisten um Rat gebeten: Er wolle an seiner Landesuniversität in Wittenberg je einen Lehrstuhl für die
Hebräische und die Griechische Sprache schaffen – wen könne Reuchlin empfehlen? Reuchlin antwortet ausführlich – unter anderem Folgendes: Der anndern sprach halb, griechesch genannt, hab ich mich unnderfangen zuo volbrinngen uewer sonnderes getruwen, das ir gnediglich zuo mir haben, unnd bin inn willen, minen gesippten fruent, den ich vonn siner jugent uff soellich sprach unnderwisen unnd gelert hab, ann das ort zuo schicken […] maister Philipps Schwartzerd von Bretten, […] den ich doch der hohenschuol Inngollstatt versagt hab, dann er ist zuo Tuewingen eerlich unnd wol, ouch sines sollds halb nutzlich gehallten unnd fuersenhen, unnd hat daselbst ain erber ußkommen. Die Rede ist von dem Mann, den wir als Philipp Melanchthon kennen – hier begegnet er als Schützling Reuchlins, der versucht, ihn Friedrich dem Weisen unter Berufung
auf drei Gesichtspunkte schmackhaft zu machen: 1. Er selbst, Reuchlin, habe Melanchthon als Kind unter seine Fittiche genommen. 2. Melanchthon ist begehrt: Es gibt schon anderweitige Versuche, ihn zu berufen, sowie 3. in Tübingen weiß man Melanchthons Talente durch eine entsprechend dotierte Stelle zu würdigen. Von einem vor 1518 liegenden Versuch, Melanchthon nach Ingolstadt zu holen, haben wir keine Kenntnis – dafür aber von den anderen beiden Faktoren, die Reuchlin nennt: Die ersten Kontakte zwischen den beiden in Melanchthons Kindheit und Melanchthons Jahre in Tübingen. Beide Berührungspunkte zwischen dem Praeceptor Germaniae und dem Praeceptor seiner Jugend sollen im Folgenden etwas näher dargestellt werden. So wird hoffentlich deutlich werden, warum und in welcher Weise man ihr Verhältnis in der Tat unter die Überschrift der „Begabtenförderung im 16. Jahrhundert“ stellen kann.
Der gewählte Zeitraum zwischen 1636 und 1868 ist von zwei unterschiedlichen Vorgängen bestimmt. Die Darstellung setzt ein mit dem frühesten Nachweis der Einwanderung einzelner Täufer von 1636 an in den Kraichgau, die – wie etwa Vertreter
der Familie Landis – aus dem Züricher Oberland stammten. Mit ihrer Abwanderung entzogen sie sich den seit 1612 einsetzenden Bekehrungsversuchen und der restriktiven Gesetzgebung des Züricher Stadtrates und anderer Schweizer Stadtstaaten. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges folgten ihnen mehrere Hundert Glaubensangehörige aus der Schweiz und auch aus dem Elsass, um sich in Regionen am nördlichen Oberrhein niederzulassen. Zu diesen Gebieten gehörten neben dem Kraichgau solche in Rheinhessen und in der Pfalz, während erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach täuferische Emigranten aufgenommen wurden. Dabei waren die Motive des Wanderverhaltens unterschiedlich gelagert, denn die Emigranten unterschieden sich hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft und Vermögen stark voneinander.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.
Im Zug der Schulreform der 1860er Jahre erließ die Regierung des Großherzogtums Baden am 8. März 1868 ein Gesetz den Elementarunterricht betreffend, mit dem die freiwillige Vereinigung der örtlichen Konfessionsschulen zu konfessionell gemischten Gemeinschaftsschulen geregelt wurde. Die Schulreform wurde von den badischen Protestanten begrüßt, während der Freiburger Erzbischof sie mit seinen konservativen Gefolgsleuten, den „Ultramontanen“ bzw. „Klerikalen“ bekämpfte. Liberale Katholiken befürworteten die Reform. Leimen gehörte zu den ersten Gemeinden, die eine
Gemeinschaftsschule einführten. Hier waren die Umstände dafür besonders günstig. Seit 1837 war die politische Gemeinde von der vorgesetzten Behörde aufgefordert worden, das katholische Schulhaus neu zu bauen. Das gab 1841 den Anstoß zum Kauf des Seligmannschen Hauses, in dem a) sämmliche Schulen, b) die Lehrer mit ihren Wohnbedürfnissen und c) die Gemeinde mit Versammlungs-Zimmer und Registratur untergebracht wurden. Die Amtsräume der Gemeinde befanden sich hauptsächlich im Ostteil des ersten Stockes. Im Erdgeschoss fanden zwei Schulräume Platz und in den restlichen Räumen wurden Lehrerwohnungen eingerichtet. Das Zusammenleben von Lehrern und Schülern unter einem Dach hatte im Lauf der nächsten zweieinhalb Jahrzehnte offenbar zur Folge, dass gegenseitige konfessionelle Vorurteile abgebaut wurden.
Am 12. Juli 1836 verfasste der Bürgermeister von Hilchenbach im Siegerland, Johann Heinrich Reifenrath, seinen bereits zweiten Aufruf zur Errichtung eines Denkmals für Johann Heinrich Jung-Stilling. Dieser begann mit folgenden Worten: Was
der am 2ten April 1817 zu Carlsruhe verewigte Herr Geheime Hofrath und Professor Jung=Stilling, geboren am 12ten September 1740 zu Grund in Nassau Siegen, für seine Mit- und Nachwelt war, ist nicht allein in Deutschland, sondern auf allen fünf Erdtheilen durch seine Schriften bekannt. Ihm, dessen Verdienste und Frömmigkeit, niemand bezweifelt, dürfte gewiß neben Schiller, und Stillings-Freunden Herder Göthe etc. etc. auch ein Monument in seinem Vaterlande werden. Acht Jahre später konnte man im vierten Band der Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts und des neunzehnten bis zum Sturz des französischen Kaiserreichs des Heidelberger Historikers Friedrich Christoph Schlosser lesen, dass Jung-Stilling wunderliche[] literarische Produkte hervorgebracht habe, deren sich Herder und Goethe nur deshalb angenommen hätten, weil sie jede Originalität zu begünstigen suchten. Durch Goethe, Herder und Lavater sei Jung-Stilling zu einer Bedeutung unter unserer Nation gebracht worden, die allerdings mehr auf seinen sonderbaren Schicksalen und auf der in ihm personificirten und später im idyllischen und sentimentalen Styl seiner Zeit vorgetragenen Denkart und Lebensweise einer gewissen Classe unseres geringen Volkes, als auf irgend einer ausgezeichneten Geisteseigenschaft beruht[] habe.
Pfarrer Georg Friedrich Schlatter (1799–1875) gehörte in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu jenen Geistlichen in Baden, die die demokratische Bewegung unterstützten und in die 48er Revolution involviert waren. Als Alterspräsident eröffnete er am 11. Juni 1849 die erste Sitzung der Konstituierenden Landesversammlung, reiste aber bereits am 19. Juni in seine Pfarrei Mühlbach zurück, enttäuscht von den durch Zank und Uneinigkeit geprägten Diskussionen. Einen Monat später wurde er in Mühlbach verhaftet und später zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er gut sechs Jahre absitzen musste. Zugleich verlor er damit seine Stellung als Pfarrer und alle Versorgungsansprüche. In den Jahren nach der Haftentlassung versuchte er sich und seine noch nicht erwachsenen Kinder – seine Frau war während seiner Haft verstorben – durch Gelegenheitsschriften über Wasser zu halten. 1875 starb er in Weinheim. Innerkirchlich geriet er fast vollständig in Vergessenheit. Erst 1999 hat die Landeskirche Schlatter auf Initiative von Konrad Fischer hin gewissermaßen rehabilitiert, stellvertretend für alle Freunde der Demokratiebewegung, die damals von der Kirche härter noch als von staatlicher Seite Repressalien ausgesetzt waren.
Die theologischen Thesen, die Martin Luther 1518 in Heidelberg vortrug und mit Theologieprofessoren der Universität diskutierte, fanden seit 1520 durch den Druck weite Verbreitung im gesamten Reich und werden bis heute vielfältig als ein Schlüsseltext für seine frühe Theologie rezipiert. Auch der genaue Ablauf der Heidelberger Disputation ist ereignisgeschichtlich in der Forschung bereits mehrfach detailliert untersucht worden. Weniger im Blickpunkt stand dagegen bisher die persönliche Interaktion Luthers mit seinem Heidelberger Publikum und die Wirkung, die er, vermittelt durch diese Zuhörer, im südwestdeutschen Raum entfalten sollte. Luthers Charisma ist vielfältig belegt. Es ist daher anzunehmen, dass er im persönlichen Kontakt stärkere Überzeugungskraft entfalten konnte, als dies durch eine rein schriftliche Vermittlung seiner Theologie möglich gewesen wäre. Diese Möglichkeit zur persönlichen Überzeugung eines südwestdeutschen Publikums sollte sich – abgesehen von dem Verhör Luthers in Worms 1521, bei dem auch zahlreiche Adlige aus dem Südwesten anwesend waren, das aber eine vollkommen andersartige Ausrichtung hatte – später nicht noch einmal bieten: Das Wormser Edikt beschränkte ab 1521 Luthers persönlichen Wirkungskreis auf Kursachsen. Die Heidelberger Disputation war insofern eine einmalige Gelegenheit, um Personen, die später zu Schlüsselfiguren der südwestdeutschen Reformation avancierten, persönlich zu beeindrucken und für seine Ideen zu gewinnen. Neben der Disputation bot der Aufenthalt in Heidelberg zudem Gelegenheit, bei persönlichen Treffen und Abendessen Bekanntschaften zu schließen und Sympathien zu gewinnen: ein Netzwerk, das vermutlich dazu beitrug, Luther eine verlässliche Basis für künftige Kooperationen zu schaffen, die dann über schriftlichen Austausch und durch die Vermittlung Dritter fortgeführt werden konnten.