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Ein privates Unternehmen, die "Actiengesellschaft für Bahn-Bau und Betrieb", baute im Jahr 1900 die bis 1973 betriebene elektrische Straßenbahn zwischen Wiesloch und Heidelberg und machte damit der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahn Konkurrenz. Reger Ausflugsverkehr am Wochenende und umfangreicher Gütertransport machten den Betrieb dieser Straßenbahn zu einem lukrativen Geschäft . Bereits im Jahre 1905 wurde die "Elektrische Straßenbahn" von der Stadt Heidelberg erworben und an die Heidelberger Straßen- und Bergbahn weiterverpachtet.
Das Land Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt. Der wichtigste Baustein an der oberen Donau ist das Hochwasserrückhaltebecken an der Breg in Wolterdingen, das als Schlüsselelement des Integrierten Donau-Programms ausgeführt wurde. Das Rückhaltebecken hat einen Stauraum von 4,7 Millionen Kubikmetern, ein Dammvolumen von 350 000 Kubikmetern, die Dammhöhe beträgt 18 Meter, die maximal überstaute Fläche 70 Hektar. Bauzeit 2006 bis 2012, Baukosten € 23 000 000.
Eine Folge von Papstflucht und Herzogsächtung: Freiburg wird 1415 für zwölf Jahre Reichsstadt
(2017)
Am 1. September 1413 bestätigte der in Chur weilende König Sigismund der Stadt Freiburg im
Breisgau auf deren Bitten alle ihre Freiheiten, Rechte, guten Gewohnheiten, Briefe und Privilegien, die sie von römischen Kaisern und Königen empfangen hatte. Am selben Tag tat er dies auch
für die seit 1330 an Habsburg verpfändeten Reichsstädte Breisach, Neuenburg, Schaffhausen und
Rheinfelden. Die Annäherung zwischen König Sigismund und der habsburgischen Territorialstadt Freiburg erfolgte rund anderthalb Jahre vor der spektakulären Flucht Papst Johannesʼ XXIII.
und Herzog Friedrichs IV. von Österreich aus Konstanz im März 1415, mit deren Auswirkungen
auf den Oberrhein sich das im Juni 2015 vom Alemannischen Institut veranstaltete Kolloquium
beschäftigte. Der angesprochene Kontakt verdient Beachtung im Vorfeld von Freiburgs zwölfjähriger Zeit als Reichsstadt infolge der Ächtung des Habsburgers: Wenn Sigismund damals
Freiburg und den an Habsburg verpfändeten Reichsstädten seine Gunst erwies, motiviert durch
die territorialpolitisch und familiär bedingten heftigen Spannungen zwischen ihm und dem mächtigen Landesfürsten Herzog Friedrich IV. im Süden des Reiches, so baute er damit symbolisches
Kapital auf, das ihm wenig später Nutzen brachte.
Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des
Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten,
Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien
hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer
und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren
erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser
Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.
Als einer der letzten Vertreter des Alten Reiches verkörpert Carl Theodor Anton Maria von Dalberg (* 08. Februar 1744 in Mannheim – † 10. Februar 1817 in Regensburg) wie
kaum eine andere Persönlichkeit den durch die gewaltigen Umbrüche und die Neuordnung durch Napoleon ausgelösten Aufstieg und Fall. Vor der Säkularisation war Dalberg
Erzbischof von Mainz, Fürstbischof zu Worms und letzter Fürstbischof von Konstanz. Als
»Parteigänger« Napoleons versuchte er die alte Reichsverfassung und die »Einheitskirche«
Deutschlands zu bewahren. In der Gründung des Rheinbundes unter Napoleon erblickte
Dalberg die Chance, die deutsche Einheitskirche, deren Neuordnung nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 immer noch anstand, zu erhalten. Als Kurerzkanzler des
Heiligen Römischen Reiches und später Fürstprimas des deutschen Rheinbundes, Großherzog von Frankfurt und Erzbischof von Mainz, später Regensburg, wurde er einer der
mächtigsten Männer Deutschlands in kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten. In dieser Funktion war er der einzige geistliche Fürst, der die Säkularisation zunächst überstand. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 18. Oktober 1813 mit der Niederlage
Napoleons gab er alle politischen Ämter auf, blieb letztlich aber Erzbischof von Regensburg und Bischof von Konstanz.
Allgemein werden die verschiedenen Teile der spätmittelalterlichen Ausstattung
(Wandmalerei, Glasmalerei und Skulptur) in der Pfarrkirche von Eriskirch »um 1400« bis
»um 1420« datiert. Durch die dendrochronologischen Analysen des Dachstuhls von 2008
kann der Zeitraum deutlich eingegrenzt werden und die Ausstattung der Kirche fällt in
die Zeit des Konzils von Konstanz. Die nachfolgenden Untersuchungen gehen von der
Annahme aus, dass die räumliche und zeitliche Nähe eines solchen Großereignisses am
Bodensee auch Spuren im weiteren Bodenseeraum hinterlassen haben muss. Als ich im
November 2012 zum ersten Mal in das Innere des Choraltares meiner Heimatkirche geführt wurde, glaubte ich eine solche Spur gefunden zu haben. Erste Recherchen bestätigten meine Vermutungen und weckten in mir das Interesse, die Sache weiter zu verfolgen.
Vom nahen Konzilsjubiläum erhoffte ich mir zusätzliche Impulse. Ich wurde nicht enttäuscht. Nach dem Besuch der Landesausstellung in Konstanz zum Konzilsjubiläum
fand ich mich in meinen ersten Überlegungen bestätigt. Die Kirche gehört mit ihrer reichen künstlerischen Ausstattung zweifellos zu den Perlen am Bodenseeufer. Warum entstand ausgerechnet in dem unbedeutenden »Flecken« eine in ihrer Dimension und Ausstattung außergewöhnliche Kirche? Bis in die jüngsten Veröffentlichungen wird dabei
immer nur auf die Bedeutung der Wallfahrt rekurriert. [1]
Weitere »Anstifter« werden nicht
in Betracht gezogen. Auf der Suche nach Anknüpfungspunkten zu Konstanz wurde ich
auch hier fündig. Der leichteren Übersicht halber habe ich den einzelnen Abschnitten
meine Überlegungen als These vorangestellt.
Eine zuverlässige Wasserversorgung ist für eine erfolgreiche Stadtentwicklung unverzichtbar. In der mittelalterlichen Stadt gehörten Beschaffung, Nutzung und Entsorgung des Wassers zu den zentralen Aufgaben der Obrigkeit. In St. Gallen stellte diese
Herausforderung die Stadtbehörde indes vor erhebliche Probleme. Für eine kontinuierliche Wasserzufuhr sah sich die Kommune mit ungünstigen geologischen und topografischen Bedingungen konfrontiert. Anders als die Städte im Mittelland – wie Zürich, Bern
oder Luzern – konnte St. Gallen weder auf einen See, noch auf einen größeren Bach oder
Fluss als zuverlässige Wasserreserve zurückgreifen. St. Gallens Terrain setzt sich aus undurchlässigen Schichten von Mergel, Sandstein- und Nagelfluhfelsen zusammen, bedeckt mit mehr oder weniger tiefen Kies- und Sandbetten. Die südliche Talseite besteht
aus undurchdringlichen Schichtflächen, auf denen das Regenwasser, nachdem es die
Schutt- und Kiesmassen durchflossen hat, talwärts rinnt. An verschiedenen Stellen entspringt es in zahlreichen kleinen Quellen Richtung Stadt. Die nördliche Talseite hingegen ist unter der Schuttschicht aus sogenannten Schichtköpfen, nach oben weisenden,
abgebrochenen Felsschichten aufgebaut. Auf diesen Flächen fliesst das eindringende
Wasser in nördlicher Richtung von der Stadt weg und macht größere Quellbildungen
Richtung Talsohle unmöglich. Nur vereinzelt konnten am Nordhang kleinere Wasservorkommen wie beispielsweise die Leimatquelle genutzt werden. [1]
Zudem erlaubte die
erhöhte Lage der Stadt auf 670 Metern aus technischen Gründen lange Zeit die Nutzung
von tiefergelegenen, größeren Gewässern wie den Bodensee nicht. [2]
Zur Verfügung standen vorerst nur Grundwasser in geringen Mengen und kleinere Stadtbäche wie die Steinach und der Irabach. Ab dem 15. Jahrhundert wurden zunehmend Quellen außerhalb
der Stadt gefasst und ins Zentrum geführt.
Im umfangreichen Schrifttum über Joseph von Laßberg (1770–1855), der 1837 Eigentümer des Alten Schlosses in Meersburg geworden war, gibt es keinerlei Hinweise
auf irgendwelche Beziehungen oder Kontakte zu Richard Wagner (1813–1883). Man
hätte solche durchaus erwarten können, da sich die Interessen des Altertumsforschers
und des Komponisten in vielen Bereichen ähnelten oder gar identisch waren, so z. B. an
der germanischen Altertumskunde, an den dazugehörigen Mythen und Sagen, an Minnesängern und nicht zuletzt am Nibelungenlied. Beim Nibelungenlied geht Joachim
Heinzle [1]
allerdings davon aus, das die Nibelungen Wagners auf skandinavische Quellen
und nicht auf mitteleuropäische Publikationen zurückzuführen sind. Schon allein die Lebensdaten Joseph von Laßbergs und Richard Wagners lassen jedoch prinzipiell Kontakte
zwischen 1840 und 1855 durchaus zu.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.