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„Ich hatte dem Landgerichtspräsidenten Uibel in Mosbach längst versprochen, wenn ich je noch eine Reise unternehme, sie in den Odenwald zu machen", schrieb Hansjakob im Vorwort zu seinen „Sommerfahrten", die ihn im Sommer 1903 in die Rheinebene, in den Odenwald, die Pfalz und das Elsaß führten. Die beiden, von Beruf, politischer Einstellung und Glauben her im Grunde recht unterschiedlichen Männer, lernten sich 1901 in Freiburg kennen. Dorthin war der 9 Jahre jüngere Uibel 1899 als Landgerichtsdirektor versetzt worden. Er konnte aber, wie er Hansjakob im März 1901 schrieb, wegen Krankheit und weil er ein zwischenzeitlich aufgegebenes Landtagsmandat noch wahrnehmen mußte, „den längst fälligen pflichtschuldigen
Antrittsbesuch" bei dem allseits bekannten Pfarrer von St. Martin, den er schon als Schriftsteller hoch schätzte, nur sehr verspätet abstatten.
Im April 1933 - mit Aufkommen des Frontismus in der Schweiz, also des Pendants zum deutschen Nationalsozialismus - vollzog die in Stein am Rhein (Kanton Schaffhausen) erscheinende Zeitung >Grenzbote< einen Wandel vom unbedeutenden Lokalblatt zum frontistischen Parteiblatt. Sie wurde in der Folge von der Erneuerungsbewegung Neue Front Schaffhausen (NeF), die sich kurz zuvor formiert hatte, immer mehr instrumentalisiert und ging, nachdem die bisherigen Eigentümer zuerst noch geblieben waren, später sogar ganz in deren Besitz über. Mit der Erneuerungsbewegung war der >Grenzbote< in der Folge eng verknüpft, sowohl personell als auch in punkto finanzieller Ressourcen. Um gekehrt war aber auch die Fronten-Zeitung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung der Erneuerungsbewegung, der sie als Mitteilungs- und Kampforgan diente und deren Aufkommen und Niedergang sie, in einer Art Symbiose, gewissermassen zyklisch nachvollzog. Als einzige rechtsextremistische Zeitung der Schweiz wurde der >Grenzbote< - anders auch als die >Front<, das spätere Partnerblatt - während des Zweiten Weltkrieges ohne Unterbruch herausgegeben und erst im Sommer 1943, zusammen mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen, endgültig verboten. In vorliegender Arbeit soll nun aber vor allem die erste Zeit des >Grenzboten< als Frontenblatt, also jene in Stein am Rhein, und dann die Zeit in Schaffhausen bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges etwas näher betrachtet werden.
Ab Ende des Jahres 1939, praktisch mit Kriegsausbruch, waren >Grenzbote< und >Front< - letztere allerdings mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch von sieben Monaten - die einzigen verbliebenen Presseorgane der rechtsextremen Nationalen Front (NF), die weiterhin regelmäßig erschienen. Zusehends hatten sich die in der Grenzstadt Schaffhausen produzierten Zeitungen, zusätzlich zum ökonomischen Überlebenskampf, nun auch mit der staatlichen Pressezensur, der Abteilung für Presse und Funkspruch (APF) und deren Lektoren, auseinanderzusetzen. Allerdings wurden >Grenzbote< und >Front< erst erstaunlich spät, im Sommer 1943, endgültig verboten, und zwar - ohne Erwähnung inhaltlicher Verfehlungen, nota bene - gemeinsam mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen.
In den Dünenrasen der Naturschutzgebiete „Düne Pferdstrieb“ und „Düne Pflege Schönau-Galgenbuckel“ sind mehrere der charakteristischen Pilzarten zurückgegangen, wohl in Folge der Rasen-Sukzession. Ein Teil dieser Arten ist in Flächen, deren Boden abgeschoben wurde, neu aufgetreten. In fragmentarischen Dünenrasen der Sandgrube im NSG „Zugmantel-Bandholz“, am stillgelegten Teil des Hockenheimrings und auf der zuvor mit Gärten bebauten Düne „Friedenshöhe“ tritt (bisher) nur ein Teil der Dünenrasen-Pilze auf. In lückigen Sandrasen auf den Friedhöfen von Sandhausen, Reilingen, Oftersheim und Schwetzingen gibt es neben Pilzen der Dünenrasen auch vermutlich nährstoffliebende Arten. Auf den Dünen und an anderen Standorten in Sandhausen und seiner Umgebung wurden neue Fundorte mehrerer seltener Pilzarten entdeckt, u.a. von Geastrum smardae, Geopora sumneriana und Tulostoma pulchellum. Einige frühere Bestimmungen werden korrigiert.
Es wird über neue Fundorte von Blackstonia perfoliata, Chenopodium pumilio, Cirsium eriophorum, Gagea pratensis, G.
villosa, Himantoglossum hircinum, Knautia dipsacifolia, Lotus tenuis, Montia perfoliata, Orobanche hederae, O. minor, O.
teucrii und Phytoiacca americana berichtet. Für Blackstonia perfoliata, Chenopodium pumilio, Lotus tenuis und Orobanche
teucrii werden Vegetationsaufnahmen mitgeteilt.
Der Siebstern (Myriostoma coliforme (With.: Pers.) Corda, Geastraceae, Basidiomycota) unterscheidet sich von allen anderen Erdsternen (Gattungen Geastrum, Astraeus) u.a. dadurch, dass die Endoperidie der Fruchtkörper auf mehreren Stielen steht und sich ähnlich einer Gießkannen-Brause mit zahlreichen Poren öffnet (vgl. Abb. 1). Der Pilz ist nach Dörfelt et al. (1979),
Sunhede (1989) und Kreisel (2001) in den gemäßigten und tropischen Zonen fast weltweit verbreitet. Das Areal reicht in Europa nach Kreisel (2001) vom Mittelmeergebiet und der Ukraine bis zur niederländischen Küste, Nordostdeutschland
und Polen, sowie ganz vereinzelt bis Südschweden.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Am 23. Mai 1958 wurde von der Landessynode die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden beschlossen, die mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes Bestand hatte, bis sie im Jahre 2007 völlig neu gefasst worden ist. Zunächst musste es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ darum gehen, handlungsfähige kirchenleitende Organe zu bilden. Dabei erwies sich die Tatsache als vorteilhaft, dass „das Amt des Landesbischofs und der Oberkirchenrat ordnungsgemäß besetzt waren“. Es fehlte aber die 1934 aufgelöste Landessynode. Seitdem waren außerdem die Befugnisse des erst im Juni 1933 geschaffenen erweiterten Evangelischen Oberkirchenrats auf den Evangelischen Oberkirchenrat übertragen worden.