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Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
In der Vorbereitungs- und Planungsphase der kürzlich abgeschlossenen Restaurierung des Innenraums der sogenannten
Leut- oder Gutleutkirche in Friesenheim-Oberschopfheim wurde der im Chorbereich vorhandene Wandmalereizyklus
ausführlich restauratorisch untersucht. Die ersten Untersuchungen erfolgten im November 2011 und wurden im Mai
2012 fortgesetzt. Weitere Befunde traten während der Restaurierung Juli bis Oktober 2014 zutage. Die restauratorischen Untersuchungen, das darauf basierende Restaurierungskonzept und die Ausführung der Maßnahmen wurden von Bernhard Wink mit Unterstützung von Regine Dendler vorgenommen. Die komplexen Untersuchungsergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Im ersten Teil beschreibt Bernhard Wink die Erkenntnisse aus Untersuchung und Restaurierung, im zweiten Teil vergleicht Regine Dendler die materiellen Befunde mit den anlässlich der Voruntersuchung erhobenen Archivalien. Eine Zusammenschau beider Teile kann ein annähernd vollständiges Bild der Entstehungsgeschichte der Innenraumgestaltung bzw. der Wandmalereien in der Leutkirche vermitteln, wie es auch grundlegende Voraussetzung für
viele konservatorische Entscheidungen in den nun abgeschlossenen Maßnahmen war.
Die Restaurierung des Innenraumes der St. Martinskirche in Gengenbach bestand aus einer umfassenden Restaurierung der Raumschale, des Langhauses mit seiner Stuckdecke, des Chorraums und der Seitenkapelle St. Anna mit ihrer Stuckdecke. Gleichzeitig wurden bei dieser Gelegenheit Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an allen Ausstattungstücken, den Altären, der Kanzel, der Empore und weiteren im Kirchenraum befindlichen Kunstwerken durchgeführt. Zudem fanden im wiederhergestellten Kirchenraum sakrale Kunstwerke aus dem Besitz der Kirchengemeindeeine Aufstellung, die zuvor dem Betrachter nicht zugänglich waren. Nicht zuletzt bedeutete diese umfassende Restaurierung des Raumes und seiner
Ausstattung einen erheblichen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Baugeschichte der Kirche St. Martin.
Die Wandgemälde des Freskenzyklus' sind der bemerkenswerteste und
wertvollste Teil der barocken Ausstattung des ursprünglich mittelalterlichen Befestigungsturms [1] im Prälatengruten der ehemaligen Benediktinerabtei Gengenbach, heute im Besitz der katholischen Kirchengemeinde. Ihre Einzigartigkeit besteht darin, dass sie keine Wanddekorationen darstellen, sondern Gemälde als eigenständige Bildwerke, die ihrerseits wiederum
von einem Dekorationssystem umrahmt sind. In ihrer Art sind sie keine
übliche Wandmalerei im kirchlichen Sinne, so z. B. Gemälde einer Altarnische oder einer Heiligen- bzw. Kreuzwegdarstellung, aber auch keine
heraldische oder allegorische Wandmalerei, z. B. eine Wappen- oder Kartuschenmalerei. Vergleichbar sind sie dagegen mit Wandbildern, wie man sie
in manchen Palästen und Villen Italiens findet, mit landschaftlicher Darstellung von Natur, Architektur und menschlichen Gestalten, vedutenartig
in Überschau mit relativ kleinen Figuren und im Hochformat ausgeführt.[2]
Gegenüber den häufig anzutreffenden Wandgestaltungen mit Vertäfelungen, Tapeten- oder Stoffbespannungen und aufgehängten Leinwandbildern
besitzen sie eine ganz eigene Qualität. Ihr Vorhandensein zeugt vom kulturellen Niveau und der Weitläufigkeit des Bauherrn.
Bei einer restauratorischen Untersuchung und Bestandsaufnahme der Weingartenkirche in Offenburg – Zell-Weierbach im Hinblick auf eine anstehende Renovation des Kirchengebäudes wurde neben der Untersuchung der Bausubstanz auch die Kirchenausstattung erfasst. Hierbei fiel der Kreuzweg aus 14 als silhouettierte Reliefs geschnitzten Stationen auf, an dem weder eine Signatur noch irgendeine archivalische Erwähnung festgestellt werden konnte.
Adam Remmele
(2011)
Die Verwendung vulkanischer Gesteine des Kaiserstuhls als Bausteine und für Bildhauerarbeiten begann schon im Altertum (Fundamente römischer Befestigungen in Straßburg und der Festung in Oedenburg [Elsass]). Seit dem Mittelalter waren Tephrit-Pyroklastite mehrerer Vorkommen das bevorzugte Material für Quader, Fenster- und Türrahmen bzw. -bogen. An Sakralbauten und auch in späteren Bauwerken verschiedener Art fanden sie bis in die Neuzeit häufig
Verwendung, zuletzt an zwei Geschäftshäusern in Freiburg i. Br. von 1907. Anspruchsvollere
bildhauerische Werke sind der spätgotische Taufstein in der Kirche zu Burkheim, der Christuskopf vom Riegeler Tor in Endingen (dieser aus kompaktem Tephrit) und die Rippen des Kreuzgewölbes der Kirche in Baltzenheim (Elsass). Spätmittelalterliche Kanonenkugeln und Ofenplatten aus dem 18. und 19. Jahrhundert wurden ebenfalls aus Tephrit-Pyroklastit gefertigt.
Grabdenkmäler aus Karbonatit von Schelingen sind auf dem jüdischen Friedhof in Schmieheim
(Ortenau) erhalten. Ein Hauptmineral der Kaiserstühler Vulkanite, Augit, wurde in der Hallstatt- und Latènezeit zur Magerung von Keramik oft benutzt.
Das Grundgebirge der Baar
(2005)
Südöstlich der Ruine Zindelstein reicht der von der Berg geschaffene Anschnitt im Grundgebirge besonders weit nach Südosten in den Bereich der Baar hinaus. Straßenböschungen und Steinbrüche. die zum Teil bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts in Betrieb waren, erschließen hier mehrere, verschiedenartige Gesteinseinheiten.
Das Grundgebirge der Baar
(2004)
Das Schwarzwälder Grundgebirge tritt in der Baar nur an wenigen Stellen zutage. Brigach, Breg und Wutach haben jeweils ihre Täler oder Schluchten in die Schichten des Deckgebirges eingetieft und dessen Unterlage freigelegt (Abb.1). In dem vorliegenden und zwei folgenden Aufsätzen werden am Beispiel freier solcher Aufschlüsse die wichtigsten Gesteine, ihre Entstehung und gegenseitigen Verhältnisse behandelt.