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Die folgende Geschichte spielte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Raum Freistett ab. Es ging dabei um Holz, Geld und Recht und liefert den Stoff zu einem spannenden Historiendrama. Im Mittelpunkt steht der neureiche, skrupellose, aber geniale Kaufmann Georg Daniel Kückh mit seiner wohlhabenden Gattin Anna Barbara, geb. Saltzmann. Ausgestattet mit der satten Mitgift Anna Barbaras kauft der reiche Kückh um 1730 halb Freistett auf. Das genügt ihm nicht. Er kauft einem Baron einen Wald ab und lockt drei adelige Herren mit einem tollkühnen Plan. Er will aus Holz bares Geld zu machen, die Wälder der Region abholzen und das Holz über einen Kanal in die von ihm neu gegründete Stadt Neufreistett schaffen. Die drei adeligen Landesherrn sind der französische Bischof Kardinal von Rohan, der badische Markgraf Ludwig Georg von Baden und der Erbprinz Ludwig von Hessen-Darmstadt. Ungefragte Opfer sind die Dorfbewohner der Umgebung. Die einfachen Bauern, Handwerker und Tagelöhner reagieren auf die Pläne verständlicherweise erbost, werden grob und greifen zur Gewalt. Schließlich springt die gütige Kaiserin Maria Theresia dem getäuschten Volke bei und lässt den Kanal wieder zuschütten. Die Geschichte endet mit einem unerwarteten Happy End. Nicht genug! Der verhasste Bösewicht Kückh springt verzweifelt in die Fluten des Rhein. Welch ein tragikomisches Ende! Und ein dichtender Freistetter hält das Ganze für die nachfolgenden Generationen lyrisch fest. Was lernen wir daraus? Es gibt sie also doch, die Gerechtigkeit, die das gute Volk vor bösen Schurken in Schutz nimmt. Soweit im Zeitraffer die Überlieferung der Vorgänge um den Kaufmann Kückh und seinen Kanal.
Das Flurbereinigungsverfahren Ohlsbach Südwest wurde 1998 angeordnet, seine Durchführung durch verschiedene Umstände (Verwaltungsreform) immer wieder hinausgeschoben. Dies ließ Zeit, möglicherweise noch vorhandenen historischen Spuren im Gelände nachzugehen. 2007 sollen nun die Maßnahmen umgesetzt werden, was einen - so ist zu hoffen - der Erhaltung und Aufwertung förderlichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten wird. Die von der Neuordnung betroffene Fläche umfasst das frühere Allmendfeld zwischen Kinzig und Bahnlinie und dessen ursprüngliches Bewässerungssystem. Während an anderen Orten kinzigaufwärts, z. B. in Biberach und Steinach, die alte Kinzigauen-Bewässerung aus ökologischen Gründen intakt ist, sind in Ohlsbach nur noch nutzungshistorische Relikte vorhanden, die man erkunden und zu einem System zusammenpuzzeln muss, bevor die Planierraupen die letzten Spuren verwischen werden.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Reutfelder und Schälwald
(2007)
Mit rd. 1200 ha Waldbodenfläche ist die Gemeinde Durbach auch heute noch eine relativ große Waldbaugemeinde. Wie sich die Waldnutzungsarten im Laufe der vergangenen drei Jahrhunderte verändert haben, lässt sich bei einem Studium alter Statistiken und Berichte gut erkennen. Eine Karte von 1785 zeigt in der ehemaligen „Herrschaft Staufenberg" große Flächen
von „Reutfeld". Unter „Reutfeld" ist ein Stück Land zu verstehen, das durch Ausrodung des Gehölzes urbar gemacht wurde. Neben den reinen Waldflächen war dies über lange Zeit die wohl umfangreichste Nutzungsart. Große Teile der ursprünglichen Wälder wurden so gerodet und für Ackerbau und Viehhaltung nutzbar gemacht. In den meisten Urkunden, Übergabeverträgen oder sonstigen Beschreibungen des 18. und 19. Jahrhunderts sind diese Flächen als „Halden und Bösch", als Wildfeld oder eben als Reutfeld bezeichnet. Um die Wende des 18. Jahrhunderts wurde diese Nutzungsart nicht nur im Stab Gebirg,
sondern auch auf den meisten Höfen der Stäbe Heimburg und Bottenau betrieben.
Vom Ende der Völkerwanderung im 6. Jahrhundert bis zum Jahre 1386 standen die späteren Windecksehen Waldungen im Eigentum der Markgenossenschaften. Sie entstanden zum erstgenannten Zeitpunkt und bildeten einen Zusammenschluss von Dörfern. Sie benutzten das bislang herrenlose Wald- und Weideland. Ab der Christianisierung entstanden an den Hauptorten der Markgenossenschaften die Missionsstationen. Im Falle des Landkapitels von Ottersweier war das die Mutterkirche von Sasbach. Sie war auch der Hauptsitz des Kirchspiels. Zum Kirchspiel Sasbach gehörten neben Sasbach Sasbachried, Obersasbachtal, Sasbachwalden und Lauf. Eine Besonderheit tellten die Kirchspiele Ottersweier und Kappelwindeck dar. Sie waren sowohl am Waldhägenich als auch am Windecker Genossenschaftswald beteiligt. Der Grund lag darin, dass allein die doppelte Beteiligung ihren Holzbedarf deckte. Ab dem 12. Jahrhundert gab es bei der Neugründung von Pfarreien keine Markteilung mehr. Folglich blieben die Kirchspielleute der neuen Pfarrei auch Angehörige der alten Mark
Überlieferungsgeschichtliche und inhaltliche Bemerkungen zum Ulmer Waldbrief von 1410 (Ulmhardt)
(2007)
Bei der Durchsicht von Forst- und Waldakten im Stadtarchiv Renchen stieß Hans Wolfram Hedemann auf eine Abschrift des sogenannten Ulmer Waldbriefs von 1410, der damals die Kirchspiele (Pfarreien) Ulm, Renchen und Waldulm betraf. Neugierig geworden, machte ich mich auf die Suche und die Spur des genannten Waldbriefs von 1410, der dem Alter nach mit zu den ältesten im Gebiet der Ortenau gehört, der Erwähnung und der Bedeutung nach aber kaum in der ortsgeschichtlichen Literatur sichtbar wird.
Der Bannwald zieht sich von Stollhofen im Süden bis zum Sandbach, zwischen Hügelsheim und Iffezheim bis nach Sandweier im Norden hin. Mit einer Länge von etwa 8 km und einer Breite von nur noch etwa 2-4 km dürfte der Wald zu den großflächigen Wäldern in der Rheinebene gehören. Ursprünglich bestand der Wald aus Eichen, Buchen, Wildobsthölzern und zum kleineren Anteil aus Nadelbeständen. Später bestand der Wald aus Gründen der Nutzbarkeit fast nur noch aus Nadelhölzern. In früheren Zeiten zog eine wichtige Nord-Süd-Verbindung durch den Wald. Von Stollhofen, vom Badener Tor aus, führte die „Badstraße" zur Residenzstadt Baden-Baden. Diese alten Verbindungen, mit ihnen auch die Querstraßen im südlichen Bereich, fielen spätestens dem Flugplatzbau nach 1952 zum Opfer. Querverbindungen von Hügelsheim nach Sinzheim und Baden-Baden folgen heute noch den alten Trassen. Heute ist ein großer Teil dem Flughafen zum Opfer gefallen. Wie der Name besagt, war der Bannwald ein „gebannter Wald", der Wald war nur für die Waldgenossen zugänglich. Er gehörte anteilig den Waldgenossen der Markgenossenschaft Stollhofen und dem Kloster Schwarzach. Nutzberechtigt waren das Kloster Schwarzach, die Stadt Stollhofen und die Bewohner der Dörfer Hügelsheim, Söllingen
und Schiftung. Diese fünf Orte gehörten zur Mutterpfarrei Stollhofen. Somit scheinen die Grenzen der Genossenschaft mit den alten Grenzen der Pfarrei zusammenzufallen.
Der Willstätter Wald
(2007)
Im 14. Jahrhundert erschien in einem Erbverzeichnis der Herren von Lichtenberg ein Vermerk „bey wylstett ist ein eichen waldt gehört unsern Herren." Verhandlungen über den Waidgang und die damit verbundene Rechte für die Willstätter und die angrenzenden Gemeinden gaben Aufschluss über den Namen und die Lage des „Willstätter Waldes". Der Willstätter Wald war der größte unter den angrenzenden Wäldern und hatte den besten Boden für den Baumwuchs. Der Wald reichte bis wenige hundert Meter an den Flecken Willstätt heran. Dieser Wald, der heute der Domäne gehört, hat eine besondere Geschichte. Im Willstätter Saalbuch von 1482, in dem die Wälder und die darin bestehenden Gerechtigkeiten (Genehmigungen) beschrieben werden, wurde festgelegt, wie viele Schweine von hiesigen Bürgern zur Eichelmast in den Wald getrieben werden durften. Dieses Waidrecht kann nur ein bedingtes Recht gewesen sein. Aus einem Verhör wegen Waidgangsstreitigkeiten zwischen Willstätt und Eckartsweier im Jahre 1512 geht hervor, dass Willstätt das sogenannte Eckerrecht jährlich kaufen musste. Das Eckerrecht und der Kaufpreis wurden mit Eckartsweier geteilt. Im Protokoll dieses Verhörs wurde mehrfach der Willstätter Wald erwähnt.
Ich erinnere mich aus der Kindheit noch sehr gut an jene gewaltigen Kahlhiebe der Nachkriegszeit, die „Franzosenhiebe", an die fremden Holzhauer im Land, an die anschließende Borkenkäferkatastrophe, aber auch daran, dass auf diesen Flächen später Himbeeren in riesigen Mengen wuchsen. Fast 50 Jahre danach sollte ich einen sauber geordneten Bund badischer
Akten vor mir auf dem Schreibtisch finden, der den ganzen Vorgang peinlich genau festgehalten hat. Daraus war auszugsweise zu entnehmen: ,,Zur Behebung der Kriegsschäden in Frankreich und als Ausgleich der hohen Einschläge der deutschen Verwaltung während der Besetzung Frankreichs kauft Frankreich als Ausgleich 6 Millionen Festmeter Derbholz stehend im Wald."
Es war ein weiter Weg zwischen dem Wiederaufbau der Forstverwaltung als Sonderbehörde nach dem Krieg in den alten, bewährten Strukturen und ihrer Zerschlagung und Eingliederung in die Landratsämter als kleiner Teil einer allumfassenden Kreisverwaltung im Jahr 2005. Der entscheidende Hintergrund für diese Entwicklung war wohl die seit Jahrzehnten sich immer mehr verschärfende finanzielle Lage der Forstbetriebe, deren jährliche Defizite letztendlich von einer explodierenden
Staatsverschuldung nicht mehr getragen wurden. Grund für die schlechten Betriebsergebnisse der Forstbetriebe waren gefallene Holzpreise, gestiegene Betriebskosten und überdimensionierte Verwaltungskosten. Daneben existiert eine personell, im Vergleich zu Verwaltung und Betrieb, außergewöhnlich große und damit teuere Forschungseinrichtung, die FVA, die weder für die Verwaltung, noch für den Betrieb entscheidende Anstöße vermitteln konnte, um die finanzielle Lage zu verbessern.