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Die erste Auswanderungswelle aus dem deutschen Sprachraum in den Süden Brasiliens (1824-1830) erfolgte schwerpunktmäßig bereits vor 180 Jahren. Vielfach Norddeutsche waren es, die der Werbung von Auswanderungsagenten
folgten. Grundlage dieser ersten Auswanderungswelle war das Regierungsdekret vom 16. März 1820 von König Joao VI.
In diesem Dekret wurden die verschiedenen deutschen Länder aufgefordert, die Einwanderung nach Brasilien zu unterstützen.
Am 7. September 1810, vor 200 Jahren also, wurde in Paris ein Vertrag unterzeichnet, der dem Großherzogtum Baden eine nicht unerhebliche Gebietserweiterung bringen sollte. Zwar ist dieser Pariser Vertrag den meisten Darstellungen der badischen Geschichte nur ein paar Zeilen wert. Das gilt auch für das entsprechende Kapitel im Handbuch der badenwürttembergischen
Geschichte. Allerdings hat Willy Andreas vor fast hundert Jahren eine detaillierte und anschauliche Darstellung »Baden nach dem Wiener Frieden 1809« als Heft 15 der »Neujahrsblätter der Badischen Historischen Kommission« veröffentlicht, auf
die sich die neueren Autoren gerne stützen.
Vor genau 60 Jahren, als nämlich im März
1948 der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete
Gottlieb Reinbold aus Ottoschwanden
(1. Vorsitzender) und Geistl. Rat Pfarrer Josef
Siebold aus St. Märgen (2. Vorsitzender)
den Bund „Heimat und Volksleben“ damals
unter der Bezeichnung: „Arbeitsgemeinschaft
Schwarzwälder Volksleben“ gründeten – mit
der Geschäftsführung wurde Dr. Karl Motsch
betraut – konnten sie nicht ahnen, welche Entwicklung
dieser Verband nehmen würde.
Bereits 1947 hatten sich Josef Fischer aus
Waldkirch, Professor Dr. Johannes Künzig aus
Freiburg, Hauptlehrer Albert Reinhardt aus
Mühlenbach und Dr. Karl Motsch aus Freiburg
um die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft
bemüht. Ein Treffen mit Professor Hermann
Erich Busse, dem Vorsitzenden der Vereins
„Badische Heimat“ brachte wenig Ermunterung.
Seiner Meinung nach war die Schwarzwälder
Volkstracht endgültig vom Aussterben
bedroht. Man ließ sich nicht entmutigen und
beschloss, zum Jahresbeginn den „Hohen
Herren“ in Freiburg, dem Staatspräsidenten Leo
Wohleb, mit einem „Neujahrsbesuch“ die Aufwartung
zu machen. Voller Begeisterung
sicherte dieser seine Unterstützung zu und bat
den Landtagspräsidenten Dr. Person bei der
Gründung einer Organisation behilflich zu sein.
„Was bedeutet uns Baden?“
(2009)
1. DAS BADEN DER „ERINNERUNGSPOSTEN“
UND DER „IDENTITÄTSKERNE“
In einem Interview der Badischen Neuesten
Nachrichten mit dem Landesvorsitzenden von
Ungern-Sternberg wurde auf die politische
Zurückhaltung der badischen Heimat bei aktuellen
Fragen in der Vergangenheit hingewiesen.
In Zukunft dagegen hält es der Vorsitzende
für angezeigt, „sich zu Wort zu melden,
sobald es um badische Belange geht“.
Die Option für die Notwendigkeit der politischen
Stellungnahme des Landesvereins ist
über 25 Jahre alt. Schon 1982 schrieb L.
Vögely: „Wir werden in Zukunft mehr Stellung
beziehen müssen und unsere Meinung deutlicher
zu sagen haben, damit wir helfen, das zu
erhalten, was lebensnotwendig ist: eine menschengerechte
Heimat“ (BH 2/1982, S. 179).
Wenn sich der Landesverein in Zukunft zu
Wort melden will, sobald es um badische
Belange geht, muss gefragt werden, was denn
nach 57 Jahren „Baden in Baden-Württemberg“
unter Baden zu verstehen sei.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
Im 19. Jahrhundert wanderten alleine in
den Jahren 1840–1883 etwa 219 000 Badener
nach Amerika aus. Durch wirtschaftliche
Reformen, eine stark anwachsende Bevölkerung,
die durch Realerbteilung im Westen
und Südwesten herbeigeführte Bodenzersplitterung
und die Gewerbefreiheit im Handwerk
stiegen sowohl die transnationale als
auch die interne Migration sprunghaft an. Zu
den entscheidenden Auslösern der rapide
anwachsenden Auswanderung können die
Teuerungs- und Ernährungskrisen in den
1830er und 1840er Jahren gezählt werden, die
durch Missernten und anhaltenden Lohndruck
entstanden sind. Die Landwirtschaft, das hausindustrielle
Gewerbe und das Handwerk konnten
die enormen Bevölkerungsmassen nicht
mehr beschäftigen, und das aufstrebende
Fabrikwesen war noch nicht imstande das
Überangebot an Arbeitskräften aufzunehmen.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Der »Arbeitsgruppe Verfassung 2018« hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe zwei Veranstaltungen organisieren können, eine Feier vor dem Schloss am 22.8.2018 und einen Festakt im Gartensaal des Schlosses am 5.9.2018. Das Team hält es für gerechtfertigt, die professionelle Arbeit in der Publikation zu dokumentieren, da besonders die Kooperation mit
der Stadt Karlsruhe beispielhaft auch für zukünftige Veranstaltungen badischer Anliegen mit gelb-rot-gelber Färbung gelten kann.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.