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Die Leopold-Sophien-Bibliothek in Überlingen beherbergt 33 mittelalterliche Handschriften, für die im folgenden erstmals ausführliche Beschreibungen vorgelegt werden können. Die Beschreibung des Bestandes beschränkte sich bisher auf einen Kurzkatalog der historischen Handschriften (darunter die mittelalterlichen Mss. 3, 57, 62 und 76). Einzelne Handschriften haben - etwa im Rahmen germanistischer Editionsprojekte - das Interesse der Wissenschaft bereits auf sich gezogen. Der Katalog dokumentiert den erreichten Forschungsstand und stellt zugleich eine Einladung zu weiteren Untersuchungen dar.
Beim Überlinger Bestand handelt es sich im wesentlichen um Handschriften aus dem Besitz von Franz Sales Wocheler (1778-1848). Zunächst Benediktiner des Klosters St. Georgen in Villingen, von 1820 bis 1848 Stadtpfarrer in Überlingen,
konnte er in der Zeit nach der Säkularisierung der Kirchengüter im frühen 19. Jahrhundert eine Privatbibliothek von rund 10 000 Bänden aufbauen. Er ließ seine bedeutende Büchersammlung im Jahr 1832 in eine Stiftung an die Stadt Überlingen überführen, aus der die Leopold-Sophien-Bibliothek hervorging. Da Wocheler darauf verzichtete, sein Besitzrecht durch Namenseintrag zu dokumentieren, lässt sich die Zahl der von ihm erworbenen Handschriften nicht genau eingrenzen.
Im 15. Buch seiner nur teilweise erhaltenen aber als Quelle für die spätantike Geschichte des Imperium Romanum überaus bedeutenden res gestae hat der aus Antiocheia am Orontes stammende römische Historiker Ammianus Marcellinus einen sowohl für die provinzialrömische Geschichte als auch für die landeskundliche Forschung gewichtigen und viel behandelten Exkurs über Alpenrhein und Bodensee hinterlassen. Dieser ist in den Kontext eines nur bei Amman überlieferten Feldzuges eingebettet, den Constantius II (337-361) und einer seiner Feldherrn namens Arbetio im Jahre 355 gegen die lentiensischen Alamannen im östlichen Bodenseegebiet führten. Da dieser Feldzug die Straße von Como über die Bündner Pässe entlang des Alpenrheintals Richtung Bregenz als Hauptmarschroute benutzte, war der Exkurs wohl gewählt und eng mit der Haupthandlung verknüpft. Gegenstand der Darstellung sind sowohl der Alpenrhein von seinen Ursprüngen als auch der Bodensee, wobei gleichzeitig kurze Bemerkungen zu Landschaftsbild und Klima geboten werden.
Nur vereinzelt sind autobiographische Quellen einfacher, nicht zu den Oberschichten gehörenden Menschen aus früheren Jahrhunderten überliefert. Historisch arbeitende Disziplinen wie Volkskunde und Geschichtswissenschaft begannen sich
erst in den letzten Jahrzehnten für diese Schriften zu interessieren und erschlossen
dadurch für die Forschung neue Zugänge zur Vergangenheit.
Aus dem Hegau wurden bislang nur wenige entsprechende Zeugnisse veröffentlicht. Am bekanntesten aufgrund des Inhaltes und der Darstellungskraft ist der
unter dem Titel »Aus vergangenen Tagen. Erlebnisse eines Höhgaubewohners in
der Franzosenzeit 1795-1815. Aus dem Tagebuch des ehemaligen Bärenwirts
und Vogtes Ferdinand Müller in Welschingen« 1893/94 erst im »Höhgauer Erzähler« und 1894 in Engen als Sonderdruck herausgegebene Bericht. Die für die
Zeitung bearbeiteten, an einigen Stellen gekürzten, an anderen erweiterten und
mit Fehldeutungen versehenen Aufzeichnungen behandeln die Zeit um 1800, als
das revolutionäre Frankreich und das konservative Österreich im Hegau miteinander um die Macht in Europa rangen. Sie sind nur ein Teil der »Lebensgeschichte«
Ferdinant Müllers. Das Original galt lange als verschollen und wurde 2001 zum
ersten Mal vollständig veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung des Bodensees als Trinkwasserreservoir ist die Erfassung und Überwachung seiner morphologischen und hydrogeologischen Einzugsgebiete eine dringende Notwendigkeit.
Schwierig wird die Erfassung der Wassereinzugsgebiete dann, wenn es sich um
Gebiete mit anstehenden Kalkgesteinen größerer Mächtigkeit handelt wie z. B. im
Nordwesten des Bodensees. Die in den Bodensee mündenden Flüsse wie die Radolfzeller Aach und Stockacher Aach beziehen ihr Wasser aus Liefergebieten, deren geologischer Aufbau durch jurassische Kalkgesteine gekennzeichnet ist. Der in
diesen Gebieten fallende Niederschlag sowie auch die Wasserläufe versickern relativ rasch in den klüftigen Juragesteinen. Mit der hydrogeologischen Situation der
jurassischen Gesteine sind Trockentäler, Dolinen und andere Erscheinungsformen
der Verkarstung verbunden.
In der vorliegenden Untersuchung werden für vier Uferabschnitte Luftbildserien
der Jahre 1962, 1967, 1978, 1993, 1999 und 2000 ausgewertet, um die Entwicklung der aquatischen Röhrichtflächen über die letzten 40 Jahre in Abhängigkeit
von Witterungs- und Wasserstandsverhältnissen zu dokumentieren.
Der Bodensee weist im Jahreslauf charakteristische Wasserstandsschwankungen
auf, an deren durchschnittliche Ausprägungen die Uferröhrichte in ihrem Lebenszyklus angepasst sind. Die Extremhochwässer von 1965 und 1999 in der ersten
Hälfte der Vegetationsperiode führten jedoch unmittelbar zu starken Bestandsverlusten. Bereits ausgewachsene aquatische Röhrichtbestände werden durch extreme
Sommerhochwässer kaum beeinflusst, wie das Beispiel von 1987 belegt.
Entscheidend für die Tiefenausbreitung der aquatischen Röhrichte ist danach
der Eintrittszeitpunkt eines Hochwasserereignisses im Lebenszyklus der Röhrichtpflanzen sowie die Dauer der vollständigen Überflutung der Sprosse und nicht
dessen absolute Höhe.
Die Bestandsdynamik der aquatischen Röhrichte am Bodensee kann somit in
großen Zeiträumen als zyklischer Prozess von Regression und Regeneration verstanden werden, gesteuert durch die Häufigkeit und die Dauer von Frühjahrshochwässern. Sollte sich durch die laufende Klimaerwärmung die Häufigkeit von
frühen Extremhochwässern erhöhen, ist mit einer vollständigen Regeneration der
Röhrichtverluste von 1999 langfristig nicht zu rechnen.
Das Überlinger Patrizierhaus der Reichlin von Meldegg auf dem Luzienberg oberhalb der Stadt ist nicht nur das älteste, sondern auch das stattlichste Anwesen
seiner Art in der ehemaligen Reichsstadt. Es markiert den Höhepunkt einer Blütezeit, die sich vom 14. Jahrhundert bis zum Dreißigjährigen Krieg erstreckte und
die sich in zahlreichen ansehnlichen Bauwerken niederschlug, die der Stadt bis
heute ihr Gepräge verleihen. Der Gebäudekomplex kann als ein Musterbeispiel einer innerstädtischen Residenz eines einflussreichen Patriziers im ausgehenden Mittelalter gelten und veranschaulicht mit seiner aufwendigen Gestaltung das Bestreben dieser Gesellschaftsschicht nach einer ihrer Stellung angemessenen architektonischen Repräsentation.
Wenn man von einer Verbindung zwischen Oberschwaben und dem Stuttgarter
Musiktheater spricht, so wird der kundige Opernfreund wahrscheinlich zunächst
an den aus Ravensburg stammenden Karl Erb (1877-1958) denken. Dieser hatte
1907 am hiesigen Königlichen Hoftheater seine Laufbahn als Opernsänger begonnen und war - nach einem kurzen Intermezzo am Stadttheater in Lübeck (1908-1910) - für zwei weitere Spielzeiten an die Stätte seiner ersten Erfolge zurückgekehrt. Anschließend setzte er seine Karriere in München fort, bis er sich nach einem schweren Unfall 1930 von der Bühne zurückziehen musste und dafür als
Liedinterpret eine neue Laufbahn begann. - Dass die Stuttgarter Hofoper während der Intendanz von Baron Putlitz um 1900 mehrfach ins Ravensburger Konzerthaus zu Gesamtgastspielen gekommen ist, dürfte schon weniger bekannt sein.
Dagegen wird man sich gewiss nicht mehr an die Oper »Astorre« des inzwischen
nahezu in Vergessenheit geratenen oberschwäbischen Komponisten Joseph Krug-Waldsee (1858-1915) erinnern, die am 25. Februar 1896 zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Seiner Majestät des Königs bei festlich beleuchtetem Hause in
Stuttgart uraufgeführt worden ist.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Die Appenzeller Freiheitskriege werden oft mit den Eidgenössischen Befreiungskriegen in Verbindung gebracht. Es werden Parallelen gezogen zwischen den von Kraft, Ehre und
Tapferkeit geprägten »Urschweizern« und den Appenzellern, die sich von den vermeintlich
bösen Vögten bzw. vom bösen Abt und den Österreichern befreit haben sollen. Der eidgenössischen Freiheitsfigur Wilhelm Teil steht auf appenzellischer Seite Ueli Rotach gegenüber, der
angeblich im heldenhaften Kampf sein Leben gelassen hat. Stellvertretend für andere sei das
folgende Zitat aus dem Buch mit dem Titel »Die Schweizerschlachten« von Hans Rudolf Kurz
zitiert: »Das heisse Streben, sich von der Macht der Fürsten zu befreien und selbst ihre Geschicke zu lenken, das im 14. Jahrhundert Sinn und Handeln der Länder und Städte der Acht Eidgenössischen Orte bestimmte und das in ihren Befreiungskriegen zur gewaltsamen Entscheidung drängte, führte auch im Ländchen Appenzell zur blutigen Auseinandersetzung mit dem
Fürstabt von St. Gallen. [...] Die im selben Geist errungenen Siege von Morgarten, Sempach
und Näfels gaben dem Freiheitsstreben der Appenzeller mächtigen Ansporn. [...] In einer erstaunlichen inneren und äusseren Gleichheit hat sich in den beiden Appenzeller Schlachten
der Freiheitskampf der Waldstätter und Glarner wiederholt. Hier wie dort steht ein vom Freiheitsstreben erfülltes Volk gegen seine Unterdrücker auf und wählt lieber den Tod in der
Schlacht als das Fortdauern der unerträglichen Herrschaft.«
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.