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Konstanz am Bodensee
(2019)
»Ein paar KZ-Leute gingen heute an mir vorüber in ihren breit weiß-blau-gestreiften
Sträflingsanzügen. Sie bekommen alle die bei uns beschlagnahmten Anzüge. Überall sieht
man die nach dem ›Konstanzer Hof‹ weisenden Tafeln in Schablonenschrift: Centre
d’acceuil des prisonniers et déportés«, notierte der Konstanzer Lehrer Herbert Holzer am
15. Juni 1945 etwa zwei Monate, nachdem für Konstanz der Krieg zu Ende gegangen war. [1]
Dass Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung und Zwangsarbeiter aus allen
Herren Länder im Sommer 1945 im Konstanzer Stadtbild präsent waren, wundert angesichts der Tatsache nicht, dass die französische Besatzungsmacht rund 3 000 Verschleppte
oder Displaced Persons (DPs) in Konstanz und Umgebung sammelte, um sie zu repatriieren. Unter ihnen befanden sich auch jüdische DPs überwiegend aus Ost-und Südost-Europa. Aufgrund dieses Sachverhalts entwickelte sich Konstanz zu einem Zentrum jüdischen Lebens in der französischen Besatzungszone (FBZ), und zwar in dreifacher Hinsicht.
Erstens blieb Konstanz als Grenzstadt in den ersten Nachkriegsjahren Sammelpunkt für
ehemalige jüdische KZ-Häftlinge und Überlebende des Holocausts. Zweitens wurde es Sitz
der jüdischen Hilfsorganisation »American Joint Distribution Committee (AJDC)« in der
FBZ, die sich um die Versorgung dieses Personenkreises kümmerte. Schließlich wurde
Konstanz zum Sitz des einzigen jüdischen Zentralkomites (ZK) in der gesamten FBZ, das
sich vor allem für die Juden im Südteil der FBZ zuständig fühlte, wo schwerpunktmäßig
ähnliche Sammelpunkte für jüdische DPs in Konstanz-Egg, Gailingen, Biberach-Jordanbad, Saulgau, Lindau, Ravensburg und Freiburg eingerichtet wurden.
Man sollte annehmen, dass die Quellen zur Geschichte der Welfen vollständig publiziert und wissenschaftlich untersucht sind. Das gilt gerade auch für die in Weingarten, dem ältesten nachweisbaren Welfensitz und welfischen Hauskloster, aufgezeichneten Quellen. Sie wurden zusammengestellt vor allem in einer Handschrift aus der Zeit um 1200, die heute als Hs. D 11 in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. D 11) verwahrt wird, allgemein bekannt durch die Darstellung des Welfenstammbaums und durch die Abbildung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit seinen Söhnen. Kaum beachtet und zum größten Teil seit 300 Jahren unpubliziert ist aber ein Werk, das an die Welfen-Texte der genannten Handschrift anschließt: »De Romanis imper[ator] ibus«, die »Weingartner Kaiserchronik«. Sie ist außerdem in einer zweiten, ebenfalls aus
Weingarten stammenden Handschrift aus derselben Zeit überliefert, heute Hs. B 3 der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. B 3). Die »Weingartner Kaiserchronik« aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stellt sich dar als eine chronologisch angeordnete Liste der »römischen« Kaiser von Julius Cäsar bis zu Heinrich VI. († 1197). Als Grundlage hatte die Weltchronik des Honorius Augustodunensis »De imagine mundi« gedient. Bereits dort waren in die Kaiserliste einige herausragende Ereignisse oder Personen eingefügt worden. Die »Weingartner Kaiserchronik« erweiterte dieses Konzept durch die Aufnahme der Ahnen des Welfenhauses.
Bauen, gebaut, abgerissen
(2013)
In den Jahren 2014 bis 2018 gedenkt Konstanz in großem Rahmen des Konstanzer Konzils von 1414–1418 – zahlreiche Ausstellungen und Aktivitäten stehen bevor. So wurde denn auch im Jahr 2009 mit der Sanierung und dem Umbau des Konstanzer Kaufhauses begonnen, in dem jene entscheidende Papstwahl stattfand, und das auch zur 600-Jahr Feier Ausstellungen und Veranstaltungen beherbergen soll. Zu diesen Maßnahmen gehörte der Bau eines nördlich an das Kaufhaus anschließenden Kellers, in dem neue sanitäre Anlagen, Lager- und Technikräume untergebracht werden. Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Platzanlage blieb dabei erhalten, so dass sich oberirdisch für den Betrachter nichts geändert hat.
Ab Ende des Jahres 1939, praktisch mit Kriegsausbruch, waren >Grenzbote< und >Front< - letztere allerdings mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch von sieben Monaten - die einzigen verbliebenen Presseorgane der rechtsextremen Nationalen Front (NF), die weiterhin regelmäßig erschienen. Zusehends hatten sich die in der Grenzstadt Schaffhausen produzierten Zeitungen, zusätzlich zum ökonomischen Überlebenskampf, nun auch mit der staatlichen Pressezensur, der Abteilung für Presse und Funkspruch (APF) und deren Lektoren, auseinanderzusetzen. Allerdings wurden >Grenzbote< und >Front< erst erstaunlich spät, im Sommer 1943, endgültig verboten, und zwar - ohne Erwähnung inhaltlicher Verfehlungen, nota bene - gemeinsam mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen.
Der Schiener Berg liegt auf der Halbinsel Höri. Während der (kleinere) Westteil bis zum Ramsener Quertal hin politisch zum Kanton Schaffhausen und damit zur Schweiz gehört, ist der mit Abstand größere Ostteil ein Teil des Landkreises Konstanz. Im Auftrag der Landeshydrologie und -geologie in Bern wurde zwischen 1998 und 1999 zur Erstellung des nördlich des Rheins gelegenen Anteils des Schweizer Kartenblattes 1:25 000 1033/1034 Steckborn-Kreuzlingen (Zaugg & Geyer, in. Vorb.) auch eine geologische Kartierung auf der Halbinsel Höri durchgeführt. Die nördliche Bearbeitungsgrenze verläuft in etwa parallel zur Schiener Berg-Nordrandverwerfung. Die Westgrenze des hierbei bearbeiteten Gebietes fällt ziemlich genau mit der deutschschweizer Grenze zusammen. Eine Darstellung der geologischen Verhältnisse des westlichen Schiener Berges findet sich auf dem Schweizer Kartenblatt 1:25 000 1032 Diessenhofen (Hübscher, 1961). Im Osten und Süden ist eine natürliche Begrenzung durch die Uferlinie des Bodensees gegeben.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Max Frisch bereiste 1946 und 1947 das zerstörte Europa. Über Berlin z.B. notierte er: »Ganze Quartiere ohne ein einziges Licht. Nicht abzuschätzen ist die Menge von Schutt; doch die Frage, was jemals mit dieser Menge geschehen soll, gewöhnt man sich einfach ab. Ein Hügelland von Backstein, darunter die Verschütteten, darüber die glimmernden Sterne; das letzte, was sich da rührt, sind die Ratten. Abends in die Iphigenie.«
Apathie und Trümmer
(2000)
Für die Zeit zwischen April 1945 und Herbst 1945, als es keine deutschen Zeitungen gab, die Verwaltung unter französischer Kontrolle stand und das öffentliche Leben erst wieder in Gang gebracht werden musste, sind wir auf deutscher Seite weitgehend auf persönliche Erinnerungen und Berichte von Betroffenen und Beteiligten angewiesen. Die 1. Französische Armee von General de Lattre de Tassigny begleiteten aber auch Kriegsberichterstatter, die nach der Besetzung nicht nur über das Auftreten der Armee, sondern vor allem auch über die Atmosphäre in Lindau und Konstanz berichteten, da sich hier bis zum 1. August 1945 die Spitze der frühen Besatzungsverwaltung befand. Und es kamen immer wieder auch
Schweizer Journalisten in das Bodenseegebiet und hielten dort die konkrete Lage und die Atmosphäre fest. Es ist also der Blick von außen, der hier erfasst werden soll.
Im April 1933 - mit Aufkommen des Frontismus in der Schweiz, also des Pendants zum deutschen Nationalsozialismus - vollzog die in Stein am Rhein (Kanton Schaffhausen) erscheinende Zeitung >Grenzbote< einen Wandel vom unbedeutenden Lokalblatt zum frontistischen Parteiblatt. Sie wurde in der Folge von der Erneuerungsbewegung Neue Front Schaffhausen (NeF), die sich kurz zuvor formiert hatte, immer mehr instrumentalisiert und ging, nachdem die bisherigen Eigentümer zuerst noch geblieben waren, später sogar ganz in deren Besitz über. Mit der Erneuerungsbewegung war der >Grenzbote< in der Folge eng verknüpft, sowohl personell als auch in punkto finanzieller Ressourcen. Um gekehrt war aber auch die Fronten-Zeitung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung der Erneuerungsbewegung, der sie als Mitteilungs- und Kampforgan diente und deren Aufkommen und Niedergang sie, in einer Art Symbiose, gewissermassen zyklisch nachvollzog. Als einzige rechtsextremistische Zeitung der Schweiz wurde der >Grenzbote< - anders auch als die >Front<, das spätere Partnerblatt - während des Zweiten Weltkrieges ohne Unterbruch herausgegeben und erst im Sommer 1943, zusammen mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen, endgültig verboten. In vorliegender Arbeit soll nun aber vor allem die erste Zeit des >Grenzboten< als Frontenblatt, also jene in Stein am Rhein, und dann die Zeit in Schaffhausen bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges etwas näher betrachtet werden.
Bereits seit längerem lässt sich im Bereich der Forschungen zur Revolution von 1848/49 als ein »signifikantes Merkmal« eine »ausgeprägte Orientierung auf die Regionen und Städte« beobachten. Trotzdem weist die »Revolutionsgeographie« nach wie vor viele weiße Flecken auf, sodass auch im Jubiläumsjahr 1998 mehrfach fast programmatisch die Forderung nach weiteren regional- und lokalhistorischen Untersuchungen erhoben wurde. Im vorliegenden Aufsatz sollen Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Nachwirkungen der Revolution von 1848/49 sowie die Reaktion der Bevölkerung auf die damaligen Ereignisse in der Vorarlberger Gemeinde Lustenau untersucht werden. Wir wollen dabei versuchen, »Geschichte nicht nur als Vorgeschichte des Heute, sondern auch als Nachgeschichte des Vorgestern zu begreifen« und den für die Zeitgenossen bestimmenden »Erkenntnishorizont« in unserer Betrachtung zu berücksichtigen, um so der gerade in Zusammenhang mit der Revolution von 1848/49 häufig zum Tragen kommenden Neigung der Historiker »zu rückwärtsgewandten Prophezeiungen« zu begegnen. Eines sei daher vorausgeschickt: Freilich kann hier weder ein »Modell« noch ein »typisches« Fallbeispiel der Revolution von 1848/49 vorgestellt werden.
Im Schwäbischen Landesmusikarchiv werden handschriftliche und gedruckte Musikalien aufbewahrt, die nahezu ausnahmslos in der Zeit zwischen ca. 1750 und 1850 angefertigt worden sind und aus verschiedenen Orten des südlichen Landesteils von Baden-Württemberg stammen. Der Schwerpunkt des Interesses lag bisher auf den Sammlungsteilen aus den ehemaligen. 1803 säkularisierten Klöstern Oberschwabens und - wenn auch in deutlich geringerem Umfang - den katholischen Pfarrämtern der Region; einige wissenschaftliche Arbeiten befassen sich v. a. mit dem erstgenannten, immer noch wenig erforschten Themengebiet, und auf der Grundlage von hier archivierten Noten wurden außerdem Konzerte veranstaltet bzw. Tonträger eingespielt. Damit blieb jedoch fast die Hälfte der Dokumente des Schwäbischen Landesmusikarchivs unberücksichtigt, denn neben den eben beschriebenen Beständen befinden sich hier auch noch Musikalien, die aus evangelischen Gemeinden desselben Gebiets nach Tübingen gelangt sind.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.
Wie sah ein spätmittelalterliches Leprosorium aus und wie wurde es betrieben? Diesem Thema soll anhand des ehemaligen Sondersiechenhauses auf der Steig bei Schaffhausen nachgegangen werden. Der zeitliche Rahmen reicht von 1470, als das Haus gebaut wurde, bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts, als die letzten Leprapatienten aufgenommen wurden. Das Grundkonzept der Arbeit besteht darin, dass das Sondersiechenhaus sowohl architektonisch als auch historisch untersucht wird. Das Zusammenführen dieser beiden Ansätze soll ein umfassendes Bild des Lepraspitals ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt eine vorzeitig publizierte und verkürzte Fassung der medizinhistorischen Dissertation dar, die im Frühjahr 2002 erscheinen wird. Insbesondere die bauanalytischen Ausführungen sind auf ein Minimum beschränkt.
Bei der Suche nach Fragmenten deutscher Rechtstexte des Mittelalters konnten in der Vorarlberger Landesbibliothek in Bregenz Rückenfalze an einem Sammelband als Teile eines Registers zum Stadtrecht von Augsburg bestimmt werden. Wenn sie auch nur geringe Textspuren überliefern, so liegt ihr Wert darin, dass sie die Spur einer der wenigen Pergament-Handschriften dieses Textes überliefern, der meist in Papierhandschriften erhalten ist.
Das schon im Frühmittelalter vielfach belegte Wasserburg war lange Zeit ein Verwaltungszentrum des Klosters St. Gallen am nordöstlichen Bodensee. Im Laufe der Jahrhunderte musste jedoch St. Gallen seine Positionen mehr und mehr den lokalen Mächten überlassen: den Grafen von Montfort, dem Stift Lindau und der Reichsstadt Lindau. Im wesentlichen verblieb nur das Patronatsrecht über die Wasserburger Kirche beim Abt von St. Gallen, der Pfarrer von Wasserburg war und sich hier durch einen Vikar vertreten ließ.
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
Der Schweizerkrieg, wie er von Seiten der Deutschen, oder der Schwabenkrieg,
wie er von Seiten der Schweizer genannt wird, war eine blutige Auseinandersetzung zwischen König Maximilian sowie Adels-, Fürsten- und Städtebünden einerseits und der Eidgenossenschaft mit ihren Verbündeten andererseits. Die erste
Jahreshälfte 1499 war von Kämpfen entlang der heutigen Nord- und Ostgrenze
der Schweiz bestimmt. Die Schweizer siegten in vielen kleinen Scharmützeln und
vor allem in den entscheidenden Schlachten an der Calven im Mai und von Dörnach im Juli. Dennoch dauerte es noch einige Monate, bis im September 1499 in
Basel offiziell Frieden geschlossen wurde. Durch diesen Vertrag schied die Eidgenossenschaft faktisch aus dem Reich aus2.
Der Verlauf des Krieges an seinen verschiedenen Schauplätzen war komplex
und ist schwer durchschaubar, deshalb fehlt es bis heute an einer gültigen Gesamtdarstellung. Das weitgespannte Kriegsgebiet zerfiel 1499 in mehrere Regionen, in
denen Aktion und Reaktion unmittelbar aufeinander folgten, während strategische, regionsübergreifende Pläne immer wieder im Ansatz steckenblieben oder
scheiterten. Am Westufer des Bodensees und am Oberrhein gab es einerseits die
Kriegsregion Hegau und östlicher Klettgau sowie den Bereich Konstanz-Reichenau/Thurgau. Die Schweizer waren im Thurgau überwiegend defensiv eingestellt
und versuchten, durch ihr Militärlager im Schwaderloh Konstanz und die von
dort aus operierenden Truppen des Schwäbischen Bundes zu neutralisieren. Dagegen agierten die Eidgenossen im Hegau und Klettgau offensiv bei der Verteidigung des zugewandten Ortes Schaffhausen und seiner Umgebung, während sich
die Hegauer Adligen auf verschiedene kleinere Einfälle in das Schweizer Gebiet
beschränken mussten.
Der Landschaft um den Bodensee wird vielfach eine besondere »Klimagunst« bescheinigt, wobei meist offen bleibt, was darunter konkret zu verstehen ist. Nicht
selten wird damit bewusst oder unbewusst die Vorstellung von einem für mitteleuropäische Verhältnisse besonders warmen Klima verbunden. Ein Vergleich der
Durchschnittstemperaturen zeigt jedoch, dass die Beckenlandschaft um den See
zwar deutlich wärmer ist als die - mit Ausnahme des Rheintals - durchweg höheren Lagen der Umgebung, jedoch weniger warm als andere, noch tiefer gelegene
Gebiete Südwestdeutschlands und der Schweiz, wie namentlich das Oberrheinische Tiefland. Die Jahresdurchschnittstemperaturen sind im engeren Bodenseegebiet sogar noch rd. 0,5 °C niedriger als beispielsweise in vergleichbaren Höhenlagen der rd. 100-120 km weiter nördlich gelegenen Filderebene bei Stuttgart (Deutscher Wetterdienst 1953).
Im Frühjahr 1848 kam es, ausgelöst durch die Märzrevolution, in ganz Württemberg zu spontanen Protesten der Bevölkerung gegen diejenigen Gemeindeobrigkeiten, die zu diesem Zeitpunkt noch immer als auf Lebenszeit gewählte Gemeinderäte und Schultheißen im Amt waren. Hier gipfelte eine politische Entwicklung, die
die Liberalen mit ihrer Agitation gegen die Lebenslänglichkeit der Gemeinderäte
in den 1830er und 1840er Jahren angestoßen hatten. Um es vorweg zu nehmen:
ein Ergebnis der Revolution von 1848/49 war es, dass die Gemeinderäte sich von
nun an einer periodisch wiederkehrenden Wahl zu stellen hatten. Damit war eine
fast demokratische Kontrolle der Gemeindeverwaltung im Königreich Württemberg bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts erreicht worden. Ohne Frage: hier
hatte die Revolution einen ihrer langfristigen Erfolge errungen! Es gelang eine
Modernisierung des öffentlichen Lebens auf einer Ebene, auf der sich bislang der
einzelne Bürger in seinen politischen Entfaltungsmöglichkeiten nicht nur durch die
staatliche Vormundschaft, sondern vielmehr auch durch eine lokale politische Kultur behindert sah, die noch immer durch altständisch-korporative Strukturen geprägt war. Im Bereich der Gemeindeverwaltung waren diese Strukturen von der
staatlichen Bürokratie des frühen Konstitutionalismus toleriert und teilweise auch
befördert worden. Auch hier sollten die Bürger von einer Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen weitgehend ausgeschlossen bleiben, um das politische
Entscheidungsmonopol der Bürokratie zu behaupten.
Die Chronik Meinrads
(2001)
Der vorliegende Aufsatz ist im Zusammenhang mit der nunmehr abgeschlossenen
Neuedition von Aegidius Tschudis »Chronicon Helveticum« entstanden. Im Laufe
der Bearbeitung stellten sich immer wieder Probleme, auf die zunächst keine Antwort zu finden war. Aus einem Rückblick auf das Gesamtwerk lassen sie sich zumindest teilweise lösen.
Im Sachkommentar der Neuedition steht der Nachweis von Tschudis dokumentarischen und chronikalischen Quellen an erster Stelle. Bei der Kommentierung
fiel auf, dass Tschudi zum Bereich Ostschweiz und Bodensee eine Anzahl Nachrichten bringt, für die sich keine Vorlage eruieren ließ. Diese Angaben mussten
als »nach unbekannter Vorlage« bezeichnet werden, oder sie wurden bestenfalls
erkannt als auf einer Quelle basierend, die auch Joachim Vadian für seine Große
Äbtechronik zur Verfügung stand. Nunmehr können in dieser Sache genauere Angaben gemacht werden.