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Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Verehrte und geschätzte Festversammlung, lassen Sie uns auf eine Zeitreise zum 100. Geburtstag der Ersten Badischen Verfassung gehen: Wir befinden uns im August des Jahres 1918. Das Großherzogtum Baden feiert in Karlsruhe das Jubiläum. »Feiern« ist für das Jahr 1918 freilich eine unpassende Beschreibung! Das Ende des Ersten Weltkrieges rückt näher. Die Zahl der Toten und Verwundeten geht längst in die Millionen. Das Kaiserreich liegt am Boden. Die
militärische Katastrophe steht bevor. Die wenigsten Teilnehmer der damaligen Jubiläumsfeier konnten sich vorstellen, dass mein Urgroßvater, Prinz Max, zwei Monate später Reichskanzler werden würde. Für nur vier Wochen! Dass drei Monate später das Kaiserreich zusammenbrechen sollte. Dass meine Familie nach gut 800 Jahren Regentschaft ihren Thron verlieren sollte. Und die Erste Badische Verfassung mit der Abschaffung der Monarchie ihre Gültigkeit verlieren sollte. Der hundertste Geburtstag der Verfassung war zugleich ihr Ende!
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Die am 22. August 1818 erlassene badische Verfassung wird mit einigem Recht als die freiheitlichste des deutschen Frühkonstitutionalismus bezeichnet. Sie war Voraussetzung für eine Entwicklung, die Baden zu dem Land werden ließ, in dem im 19. Jahrhundert liberales und demokratisches Gedankengut schnell und nachhaltig Fuß fassen konnte. Heute gültige demokratische Normen formulierten seinerzeit die Abgeordneten im Badischen Ständehaus erstmals hier in Karlsruhe, von wo sie in die anderen deutschen Länder wirkten.
Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
Natur, Landschaft, Heimat
(2018)
Nach dem Ende der »Karriere des alten Naturbegriffs« gilt, dass sich Natur nur zeigt, wenn wir ein bestimmtes Verhältnis zu ihr einnehmen. Die bisherige Landschaftsinterpretation als »ökologisches System« soll abgelöst werden durch eine »neue Gewichtigkeit« in der Bewertung von Natur und Landschaft. Der Begriff von Landschaft muss weit über bloße Ökologie hinausgehen. Emotionaler Zugang zur Natur und Akzeptanz des schützenwerten Naturgutes bei den Bürgern wird von der Hinwendung zur Idee der »heimatlichen Natur« erwartet. Heimat erhält im Zusammenhang mit Landschaft einen neuen Stellenwert im Naturschutz. Dabei ist die ästhetisch betrachtete Landschaft durch einen landschaftlichen »Aktionsraum« abzulösen, etwa im Sinne von Biotopvernetzungen.
»Schnell wie die Rhône, breit wie die Loire, eingebettet wie die Maas, verwinkelt wie die Seine, historisch wie der Tiber, königlich wie die Donau, geheimnisvoll wie der Nil, mit Gold bestückt wie ein Fluss Amerikas, von Legenden und Fabelwesen umwoben wie ein Fluss in Asien: le Rhin, der Rhein«, schreibt Victor Hugo. Der Franzose reiste in den Jahren 1838 und 1839 von Koblenz nach Schaffhausen: »Les Français écrivent Coblentz par politesse pour les Allemands, les Allemands écrivent
Coblence par ménagement pour les Français.«
Das Jubiläum gab Anlass zu einer Tagung, die unter der Leitung von Präsident Jean Marie Woehrling am 26. Mai 2018 im FEC (Foyer de l’Etudiant Catholique) stattfand. In zahlreichen
Beiträgen und persönlichen Zeugnissen von engagierten Akteuren aus der Politik, dem Verbandswesen, der Kulturszene und dem Bildungsbereich wurde der langjährige Einsatz der Gesellschaft zugunsten der Zweisprachigkeit und der Bewahrung der regionalen Kultur des Elsass gewürdigt. Es wurde nicht nur Bilanz gezogen über das, was in der Vergangenheit – trotz aller Hindernisse und Schwierigkeiten – faktisch erreicht werden konnte, sondern auch Forderungen und Bekenntnisse formuliert, das Engagement auch in Zukunft mit Leidenschaft weiterzuführen.
Die Orangerie in Munzingen
(2018)
Über den Architekten der zum Munzinger Schloss gehörenden, um 1750 erbauten Orangerie ist nichts bekannt. Als Baumeister des »Pflanzenhauses« kommt zwar der Basler Architekt Johann Jakob Fechter in Betracht, der zur gleichen Zeit das Schloss im Rokokostil umgestaltete. Allerdings zeigt die Munzinger Orangerie keine Ähnlichkeit mit den von Fechter konzipierten Orangerien in Basel und Ebnet (das dortige »Pomeranzenhaus« ist bereits im 19. Jahrhundert wieder abgerissen worden), wahrscheinlich ist sie nicht von Fechter entworfen worden.
Die im Stadtarchiv Freiburg vorhandenen Inventarien geben über den Pflanzenbestand der damaligen Orangerie Aufschluss, in der Hauptsache handelte es sich, wie der Name sagt, um
Zitruspflanzen. Die Nutzung des Baus zur Überwinterung der Exoten wurde bis zur Jahrhundertwende 1900 beibehalten. Danach dauerte es über 80 Jahre, bis das zwischenzeitlich
unter Denkmalschutz gestellte Gebäude verkauft und unter Wahrung der orangerietypischen Fassade zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Die Orangerie Munzingen ist das stattlichste, aus dem 18. Jahrhundert stammende Beispiel dieses Bautypus im südlichen Baden, sie weist bereits klassizistische Züge auf.
Im Gedenken an den Historiker und Verfasser der »Badischen Geschichte« Wolfgang Hug wurde in diesem Aufsatz zurück auf seine dezidierten Einschätzungen und Interpretation von Begriffen wie badische Identität, badische Liberalität, badisches Lebensgefühl. »Aufgeräumte Geschichte« geblickt. Wolfgang Hug vermied dabei jeglichen »zwanghaft badischen Gestus«.
»Baden in Baden-Württemberg«
(2018)
Fast fünfzig Jahre lang, nach der Neugründung des Bundeslandes Baden-Württemberg, hat der Politologe P.-L. Weinacht sich mit der Frage beschäftigt, wie das reiche politische und kulturelle Erbe Badens in Baden-Württemberg lebendig erhalten bleiben kann. Er hat die Vorstellung entwickelt, dass dies sich am Besten »in einem Wettbewerb in Partnerschaft« mit dem ganzen Land verwirklichen lasse. 2012 kommt er zu dem Schluss, dass die Badener nicht weiterhin die »Zentralitätsverluste« beklagen sollten, sondern »die südwestdeutsche Randlage als Chance zur neuen Zentralität am Oberrhein« begreifen sollten. Die Zukunft der badischen Regionen am Rhein liegt in der Einbettung in den europäischen Kontext. Das Anliegen der »Altbadener« sieht er am Besten symbolisiert in dem Sinnspruch »Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni« (Lukan).
Am 22. August 2018 jährt sich zum 200. Mal der Tag, an dem Großherzog Carl in Bad Griesbach kurz vor seinem Tod die freiheitlichste Verfassung seiner Zeit unterschrieb und erst damit der Staat Baden wirklich und unanfechtbar gegründet wurde. Dass dieses Ereignis vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe gebührend gefeiert werden würde, davon
gingen sowohl die Regionalgruppe der »Badische Heimat« als auch deren bewährter »Kooperationspartner«, die »Landesvereinigung Baden in Europa« aus. Als wir uns aber Anfang Dezember 2017 beim Land und bei der Stadt nach dem Stand der Planungen erkundigten, erfuhren wir, dass dieses Ereignis nicht im Bewusstsein der ehemaligen Residenzstadt und
schon gar nicht des Landes Baden-Württemberg war, denn es waren weder ein Festakt noch sonstige Aktivitäten geplant. Und das, obwohl durch »900 Jahre Baden«, den Stadtgeburtstag und die Heimattage genug Aufmerksamkeit auf Karlsruhe und die badische Geschichte gezogen worden sein sollte.
Tourismus der besonderen Art
(2018)
Ab September 1945 fuhren regelmäßig ab Paris Sonderzüge, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Tourismus-Organisation für zwei Wochen in den Schwarzwald, an den Bodensee, nach
Oberschwaben und nach Tirol brachten. Die Logistik lag bei der französischen Besatzungsarmee. Die Unkosten der deutschen Seite betrachtete man als vorgezogene Reparationsleistung.
Es ist die Rede von »moralischer und materieller Wiedergutmachung«.
Grenzüberschreitende Kulturkooperation ist eine spezielle Form regionaler Kulturarbeit. Im PAMINA-Raum ist dies von besonderer Bedeutung. In diesem Raum sind die Teilregionen
des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, der Südpfalz und des Nordelsass zu einer europäischen Grenzregion zusammengefasst: Gerade »in einem Raum, der in der Vergangenheit zahlreiche Grenzverschiebungen erlebt hat, ist es wichtig das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Menschen zu stärken, indem man sich auf die gemeinsamen kulturellen Wurzeln bezieht. Zu früherer Zeit war das Gebiet des Eurodistrikts RegioPamina ein einheitlicher Raum und der Rhein ein verbindendes Element. Diese kulturellen Wurzeln gilt es verstärkt zu reaktivieren. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist der Kulturbereich besonders wichtig, da er es am ehesten schafft, auf Grenzen zu verzichten. Denn die vielfältigen Themen rund um die Kultur beschäftigen die Menschen ganz natürlich über Landesgrenzen hinweg und bringen sie zusammen.«
900 Jahre Sankt Märgen
(2018)
Die Gemeinde Sankt Märgen beging das Gründungsjubiläum des bis 1806 am Ort bestehenden Klosters mit einer historischen Ausstellung. Das genaue Gründungsdatum ist nicht bekannt, doch es war um das Jahr 1118, dass Bruno, der Propst des Straßburger Domkapitels, im Schwarzwald ein Kloster gründete, das er der Gottesmutter Maria weihte.