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Es ist der 31.3.1516: Die Landvogtei Ortenau ist zu gleichen Teilen an den Bischof von Straßburg und Graf Wilhelm von Fürstenberg verpfändet. Melchior von Schauenburg ist bischöflich-straßburgischer Amtmann in Oberkirch. Nach dem historischen Gerichtsprotokoll sind die Vertreter der Fronpflichtigen aus Griesheim, Sand und Schweighausen an diesem Tag nach Oberkirch geladen. Die Griesheimer hatten sich beim Bischof und beim Graf von Fürstenberg über die Anweisung des Schauenburgers beschwert, wonach sie beim Bau einer neuen Landstraße zwischen Sand und Urloffen mit zu fronen hätten. Die Trassenführung ist durch das westlich von Urloffen gelegene Eichwaldgebiet Mechich geplant. Die Griesheimer haben bisher die Arbeiten mit stoltze, hochmutige, tratzige und verdriessige wort boykottiert und bringen vor, dass die Fronverfügung des Amtmanns ungerecht sei. Griesheim sei schließlich an der neuen Straße nicht Anlieger. Es würden andere Gemeinden und Höfe viel näher an der geplanten Strecke liegen. Von dort solle man Fronpflichtige beiziehen.
Die viele Jahre andauernde Erforschung der römischen Militärstraße von Straßburg nach Rottweil brachte es mit sich, dass der römische Meilenstein von Offenburg immer wieder einer eingehenden Betrachtung unterzogen wurde. Dieser ist das einzige schriftliche Dokument, das den Bau dieser Straße belegt. Das stark beschädigte Fragment des Meilensteines wurde 1605 in der Kinzig bei Offenburg gefunden (Abb. 1). Es ist mittig der Länge nach leicht schräg gespalten. Der Abbruch geht mitten durch die lateinischen Schriftzeichen, sodass beidseitig nur wenige Buchstaben sichtbar sind.
Die ersten Beziehungen zwischen Offenburg und Straßburg datieren aus der frühen römischen Kaiserzeit: Auf Befehl des Kaisers Vespasian (68–79 n. Chr.) wurde eine Verbindungsstraße von der Römergarnison Argentorate (Straßburg) über (das spätere) Offenburg durch das Kinzigtal über den Schwarzwaldpass Brandsteig bis in die Donauprovinzen angelegt. Diese erste verkehrstechnisch wichtige Erschließung des germanischen Feindeslandes rechts des Rheins ist belegt durch zwei bedeutende archäologische Funde: den römischen Meilenstein von Offenburg (gefunden 1843) und die römischen Holzfunde von der westlichen Hauptstraße von 1997.
Am 17. Januar 2018 jährte sich zum 700. Mal der Todestag Erwins von Steinbach. Während dieses Datum in seinen beiden hauptsächlichen Wirkungsorten Straßburg und Freiburg unbeachtet verstrich, wurde es in Bühl, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft der überlieferte Geburtsort Meister Erwins liegt, durch eine besondere Ausstellung begangen. Der vorliegende Aufsatz ist die Zusammenfassung eines Vortrags, den der Verfasser aus diesem Anlass im Juni 2018 im Bühler Friedrichsbau gehalten hat.
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Ausstellung Strasbourg 1200–1230, la révolution gothique (Straßburg 1200–1230, die gotische Revolution) kam es zu einer außergewöhnlichen Entdeckung: es handelt sich um einen der Köpfe der Apostelskulpturen des Südportals des Straßburger Münsters, der 1793, im Zuge des revolutionären Terrors, zusammen mit 200 anderen Skulpturen des Münsters verloren ging (Abb. 1). Die Geschichte dieses Fragmentes ist besonders, denn es trat zum ersten Mal Anfang des 20. Jahrhunderts in Erscheinung und verschwand danach wieder für einen Zeitraum von etwa hundert Jahren. Der Kopf wurde, zusammen mit zwei anderen, vermutlich des gleichen Ursprungs, in einigen hundert Metern Entfernung im Süden des Münsters, bei Bauarbeiten in dem Hof eines Privathauses, 1904/05 entdeckt. Ein Gipsabguss des Stückes, der vor 1914 in den Werkstätten der Straßburger Münsterbauhütte entstand, ermöglicht es, seinen Werdegang nachzuvollziehen, da es im Inventar der Gipsabgüsse als „Büste Johannes gefunden bei einer Ausgrabung Krutenauer Straße 54. Originalbesitz H. Münsterbaumeister Knauth“ erscheint. Man weiß, dass die Verwendung von Fragmenten der in der Revolution zerstörten Statuen im Unterbau neuer städtischer Straßen eine gängige Praxis war. Die
Tatsache, dass dieser Kopf nach seiner Entdeckung in der privaten Sammlung des Münsterbaumeisters und Konservators der
denkmalgeschützten Gebäuden eingegliedert wurde, wird von Johann Knauth in einem Artikel bestätigt, in dem er angibt, ihn „per Zufall im Laufe der letzten Jahre“ erworben zu haben, zusammen mit zwei weiteren Stücken aus demselben Ensemble, die im gleichen Zusammenhang wieder aufgetaucht sind.
Siebzehn Jahre sind seit der letzten Veröffentlichung über die Erforschung des Kanzlerkellers in der ORTENAU 2001 vergangen, nachdem bereits 1997 eine erste Bestandsaufnahme erfolgt war. Im „Kanzlerkellerbericht I“ hieß 1997 der Untertitel: „Stadtarchäologische Aktivitäten einer Schüler-AG in einem Offenburger Gewölbekeller“, wobei der erlebnispädagogische Einsatz einer engagierten stadtarchäologischen Arbeitsgemeinschaft von Jugendlichen im Vordergrund stand. Der Kanzlerkellerbericht II aus dem Jahre 2001 trug die Untertitel: „Stadtarchäologische Arbeiten 1997–2000: Fluchtstollen – Tiefbohrung – Stadtkataster – Ausstellungen – Neue Vermessungen – Ein Kellermuseum.“ Darin war bereits das ganze Programm dieses Zwischenberichts enthalten, bei dem die Öffnung eines über zehn Meter langen, bisher unbekannten Geheimganges zur Stadtmauer mit seinen überraschenden Funden für genau soviel Aufregung bei allen Beteiligten sorgte wie die aufwändige Tiefbohrung zum Grundwasser im Brunnenschacht. Beides konnte neben neuen Vermessungsplänen und Veränderungen im tiefsten Keller in der Ausstellung „Stadtarchäologie Offenburg 1998“ einem größeren Publikum in der Hauptstelle der Volksbank Offenburg mit deren finanzieller Unterstützung in einer archäologischen Vernissage und anschließenden Ausstellung präsentiert werden.
Dass nun im Handel eine bereits 1909 verfertigte Einjährigenkarte aus Kenzingen auftauchte, belegt, dass dieser Brauch des
Verschickens von selbstgefertigten Botschaften zum bestandenen Einjährigen, etwa der heutigen „Mittleren Reife“ entsprechend, schon vor den hier im Jahre 2016 vorgestellten Karten bestand, und berechtigt zu der Hoffnung, dass mit der Zeit vielleicht doch noch die eine oder andere noch nicht bekannte Karte dieser Zeit auf dem Markt auftaucht.
Ein wichtiges Ergebnis der Napoleonischen Zeit war die völlige Neu- und Umgestaltung der politischen Verhältnisse in
Deutschland. Mit dem Frieden von Luneville 1801 war Frankreich in den Besitz aller linksrheinischen deutschen Gebiete
gekommen. Einige deutsche Fürstenhäuser sollten als Günstlinge Napoleons – zu ihnen zählte der Markgraf von Baden – für den Verlust dieser Gebiete entschädigt werden und zwar durch die 1803 beschlossene Inbesitznahme geistlicher Herrschaften (Säkularisation), freier Reichsstädte und der Besitzungen der Reichsritterschaften. 1805 fielen der Markgrafschaft Baden auch noch die vorderösterreichischen Gebiete, also die Ortenau und der Breisgau, zu. Damit hatten die Bewohner des Gerichtsbezirkes Achern in der Person des Markgrafen Carl Friedrich von Baden, der sich ab 1806 auch Großherzog nennen durfte, ihren neuen Landesherrn. In Offenburg fand die offizielle Huldigung der Bevölkerung statt, auch aus Achern war eine Deputation angereist und leistete den Treueeid.
Im mittelbadischen Raum sowie im angrenzenden Elsass, vor allem in Straßburg, und im angrenzenden Württemberg, hier
sei vor allem Freudenstadt genannt, bestanden bzw. bestehen zahlreiche, traditionsreiche Freimaurerlogen. Sie sind sich meist seit Jahrzehnten über Landesgrenzen hinweg treu verbunden. So pflegt zum Beispiel die Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“, welche in diesem Jahr ihr 150-jähriges Stiftungsfest feiert, (seit einigen Jahren wieder) regelmäßigen Austausch mit den Logenbrüdern von Zürich. Traditionell sind im badischen Raum die Logen in Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Lahr, aber auch Freudenstadt, stets in lebhaftem Austausch.
Dem Zeller Stadt-Archiv wurde vor einiger Zeit von privater Seite eine Akte mit dem Schriftverkehr über eine Vormundschaft in Zell-Oberentersbach übergeben. Vormundschaften gibt es bis heute und wird es auch künftig geben. Immer wieder sind Personen auf diese Unterstützung angewiesen. Der Begriff „Vormund“ wurde allerdings in jüngster Zeit durch den Begriff
„Gesetzlicher Betreuer“ ersetzt, und statt von einem „Mündel“ spricht man heute von einem „Betreuten“.