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Im Jahr 2015 beging die Stadt Karlsruhe ihren 300. Geburtstag. Die Stadt zelebrierte dies von Juni bis September als ein großes öffentliches Fest, das mit vielfältigen Veranstaltungen das urbane Leben prägte. Derartige Feste haben neben dem Amüsement, das sie bieten, kulturelle und wirtschaftliche Implikationen, aber auch eine politische Dimension. Denn sie können zur Förderung der Gemeinschaft
beitragen und daher auch system- bzw. gemeinschaftsstabilisierend
wirken. Sie können dies, indem sie gemeinsame Themen der Festteilnehmer aufgreifen, Bezugspunkte oder heroische Vorbilder in Erinnerung bringen. Im Rahmen des Stadtjubiläums von Karlsruhe war dies auch der Fall gewesen, z.B. als in der Eröffnungsveranstaltung des Festreigens am 20. Juni 2015 vor dem Schloss auf den Stadtgründer und andere für die Stadtgeschichte relevante Persönlichkeiten
und Ereignisse Bezug genommen wurde.
Die Johanniter von Heimbach
(2016)
Völlig vom Erdboden verschwunden – dieses Schicksal widerfuhr mancher
geistlichen Einrichtung am Oberrhein, trotz jahrhundertelangen Wirkens, trotz nicht geringer Bedeutung innerhalb ihres Ordens, auch über die Region hinaus. Einer dieser extremen Fälle ist das Johanniterhaus Heimbach in der Südpfalz. Wer sich an eine moderne Pfalzkarte oder ein Ortsverzeichnis setzt, wird den Namen Heimbach (und seine Variante Haimbach) vergeblich suchen. Der Platz am Rande der Gemarkung von Zeiskam, an der Grenze der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße, liegt heute im wahrsten Wortsinn auf der grünen Wiese. Manche Fehlzuweisung, manches Missverständnis ist dadurch entstanden.
Der Bundesgerichtshof ist nach Artikel 95 Abs.1 des Grundgesetzes der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz bei Zivil- und Strafverfahren. Als er am 1. Oktober 1950 im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt seine Arbeit aufnahm, war er das erste von fünf Bundesgerichten, das in der jungen Bundesrepublik Recht auf höchster Ebene sprach. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es überhaupt dazu gekommen war, dass der Bundesgerichtshof seinen Sitz in der Fächerstadt fand. Hierfür wurde zum einen auf bekannte Dokumente der Karlsruher Stadtverwaltung, die auch bereits in früheren Beiträgen genutzt wurden, zurückgegriffen. Zum anderen
konnten aber auch bisher nicht ausgewertete Unterlagen herangezogen werden, die sowohl hinsichtlich der Thematik als auch der Provenienz eigentlich zusammengehören, aus unbekannten Gründen freilich in zwei verschiedenen Faszikeln mit unterschiedlichem Betreff abgelegt wurden, sodass mit diesem Aufsatz nun eine vollständigere und aussagekräftigere Rekonstruktion der damaligen Vorgänge aus Karlsruher Sicht vorliegt. Um einen möglichst authentischen Eindruck der Interaktion aller Beteiligten zu erhalten und um besser nachvollziehen zu können, welche Person welche Position in der Standortfrage einnahm, wurden entsprechend viele Zitate direkt in den Text übernommen.