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Der Anlaß unserer Untersuchung lag der Fragestellung ursprünglich fern. Nach
der unsinnigen und unverständlichen Zerstörung zahlreicher Gräber beim Neubau
des Privatkrankenhauses Dr. Lay in Bischoffingen konnten 1965 die Reste
von 17 merowingerzeitlichen Gräbern geborgen werden. In zwei Plangrabungen
der Jahre 1965 und 1966 wurden 23 Gräber vollständig ausgegraben.
Die merowingerzeitliche Bevölkerung von Bischoffingen konnte erstmals in
einer kleinen Stichprobe anthropologisch-paläopathologisch untersucht werden,
nachdem Eugen Fischer 1903 seine Untersuchung einer Stichprobe der neolithischen Bevölkerung von Bischoffingen-Breitenfeld vorgelegt hatte. Bei
der Grabung stellte sich die Frage, wie der merowingische Friedhof, die Angaben
der schriftlichen Quellen, die am Boden haftenden Namen und die topographische
Situation in einen historischen Zusammenhang gebracht werden
können.
Der Bergbau hat im Schwarzwald eine lange Tradition. Während über die jungsteinzeitlichen
Arbeiten und die keltisch-römischen Anfänge des gewerbsmäßigen, zum Teil sogar industriellen
Mineralabbaus nur wenig bekannt ist, war der Bergbau im Mittelalter eine über Jahrhunderte hinweg bedeutsame wirtschaftliche Kraft. Unter anderem führte er zur Entstehung von Siedlungen
in Höhenlagen, die aufgrund ihrer klimatischen Verhältnisse kaum andere Erwerbsmöglichkeiten
zuließen.
Heute ist der Bergbau im Schwarzwald weitgehend zum Erliegen gekommen. Nur die Grube
Clara bei Wolfach im mittleren Schwarzwald fördert noch Baryt, Fluorit und als Nebenprodukt
silberhaltige Fahlerze.
Viele Zentren des mittelalterlichen Silberbergbaus befanden sich indessen im südlichen
Schwarzwald. Auch hier folgte auf die lange Phase des Metallerzbergbaus, die mit Unterbrechungen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts reichte, die Gewinnung von Fluorit, die sich auf die
Umgebung von Wieden, Todtnau und den Hotzenwald konzentrierte. Mit Schließung der Fluoritgrube Gottesehre bei Urberg und des Uranbergwerks bei Menzenschwand endete der Bergbau
zwischen Dreisamtal und Hochrhein.
Eine Reihe von Erfahrungen, die diesem Beitrag zugrunde liegen, gehen aus der
Mitarbeit an der Bucer-Edition hervor. [...]
In der konkreten Arbeit an den zu edierenden Texten ergaben
sich für die Theologen und für den Germanisten verschiedene Probleme.
Einige davon möchte ich hier ansprechen. Sie sind in einem gewissen Ausmaß generalisierbar,
d. h. nicht nur für oberdeutsche Texte und nicht ausschließlich für
das 16. Jahrhundert zutreffend. Bei ihrer Darlegung sollen die Belange anderer,
nichtgermanistischer Disziplinen, die deutsche Texte edieren, ernsthaft mit einbezogen
werden.
Als der junge, eben promovierte Studienreferendar von Friedrich Metz eingeladen wurde,
am 26. Juni 1952 im Alemannischen Institut
Freiburg einen Vortrag zur Thematik seiner
Dissertation zu halten, ahnte er nicht, welche
Bedeutung dieses Institut noch für sein Leben
als Wissenschaftler spielen würde, ja, dass
er drei Jahrzehnte später selbst den Vorsitz
dieses Instituts übernehmen sollte. Prof. Dr.
Wolf-Dieter Sick, am 31. Mai 1925 im niederösterreichischen Neunkirchen geboren, hatte
nach dem Zweiten Weltkrieg das Studium
von Geographie, Geschichte und Romanistik
in Tübingen aufgenommen und bereits nach
zehn Semestern 1951 mit einer von Karlheinz
Schröder betreuten Dissertation über die Vereinödung im nördlichen Bodenseebecken abgeschlossen. Das kurz danach abgelegte Staatsexamen bereitete den Weg zum Schuldienst vor,
zu dem 1953/54 auch die Tätigkeit als Assistant d’allemand in Paris gehörte.
Über Probleme der Wertung hochsprachlicher Literatur liegt eine Fülle von
Arbeiten vor. Zur literarischen Wertung von Dialektdichtung gibt es hingegen
keine umfassenderen Darstellungen oder Wertungsversuche. Für diesen Mangel
dürften vor allem zwei Gründe verantwortlich sein: zum einen Sprachschwierigkeiten,
die Lektüre und Verständnis der zu bewertenden Literatur behindern,
zum andern eine mehr grundsätzliche Ablehnung von Dialekt und Dialektliteratur.
Aufgrund ihrer äußeren, sprachlichen und inneren, sozial-geistigen
Begrenztheit verfällt die Dialektdichtung ohnehin „nachdrücklicher als andere
Bereiche der literarischen Produktion der generellen Fragwürdigkeit von Literatur
überhaupt". Außerdem entzog sich die Dialektliteratur lange Zeit selbst
zeitgenössischen literarischen Kriterien.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
Zu den methodischen Prämissen der Anfänge einer geschichtlichen Landeskunde
gehörte es, eine „innige Zusammenarbeit aller geschichtlich gerichteten Fächer"
herbeizuführen. Archäologie und Kunstgeschichte, Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte,
Rechtsgeschichte und historische Sprachwissenschaft waren aufgerufen,
der Idee einer „geschichtlichen Landeskunde als gemeinsamer Plattform" als interdisziplinärem erkenntnisorganisierendem Prinzip allen Eigengesetzlichkeiten
zum Trotz zum Erfolg zu verhelfen. Der hat sich denn auch
seither in reichem Maße eingestellt, und gerade die einschlägigen Disziplinen
der Germanistik, (historische) Dialektgeographie und Ortsnamenforschung,
haben in den letzten Jahrzehnten - wesentlich mitbestimmt durch die Arbeiten
des Jubilars - für den alemannischen Bereich die landeskundliche Forschung
durch Erschließung neuen Materials und Verfeinerung der Methoden tatkräftig
gefördert. Mochte man es für einen Zufall oder allenfalls für ein Symptom des
damaligen problem- oder geistesgeschichtlich orientierten Zustandes der Literaturgeschichte
halten, daß bei der Aufzählung der angesprochenen „geschichtlich
gerichteten Fächer" in Hermann Aubins frühem programmatischem Aufsatz
die Literaturgeschichte fehlte, so gibt es doch zu Bedenken Anlaß, daß
sich dies in den nachfolgenden Arbeiten (mit Ausnahme der kritischen Erwähnung von Josef Nadlers Werk) kaum geändert hat und daß man noch ein
Vierteljahrhundert später in der Neubestimmung von „Sinn und Aufgaben
geschichtlicher Landeskunde" durch Karl Lechner den Beitrag der Literaturgeschichte
oder auch nur das Verlangen nach ihrer Teilhabe vergeblich sucht.
Unter all den Räumen und ,geschichtlichen Landschaften', die die verschiedenen
Disziplinen bis dahin entwickelt hatten, von der ökonomischen Landschaft bis
hin zur Sakrallandschaft, von den Hauslandschaften zu den Mundartlandschaften,
vermißt man literaturwissenschaftlich bestimmte Landschaften, wenn
man von der ,Volksliedlandschaft' absieht.
Bleibt sie also ohne fundamentum in re, die als Wort nicht so ungeläufige
Literaturlandschaft? Ist sie die Substantialisierung eines bloßen Begriffes?
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.
Das Lateinische als abendländische Bildungssprache schlechthin, ist von
den Vulgärsprachen erst in einem langwierigen und auch heute noch nicht völlig
abgeschlossenen Prozeß ersetzt worden. Dieser Ablösungs- und Emanzipationsprozeß
lief im romanischen Sprach- und Kulturkreis anders als im germanischen
und slavischen ab, differierte fernerhin je nach Textsorte und Verwendungszusammenhang,
nach Raum und Zeit. Aus dieser skizzierten überaus komplexen
Sachlage ergeben sich einige allgemeine methodische Konsequenzen für die künftige
Arbeit. Ausgangspunkt wird zunächst eine allgemeine Darstellung der Theorie
der lingua vulgaris im Mittelalter sein müssen, wobei die Lehre von den drei
Sakralsprachen im Mittelpunkt zu stehen hat. Einschlägige Zeugnisse sind bisher
lediglich für die Karolingerzeit gesammelt und ausgewertet. Für die Folgezeit
liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Auf diesem Hintergrund
haben die Einzelphilologien - in Zusammenarbeit mit den historischen Disziplinen
- empirische Untersuchungen durchzuführen, die wegen der Materialfülle
nur durch strenge Begrenzung des Objektrahmens förderlich sein können.
Der Landschaftsname Allgäu
(1976)
Der Landschaftsname Allgäu ist durch die neue Regionaleinteilung des Landes
Bayern nunmehr auch ein Begriff der politischen Verwaltung geworden: Es
gibt eine Region Allgäu und drei Landkreise, die seinen Namen tragen: Oberallgäu,
Unterallgäu und Ostallgäu. Damit scheinen die Grenzen dieser Landschaft
fest geworden zu sein, und auch für den Außenstehenden stellt es keine
Schwierigkeit mehr dar, den Umfang dessen, was mit Allgäu bezeichnet wird,
zu bestimmen. Das Allgäu ist eine fest umrissene, juristisch zu definierende
Größe geworden, es ist in geographischer Terminologie zum „Land" geworden.
Als „Landschaft" aber scheint das Allgäu heute noch die gleichen Probleme
zu bieten wie vor bald 40 Jahren, wo die Abgrenzungsschwierigkeiten sich in
Termini wie „unbestimmtes, quellbares Ganzes" und „Wechselbalg" ausdrückten.