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Der Kanton Säntis war ein kurzlebiges Staatsgebilde. Er wurde im Mai 1798 vom Helvetischen Grossen Rat verfügt und umfasste, in 13 Distrikte gegliedert, die beiden Appenzell (Ausserrhoden und Innerrhoden), die Stadt St. Gallen, das Fürstenland, das untere Rheintal und das Untertoggenburg. Ab Mai 1801 hieß er bei gleicher Gebietseinteilung Kanton Appenzell. Die Mediationsakte vom 10. März 1803 stellte dann die beiden Appenzell als eigene Kantone wieder her und bildete die Grundlage für den neuen Kanton St. Gallen. Der Kanton Säntis existierte also nur während dreier Jahre.
Mit der Fluggeschichte beginnt ein neues Zeitalter der Menschheit: Das Flugzeitalter. [...] Was in früheren Jahren wenigen kühnen Ballonfahrern und Luftschiffern beschieden war, aus Wolkenhöhe auf die Erde herabzublicken, gleichsam mit den
Augen des Himmels die Erde zu schauen, das ist zum großen Erlebnis einer ganzen Generation von Menschen geworden. Ein neuer Erlebnisraum, eine neue Blickwelt hat sich dem Menschen aufgetan. Das von Peter Supf 1935 so emphatisch bekannt gegebene Flugzeitalter hatte sich am Bodensee früh angekündigt. Das Luftschiff LZ 4 startete im August 1908 von Friedrichshafen zu einem Rundflug über Süddeutschland, der Graf Zeppelin trotz des unglücklichen Endes in Echterdingen über Nacht zum nationalen Helden machte. Die weit verbreitete Begeisterung über die Zeppeline in Deutschland formte jene zeitgenössische Wahrnehmung der Luftfahrt entscheidend mit, durch die das Flugzeug schon von Zeitgenossen wie Supf zum Symbol und der Flieger zum Typus der Moderne erhoben wurde. Die Luftfahrt veränderte die Wahrnehmung von Zeit und Raum bzw. gab dieser veränderten Wahrnehmung Ausdruck. Die Gegenwart wurde als beschleunigte und sich weiter beschleunigende Zeit verstanden. Der Blick von oben veränderte, wie das einleitende Zitat verdeutlicht, die Bedeutung von natürlichen Hindernissen und politischen Grenzen. Im Zeitalter der Luftfahrt, notierte der Geograph Alois Robert Böhm 1928, sei die Region oder der Kontinent die grundlegende geographische Einheit geworden.
Zwischen 1650 und 1802 wurden vor dem evangelischen Ehegericht der freien Reichsstadt Ehe- und Scheidungsklagen der protestantischen Bevölkerung verhandelt. Vor allem Frauen nutzten diese Gerichtsinstanz, um ihre Rechte zu wahren oder die Trennung von ihren Ehemännern durchzusetzen. Die überlieferten Prozessakten gewähren einen detaillierten Blick auf die alltäglichen Streitereien und Händel zwischen Eheleuten und zeigen, wie strukturell konflikthaft das Zusammenleben von Männern und Frauen in der frühen Neuzeit war. Die Institution Ehe erwies sich im Verlauf der Geschichte als überaus wandlungs- und anpassungsfähig: Bis ins 12. Jahrhundert hinein stand hauptsächlich ihre politische Bedeutung als bündnisstiftendes Element zwischen Adelsfamilien im Vordergrund, im katholischen Mittelalter wurde die Ehe zum Sakrament erhoben und geriet damit verstärkt unter kirchlichen Einfluss. In der Reformation wurde sie zu einem »weltlich Ding« erklärt, im Zuge der Aufklärung traten die konfessionellen Legitimationsmuster schließlich in den Hintergrund, die Ehe wurde zunehmend als Bereich des Zivilrechts definiert und seit dem 19. Jahrhundert im Bürgertum die einzige standesgemäße, gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Es wird erzählt, dass ein Lustenauer 1919, als die von Ferdinand Riedmann initiierte Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz ihren Höhepunkt erreichte, gefragt wurde, zu welchem Staat er denn künftig am liebsten gehören würde, zur Schweiz, zu Österreich oder gar zu Deutschland; er soll geantwortet haben: »As ischt mör gliech, hoptsach an ar Gränz«. Mit dieser Anekdote wird - unausgesprochen - angedeutet, dass die Lustenauer ihre Grenzlage vor allem wegen der Möglichkeit des Schmuggelns zu schätzen wissen. Interessanterweise hörte man denselben Ausspruch in abgewandelter Form vor ein paar Jahren in Zusammenhang mit Österreichs Beitritt zur EU wieder, als manch einer scherzhaft meinte, die Hauptsache sei doch, dass weiterhin eine Grenze, nun sogar eine EU-Außengrenze, bleibe, und mithin weiterhin die Möglichkeit bestehe, dem Schmuggel zu frönen. Ziel dieses Beitrages ist es, den historischen Wurzeln der Orientierung und des Grenzempfindens der Lustenauer nachzuspüren, die vielleicht dafür mitverantwortlich sind, dass in der Vergangenheit das Schmuggeln und die
Schmuggler in dieser Gemeinde einen Stellenwert erlangen konnten, der es berechtigt erscheinen lässt, in diesem Zusammenhang von »sozialem Rebellentum« zu sprechen. Abschließend soll auch die Frage gestellt werden, welche Identitäten sich daraus ergeben konnten.
Zu Beginn der 1460er Jahre schrieben Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg in einer umfangreichen und detaillierten Ratsinstruktion an einen namentlich nicht genannten Sachwalter am kaiserlichen Hof. Der städtische Gesandte wurde angewiesen, mit gebürlichen worten gegenüber der kaiserlichen Majestät darzulegen, dass man seitens der Stadtführung der Auffassung sei, dass die benachbarte Gemeinde Altdorf weder eines Jahr- und Wochenmarktes sowie der daraus resultierenden Zölle und Nutzen noch eines Befestigungsrechtes bedürfe, da dies in solicher genächde by ainer richstatt nicht sin sülle. Außerdem verwies man auf die Lage der Stadt zwischen fünf gotzhusern, mit den die Ravensburger nicht in ainen, sunder in merigen weg merklich überladen syen, was zu erheblichen Verlusten bei den Tor- und Warenzöllen führe. Kernpunkt der Ravensburger Argumentation bildete aber der Hinweis auf die enormen finanziellen Belastungen, die der Stadt durch ihre Beteiligung am Krieg gegen Herzog Ludwig von Bayern und Herzog Albrecht von Österreich entstanden seien und die Ravensburg mit einer Gesamtsumme von 8 000 Gulden bezifferte. Da man noch die Schulden an Meister Ulrich Riederer zurückzahlen müsse, könne die Stadt keine weiteren finanziellen Einbußen hinnehmen." Seitens der Stadtführung suchte man das Reichsoberhaupt davon zu überzeugen, dass ein konsolidierter Stadthaushalt und eine stabile Wirtschaftslage eine notwendige Voraussetzung sei, den Kaiser auch weiterhin in kriegen und herzugen zu unterstützen, wie das die Stadt nach eigenem Ermessen auch bisher gehorsam, willig und berait getan habe.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
Im Sommer des Jahres 1462 wurde der einem angesehenen Überlinger Geschlecht
entstammende Klaus Besserer auf Weisung des Rates seiner Heimatstadt in Haft
genommen. Schenkt man den späteren Darstellungen der städtischen Obrigkeit
Glauben, so war das Sündenregister des Patriziers zu diesem Zeitpunkt in der Tat
beachtlich. Mehrfach hatte Besserer in der Vergangenheit gegen den städtischen
Frieden verstoßen. Auch von betrügerischen Machenschaften ist in den Quellen
die Rede. Im Dezember 1461 hatte sich der Rat mit der Auseinandersetzung des
Patriziers mit Tristan Musierer zu befassen. In der burger stube zum Löwen hatte
Besserer einen Streit mit Musierer vom Zaun gebrochen und frävenliche wort an
Tristan geleit. Etliche Jahre später bestätigten Zeugen, die von einer kaiserlichen
Kommission vernommen wurden, diesen Vorwurf. Zugleich verwiesen sie aber
darauf, dass auch Musierer seinen Widerpart geschmäht und ihm vorgehalten habe, ain wissenklicber boßwicht zu sein. Während des lautstarken Wortwechsels
soll Besserer jedoch ainen blossen tegen under sinem mantel getragen haben, was
für die städtische Obrigkeit der eigentliche Anlass zum Einschreiten war. Die Verfehlungen des mehrfach auffällig gewordenen Bürgers ahndete der Rat schließlich
mit Ehren- und Geldstrafen.
Der gebürtige Ostpreuße Ferdinand Gregorovius1, freischaffender Kulturhistoriker, Geschichtsschreiber der Stadt Rom im Mittelalter und deren erster protestantischer Ehrenbürger, darf wie auch der etwa gleichaltrige, in Basel lehrende Geschichtswissenschaftler Jacob Burckhardt als einer der zentralen Mittler des
19. Jahrhunderts zwischen den Kulturen nördlich und südlich der Alpen gelten. In
über 20 Jahren, von 1852 bis 1874, war Gregorovius so vollkommen in Italien
heimisch geworden, daß er seinem ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Tagebuch 1867 anvertraute: Deutschland und Welschland sind so grundverschiedene Wesen, daß sie keine Brücke verbindet; daher versinkt mir Rom sofort, wenn ich drüben, und das Vaterland, wenn ich hier bin.
Johann Jacob Heber (1666-1724) - ein Feldmesser und Kartograf im Bodenseeraum und in Oberschwaben
(2001)
Im 18. Jahrhundert war in den Territorien Südwestdeutschlands die Durchführung einer Steuerreform ein sehr wichtiges Thema. Beschwerden der Untertanen
über Steuerungerechtigkeiten veranlassten die Regierungen dieser großen und kleinen Staaten, eine solche Reform durchzuführen. Da die Steuer in erster Linie aus
dem landwirtschaftlichen Ertrag ermittelt wurde, war die Vermessung der landwirtschaftlichen Grundflächen eine unerlässliche Voraussetzung für eine gerechte
Besteuerung. Durch die sogenannten Renovationsvermessungen erfolgten die Ermittlung der nutzbaren Flächen und die Darstellung der Vermessungsergebnisse in
Verzeichnissen und in großmaßstäbigen Flurkarten. Allerdings fielen die Ergebnisse dieser Vermessungen sehr verschieden aus. Vielfach blieben die Reformprojekte unvollendet. Neben diesen Vermessungsarbeiten für ein Steuerkataster waren
natürlich auch Vermessungen für topografische Landesaufnahmen und im Laufe
des 18. Jahrhunderts in vermehrtem Umfang auch für Vereinödungen, eine frühe
Vorstufe der heutigen Flurneuordnung, durchzuführen. Für diese umfangreichen
und vielgestaltigen Aufgaben wurden zahlreiche Feldmesser benötigt. Ein durch
große Leistung und fachliches Können herausragender Vertreter dieses Berufsstandes war der Feldmesser und Kartograf Johann Jacob Heber.
Fundmünzen aus der Kapelle St. Wendelin auf dem Ramsberg, Gemeinde Heiligenberg, Bodenseekreis
(2001)
Auf dem Ramsberg nordöstlich von Großschönach steht auf einem Sporn der
Hochfläche des oberen Linzgaues ein dem heiligen Wendelin geweihtes Kirchlein,
das ursprünglich als Kapelle einer heute nur noch in Bauresten überlieferten Burg
diente. Die Anlage einer Burg an dieser Stelle geht auf die Grafen von Pfullendorf-Ramsberg zurück; im frühen 15. Jahrhundert erwarb das Überlinger Spital die
Burg und die Vogtei Ramsberg. Unter der Überlinger Herrschaft erhielt die Kapelle alsbald ihr heutiges Aussehen; die Wandmalereien in der Kapelle sind auf
1467 datiert. Benvenut Stengele vermerkt in seiner Linzgovia Sacra, die Kapelle
sei 1467 der Gottesmutter Maria sowie den Heiligen Barbara, Sebastian, Christoph und Wendelin geweiht worden; die Beliebtheit Wendelins als Viehheiliger erklärt das Aufkommen einer lokalen Wallfahrt auf den Ramsberg.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Der Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung wurde am 19.
Oktober 1868 in Friedrichshafen gegründet. Seitdem fanden jährlich - Ausnahmen bildeten nur Kriegs- und Nachkriegsjahre - in verschiedenen Städten des
Bodenseeraumes die Hauptversammlungen statt. In den ersten Jahrzehnten wurden den Teilnehmern dieser Jahresversammlungen zur Erinnerung Festgaben
überreicht.
Die folgende Aufstellung versucht die von 1869 an überreichten Gaben möglichst komplett aufzulisten. Leider sind durch die Kriegseinwirkungen im 20. Jahrhundert in der ehemaligen Vereinsbibliothek, der heutigen Bodenseebibliothek
Friedrichshafen, nicht mehr alle Festgaben vorhanden. Die Auflistung erfolgt an
Hand der in den Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner
Umgebung (in den Berichten über die Jahresversammlungen) aufgeführten Geschenke und der durch bibliographische Recherchen ermittelten Titel.
Das Chräsrecht
(2003)
Als während des 13. und 14. Jahrhunderts das Kloster St. Gallen an Bedeutung
einbüsste, herunterkam und verarmte, war es gezwungen, unter anderem seine
Einkünfte aus Gaiserwald zu verpfänden. Damals erwarben Bürger der Stadt
St. Gallen, die durch das Leinwandgewerbe und den Fernhandel reich geworden
waren, eine Liegenschaft nach der andern. Unter dem Titel »neuere Dienst- und
Edelleute« schrieb Ildefons von Arx, es seien nach der Reformation »an die Stelle
des nach und nach hinwelkenden Adels« andere Geschlechter getreten, die zum
Teil seine Zwinge, Lehen, Schlösser und Stellen einnahmen. Für Stift und Stadt
St. Gallen waren die Wälder in der Umgebung aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Es ist deshalb verständlich, dass die Stadt St. Gallen, die über kein Um- oder
Hinterland verfügte, schon früh in ihrer näheren Umgebung - besonders auch in
Gaiserwald - Wälder erwarb.
»...do wird ich, Ulrich Sárry, sekler der statt ze sant Gallen, und han ingenomen und us geben, altz her nach geschriben stât.« Diese Worte stehen am Anfang des St. Galler Säckelamtsbuches von 1419. Geschrieben hat sie der neue Säckelmeister Ulrich Särri, der am 11. Januar 1419 sein erstes städtisches Amt antrat. Säckelamtsrechnungen sind spannende Quellen: Sie geben uns in knappen Worten Einblick in den Alltag der städtischen Verwaltung. Wie also wurden die städtischen Aufträge organisiert und entlöhnt? Und welche soziale Stellung besaßen die Personen, die diese Aufträge ausführten? Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, solchen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Fragen am Beispiel der Stadt St. Gallen nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgaben im Säckelamtsbuch von 1419. Es waren die ersten städtischen Abrechnungen nach dem verheerenden Stadtbrand von 1418, dessen Flammen wohl auch die Säckelamtsbücher der Jahre 1408 bis 1418 zum Opfer fielen.
Die Leopold-Sophien-Bibliothek in Überlingen beherbergt 33 mittelalterliche Handschriften, für die im folgenden erstmals ausführliche Beschreibungen vorgelegt werden können. Die Beschreibung des Bestandes beschränkte sich bisher auf einen Kurzkatalog der historischen Handschriften (darunter die mittelalterlichen Mss. 3, 57, 62 und 76). Einzelne Handschriften haben - etwa im Rahmen germanistischer Editionsprojekte - das Interesse der Wissenschaft bereits auf sich gezogen. Der Katalog dokumentiert den erreichten Forschungsstand und stellt zugleich eine Einladung zu weiteren Untersuchungen dar.
Beim Überlinger Bestand handelt es sich im wesentlichen um Handschriften aus dem Besitz von Franz Sales Wocheler (1778-1848). Zunächst Benediktiner des Klosters St. Georgen in Villingen, von 1820 bis 1848 Stadtpfarrer in Überlingen,
konnte er in der Zeit nach der Säkularisierung der Kirchengüter im frühen 19. Jahrhundert eine Privatbibliothek von rund 10 000 Bänden aufbauen. Er ließ seine bedeutende Büchersammlung im Jahr 1832 in eine Stiftung an die Stadt Überlingen überführen, aus der die Leopold-Sophien-Bibliothek hervorging. Da Wocheler darauf verzichtete, sein Besitzrecht durch Namenseintrag zu dokumentieren, lässt sich die Zahl der von ihm erworbenen Handschriften nicht genau eingrenzen.
Im 15. Buch seiner nur teilweise erhaltenen aber als Quelle für die spätantike Geschichte des Imperium Romanum überaus bedeutenden res gestae hat der aus Antiocheia am Orontes stammende römische Historiker Ammianus Marcellinus einen sowohl für die provinzialrömische Geschichte als auch für die landeskundliche Forschung gewichtigen und viel behandelten Exkurs über Alpenrhein und Bodensee hinterlassen. Dieser ist in den Kontext eines nur bei Amman überlieferten Feldzuges eingebettet, den Constantius II (337-361) und einer seiner Feldherrn namens Arbetio im Jahre 355 gegen die lentiensischen Alamannen im östlichen Bodenseegebiet führten. Da dieser Feldzug die Straße von Como über die Bündner Pässe entlang des Alpenrheintals Richtung Bregenz als Hauptmarschroute benutzte, war der Exkurs wohl gewählt und eng mit der Haupthandlung verknüpft. Gegenstand der Darstellung sind sowohl der Alpenrhein von seinen Ursprüngen als auch der Bodensee, wobei gleichzeitig kurze Bemerkungen zu Landschaftsbild und Klima geboten werden.
Nur vereinzelt sind autobiographische Quellen einfacher, nicht zu den Oberschichten gehörenden Menschen aus früheren Jahrhunderten überliefert. Historisch arbeitende Disziplinen wie Volkskunde und Geschichtswissenschaft begannen sich
erst in den letzten Jahrzehnten für diese Schriften zu interessieren und erschlossen
dadurch für die Forschung neue Zugänge zur Vergangenheit.
Aus dem Hegau wurden bislang nur wenige entsprechende Zeugnisse veröffentlicht. Am bekanntesten aufgrund des Inhaltes und der Darstellungskraft ist der
unter dem Titel »Aus vergangenen Tagen. Erlebnisse eines Höhgaubewohners in
der Franzosenzeit 1795-1815. Aus dem Tagebuch des ehemaligen Bärenwirts
und Vogtes Ferdinand Müller in Welschingen« 1893/94 erst im »Höhgauer Erzähler« und 1894 in Engen als Sonderdruck herausgegebene Bericht. Die für die
Zeitung bearbeiteten, an einigen Stellen gekürzten, an anderen erweiterten und
mit Fehldeutungen versehenen Aufzeichnungen behandeln die Zeit um 1800, als
das revolutionäre Frankreich und das konservative Österreich im Hegau miteinander um die Macht in Europa rangen. Sie sind nur ein Teil der »Lebensgeschichte«
Ferdinant Müllers. Das Original galt lange als verschollen und wurde 2001 zum
ersten Mal vollständig veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung des Bodensees als Trinkwasserreservoir ist die Erfassung und Überwachung seiner morphologischen und hydrogeologischen Einzugsgebiete eine dringende Notwendigkeit.
Schwierig wird die Erfassung der Wassereinzugsgebiete dann, wenn es sich um
Gebiete mit anstehenden Kalkgesteinen größerer Mächtigkeit handelt wie z. B. im
Nordwesten des Bodensees. Die in den Bodensee mündenden Flüsse wie die Radolfzeller Aach und Stockacher Aach beziehen ihr Wasser aus Liefergebieten, deren geologischer Aufbau durch jurassische Kalkgesteine gekennzeichnet ist. Der in
diesen Gebieten fallende Niederschlag sowie auch die Wasserläufe versickern relativ rasch in den klüftigen Juragesteinen. Mit der hydrogeologischen Situation der
jurassischen Gesteine sind Trockentäler, Dolinen und andere Erscheinungsformen
der Verkarstung verbunden.