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Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren
Südöstlich der Stadt Radolfzell erstreckt sich die 3,5 km lange, bis zu 800 m breite
Bodenseehalbinsel Mettnau, einer der in der Region häufigen Moränenrücken. Die
Mettnau teilt den nordwestlichen Untersee in den Zeller See und den Gnadensee. »Die
>Au in der Mitte< des Sees [so wurde der Name Mettnau u. a. gedeutet hat sich von der
Viehweide im Mittelalter über den Reb- und Obstbau zum bevorzugten Wohngebiet, zur
Erholungslandschaft mit Bädern und Sportanlagen sowie zum Kulturzentrum gewandelt.«
Inmitten einer Parklandschaft erhebt sich nahe der Spitze der Halbinsel das Scheffelschlössle mit seinem von einer hohen, gestaffelten Haube gekrönten dreistöckigen
Turm, das - um geben von Badeanlagen und modernen Kurbauten - längst nicht m ehr das
dominierende Bauwerk auf der Mettnau ist, als das es einst errichtet wurde: Das Schloss
entstand 1878 durch den Umbau eines Gutshauses für den seinerzeit äußerst populären
und geschätzten Dichter Joseph Victor (von) Scheffel, der fünf Jahre zuvor bereits die
>Villa Seehalde< auf der Mettnau hatte erbauen lassen. Was veranlasste nun den »Dichterfürsten« der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, innerhalb von nur fünf Jahren zwei
herrschaftliche Wohnsitze zu erbauen, die nur 1,5 km voneinander entfernt liegen und
zudem beide von bedeutenden Architekten entworfen wurden? Die Beantwortung dieser
Frage ist das Anliegen m eines Beitrages. Doch zuvor sei der Bauherr, der heute nur noch
wenigen Menschen bekannt ist, kurz vorgestellt.
Fort mit der 5. Kolonne! Raus mit den deutschen Nazis! hieß es Anfang Juni 1945 auf
öffentlichen Kundgebungen der Schweizer Sozialdemokraten und Kommunisten (PdA)
in Arbon, Kreuzlingen und Winterthur. In Schaffhausen kam es zu einem Schaufenstersturm gegen Schweizer Frontisten und deutsche Nationalsozialisten. Demonstriert
wurde auch in Zürich, Davos und im Tessin. Massiv wurden die Thurgauer Behörden
wegen ihrer Langsamkeit bei der Ausweisung deutscher Nationalsozialisten kritisiert,
der Kreuzlinger Bezirksstatthalter Otto Raggenbass musste sich öffentlich rechtfertigen.
Das Thurgauer Kantonsparlament forderte die Kantonsregierung auf, streng durchzugreifen. Es befasste sich zudem mit der Forderung, wie man deutsche Wehrmachtssoldaten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, an der Rückkehr in die Schweiz hindern könnte. In den Ausweisungen sah m an hier wie auch in der übrigen Schweiz die
Chance, das heikle Thema »Nationalsozialismus und Schweiz« rasch zu bewältigen und
abzuschließen. Bestraft wurden auch aktive Schweizer Nationalsozialisten, die sich für
den Anschluss der Schweiz an Deutschland ausgesprochen hatten. Wenn sie sich nach
Deutschland abgesetzt hatten, wurden sie ausgebürgert.
Die Bewegung der Rom antik, Goethes begeisterter, 17 7 3 erschienener Hymnus
auf das Straßburger Münster (»Von deutscher Baukunst«) und allgemein das erwachende Geschichts- und Nationalbewusstsein ließen in den deutschen Staaten seit Ende des
18. Jahrhunderts das Interesse an der Kunst des Mittelalters (vor allem an der Gotik) und
an der Denkmalpflege wachsen. In den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt kamen 1812 bzw. 1818 erste Denkmalschutzgesetze zustande. Im Königreich Bayern
wurde kurz nach der Thronbesteigung Ludwigs I. am 12. Januar 1826 eine Ministerialverordnung zum Schutz der mittelalterlichen Stadtbefestigungen erlassen; wenig später
folgte am 21. November 1826 eine Entschließung zur Erhaltung öffentlicher unbeweglicher
Einzelkunstwerke, die Restaurierungsarbeiten an öffentlichen historischen Gebäuden der
staatlichen Kontrolle unterwarf. Ein weiterer Denkmalpflegeerlass vom 29. Mai 1827 wies
die bayerischen Kreisregierungen unter anderem an, nicht nur für die Erhaltung der bereits bekannten Denkmäler zu sorgen, sondern auch von den nachgeordneten Behörden
oder gegebenenfalls von privaten Kunstexperten und Sammlern Verzeichnisse erstellen
zu lassen, die der Akademie der Wissenschaften als Grundlage für weitergehende historische Forschungen dienen sollten. 1835 wurde in Bayern schließlich die »Generalinspektion der plastischen Denkmale des Mittelalters« unter der Leitung des renommierten
Kunstgelehrten und Sammlers Sulpiz Boisserée begründet.
Graf Johann II. von Montfort-Rothenfels, bekannt als der »Kammerrichter«, ist
bis heute biographisch nur sehr unzureichend erfasst. Wie kaum ein anderes Mitglied
des Hauses Montfort war Graf Johann II. nicht nur persönlich durch seine Ehe mit der
Gräfin Johanna von Arenberg, sondern auch beruflich als kaiserlicher Kämmerer und
Rat mit der großen Welt im Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, mit den
Niederlanden und Spanien verbunden. Über die Heirat seiner Stieftochter Margaretha
knüpfte Johann II. ein familiäres Band zu dem niederländischen Adelsgeschlecht van
Montfoort. Graf Johanns Porträt bewahrt die National Gallery of Ireland in Dublin. Mit
großer Liebe hing er aber auch an seiner schwäbischen Heimat, besonders am Schloss
Rothenfels, wohin er immer wieder zurückgekehrt ist. Der Schüler des großen Juristen
Ulrich Zasius pflegte den Umgang mit den Humanisten, u. a. mit dem gelehrten polnischen Diplomaten Johannes Dantiscus. Und wie alle Mitglieder des Hauses Montfort
hielt auch Graf Johann II. unbeirrt an der katholischen Lehre fest.
Die Kanone von Ebersweier
(2020)
Seit frühester Zeit verwendet der Mensch Hilfsmittel, um Lärm zu erzeugen. Damit wollte er die rasche Verbreitung einer Warnung bezwecken, böse Geister vertreiben, seine Freude ausdrücken oder jemandem Respekt zollen. Dazu bediente er sich auch der Böller. Das Böllerschießen hat in der Ortenau Tradition. Dazu sei das Hornberger Schießen, 1700, erwähnt. Den Böller bezeichnet man als ein Gerät, in dem eine verdämmte Pulverladung eingebracht und anschließend gezündet wird, so dass ein lauter Knall weithin zu hören ist. In Ebersweier wurden Standböller verwendet, die bevorzugt vom Veteranenverein benutzt wurden. Allgemein wurde bei honorigen Hochzeiten, Taufen und Geburtstagen geschossen (z. B. an des Kaisers Geburtstag, Jubiläum des Großherzogs, Vermählung des Thronnachfolgers usw.). Vereinzelt wurden auch beim Kirchweihfest und der Fahnenweihe sowie bei Beerdigungen amtlicher Würdenträger diese Ehrenbezeugungen vorgenommen sowie auch bei Beerdigungen von Mitgliedern des Veteranenvereins mit dreifachem Salut.
Im Heft 25, Seite 31, 1867, Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden, geologische Beschreibung steht u. a.: „Auf dem nördlich von Durbach liegendem Berg, den Stöckwald, dessen Fuß aus Granit, dessen Spitze und nördlicher Abhang aber aus Porphyr besteht […]“ Und „[…] die große Härte und Festigkeit des Gesteins machen es zu einem vorzüglichen Straßen- und Pflastermaterial“. Die drei Steinbrüche im und am Hardtwald dienten über sieben Jahrhunderte der Gewinnung von Festgesteinen und Schüttgut aus Granitporphyr, vornehmlich für Kellermauerwerk, Böschungen und Begrenzungsmauern, für die Bachbefestigung und den Wegebau. Bei Lockergestein, einem stark zerklüfteten Porphyr, der teilweise im unteren Steinbruch vor Wiedergrün anfiel, wurde auch die Bezeichnung „Schottergrube“ benutzt. Der Gesteinsabbau wurde am Hang in horizontaler Richtung betrieben. Es handelte sich um Übertage-Steinbrüche mit einer Abbauhöhe von zwischen vier bis zu zwölf Metern, auch als offene Steinbrüche bezeichnet. Die Waldgenossenschaft wurde 1805 aufgehoben, der Wald anteilig an die beteiligten Gemeinde verteilt, sodass die Gemeinde Ebersweier alleinige Eigentümerin der Steinbrüche wurde, die inmitten des Ebersweier zugeteilten Hardtwaldes liegen.
Karl Heitz (1909–1977)
(2020)
Am 20. Dezember 1948 wählte der Offenburger Gemeinderat ein neues Stadtoberhaupt, die beiden aussichtsreichsten Bewerber waren dabei Walther Blumenstock und Karl Heitz als Kandidaten der Sozialdemokraten bzw. der CDU. Karl Heitz
hatte den Vorteil, gebürtiger Offenburger zu sein und bislang beruflich, außer in Karlsruhe und in Straßburg, vor allem in
seiner Heimatstadt gewirkt zu haben. Blumenstock war dagegen schon während der Weimarer Zeit Beigeordneter gewesen. Im März 1933 hatte er den Mut besessen, öffentlich gegen das Aufziehen der NS-Fahne auf den Gebäuden der Stadtverwaltung zu protestieren. Als Reaktion hierauf hatten ihn die Nationalsozialisten aus dem Amt bzw. in die Niederlande ins Exil gedrängt. Noch immer lebte Blumenstock in Haarlem und musste von dort seine Kandidatur betreiben. – Gleichwohl sah es zunächst so aus, als könnte Blumenstock für sich eine Mehrheit erreichen, denn die ersten vier ausgezählten Stimmen entfielen auf ihn. Am Ende setzte sich jedoch Heitz mit einer Stimme Mehrheit durch.
„Dieses ist ein tüchtiges Volk und ein bildschönes, ein liebenswertes Land. Mehr als nur ein Schimmer freien Schweizer
Geistes liegt darüber. Sie schlagen hier wirklich einige Rekorde.“ So war am 18. Oktober 1947 in der „Neuen Zeit“ aus
dem sowjetischen Sektor Berlins über die Menschen rund um den Schwarzwald zu lesen. Ein rundum positives Bild, welches
sich so in den Zeitungen von Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR aber nicht so schnell wieder finden sollte.
Verwundern kann das nicht. Seit nunmehr dreißig Jahren ist Deutschland wiedervereinigt. Grenzen sind Vergangenheit, die Systemkonkurrenz Geschichte. Der Blick über Mauer und Stacheldraht gehörte bis dahin aber zum Grundrepertoire der
Medien in Ost wie West. Gerade für die Presse in der DDR stand die Aufgabe, den vor allem per West-Fernsehen und -Radio vermittelten Bildern ein eigenes „Westbild“ gegenüberzustellen. Die zentral gelenkten Medien als „schärfste Waffe der Partei“ hatten ein bestimmtes, festgefügtes Bild der Bundesrepublik zu vermitteln, gekennzeichnet von Arbeitslosigkeit, rücksichtslosem Konkurrenzkampf, latenter Kriegsvorbereitung und Verlust menschlicher Werte. Den Medien kam so eine Schlüsselfunktion bei der Selbstlegitimation des ostdeutschen Teilstaats zu.
Die Digitalisierung historischer Bestände in Bibliotheken, Archiven und Museen ist längst keine Ausnahme
mehr, sondern die Regel. Für die geisteswissenschaftlichen Fächer bedeutet dies eine leichtere
Verfügbarkeit der forschungsrelevanten Quellen. Aus den digital verfügbaren Quellen ergeben sich
neue Forschungsmethoden, die unter dem Namen „Digital Humanities“ zusammengefasst werden. Die
Erschließung von Notenhandschriften und –drucken und ihre Bereitstellung im Internet stellt Bibliotheken
vor besondere Herausforderungen: Metadatenstandards müssen eingehalten werden und die
Langzeitarchivierung muss gesichert sein. Die Arbeit zeigt, dass digitale Musiksammlungen und
Musikbibliotheken für die Musikwissenschaft und das praktische Musikleben von großer Bedeutung
sind und deshalb sorgfältig aufgebaut werden sollten.