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Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.
125 Jahre Murrtalbahn
(2006)
Wenn man von der Murrtalbahn spricht, ist nicht nur eine Strecke mit einem Anfangs- und Endpunkt, sondern gleich eine größere Anzahl von Linien im näheren und weiteren Einzugsgebiet des Flusses Murr gemeint. Dabei handelt es sich um die
Strecken Waiblingen-Backnang-Schwäbisch Hall-Hessental, Bietigheim-Marbach-Backnang und Ludwigsburg-Beihingen. Heute identifiziert man mit dem Begriff Murrtalbahn die Strecke von Waiblingen nach Schwäbisch Hall-Hessental als Teil der
Fernverbindung von Stuttgart nach Nürnberg. Die Strecke von Marbach nach Backnang wird gerne »kleine Murrtalbahn« genannt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unter Eisenbahnexperten ein kleiner und auch unwichtiger Streit existiert, ob der offizielle Terminus auf die Zwischensilbe »tal« verzichten sollte und die Strecke eigentlich kurz »Murrbahn« genannt werden müsste.
»Mit Sack und Pack«
(2006)
Die Auswanderung prägte das 19. Jahrhundert nachhaltig. Niemals zuvor und niemals danach verließen so viele Menschen in so kurzer Zeit ihre Heimat, um in der Fremde ihr Glück zu suchen. Die Motive, die Durchführung und der Verlauf der Auswanderung sind im Rückblick allerdings längst nicht so einheitlich, wie dies oft dargestellt wird. Im Folgenden wird zunächst die Auswanderung in ihre typischen Phasen eingeteilt, dies besonders durch die Auswertung der so genannten Glatzle-Datenbank, die vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart betreut wird und die Auswanderungsnachweise für Württemberg in elektronischer Form verwaltet. Anschließend werden anhand von Beispielen aus der Stadt Ludwigsburg einige Einzelfälle vorgestellt, die das Auswanderungsgeschehen im 19. Jahrhundert näher beleuchten.
»Bedeutendster deutscher Lyriker zwischen Romantik und Realismus und Hauptvertreter des schwäbischen Biedermeier« heißt es im Wilpertschen »Lexikon der Weltliteratur« über Eduard Mörike. Mörike, der zu seinen Lebenszeiten sich trotz des stetig wachsenden Ruhms still und unspektakulär im Hintergrund hielt, ist jedoch literarhistorisch ganz so eindeutig, wie in der genannten Beurteilung geschehen, nicht einzuordnen. Viel zu eng gefasst jedenfalls ist der regional und literaturgeschichtlich stark eingrenzende Begriff »Hauptvertreter des schwäbischen Biedermeier«. Bernhard Gugler, Professor für Mathematik in Stuttgart, ein Freund aus späten Jahren, schreibt 1875 in seinem Nachruf auf Mörike nicht von ungefähr: »Es ist öfters und von verschiedenen Seiten gesagt worden, kein Lyriker erinnere so sehr an die lyrischen Gedichte Goethes wie Mörike. Das mag hoch klingen; wer indes Mörikes Muse genauer kennt, wird unbedingt zustimmen. [...] Eines kommt noch hinzu, was in Goethes Liedern nicht voll anklingt: der Humor. In Mörikes Natur lag neben der tiefsten Empfindung der Sinn für das Heitere und Witzige, der sich aber immer mit Grazie ausspricht.«
Die 200. Wiederkehr der Entstehung des Königreichs Württemberg und die Wiederentdeckung eines »Kolossalmedaillons«, des wohl ersten großen eisernen Kunstgusses der damaligen königlichen Hüttenwerke Wasseralfingen, geben Anlass, über
Entstehungsgeschichte und vermutlichen Modellkünstler zu berichten. Das Thema erhält aus der Verflechtung politik-, kunst- und wirtschaftshistorischer Gesichtspunkte seinen besonderen Reiz. Die Industrialisierung Europas hatte in England ihren Vorreiter und erreichte um 1800 parallel zu den politischen Umwälzungen auf dem Kontinent mit zunehmender Eisenproduktion einen allgemeinen Aufschwung. Für Württemberg galt das erst, als der seit 1797 regierende Herzog Friedrich II. im Rahmen der Säkularisierung sich die Eisenhütten im Kochergebiet und damit die aufstrebende Hütte Wasseralfingen aneignete.
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Während der umfangreichen Instandsetzung der Ludwigsburger Schlossanlage traten aus den Fehl- und Zwischenböden des Schlosses immer wieder Fundstücke zu Tage. Darunter finden sich auch Schriftstücke aus dem Schulunterricht: Lateinübungen, deutsche Schreibübungen, Sprachübungen in Russisch, Französisch, Englisch und Mathematikaufgaben. Ein kleines Heft, gefunden in der Ahnengalerie, enthält englisch-deutsche und englisch-französische Dialoge, und aus dem Jagdpavillon stammt eine Seite aus einem Schulheft von Jenni Appolt 1822, die wohl ein Diktat enthält. Jenni war wahrscheinlich die Tochter von Christian Wilhelm Appolt, der 1817 Registrator beim Finanzdepartement war, dann Sekretär bei der Finanzkammer des Neckarkreises. Beide Institutionen hatte ihren Sitz im Schloss. Alle diese Funde stammen von Kindern aus dem Hofpersonal und dem Beamtenstab, einige der Fremdsprachenübungen vielleicht auch von den Hofdamen oder gar von einer Prinzessin. Da stellte sich mir die Frage, wie die Erziehung der württembergischen Prinzen aussah? Gibt es von ihnen noch Unterrichtshefte? Es gibt sie im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Am 21. Juni 1738 ging in der Kanzlei des herzoglichen Regierungsrats in Stuttgart ein voluminöser Bericht des »fürstlichen Commissarius« Johann Friedrich Geiger ein. Geiger stellte darin auf rund 400 Seiten ausführlich dar, was er über die – wie es im Titel seines Berichts heißt – »zwischen dem Expeditionsrat und Vogt Viktor Stephan Essich zu Besigheim und dem daselbstigen Magistrat obwaltenden Differentien« hat ermitteln können. Geiger war zehn Monate zuvor, im August 1737, auf Befehl Herzog Carl Rudolphs nach Besigheim geschickt worden, nachdem sich Vogt Essich Ende April 1737 beim Regierungsrat »wider die große Unbotmäßigkeit« des Magistrats und der Bürgerschaft beschwert und um Hilfe und Untersuchung der Angelegenheit gebeten hatte. Wer diesen Bericht und die beigelegten Dokumente sowie zwei andere, nicht weniger umfangreiche Kommissionsakten aus den Jahren 1743/44 und 1755/56 liest, kann leicht nachvollziehen, weshalb Friedrich Breining in seinem 1903 herausgegebenen Buch »Alt-Besigheim in guten und bösen Tagen« den Vogt Essich zu den »schlimmen« Vögten rechnete. Breining lieferte für seine Einschätzung zwar keine nähere Begründung, berief sich aber auf eben diese Kommissionsakten, die heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt werden. Sie zeigen das Bild eines Beamten, der zwar durchaus tüchtig und fähig war, dessen Amtsführung jedoch in einem hohen Maß durch Eigennutz, Missbrauch und Überschreitung seiner Befugnisse und nicht zuletzt auch immer wieder durch große Gewalttätigkeit geprägt war.
Das eigene Schloss ist ein alter Traum des Menschen. So fand das »Schloss« als Ausdruck repräsentativer Lebensform seine Konkretisierung im Laufe der Jahrhunderte in unterschiedlichster Form, und dies nicht nur auf fürstlicher Ebene. Zeugnis davon legen die in ganz Europa anzutreffenden Stadtvillen, Herrenhäuser, aber auch Klosteranlagen in ihrer ganzen architektonischen Vielfalt ab. Die Ausgestaltung dieser nicht zuletzt der Selbstdarstellung des Bauherrn dienenden Gebäude hing natürlich zunächst einmal von dessen Geldbeutel ab. Darüber hinaus war aber auch die Vorbildwirkung naher Fürstenresidenzen von Bedeutung, womit der mögliche Zugriff auf hochspezialisierte Bauhandwerker einhergeht. Mein Beitrag beleuchtet eingangs anhand eines Beispiels aus Markgröningen die Formen bürgerlicher Repräsentation in unserem Raum zu Anfang des 18. Jahrhunderts, also noch vor Entfaltung der barocken Pracht des Ludwigsburger Schlosses. Daran schließt sich ein kurzer Blick auf den Architekten und die Baugeschichte des Schlosses an. Besondere Aufmerksamkeit wird den Stuckdecken gewidmet, ohne hierbei allerdings auf kunsthistorische Details einzugehen. Parallel dazu werden Gebäude mit dem vom Schloss entlehnten barocken Schmuck aus Markgröningen und Löchgau vorgestellt.
Marbach am Neckar ist zwar als Schillerstadt bekannt, aber auch andere Männer und Frauen, die es später zu Ruhm brachten, wurden hier geboren. Einer der wichtigsten ist der am 17. Februar 1723 geborene Mathematiker, Astronom, Geograph, Kartograph und Erfinder Tobias Mayer. Auf einer Stadtansicht des 19. Jahrhunderts wird Marbach am Neckar in der Bildunterschrift die Geburtsstadt von Friedrich Schiller und Tobias Mayer genannt! Tobias Mayer verbrachte jedoch nur wenige Monate in Marbach, dann zogen seine Eltern nach Esslingen. Da Mayer aus armer Familie stammte und seine Eltern früh starben – bereits 1737 wurde er Vollwaise –, konnte er zwar die Lateinschule, aber keine Universität besuchen. Er eignete sich trotzdem erstaunliche Kenntnisse an, unter anderem in Augsburg und Nürnberg. Seit 1751 war Tobias Mayer Professor für Ökonomie und Mathematik in Göttingen. Er machte sich durch seine geografischen und astronomischen Forschungen sowie als Kartenzeichner, insbesondere seiner Mondtafeln, einen Namen. Mayers größter Erfolg war eine Siegbeteiligung bei einem englischen Preisausschreiben zur Bestimmung des Längengrades auf hoher See, wo seine Mondtafeln Anwendung fanden. Das Preisgeld betrug 20 000 Pfund Sterling, von denen Tobias Mayers Witwe 1763 3000 Pfund erhielt. Der hochbegabte Naturwissenschaftler war bereits am 20. Februar 1762 gestorben.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Am 29. Januar 972 schenkte ein Diakon Wolvoald, der sehr wahrscheinlich einer reich begüterten fränkischen Adelsfamilie angehörte, eine Anzahl von Orten unserer engeren Heimat, so Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen und Rielingshausen, dem Bischof Balderich von Speyer. Als letzter Ort wird in dieser Schenkungsurkunde »Wolvoldestete« genannt. Die Bearbeiter des Württembergischen Urkundenbuchs haben in diesem Ort unser heutiges Wolfsölden vermutet. Dies trifft indes nicht zu. Aus »Wolvoldestete«, das heute wahrscheinlich Wolwaldstetten oder ähnlich hieße und den Namen des Schenkers von 972 festhielte, hätte sprachgeschichtlich schwerlich Wolfsölden werden können. Eine Gleichsetzung mit Erbstetten, dem Stetten des Wolvald, das bereits 794 in Quellen des Klosters Lorsch an der Bergstraße nachweisbar ist, liegt näher.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
In den Jahren 2001 bis 2004 sind im Landkreis Ludwigsburg von rund hundert ehrenamtlichen Personen nach vorgegebenem Erhebungsbogen Kleindenkmale dokumentiert worden. Von »Anbindring« bis »Zyklopenmauerwerk« reicht die breite Palette der Objekte. Manche, wie die steinernen Ruhebänke, die steinernen Bogenbrücken oder die wenigen Steinkreuze, aber auch Einzelobjekte wie das »Kibannele« im Stromberg oder das »Erligheimer Radkreuz«, sind weithin bekannt. Andere, etwa Prellsteine, Brunnenstuben, Truppenteiltafeln, Stunden- oder Radschuhsteine, finden weit weniger Beachtung und verschwinden bei Bauarbeiten nur zu oft, ohne dass jemand davon Notiz nimmt. Viele Kleindenkmale stehen innerorts oder aber draußen in der Feldflur, manchmal auch im Wald, auffällig am Straßenrand, andere aber – und denen galt es in erster Linie nachzuspüren – stehen abseits, sind in Hecken verborgen oder befinden sich in einem so schlechten Zustand, dass man sie gar nicht mehr als Denkmale ansprechen will.
Mit dem Tod des Herzogs Friedrich Eugen am 22. Dezember 1797 endete die Zeit der katholischen Herzöge in Württemberg. Diesem war es 1753 gelungen, in das königlich-preußische Haus einzuheiraten. Der Preis zu solch vornehmer Verbindung war allerdings die Zusage, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen. Als Herzog Friedrich, ältester Sohn von Friedrich Eugen und Friederike Sophie Dorothea geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt, Ende 1797 die Herrschaft in Württemberg übernahm, musste daher auch die Frage der Ausübung des katholischen Glaubens an den Hofgemeinden zu Stuttgart und Ludwigsburg neu geordnet werden.
»Eine Stadt mitten im Grünen inmitten eines herrlichen, weiten Naturparks mit reiner, himmlisch duftender Luft. Ideal für alle, die der Großstadt mit ihrer verpesteten Luft und ihrem hektischen Getriebe entfliehen wollen.« Dieses Zitat beschreibt recht gut die Wohnverhältnisse im Marbacher Stadtteil Hörnle, stammt aber aus dem Asterix-Comic-Heft »Die Trabantenstadt«. Und tatsächlich bezeichnete die Marbacher Zeitung vom 15. April 1967 das Hörnle als »Die Trabantenstadt von Marbach«. Das Gelände, auf dem der Stadtteil Hörnle entstand, gehörte zum Makenhof, dessen Gebäude heute noch erhalten sind. Der anfänglich rund 40 ha große Bauernhof wurde 1880 durch den Marbacher Bürger Johann Gottlieb Mak (auch Mack geschrieben) und seine Ehefrau Friederike erbaut. Die Güter lagen jedoch nur zu einem kleineren Teil auf Marbacher Markung, der Großteil mitsamt den Gebäuden gehörte zu der damals noch selbständigen Gemeinde Neckarweihingen. Der Hof konnte übrigens nur durch einen eigens dafür angelegten Weg vom Neckartal aus erreicht werden. Marbach hatte damals rund 2300 Einwohner. Allein das Hörnle sollte 80 Jahre später über 2000 Menschen beherbergen.