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Über Heinrich Hansjakob, den man als einen Volksschriftsteller kennt, kann man geteilter Meinung sein; aber es läßt sich nicht leugnen, da[ss] er, als einer der ersten, die Lebensläufe der kleinen Leute niederschrieb, um die sich sonst keiner kümmerte, über die sonst keiner etwas wissen wollte. Einer von ihnen war Theodor Armbruster (1815-1898), der als Seifensieder und Holzhändler in Wolfach lebte. Und hinter ihm, den Hansjakob ins Zentrum einer eigenen Erzählung stellte, wird die alle und alles überragende Gestalt seines Vater sichtbar - die des Schiffers, d.h. Flößers Johann Armbruster (1786-1872), auch ,Jean' oder ,Schang' oder ,der starke Hans' genannt. Er war, wie Hansjakob berichtet, ,,wohl das angesehenste Haupt aller Schiffer im Kinzigtal, und wenn er nach Hasle kam und beim Frankfurterhans, seinem Schwager, vorfuhr, hatte alles Respekt, als ob ein Fürst käme. Er war aber auch ein Wald- und Holzfürst und ein kreuzbraver Mann alten Schlags". Seine größte Leistung bestand darin, daß er Flöße mit einer Länge von über 2.000 Fuß und einer Besatzung von 40 bis 50 Mann nach Holland hinunter steuerte, einmal sogar bei Nacht durch die Kölner Rheinbrücke hindurch, weil sich das Ungetüm nicht mehr rechtzeitig anhalten ließ. Hansjakob hat da Ereignis ausführlich nacherzählt.
Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.
Vor mehr als 30 Jahren, im Ortenau-Jahrbuch 1967, veröffentlichte Wilhelm Gräßlin seinen Aufsatz über den Korker Dekan Gottlieb Bernhard Fecht. Das Revolutions-Gedenken gibt Anlass, sich dieses Mannes zu erinnern, der wie wenige das Schicksal der heute weithin vergessenen badischen Reformer verkörperte. Geduldig, durch staatliche Schikanen weder
verbittert noch entmutigt, setzten sie ihre ganze Kraft ein, den Absolutismus der Monarchen mittels der „Constitution", der „Verfassung", in Schranken zu weisen - um am Ende dann doch zu scheitern.
Die erhaltenen Acherner Kirchenbücher reichen zurück bis ins Jahr 1673. Die Stürme, die immer wieder das Land am Oberrhein verheerten, verwehten die zuvor geschriebenen Einträge. Wahrscheinlich lebten die ,,Peter" seit alter Zeit in Achern. Sie waren Bauern und Handwerker, von anderen Familien nicht unterschieden. Ihr Name hatte für Achern und die umliegenden Orte keine herausragende Bedeutung; frühe Urkunden nennen ihn nicht. Die Kirchenbücher kennen zwei „Peter"-Stämme: die heute noch in Achern lebenden Handwerker - und die Handelsleute, von denen nun die Rede sein wird.
Nach der Wiedervereinigung der beiden Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach im Jahre 1771 entwickelte sich Kehl durch Fördermaßnahmen des neuen Regenten, dem Markgrafen Karl Friedrich, zu einem blühenden Handelszentrum. Einen Höhepunkt dieser Entwicklung bildete die Verleihung der Stadtrechte am 24. August 1774. Mit den Koalitionskriegen ab 1792 wurde dieser Prozeß jedoch gestoppt. Es begann eine Phase der mehrmaligen Besetzung und Zerstörung von Dorf und Stadt Kehl, die 1815 mit der Schleifung der Festung endete.
In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.
Im Jahre 1978 erschien unter dem Titel „Die Klöster der Ortenau" eine Sonderausgabe der „Ortenau" Nr. 58 des Historischen Vereins für Mittelbaden, der sogenannte „Klosterband". Dieses Standardwerk wurde von Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Müller aus Freiburg, ein weithin anerkannter Kirchenhistoriker des Erzbistums Freiburg, herausgegeben. In diesem umfassenden Werk habe ich die wichtigsten, damals bekannten Fakten und Erkenntnisse über „Das Klösterlein St. Sixt in Hausach" zusammengefaßt. Inzwischen stieß der verdienstvolle wie auch bescheidene, leider zu früh verstorbene Hausacher Heimatforscher Wilhelm Heim im Rahmen seiner unermüdlichen Recherchen in verschiedenen Archiven auch auf urkundliche Hinweise aus der Geschichte von St. Sixt. In einem Manuskript hat er diese Regesten unter peinlicher Angabe der Quellen zusammengefaßt.
Mannigfaltig sind die Abhandlungen, Berichte und Erwähnungen, die sich, teils historisch und religiös erläuternd, teils poetisch, um das Gengenbacher Bergle und seine kleinen Heiligtümer ranken. Daten und Fakten ihrer langen Geschichte werden aufgereiht, aneinander gereiht, wiederholt, umspielt von den zur Sprache gewordenen Bildern einer rebenbewachsenen Landschaft, wie sie Besucher und Einheimische gleichermaßen lieben.
Als im Jahre 1730 die im dreißigjährigen Krieg untergegangene Pfarrei Honau wieder errichtet wurde, erbaute man im Ort nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Pfarrhaus, das dem Ortspfarrer zur Unterkunft dienen sollte. Beide Gebäude ließ das in Straßburg belegene Stift zum alten St. Peter, dem in Honau die Kollatur, also das Recht die Pfarrstelle zu besetzen, zustand, errichten. Eines der beiden genannten Gebäude wurde wohl erst 1731 fertiggestellt, zumindest kann dies aus dem Umstand geschlossen werden, daß die Honauer Kirchenbücher erst am 20.2.1731 angelegt wurden.
Als die im Dreißigjährigen Krieg untergegangene katholische Pfarrei Honau im Jahre 1730 wiedererrichtet wurde, wurde dem dortigen Pfarrer die seelsorgerliche Betreuung eines Großteils des rechtsrheinischen Hanauerlandes übertragen. Das gesamte, flächenmäßig nicht unbedeutende Gebiet des hanau-lichtenbergischen Amtes Lichtenau, gehörte zu seinem Pfarrbezirk. Dieser Umstand stellte allerdings zunächst keine allzu große Belastung dar, da zu jener Zeit die Angehörigen einer Landesherrschaft in aller Regel der gleichen Konfession angehörten. Und da sich das Hanauerland zum lutherischen Glauben bekannte, lebten dort zum Zeitpunkt der Pfarreigründung eben auch keine Katholiken, die zu betreuen gewesen wären. Einige Jahre später kam es dann allerdings doch zur Ansiedlung von Katholiken im Hanauerland.
Der letzte Offenburger Rabbi
(2000)
Im September 1938, wenige Wochen vor dem Novemberpogrom, kam ein junger Mann über die hohen jüdischen Feiertage (Rosch Haschana, Jom Kippur, Versöhnungsfest) in die Offenburger Gemeinde: Bernhard Gries, geb. 22.4.1917 in Landeshut (Schlesien). Sein Vater war Weingroßhändler in Hirschberg (Riesengebirge) und hatte zwei Söhne: Bernhard und Heinz.
Bernhard besuchte nach Oberrealschule und Abitur die Fraenkelsche Stiftung in Breslau, ein bekanntes Rabbinatsseminar, und machte dort eine Ausbildung zum Religionslehrer.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
Die Wandgemälde des Freskenzyklus' sind der bemerkenswerteste und
wertvollste Teil der barocken Ausstattung des ursprünglich mittelalterlichen Befestigungsturms [1] im Prälatengruten der ehemaligen Benediktinerabtei Gengenbach, heute im Besitz der katholischen Kirchengemeinde. Ihre Einzigartigkeit besteht darin, dass sie keine Wanddekorationen darstellen, sondern Gemälde als eigenständige Bildwerke, die ihrerseits wiederum
von einem Dekorationssystem umrahmt sind. In ihrer Art sind sie keine
übliche Wandmalerei im kirchlichen Sinne, so z. B. Gemälde einer Altarnische oder einer Heiligen- bzw. Kreuzwegdarstellung, aber auch keine
heraldische oder allegorische Wandmalerei, z. B. eine Wappen- oder Kartuschenmalerei. Vergleichbar sind sie dagegen mit Wandbildern, wie man sie
in manchen Palästen und Villen Italiens findet, mit landschaftlicher Darstellung von Natur, Architektur und menschlichen Gestalten, vedutenartig
in Überschau mit relativ kleinen Figuren und im Hochformat ausgeführt.[2]
Gegenüber den häufig anzutreffenden Wandgestaltungen mit Vertäfelungen, Tapeten- oder Stoffbespannungen und aufgehängten Leinwandbildern
besitzen sie eine ganz eigene Qualität. Ihr Vorhandensein zeugt vom kulturellen Niveau und der Weitläufigkeit des Bauherrn.
Piaristen als Autoren
(2002)
Habent sua fata libelli. Dass auch Bücher ihre Schicksale haben, hat sich,
seit Terenz diesen Satz niederschrjeb, immer wieder neu gezeigt. Wo kamen die Bücher, die einmal da waren, hin? Und wo kamen die, die da sind,
her? Und wie, und wieso, kamen sie hierher?
Solche Fragen stellt sich jeder, der eine Bjbliothek besucht. Wer die
Hjstorische Bibliothek der Stadt Rastatt besucht, weiß bald Bescheid.
Denn das heutige Ludwig-Wi]helm-Gymnasium, in dem sje sich befindet,
ist aus dem Großherzoglichen Lyzeum hervorgegangen, in dem das Piaristenkolleg von Rastatt und das Lyzeum, vormals Jesuitenkolleg von Baden-Baden aufgegangen sind - einschließlich ihrer jeweiligen Buchbestände;
und denen der Jesuiten waren schon die ihrer elsässischen Mitbrüder zugewachsen, und die der baden-badischen Kapuziner kamen auch noch hinzu.
(Und seither noch mehr.) [1]
Das Dorfbuch von Oberachern
(2002)
Da Dorfbuch von Oberachern - älteste Archivalie de ehem. Gemeindearchiv von Oberachern - wurde bereits im 81. Jahre band von „Die Ortenau" des vergangenen Jahres behandelt, als die verschiedenen regional- und ortsgeschichtlichen Bestandteile des Buches vorgestellt wurden.
In den folgenden Ausführungen sollen nun die großen Ordnungen und
sonstigen Anweisungen usw. erläutert werden, welche vom Heimburger
mit einem Bauernzwölfer, vom Vogt oder auch vom Landvogt erlassen
wurden und mit denen sie mitunter starken Einfluss auf das Leben der Bevölkerung in der Achertalgemeinde hatten. Sie stellen ein Spiegelbild des
dörflichen Lebens und der gesellschaftlichen Verhältnisse dar. Außerdem
sind sie bedeutende Quellen zur Erforschung des dörflichen Lebens am
Übergang vom Spätmittelalter in die frühe Neuzeit.
Auf die Gliederung de Dorfbuche und die Geschichte der Gemeinde
wird nicht näher eingegangen, weil dies bereits im letztjährigen Band ausführlich beschrieben wurde. [1]
In seinem Buch über die Geschichte1 Lichtenaus hat Ludwig Lauppe auch
einen instruktiven Beitrag über die Geschichte der dortigen Israeliten geleistet (S. 187- 193). Für unser Thema ist besonders die Behandlung des
18. Jahrhunderts von besonderem Wert, o dass wir des en Kenntnis in dieser Arbeit voraussetzen können.
Im Jahre 1803 wurde im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und somit auch Lichtenau der Markgrafschaft Baden angegliedert. Bedingt durch die Zugehörigkeit des späteren Großherzogtums Baden zum Rheinbund und der Angleichung des badischen Rechts an das französische wurde auch die staatsrechtliche Stellung der Israeliten verbessert.
,,Der Vorgang selbst wurde von der Bevölkerung kaum wahrgenommen", stand im Abschlußbericht an den Leiter des Sicherheitsdienstes, Heydrich. Die Deportation vom 22. Oktober 1940 hatte sämtliche noch in Baden und der Pfalz lebenden Juden betroffen, darunter auch die Juden der Ortenau. Sie wurden morgens abgeholt, zusammengetrieben in verschiedenen Lagern oder Hallen (in Offenburg war es die Turnhalle der Oberrealschule, heute Schillerschule), und danach mit Lastwagen zu den Bahnhöfen gebracht. Dort standen die Sonderzüge bereit, die sie in das Internierungslager Gurs in Südfrankreich transportierten. Allerdings: ganz unbemerkt war dieses Verbrechen nicht geblieben. Und für die Ortenau konnten Gerhard Finkbeiner und Robert Krais inzwischen sogar Fotos ausfindig machen, die mit versteckter Kamera in Kippenheim aufgenommen wurden. Der Amateurphotograph Wilhelm Fischer aus Dörlinbach im Schuttertal war damals zufällig in Kippenheim unterwegs und wurde Zeuge der Zwangsdeportation. Heimlich fotografierte er den Abtransport. Erschütternde Dokumente der Heimatgeschichte.
Wenn man von den Rheinauer Juden spricht, sind damit die Juden aus dem ehemaligen Neufreistett und aus Rheinbischofsheim gemeint. Die erste schriftliche Erwähnung der „Bischemer" Juden stammt aus dem Jahr 1717. Die Neufreistetter Juden wurden ein wenig später, nämlich im Zusammenhang mit der Stadtgründung, eingeladen, sich hier niederzulassen und sind urkundlich zum ersten Mal im Jahr 1756 erwähnt. Im Lauf der Geschichte war der Anteil jüdischer Einwohner an der Gesamtbevölkerung schwankend. Er betrug in Neufreistett z.B. bis zu 20% und war in beiden Gemeinden in der Zeit bis 1945 deutlich höher als der Anteil katholischer Bürger.