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Die „Schiltacher Steige"
(2003)
„Schiltacher Steige" wurde der schwierigste Abschnitt der mittelalterlichen West-Ost-Verbindung durch das Kinzigtal von Offenburg bis nach Rottweil genannt. Östlich von Schiltach musste dabei innerhalb weniger Kilometer ein Höhenunterschied von 400 Metern überwunden werden. Bisher war man davon ausgegangen, dass der ursprüngliche Verlauf dieser Steigstraße
dem heutigen zum Zollhaus hinauf entspricht. Zwei Fragen ließ diese These jedoch offen. Wieso gibt es auf der Höhe einen Flurnamen „Auf der Staig", obwohl der Endpunkt der heutigen Straße über 500 Meter entfernt liegt? Und wieso führte eine tecksche und später württembergische Straße über fürstenbergisches Territorium? Oder war ihr Verlauf anders als wie bisher angenommen? Antwort auf diese Fragen gibt das Lagerbuch 1591 von Lehengericht.
Die Spiegelmanufaktur (SAINT-GOBAIN GLASS DEUTSCHLAND GMBH) im Mannheimer Stadtteil Waldhof kann in diesem Jahr auf ein 150jähriges Bestehen zurückblicken. Ein Ereignis das aus mehreren Gründen gewürdigt werden soll. Ihre Errichtung auf einem von den Erben des Hofgerichtsrats und Hofbibliothekars Karl Theodor von Traitteur erworbenen Gelände auf dem Luzenberg leitete die Industrialisierung im Norden Mannheims ein. Luzenberg und Waldhof, es waren nur
kleine Ökonomiegüter, gehörten zur Gemarkung Käfertal und lagen weit vor den Toren der Stadt. Bis zu ihren Eingemeindungen 1897 bzw. 1913 lagen die selbständigen Gemeinden Käfertal und Sandhofen zwischen Mannheim
und der Landesgrenze zu Hessen. Die Gemeinde Käfertal hatte eine Gesamtfläche von über 1776 Hektar mit recht unterschiedlichen Bodenqualitäten, aber 1852 bevölkerten nur 1748 Einwohner das große Gebiet. Das sollte sich ab 1853 rasch ändern.
Die „Stuben stecz gehaiczt"
(2013)
Wenn die „Stuben stecz gehaiczt" sind, bedeutet dies bis zum heutigen Tag Sicherheit
und auch Geborgenheit während der kalten Jahreszeit. Die Weiterentwicklung
und Optimierung von Wärmequellen für den häuslichen Bereich war und ist ein
technischer Aufgabenbereich von höchstem Stellenwert. Über Jahrtausende
behalfen sich die Menschen mit der Anlage offener Feuerstellen, zunächst unter
Felsdächern, in Höhlen und in Zelten, seit dem 6. vorchristlichen Jahrtausend dann
innerhalb fester Häuser in Holz- und noch später in Steinbauweise. Die Feuerstellen
wurden universell zum Heizen, Kochen und für handwerkliche Zwecke
genutzt. Mit der Seßhaftwerdung traten erstmals auch Öfen in Erscheinung.
Zunächst dienten sie jedoch nur zur Produktion und Konservierung von Nahrungsmitteln.
Schließlich folgten Anlagen zur Gewinnung und Veredlung von
Rohstoffen oder zur Herstellung von Gebrauchs- und Baukeramik.
Die „Zuflucht“ – auf dem Roßbühl dem nördlichsten Punkt des Kniebismassivs gelegen – entwickelte sich in rund 170 Jahren aus kleinsten Anfängen zu einem renommierten Höhenhotel von internationalem Rang (Bild 1). Um sein Hotel den wachsenden Komfortansprüchen der Gäste anzupassen, plante der Hotelier, das Haus Anfang der 1970er Jahre wesentlich zu vergrößern und zu modernisieren. Da die Aufsichtbehörden diesen umfassenden Erweiterungsplänen jedoch nicht zustimmten, wurde das Hotel nach jahrelangen Verhandlungen letztendlich 1980 an das Deutsche Jugendherbergswerk verkauft.
Wenn alte Villinger von ihrer Schulzeit erzählen,
kann es sein, sie erinnern sich an ein museumspädagogisches
Erlebnis besonderer Art: dass sie
nämlich beim Besuch des Alten Rathauses zur
Veranschaulichung früherer („peinlicher”) Befragungsmethoden
auf der Streckbank festgebunden
wurden 1. Diese Streckbank stand in der als „Folterkammer”
eingerichteten Arrestzelle von 1731
im 2. Obergeschoss des Alten Rathauses. Sie war
Teil eines Arrangements von Folterwerkzeugen, die
allesamt Georg Fidel Hirt (1821 – 1889) gesammelt
und an die Stadt Villingen verkauft hatte. Er tat
dies bereits vor dem offiziellen Gründungsdatum
der Städtischen Altertümersammlung, 1876. Seine
Sammeltätigkeit war die Urzelle des Villinger
Museums.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Digital stöbern
(2016)
Es ist nicht das einzige, aber das vielleicht nachhaltigste Geschenk gewesen, das die Badische Landesbibliothek der Stadt Karlsruhe zu ihrem 300. Geburtstag gemacht hat: weit mehr als 900 000 Karlsruher Zeitungsseiten wurden im August 2015 frei ins Netz gestellt; weitere 50 000 Seiten folgen im Jahr 2016. Sie bieten seitdem jeder Bürgerin und jedem Bürger der Stadt, aber natürlich auch allen Interessenten weltweit, eine attraktive Fundgrube für Nachrichten über lokale und regionale, nationale und internationale Ereignisse, die einstmals eine Zeitungsmeldung für Wert befunden worden waren. Dies wird im Artikel an drei Beispielen illustriert.
Die Digitalisierung historischer Bestände in Bibliotheken, Archiven und Museen ist längst keine Ausnahme
mehr, sondern die Regel. Für die geisteswissenschaftlichen Fächer bedeutet dies eine leichtere
Verfügbarkeit der forschungsrelevanten Quellen. Aus den digital verfügbaren Quellen ergeben sich
neue Forschungsmethoden, die unter dem Namen „Digital Humanities“ zusammengefasst werden. Die
Erschließung von Notenhandschriften und –drucken und ihre Bereitstellung im Internet stellt Bibliotheken
vor besondere Herausforderungen: Metadatenstandards müssen eingehalten werden und die
Langzeitarchivierung muss gesichert sein. Die Arbeit zeigt, dass digitale Musiksammlungen und
Musikbibliotheken für die Musikwissenschaft und das praktische Musikleben von großer Bedeutung
sind und deshalb sorgfältig aufgebaut werden sollten.
Anlässlich des Jubiläums zum 1.300-jährigen Bestehen des Benediktinerklosters auf der Reichenau digitalisiert die Badische Landesbibliothek die ca. 240 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Klosterbibliothek und erschließt diese in maschinenlesbarer Form. Ermöglicht wird dieses Projekt, das nicht nur von hoher landesgeschichtlicher Bedeutung ist, sondern mit einem Umfang von ca. 70.000 Seiten auch quantitativ neue Maßstäbe hinsichtlich der computergestützten Volltexterkennung von Wiegendrucken setzt, durch die Förderung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Es ist angesiedelt in den Abteilungen Regionalia und Sammlungen.
Am 1. Dezember 1503 verstarb Herzog Georg von Bayern-Landshut in Ingolstadt ohne männliche Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Tod des Fürsten war ein Ereignis, das heftige Betriebsamkeit auf der diplomatischen Bühne auslöste. Unter Vermittlung Kaiser Maximilians I. wurden Bemühungen zur Schlichtung zwischen den Herzögen von Bayern-München und den Pfalzgrafen bei Rhein unternommen, da beide Anspruch auf das Landshuter Erbe erhoben. Argumentativ war Albrecht IV., das Oberhaupt der Münchener Linie, zweifellos im Vorteil. Er konnte sich auf eine Vielzahl von Urkunden, hier besonders prominent auf die Teilungsurkunde von 1392, sowie auf die agnatische Verbindung zu Herzog Georg berufen. Die Pfälzer hingegen bauten ihre Argumentation
darauf auf, dass die Tochter des Verstorbenen, Elisabeth, den Sohn Kurfürst Philipps, Ruprecht, geheiratet hatte. Bereits 1496 hatte Herzog Georg in seinem Testament die Hochzeit mit einem Sohn des Kurfürsten bestimmt und – gegen die Regelungen in der Teilungsurkunde – festgelegt, dass das Landshuter Erbe durch die weibliche Erbfolge an die pfälzischen Wittelsbacher fallen sollte. In den letzten Jahren vor seinem Tod war der Herzog vor allem darum bemüht gewesen, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Fürstentum nach seinem Ableben über Elisabeth an die kurpfälzische Linie des Hauses kam.