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»Wer sich auf die Suche nach dem »wirklichen« Hecker macht, muss zunächst einmal zwischen dessen eigener Biographie und dem Kult, der um seine Person, vor allem aber um seinen Namen betrieben wurde, fein säuberlich unterscheiden, um am Ende vielleicht wieder festzustellen, dass sich beide Seiten mitunter nicht trennen lassen, weil der Kult unweigerlich auf die Biographie zurückwirkte.
Anlässlich des 200. Todestages von Karl Friedrich arbeitete Heinrich Hauß die Literatur der 80er und 90er Jahre in thematischen Gruppen auf. Hauß kam zu dem Schluss, dass "[w]as aber über Karl Friedrich hinausweist, das schufen die Beamten, deren Tradition er selbst ins Werk gesetzt hatte. Und so gehören nach Gothein die Beamten neben der Dynastie und der landständischen Verfassung zu den drei Grundsäulen des badischen Staates."
Das Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“ liegt zwischen Wildbad und Gernsbach im Nordschwarzwald. Das aus den Schutzinstrumenten „Naturschutzgebiet (NSG)“, „Bannwald“ und Schonwald“ kombinierte Schutzgebiet erstreckt sich sowohl über die Gebiete der Städte Gernsbach und Bad Wildbad, die Gemarkungen Reichental und Wildbad, als auch über die
Landkreise Rastatt und Calw. Die nach Osten geneigte Hochebene liegt 680 m - 980 m ü. NN. Das Schutzgebiet ist gekennzeichnet durch eine einzigartige Moorlandschaft. Es beinhaltet das größte Hochmoor des Schwarzwaldes mit einem Berg-Kiefern-Moor und offenen Moorflächen, mehreren Kolken und einer spezialisierten, nordisch-alpinen geprägten Tier- und Pflanzenwelt. Es umfasst eine Fläche von 1750 ha und wird gebildet von den Naturschutzgebieten „Wildseemoor“ bei Bad Wildbad-Kaltenbronn mit rund 183 ha und „Hohlohsee“ bei Kaltenbronn mit 216 ha, den Bannwäldern „Wildseemoor“ mit ca. 292 ha und „Altlochkar - Rotwasser“ mit ca. 105 ha, den Schonwäldern „Kaltenbronn“ mit 1339 ha und „Blockmeer - Oberes Rollwassertal“ mit 14 ha. Das NSG „Wildseemoor“ ist dabei gleichzeitig Bannwald, das NSG „Hohlohsee“ gleichzeitig Schonwald.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Wie bereits mehrfach in den Editorials
angekündigt, begeht der Landesverein Badische
Heimat im Jahre 2009 sein 100-jähriges
Jubiläum. Wir nehmen dieses Jubiläum zum
Anlass, einen Blick auf die Geschichte des Vereins
zu werfen. In den nächsten beiden Jahren
präsentieren wir uns im Rahmen einer
Wanderausstellung in zahlreichen badischen
Städten. In unserem Jubiläumsjahr werden wir
eine ambitionierte Chronik herausgeben, und
es wird zudem ein Registerband erscheinen,
der die Beiträge der Badischen Heimat für die
Jahre 1986–2007 erfasst.
Eine Wanderausstellung wird unter der
engagierten Federführung von Bernhard
Oeschger vorbereitet. Auf ca. 80–100 m2 Ausstellungsfläche
werden Schautafeln und Einzelobjekte
Einblicke geben über den Gang der
Vereinsgeschichte, eingebettet in die allgemeine
badische Geschichte. Die Ausstellung
steht unter dem Motto 100 Badische Jahre.
Eppingen gehört nachweislich zu den ältesten Stauferstädten Baden-Württembergs. Die früheste
urkundliche Erwähnung als civitas ist allerdings nicht im Original erhalten, sondern
nur in einer 1234 angefertigten Abschrift einer Urkunde Kaiser Friedrichs II., in der Eppingen
zusammen mit Sinsheim, Durlach, Ettlingen und Waibstadt bereits für das Jahr 1219 als
civitas erwähnt wird. Die vergleichende Analyse der darin geschilderten Vorgänge ergibt, dass
diese fünf Stauferstädte nicht erst durch Friedrich II., sondern bereits 1192 durch dessen Vater
Heinrich VI. Stadtrechte erhielten.
24 Päckchen mit Heiltum
(2010)
Die Geschichte der Verehrung der Heiligen ist ein Schlüsselproblem nicht nur der Kirchengeschichte, sondern auch der politischen und Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Lange Zeit von Historikern aller Konfessionen mit einer gewissen Distanz betrachtet, zeigten z. B. Untersuchungen zum Verhältnis von Politik und Heiligenverehrung, dass es sich dabei um einen zentralen Zugang zur Mentalitäts-, Frömmigkeits-, Kirchen- und Kunstgeschichte des Mittelalters, durchaus aber auch noch der frühen Neuzeit handelt. Heilige konstituierten Gemeinschaften, begründeten die Identität von Klöstern und Städten, von Bistümern und Territorien. Aufwändige Kirchenbauten und kostbare Reliquienschreine, Bilderzyklen und Heiligenviten, Wallfahrten und Gebetserhörungen machten die Verehrung eines Heiligen durch eine Institution, aber auch dessen Fürsorge für seine Klientel sichtbar.
»Künftig werden an den baden-württembergischen Autobahnen deutlich mehr braune Hinweistafeln auf touristische Sehenswürdigkeiten zu finden sein als bisher«, so sagte der frühere baden-württembergische Umwelt und Verkehrsminister Ulrich Müller Ende 2000 anlässlich der Vorstellung eines Konzeptes, wonach landesweit einige weitere hundert solcher braunen Hinweisschilder aufgestellt werden sollten. Ein Team, zusammengesetzt aus Vertretern des Tourismusverbandes und
der kommunalen Spitzenverbände sowie Vertretern der zuständigen Behörden, hatte damals eine Richtschnur erarbeitet, mit der die Interessen der Regionen besser zur Geltung gebracht werden sollten.
Enthält: Die Geologisch-Mineralogische Abteilung (S. 33–39; Lászlo Trunkó, István Baranyi & Eberhard Frey), Die Botanische Abteilung (S. 40–44; Georg Philippi & Adam Hölzer), Die Entomologische Abteilung (S. 45–50; Fritz Brechtel), Die Zoologische Abteilung (S. 51–59; Ludwig Beck und Mitarbeiter), Die Museumspädagogik (S. 60–63; Monika Braun)
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.