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Die vielseitigen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, die Zusammenarbeit innerhalb der EU, Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland, Schüler- und Jugendbegegnungen, all dies ist erfreulicherweise ganz selbstverständlich geworden.Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass gar nichts selbstverständlich ist. Treffen mit französischen Freunden? Unmöglich. Ein Ausflug zum elsässischen Weihnachtsmarkt? Undenkbar. Grenzübertritt? Wenn überhaupt, dann mit negativem Testergebnis plus Quarantäne. Auch die Regierungen haben Zeit gebraucht bis zu der Erkenntnis, dass diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigt werden kann.
Umso mehr freut man sich nun, im Sommer 2021, darauf, dank Impfungen bald alle Freundschaften wieder persönlich pflegen zu können. Am Beispiel der Deutsch-Französischen Gesellschaft soll gezeigt werden, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort in jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit deutsch-französische Kontakte aufgebaut hat, beginnend in einer Zeit, in der
dies noch nicht selbstverständlich war.
Der Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Folgen der Erderwärmung sind schon heute zu beobachten und die im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegte Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf 1,5 Grad erfordert erhebliche Anstrengungen zur Reduktion der globalen CO2-Emissionen. Die Verknappung der Energieressourcen, der weltweit steigende Energieverbrauch und der Klimawandel umreißen die Handlungsschwerpunkte der Energiepolitik in Gegenwart und Zukunft. Jugendliche machen mit ihrer Bewegung „Fridays for Future“ auf das Thema aufmerksam, dass zur Sicherung akzeptabler Lebensbedingungen auch in der Zukunft die derzeitige Energie- und Klimaschutzpolitik umgestellt werden muss. Erste Reaktionen der Politik sind erfolgt: Der Bund hat Eckpunkte zum Klimaschutz beschlossen, das Land hat am 12. Oktober 2021 das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) 2013 novelliert und verschärft.
Der Europabrunnen in Waldkirch ist seit über 50 Jahren ein besonderer Ort für Städtepartnerschaftsbegegnungen. Anlässlich der Gründung der Städtepartnerschaft zwischen Waldkirch und Sélestat, 1966, schuf ihn der Waldkircher Bildhauer Hubert Bernhard aus den Steinen eines ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals, das hier vorher stand. Er symbolisierte damit auch das Ende der nationalstaatlichen Denkweise hin zu einer europäischen Offenheit.
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Seit mehr 30 Jahren beschäftigt sich der Verfasser mit der fränkischen Reichsritterschaft, insbesondere mit ihren im Bauland ansässigen Mitgliedern des Orts – seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Kantons – Odenwald. Gelegentlich musste er sich den Hinweis gefallen lassen, es gebe gewichtigere Forschungsgegenstände als gerade die Reichsritter in einer von allen heutigen Zentren fernab gelegenen Landschaft wie dem Bauland. Volker Press, dessen Arbeiten zur Reichsritterschaft
bahnbrechend waren, hat denn auch einmal gesagt, wer sich mit der
Reichsritterschaft befasse, gerate leicht in den Verdacht, sich mit einem gewissermaßen liebenswerten Kuriositätenkabinett zu beschäftigen.
Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden entstand auch die Evangelische Landeskirche, die mit der Markgrafschaft Baden-Durlach als Kern weitere lutherische Territorien und mit der Kurpfalz ein reformiertes Kirchenwesen einbezog. Sie alle konnten auf unterschiedliche Traditionen zurückblicken, so dass neben vielen anderen Aufgaben die Schaffung einer gesamten evangelischen Kirchengeschichte unumgänglich war, um der neugeschaffenen Landeskirche eine ihr zukommende Beschreibung und auch Legitimierung zu bieten. Bildete Burkhard Gotthelf Struves Kirchengeschichte der Kurpfalz eine zuverlässige Stütze, sah dies für die meisten anderen Territorien und vor allem für die Reichsritterschaft ungleich schlechter aus. Es währte denn auch mehr als vier Jahrzehnte, bis Karl Friedrich Vierordt (1790–1864), Direktor des Karlsruher Lyzeums,
diese Herausforderung annahm und mit seinem auch heute noch beeindruckenden zweibändigen Werk zum Abschluss brachte.
Seit einiger Zeit hat die fränkische Reichsritterschaft wieder die Aufmerksamkeit der Forschung auf sich gezogen, nachdem sie geraume Zeit doch stiefmütterlich behandelt worden war. Dabei standen noch immer die lange höchst kontrovers
diskutierten Fragen nach der Genese des ‚Corpus equester‘ und der Zeitpunkt oder Zeitraum von dessen ‚Geburt‘ sowie der Ausbildung der sechs Orte (Kantone) im Vordergrund. Mit der grundlegenden Darstellung durch Cord Ulrichs können diese Probleme als gelöst gelten. Eine andere Frage harrt dagegen noch immer der Beantwortung. Neben dem Ritterkreis auf Korrespondenztagen und dessen Untergliederungen in Orte (Kantone) auf Orttagen trat das Corpus sowohl nach außen als auch nach innen als handelnde Körperschaft auf. Das einzelne Mitglied dagegen, wenn es nicht gerade den Rang des Ritterhauptmanns bekleidete oder eine sonst wichtige Funktion einnahm, lässt sich nur als gleichsam anonymes ‚zoon politikon‘ fassen. Nicht minder blass blieb bisher das Wissen um die Binnenstruktur eines Kantons, versteht man darunter Faktoren wie Wirtschaftsweise, Bildungsinteresse, Lebensstil, Konnubium, Verhältnis zu den Untertanen und anderes mehr Freilich stößt die Klärung solcher Fragen im Rahmen eines Kantons an ihre Grenzen, da selbst in diesen die landschaftlichen Verhältnisse zu unterschiedlich sind.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.