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Im Mittelalter waren Spitäler Stätten der Nächstenliebe und des Gottesdienstes zugleich. Spitalsaal und Kapelle blieben lange räumlich verbunden, damit auch bettlägerige Kranke und Sterbende am Gottesdienst teilnehmen konnten. Das mittelalterliche
Spital war jedoch nicht in erster Linie Krankenhaus! Es stand für alle Arten von Leid und Hilfsbedürftigkeit offen, für Armut, Alter und Krankheit, es nahm auch Findelkinder, Waisen und durchziehende Pilger auf. Nur lepröse und venerische Kranke, überhaupt von infektiöser Krankheit Befallene fanden in eigenen Spitälern Aufnahme, während Geisteskranke, soweit sie nicht aggressiv waren, und Blinde meist im Schoße ihrer Familie blieben.
In PANTALE0NS Prosopographia, gedruckt 1566 in Basel, findet sich im 3. Band die erste Biographie Glareans, wenige Jahre nach seinem Tod veröffentlicht. Dem in der lateinischen Fassung erwähnten Familiaris-Titel maß PANTALEON offenbar wenig Bedeutung zu, da er in der 1570 erschienenen deutschen Übersetzung die gewiss weitergehende familiaritas mit einer guten Freundschaft gleichsetzte. Sicherlich hatte die familiaritas eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung; sie war mehr als
eine, modern gesprochen, ehrende Auszeichnung wie etwa ein Orden. Allerdings liegen Untersuchungen zu diesem Begriff, zumal für Deutschland im 16. Jahrhundert, nicht vor; Aussagen über die Bedeutung der familiaritas können daher nur mit aller Vorsicht gemacht werden. Die Forschungen von HANS SCHADEK beziehen sich auf die Familiaren der sizilischen und aragonischen Könige in der Zeit vom 12. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert. Für Glarean scheint die Ernennung zum Familiaren, wahrscheinlich im Jahre 1544, eine Fortsetzung und Steigerung seiner Beziehungen zum Hof der habsburgischen Kaiser gewesen zu sein, die mit seiner Krönung zum poeta laureatus auf dem Reichstag 1512 in Köln durch Maximilian I. begann.
Im Sommer 1999 stieß ich im Verlauf von Archivrecherchen, die im Zusammenhang mit Nachforschungen zur Literatur des südwestdeutschen Frühhumanismus standen, in der Colmarer Stadtbibliothek auf ein schmales Konvolut deutschsprachiger
Briefe bzw. Brieffragmente. Dabei weckte vor allem das erste der insgesamt zehn Stücke umfassenden 'Sammlung' mein Interesse, lieferte dieses nahezu vollständig erhalten gebliebene Schreiben doch nicht nur wertvolle Hinweise zur Identität
sowohl der Absenderin als auch der Empfängerin, sondern auch zum familiären Hintergrund und zu weiter reichenden verwandtschaftlichen Beziehungen der Adressantin wie auch der Adressatin. Und da ergänzende Sondierungen zum sozialgeschichtlichen Umfeld des Briefzeugnisses darüber hinaus einige auch in literaturgeschichtlicher Hinsicht interessante Einblicke gewährten, liegt es nahe, die wichtigsten Resultate, die im Zusammenhang mit der Erschließung dieses bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kaum beachteten Briefes gewonnen werden konnten, im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge ins Blickfeld zu rücken.
Wer heute aus dem östlichen Dreisamtal nach Freiburg fährt, sieht rechter Hand rötliche Backsteingebäude liegen. Sie beherbergen seit genau zwanzig Jahren, seit 1983, die „Staatliche Hochschule für Musik". Diese Institution ist 1946 im zerstörten Freiburg, der Hauptstadt (Süd)Badens, unter schwierigsten Bedingungen gegründet worden. Sie konnte dabei auf Vorläufer in der Weimarer Republik zurückgreifen, die - wie so viele Institutionen - in der Zeit des Nationalsozialismus zur
Vermittlung von „Volksgut" instrumentalisiert wurden, bis sie 1944 aus Kriegsgründen ihre Tore schließen mussten.
Alemannische Heimat
(2002)
Gleich zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland begannen die neuen Machthaber die Presse, also auch die wissenschaftlichen Zeitschriften, gleichzuschalten, wodurch es für regimekritische Wissenschaftler zunehmend
schwieriger wurde, sich ungezwungen zu äußern. Eine Möglichkeit, dieser Einschränkung bedingt entgegenzuwirken, war die Veröffentlichung von Beiträgen in regimedistanzierten Tageszeitungen. Ein solches Beispiel stellte im südbadischen Raum die Freiburger Tagespost dar. Diese Zeitung erschien erstmals 1907 und stand der katholischen Kirche nahe, weswegen sie die Unterstützung des damaligen Freiburger Erzbischofs Konrad Gröber genoss. Im Januar 1934 begann die Tagespost, alle zwei Wochen ihrer Wochenendausgabe eine Beilage unter dem Titel Alemannische Heimat beizulegen. Ende Februar 1940 musste die Tagespost allerdings ihr Erscheinen einstellen.
Mit der Publikation von Briefen der Redakteurin Käthe Vordtriede eröffnete sich im Jahr 1998 ein ganz neuer und sehr persönlicher Zugang zum Alltag im nationalsozialistischen Freiburg der Jahre 1933 bis 1939. Es handelte sich um einen Zufallsfund, welchen wir letztlich ihrem Sohn Werner Vordtriede verdanken. Der 1985 gestorbene Literaturwissenschaftler hatte seinen schriftlichen Nachlass dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach vermacht. Neben vielen anderen Unterlagen fanden sich bei der Sichtung 150 Briefe seiner Mutter, die der bereits mit 18 Jahren zuerst in die Schweiz, später in die USA emigrierte Werner Vordtriede sein ganzes Leben lang verwahrt hatte. Die Briefe stellen eine unschätzbare Quelle dar, denn sie bilden in ihrer zeitlichen Unmittelbarkeit ein einzigartiges Dokument über die Ereignisse, besonders über das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger einer mittelgroßen deutschen Stadt in den Jahren nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Der Herausgeber Manfred Bosch charakterisiert diese Schriftstücke als „Akte der Abwehr, um sich den täglichen Dreck von der Seele zu waschen".
Die Entstehung der vorliegenden Darstellung freimaurerischer Friedensarbeit in Freiburg und ihrer Einordnung in das kulturpolitische Stadtleben der Zwischenkriegszeit trifft zeitlich zusammen mit dem Gedenken an den Religionsphilosophen
Karl Christian Friedrich Krause ( 1781-1832) anlässlich seines 170. Todestages bei der Wieder-Einweihung eines gründlich restaurierten, 1881 von Dresdner Logenbrüdern gestifteten Denkmals durch Amtspersonen seines Geburtsortes Eisenberg/Thüringen in Anwesenheit zahlreicher hochrangiger in- und ausländischer Gäste. Immerhin hatten Krauses Erkenntnisoptimismus sowie sein fester Glaube an die sittliche Höherentwicklung des Menschen und der Gesellschaft - im spanischen Geistesleben als „Krausismo" bekannt - ihn als ersten „panentheistisch" überzeugten Freimaurer veranlasst, 1814 den Entwurf eines europäischen Staatenbundes als Basis des allgemeinen Friedens vorzustellen. Entsprechend wird Krause heute mit seinem in weiteren Veröffentlichungen „vorgeahnten Menschheitsbund" neben Lessing nicht nur als Schöpfer der humanistisch geprägten Freimaurerei in Deutschland angesehen, sondern auch als geistiger Vater übernationaler freimaurerisch-friedensstiftender Ideen. Und dies, obwohl sie nach dem Ende der Befreiungskriege gegen das napoleonische Frankreich als Rufe eines Einzelnen in der Bruderschaft ohne weiterreichende Wirkung verhallten.
Wer den heutigen Gebäudekomplex des in mehreren Bauabschnitten zwischen 1990 und 2000 erbauten großräumigen 4-Sterne-Ferienhotels „Auerhahn" in SchluchseeAha sieht, kann sich kaum vorstellen, welche historische Entwicklung diesem
Hotel und seiner Gastronomie an diesem Ort vorausgegangen ist. Selbst im Bürgermeisteramt Schluchsee gibt es bis auf ein unscharfes Foto vom einstigen geschlossenen Hofgut mit dem Gasthaus keine Bildzeugnisse der wechselvollen Geschichte
mehr. Deshalb wird im folgenden versucht, einige diesbezügliche geschichtliche Fakten ans Licht zu bringen und die Ergebnisse der Recherchen durch zeitgeschichtliche Bilder zu belegen.
Kurz vor Ostern 2001 besuchte ich das Altersheim „Stahlbad St. Antonius" in Freiburg-Littenweiler. In ihm lebte von 1938 bis 1944 meine Großmutter Eleonore von den Steinen, geb. Herzfeld. Als Kind - ich bin Jahrgang 1932 - habe ich sie dort im „St. Antoniushaus", wie es damals noch hieß, häufig besucht. Noch heute steht im Treppenhaus des Altersheims die Standuhr, Typ „sieben Geißlein-Uhr", die aus dem Elternhaus meiner Mutter in Berlin stammt und von der Großmutter ins Antoniushaus gebracht worden war. Diese Uhr veranlasst mich, etwas von ihrer Besitzerin zu erzählen.
Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.