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Nach der Wiedervereinigung der beiden Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach im Jahre 1771 entwickelte sich Kehl durch Fördermaßnahmen des neuen Regenten, dem Markgrafen Karl Friedrich, zu einem blühenden Handelszentrum. Einen Höhepunkt dieser Entwicklung bildete die Verleihung der Stadtrechte am 24. August 1774. Mit den Koalitionskriegen ab 1792 wurde dieser Prozeß jedoch gestoppt. Es begann eine Phase der mehrmaligen Besetzung und Zerstörung von Dorf und Stadt Kehl, die 1815 mit der Schleifung der Festung endete.
In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.
Im Jahre 1978 erschien unter dem Titel „Die Klöster der Ortenau" eine Sonderausgabe der „Ortenau" Nr. 58 des Historischen Vereins für Mittelbaden, der sogenannte „Klosterband". Dieses Standardwerk wurde von Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Müller aus Freiburg, ein weithin anerkannter Kirchenhistoriker des Erzbistums Freiburg, herausgegeben. In diesem umfassenden Werk habe ich die wichtigsten, damals bekannten Fakten und Erkenntnisse über „Das Klösterlein St. Sixt in Hausach" zusammengefaßt. Inzwischen stieß der verdienstvolle wie auch bescheidene, leider zu früh verstorbene Hausacher Heimatforscher Wilhelm Heim im Rahmen seiner unermüdlichen Recherchen in verschiedenen Archiven auch auf urkundliche Hinweise aus der Geschichte von St. Sixt. In einem Manuskript hat er diese Regesten unter peinlicher Angabe der Quellen zusammengefaßt.
Mannigfaltig sind die Abhandlungen, Berichte und Erwähnungen, die sich, teils historisch und religiös erläuternd, teils poetisch, um das Gengenbacher Bergle und seine kleinen Heiligtümer ranken. Daten und Fakten ihrer langen Geschichte werden aufgereiht, aneinander gereiht, wiederholt, umspielt von den zur Sprache gewordenen Bildern einer rebenbewachsenen Landschaft, wie sie Besucher und Einheimische gleichermaßen lieben.
Als im Jahre 1730 die im dreißigjährigen Krieg untergegangene Pfarrei Honau wieder errichtet wurde, erbaute man im Ort nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Pfarrhaus, das dem Ortspfarrer zur Unterkunft dienen sollte. Beide Gebäude ließ das in Straßburg belegene Stift zum alten St. Peter, dem in Honau die Kollatur, also das Recht die Pfarrstelle zu besetzen, zustand, errichten. Eines der beiden genannten Gebäude wurde wohl erst 1731 fertiggestellt, zumindest kann dies aus dem Umstand geschlossen werden, daß die Honauer Kirchenbücher erst am 20.2.1731 angelegt wurden.
Die Ortenau. - 84 (2004)
(2004)
Die Ortenau. - 85 (2005)
(2005)
Die Ortenau. - 86 (2006)
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Die Ortenau. - 87 (2007)
(2007)
Die Ortenau. - 88 (2008)
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