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Sinn und Form
(2006)
Die Chorumgestaltung im Freiburger Münster, die im Dezember 2006 abgeschlossen wurde, gibt Anlass, dieses wunderbare Kirchengebäude und seine Ausstattung mit erneuerter und geschärfter Aufmerksamkeit wahrzunehmen. Wahrnehmung soll dabei mehr als bloßes Zur-Kenntnis-Nehmen bedeuten. Wahres Sehen will in den tieferen, inneren Sinn der sichtbaren Form eindringen. Offenkundig ist es gerade die Symbolik, die in die tieferen Schichten der wahrnehmbaren Wirklichkeit verweist. Symbole sind es, die am konkret Sichtbaren bzw. sinnlich Wahrnehmbaren das noch nicht Sichtbare indirekt zum Ausdruck bringen. Sie verweisen vom konkret Materiellen auf seine Wechselbezüge mit dem Geistigen, Spirituellen. Da Symbole oft in uralten Erfahrungen und Hoffnungen der Menschheit wurzeln, bedarf es der Erklärungshilfen, um sie richtig zu verstehen. Es war der junge Freiburger Theologe Joseph Sauer, der vor mehr als 100 Jahren in seiner bei Franz Xaver Kraus vorgelegten Dissertation erstmals die „Symbolik des Kirchengebäudes“ aus den biblischen und mittelalterlichen Quellen systematisch herausgearbeitet hat. Auf der Grundlage seiner Erkenntnisse sowie vieler neuerer Arbeiten kann man versuchen, in die Symbolwelt des Freiburger Münsters einzudringen und so tiefere Sinnschichten dieses Kirchengebäudes zum Vorschein zu bringen.
Fürstliches Vorbild?
(2006)
Wer die Rastatter Hofkirche betritt, stößt direkt hinter dem Eingang auf eine in den Fußboden eingelassene Inschrift; sie lautet: „Bettet für die grose Sünderin Augusta MDCCXXXIII“. Diese Worte wurden auf Verlangen der Markgräfin Franziska Sibylla Augusta von Baden (1675-1733) in der Kirche angebracht, in der sie sich bestatten ließ. Immer wieder sind sie Anlass gewesen, über die bemerkenswerte, schillernde und für viele rätselhafte Person der Markgräfin Näheres zu erfahren. Einige Autoren begaben sich angesichts dieser Formulierung auf die Suche nach jenen „großen Sünden“, auf die sie angeblich hinweist. Das Ergebnis waren mehr oder weniger wilde Spekulationen, die in Romanen vor allem des 19. Jahrhunderts nachgelesen werden können. Darin sagte man Sibylla Augusta Lüsternheit und Herrschsucht, amouröse Abenteuer und Machtgier nach und suchte nach Hinweisen auf Intrigen und Missgunst am Rastatter Hof. Diesen Vorwürfen ist mehrfach vehement entgegengetreten worden. Für die folgenden Überlegungen hat dabei ein Argument besondere Bedeutung: Wer die Grabinschrift als Hinweis auf ein durch besondere Sünden oder Verfehlungen belastetes Leben der Markgräfin lese, missverstehe ihre Frömmigkeit und die barocke Religiosität insgesamt. Vielmehr geben diese Worte gerade Zeugnis von einer innigen Gläubigkeit und von ihrem ängstlichen Bemühen, den religiösen und kirchlichen Vorschriften zu genügen.
Prächtig sollte sie ausfallen, die für den September 1890 in Emmendingen geplante Säkularfeier zum Stadtjubiläum. Hatte doch 1590, drei Jahrhunderte zuvor, der badische Markgraf Jacob III. den damaligen Marktflecken zur Stadt erhoben. Von der Ankündigung des Festes im „Hochberger Boten“ am 26. Juli bis zum einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss vom 21. August 1890, „das projektierte Jubiläumsfest nicht abzuhalten“, verging kein Monat. In dieser kurzen Zeitspanne war am 2. August 1890 im Emmendinger Gasthaus Engel eine allgemeine Volksversammlung einberufen worden, die von ca. 30 Personen besucht wurde. „Daraus schloß man, daß das Interesse für eine solche Feier in hiesiger Stadt kein großes sei und sowohl mit Rücksicht darauf als ,weil manche Herren doch nicht gewillt seien, den katholisch gewordenen Markgrafen zu verherrlichen‘ — wie der Herr Bürgermeister Roll in dieser Versammlung öffentlich sagte — ließ man den früheren Beschluß bezüglich des Festzuges und der Feier überhaupt fallen. Man sieht daraus, mit welchem Vorurtheil die Leute erfüllt sind — gegen alles, was katholisch ist. O Toleranz!“ Dieser bislang nicht veröffentlichte Eintrag in der Emmendinger Pfarrchronik wirft ein bezeichnendes Licht auf die interkonfessionellen Spannungen, die nach Abklingen des badischen Kirchen- und Kulturkampfes vielfach an altbadisch-evangelischen Orten weiterhin bestanden. Durch die von Napoleon geförderte Bildung „Großbadens“ war im deutschen Südwesten ein neues politisch-gesellschaftliches Konstrukt entstanden.
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
UNESCO-Geoparks fördern das Bewusstsein für die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen unseres Planeten. Die Globale Nachhaltigkeitsagenda 2030 der UNO ist der Referenzrahmen. Sie fordert auf zu sektorübergreifenden, integrativen Antworten. UNESCO-Geoparks behandeln lokal relevante Fragen wie den demographischen Wandel und die Wirtschaftsentwicklung. Zusätzlich beschäftigen sie sich mit globalen Fragen, zu deren Lösung der Geopark beitragen kann.
Beispiele sind die Endlichkeit geologischer Ressourcen und der Klimawandel. Die UNESCO-Geoparks übersetzen die Agenda 2030 in die lokalen Gegebenheiten vor Ort und leisten gleichzeitig Beiträge zur Globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030 und zur kommunalen und Landespolitik.
In der Todesanzeige der Schüler und Freunde des Verstorbenen ist als Motto ein Zitat von Augustinus (Conf. IX, 10) gewählt worden, das aus dem Abschiedsgespräch mit der Mutter Monnica genommen ist: die Nähe zum Ewigen, als der Tag nahte, da sie aus diesem Leben scheiden sollte. Mutter und Sohn standen in Ostia am Tiber allein, gelehnt ans Fenster, von wo man in den inneren Garten des Hauses sah. „Et dum loquimur et inhiamus illi, attingimus eam toto ictu cordis — Und da wir also davon sprachen und danach verlangten, berührten wir das Ewige leise und wie mit einem vollen Schlag des Herzens“. Eine bewegende, ja erschütternde Metapher. Auf diese Weise ist das Wesen von Karl Suso Frank im Zentrum erfaßt und seine Gründung in den großartigen Texten der Kirchenväter und den Quellen der alten Kirchengeschichte, die er über Jahrzehnte gelehrt und erschlossen hat. Denn sein besonderes wissenschaftliches Interesse galt der Erforschung der Ursprünge der christlichen Askese und der Geschichte des Mönchtums. Dieses Wissen hat er in zwei wichtigen Werken versammelt:„Grundzüge des christlichen Mönchtums“ und „Lehrbuch der Geschichte der Alten Kirche“ — in viele Sprachen übersetzt. Geborgen in einer großen Familie war er mit sieben Geschwistern aufgewachsen in der Bescheidenheit und Einfachheit der Eltern, die als Korbmacher das Brot verdienten.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Martin Heidegger (1889-1976) studierte in Freiburg im Breisgau als Alumne des erzbischöflichen ,Collegium Borromaeum‘ ab dem Wintersemester 1909/1910 vier Semester katholische Theologie, verließ dann aber das Collegium und wechselte im WS 1911/12 zum Studium der Mathematik, Geschichte und Philosophie. Fünfzig Jahre später ruft der sonst nur spärlich aus seiner Biographie erzählende Philosoph gleich zweimal seinen Dogmatikprofessor Carl Braig (1853-1923) in Erinnerung. Dem Theologen Eugen Biser empfiehlt er etwa zur selben Zeit: „Lesen Sie Braig!“ Im letzten Jahr seiner Freiburger Gymnasialzeit stieß Heidegger auf Braigs Lehrbuch „ Vom Sein. Abriß der Ontologie“ (Freiburg 1896), im Wintersemester 1910/1911 hörte er erstmals eine dogmatische Vorlesung bei Braig. Von ihm ging, sagt der alte Heidegger, „die entscheidende und darum in Worten nicht faßbare Bestimmung für die spätere eigene akademische Lehrtätigkeit“ aus. Jede Vorlesungsstunde Braigs wirkte die langen Semesterferien hindurch auf Heidegger, die er „stets und ununterbrochen bei der Arbeit im Elternhaus (s)einer Heimatstadt Meßkirch verbrachte.“
Herzog Eticho (Atticus, Attich, Adalrich u.a.) ist einer der wenigen namentlich bekannten Herren im Elsaß in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts, ein bedeutender Alemannenfürst vertreten in den Stammtafeln vieler später berühmter Herrschergeschlechter, belehnt vom Merovinger König mit weiten elsässischen Regionen, mit seiner Residenz in Oberehnheim. Er war verwandt mit dem Bischof Leodegar von Autun — also auch er einer der Christen als Konsequenz aus der Konversion des Frankenkönigs Chlodwig, der in der Schlacht gegen die Alemannen 496/97 seine Bekehrung zum christlichen Glauben gelobt hatte, falls der „stärkere Gott“ ihm zum Sieg verhelfe. Dies war inzwischen 1 1/2 Jahrhunderte her; es ist kaum zu vermuten, daß in dieser Zeit der Samen des Evangeliums in religiösem Lebensstil und in Humanität überall schon zur Blüte und Frucht herangereift sein konnte. Immerhin, Eticho heiratete die Nichte des oben genannten Bischofs Leodegar (der 685 als Märtyrer starb): Bethsvinda oder Berswinda (vgl. Thomas Zotz über die Etichonen im Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, Sp. 57). Eticho und Bethsvinda bekamen Kinder, 657 (oder 661 ?) ein kleines Mädchen. Aber es wurde blind geboren. Eine Strafe des Himmels? Der Herzog ließ durch Herolde kundtun, seine Frau habe ein totes Kind zur Welt gebracht; er hatte jedenfalls einen kräftigen, schönen Jungen erwartet. Und nun ein blindes Mädchen, ein Schandfleck der Familie, kein passender Nachwuchs für den „Schwertadel“. Es ist freilich doch kaum zu glauben, der enttäuschte Vater habe tatsächlich befohlen, das Mädchen zu töten. Immerhin konnte die Mutter ihre Tochter in Sicherheit bringen, erst in Scherwiler bei Schlettstadt, dann im Kloster von Baúme-les-Dames in der Franche Comté (im Doubs-Tal), wo das Mädchen gute Pflege und eine besondere schulische Bildung erfuhr.