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Immer wieder wird von Freiburgern und von auswärtigen Besuchern danach gefragt, wer denn
der Stadtpatron von Freiburg sei: der Ritter Georg der Bischof Larnbert oder der Martyrer
Alexander? Zuweilen schließen sich die Fragen an, we1cher Alexander unter den vielen Heiligen dieses Namens gemeint sei oder ob „Unsere Liebe Frau" auch als offizielle Schutzpatronin der Stadt angesehen werden müsse und nicht lediglich als Patronin des Freiburger Münsters. Außerdem möchte man gern wissen, wann und auf welche Weise diese Heiligen zu
Schutzpatronen der Stadt erhoben worden sind, ob es in Freiburg Reliquien von ihnen gibt und
wo heute noch Darstellungen der Stadtpatrone zu sehen sind.
Auf diese Fragen überzeugende Antworten zu geben, fällt nicht leicht, weil seit der Erhebung der Freiburger Stadtpatrone einige Jahrhunderte vergangen sind und es nur wenige zuverlässige Quellen gibt, aber auch weil bisher lediglich Teilaspekte dieses komplexen Themenkreises untersucht worden sind. Der Freiburger Mediävist Klaus Graf warnt als Kenner
der Materie: ,,Wer sich mit solchen Stadt- und Ortspatronen befa[ss]t, betritt eine terra incognita."
In diesem Sinn äußert sich auch Hans-Jürgen Becker, Ordinarius für Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht in Regensburg; er stellt fest, dass die Bedeutung des Stadtpatrons
für die deutschen Städte bisher nur unzureichend erforscht ist und dass es sich bei diesem
Thema „um einen Grenzbereich zwischen Philologie, Lokalhistorie, Kunstgeschichte, Religionsgeschichte und nicht zuletzt Rechtsgeschichte handelt".
… im Grabe aufgewacht …
(2024)
Am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert war die Angst, lebendig begraben zu werden, weit verbreitet. Vielerlei Vorkehrungen wurden dagegen getroffen und Maßnahmen zur Wiederbelebung scheintoter Personen entwickelt. Der Artikel beleuchtet dieses kultur- und medizinhistorische Phänomen unter besonderer Berücksichtigung Badens.
Anlässlich der 100-jährigen Fundwiederkehr erschien ein Sammelband zahlreicher
Autoren: ,,Homo heidelbergensis Schlüsselfund der Menschheitsgeschichte" (Hrsg.
Wagner u. a. 2007). Ein reißerischer Titel? Oder hat der am 21. Oktober 1907 gefundene
Unterkiefer eines Homo heidelbergensis in Mauer an der Elsenz nach wie
vor internationale Bedeutung?
Vergegenwärtigen wir uns die Situation zur Zeit des Fundes 1907, so waren in Europa
vor allem fossile Reste der Neandertaler bekannt geworden. Im Jahre 1856
war das Skelett im Neandertal gefunden worden, dann belgische Neandertaler aus
Spy und Engis und endlich die berühmten Funde aus Krapina in Kroatien. Fossile
Homo sapiens-Reste waren erstmalig 1868 unter dem Felsdach von Cro Magnon
ausgegraben worden, danach noch an mehreren Fundorten in Europa. Aber all diese
frühen Funde sind schlecht dokumentiert, die Fundumstände blieben häufig unklar
und die _Datierung ließ zu wünschen übrig. Der einzige außereuropäische
menschliche Überrest war der Pithecanthropus erectus aus Java. Aber der Entdecker
Eugene Dubois hatte die Knochen weggeschlossen, sie waren für die Wissenschaftler
nicht zugänglich und nur wenigen Spezialisten bekannt. Die Diskussion
über die Rolle der Neandertaler war in Deutschland kaum beendet.
Dieser biografische Beitrag befasst sich mit einem Offizier, der in Freiburg u.a. als Kommandant
der Einwohnerwehr, langjähriger Stadtverordneter, Vorsitzender der Kolonialgesellschaft,
Präsident der Museumsgesellschaft und Gauführer des Badischen Kriegerbundes tätig war. Er
beteiligte sich an der Gleichschaltung des Gemeinderats und führte nicht nur Kriegervereine
und Kolonialbewegung dem Nationalsozialismus zu, sondern etablierte umgekehrt auch den
,,Kolonialgedanken" im NS-Staat. Die Entnazifizierungsverfahren gegen den SS-Standartenführer
zeigen beispielhaft auf, wie dennoch später das Bild des völlig unpolitischen Offiziers
gemalt wurde.
Maximilian Otto Konrad Alfred Knecht wurde am 6. April 1874 in Basel (Schweiz) geboren.
Seine Eltern waren Otto Knecht, Oberleutnant im 4. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
112 in Hueningen im Elsass, und Marie Knecht, geborene Buri. In Mühlhausen bestand er 1892
das Abitur. Anschließend trat er seinen Militärdienst in Halle an der Saale als „dreijährig Freiwilliger"
bei einem Füsilier-Regiment an. Mittlerweile Berufssoldat, wurde er im Januar 1903
zum Oberleutnant befördert.[1]
Wir kehren uns den Rücken zu
(2001)
Ich bin ich und er ist er. Jeder auf seinem Boden und ein hoher engmaschiger Zaun zwischen unseren beiden Gerechtsamen. Damit es nicht zu Anfechtungen komme. Ordnung muß sein. Ja doch, es kommt vor, daß wir miteinander sprechen, wir sind schließlich Nachbarn. Aber das Gespräch halten wir kurz, seine Sprache ist sowieso nicht die meine, und zum Gemüse- und
Obstaustausch genügen eigentlich Gebärden. Auch denkt er anders als ich und orientiert sich nach Osten, meine Bezugsrichtung dagegen ist der Westen.
LIEWI HEBELGEMEINDE, LIEWI EMMA, Diesen zweiten Teil der elsässischen Laudatio auf Emma Guntz möchte ich mit dem indianischen Märchen von der fremden Squaw Segun beginnen. Man wird sich jetzt fragen warum, aber Poeten haben oft sonderbare Einfälle, und hat man vor einigen Jahren in der badischen Presse uns Elsässer nicht als die letzten europäischen Indianer hingestellt? Naja.
Es mag kein so ungewöhnliches Gelehrtenschicksal gewesen sein, das dem vor 200 Jahren in Mannheim geborenen Naturwissenschaftler Karl Friedrich Schimper beschieden war, aber schon fast exemplarisch für einen genial begabten Menschen seines Schlages, dessen Herkunft und Zurückhaltung dem Begründer der damals neuen botanischen Morphologie die glänzende akademische Laufbahn versagte. Auch sein um 18 Monate jüngerer Bruder Georg Wilhelm, der sich sein botanisches Wissen als Autodidakt erwarb und dann als Forschungsreisender und als Statthalter des Königs von Tigre in Adua/Abessinien die praktische Seite seiner Begabung auslebte, hat der Wissenschaft nur im Verborgenen gedient.
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Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.