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Abseits?
(2007)
In einem Buchkatalog fand ich kürzlich folgende Denkwürdigkeit: Was ist der Unterschied zwischen einem Historiker und Gott? – Gott kann die zurückliegende Geschichte nicht mehr ändern. Als „Sportpfarrer“ der Evangelischen Landeskirche in Baden – oder in der aktuellen Sprache Kanaans: „Landeskirchlicher Beauftragter für Sport und Vereine“ – und „WM-Pfarrer“ der Evangelischen Kirche in Deutschland – auch hier die Übersetzung in die Sprache Kanaans: „Beauftragter zur Vorbereitung der Fußball-WM 2006“ –, als solcher wäre ich natürlich ebenfalls versucht, die Geschichte der Kirche mit dem Sport, mit Körper und Bewegung nicht nur zu be-, sondern auch umzuschreiben, mithin zu ändern. Unstrittig hat die westliche Kirche zu einer Abwertung des Körpers über Jahrhunderte hinweg beigetragen, und dabei ist es nur ein schwacher Trost – aber immerhin ist es einer! –, dass für diese unselige Geschichte nicht biblische, sondern antike heidnische Traditionen verantwortlich zu machen sind. Biblisch dagegen ist eine ganzheitliche Sicht des Menschen, nicht eine Dichotomie von Leib und Geist/Seele.
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Fluchtpunkt Jerusalem
(2007)
Die Forschung zur Kirchlichen Zeitgeschichte Badens hat in den letzten drei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Blüte erlebt. Die besonderen Entwicklungen in Baden mit einerseits seiner liberalen politischen Tradition, die sich auch auf innerkirchliche
Demokratisierungs- bzw. Partizipationsprozesse auswirkte, und andererseits seiner religionspolitisch-theologischen Gemengelage nach der Verbindung aus fortschrittlichen, konservativ-positiven, pietistisch-erwecklichen, religiös-sozialistischen und auch deutsch-christlichen Kräften, die je eigene und doch auch gemeinsame Mentalitäten herausbildeten, sind für Historiker ein reizvolles Forschungsfeld. Neben diversen Einzelstudien zum 19. und 20. Jahrhundert stellt ohne Zweifel die sechsbändige Quellensammlung zur badischen Landeskirche im Dritten Reich einen editorischen Meilenstein der badischen Kirchengeschichte dar.
Die Verwendung von Begriffen wie „Erinnerungskultur“ oder auch „kulturelles Gedächtnis“ mag heute schon einen gewissen Sättigungsgrad erreicht haben. Nichtsdestotrotz ist mit ihnen im Christentum ein Phänomen angesprochen, das weit älter ist
als die es kennzeichnenden Begriffe, angefangen bei der Märtyrerverehrung an den Gräbern Roms über die Anrufung Heiliger angesichts ihrer Bilder in den Traditionen der katholischen und orthodoxen Kirche bis hin zu den Patrozinien als Gründungsfesten einer Gemeinde bzw. Stiftungsfest einer Kirche.
Vier Generationen lang stellte ausschließlich die Familie Müller die Lehrer in
Truchtelfingen. Vor dieser Zeit liegt das örtliche Schulwesen völlig im Dunkeln. Selbst die weit zurückreichenden Kirchenbücher helfen nicht weiter.
Mitte des 16. Jahrhunderts ist der früheste planmäßige Unterrichtsbetrieb im
Orte anzunehmen analog der allgemeinen Schulentwicklung im Lande. Durch
den nachmaligen Dekan in Herrenberg wissen wir, dass eine Schule in Truchtelfingen jedenfalls im Jahr 1653 bereits bestanden hatte [1]
. Weitere Aufhellung
bringt ein Brief aus dem Jahre 1718. Der damalige Schreiber, M. Julius Nördlinger, Pfarrer in Tailfingen, berichtet über äußerst ungute Truchtelfinger
Schulverhältnisse. Die Kinder seien durch die beiden Lehrer äußerst unbefriedigend unterrichtet worden [2].
Eine wiederum fällige und notwendige Ergänzung und Korrektur zum
Ahnenbuch Wolffhardt von Dr. Friedrich Rusam ergab sich im Zuge der Bearbeitung des Ortsfamilienbuches Sulzfeld (Kreis Karlsruhe), erschienen im
Jahre 2003. Die Anregung dazu erhielt ich auf Grund eines in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde (SWDB) Band 21 Heft 8,
Seite(n) 377– 384 erschienenen Aufsatzes von Otto Wolfhard »Eine notwendige Korrektur zum Ahnenbuch Wolffhardt«. Das Ahnenbuch Wolffhardt
selbst lag mir nicht vor, um entsprechende Vergleiche vorzunehmen. Über die
Entwicklung der Familie Wolffhardt (Ahnen des Dichters Friedrich Hölderlin) aus Waiblingen verweise ich auf die veröffentlichten Aufsätze in den
SWDB. Auf Georg Johann Wolffharts eigenhändige Lebensbeschreibung im
Dührener »Liber animarum« im ersten Kirchenbuch von Dühren geht stellenweise im oben aufgeführten Aufsatz auch Otto Wolfhard ein. Betrachtet man
den Lebenslauf von Georg Johann Wolffhart, so berichtet er unter anderem
von seinen Taufpaten (Ursula Herzogin v. Württemberg, Elisabeth v. Karpff,
Balthasar Müttschelin, Vogt zu Nürtingen (1601) sowie als Vornamensgeber
»Georg Hans Pfalzgraf bey Rhein und Velden(t)z-Lau(t)terecken seelig«). Die
von ihm eingeführten Pfarrer nach seinem Abschied (»zu Michelfeld habe ich
mein Valet genommen 1654 den 15. Sept.«) sind ebenfalls namentlich aufgeführt. Primär waren für mich Namen und Daten aus den Kirchenbüchern von
Dühren und a. a. Orten. Diese meines Erachtens nach wichtigen Ergänzungen
und Korrekturen zum Ahnenbuch Wolffhardt, sollen im Folgenden – als
Nachkommenliste bis 1822 – hier aufgeführt werden. [1]
Altnuifra, das vor der 1721 erfolgten Gründung von Neunuifra (heute Ortsteil
von Pfalzgrafenweiler) einfach Nuifra hieß, ist eine alte Siedlung. Der Ortsname, der in alten Schriften als Nieverun, Niuferon o. ä. erscheint, wird aus
dem Althochdeutschen niwi-farun = Neu-Fahrer, Neusiedler, abgeleitet. [1]
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte Ende des 11. Jh., als kurz nacheinander Teile von Altnuifra von den Grafen Alwig und Hermann von Sulz
und den Brüdern Burkhard und Berthold von Staufenberg dem Kloster
Hirsau geschenkt wurden. Das Kloster Hirsau trat diesen Besitz an sein in
den 1080er-Jahren neu gegründetes Tochterkloster Reichenbach ab, das noch
weiteren Nuifraer Besitz von Egilolf und Rapoto von Breitenau erhielt. [2] Aus
diesen vielfältigen Schenkungen kann geschlossen werden, dass Altnuifra
ursprünglich wesentlich größer war als zu Beginn der Neuzeit, als nur noch
zwei Höfe vorhanden waren. [3]
Im 1961 erschienenen Heimatbüchlein »800 Jahre Spielberg« findet sich als
Einleitungskapitel der Aufsatz »Spielberg und seine Bewohner«, in welchem
Franz Schofer mit großem Fleiß zusammengetragene Darstellungen verschiedener Spielberger Familien, darunter seiner eigenen namengebenden,
darbietet. Leider werden Quellen, wie oft, aber ärgerlicherweise üblich, nicht
genannt oder höchstens angedeutet.
Durch die Heirat der Anna Maria Wetterspecher aus Weilheim an der Teck mit
dem aus Kirchheim unter Teck stammenden Pfarrer Johann Christoph Landauer kamen die Wetterspecher in viele Ahnenlisten württembergischer Pfarrer- und Honoratiorenfamilien. Aus diesem Grunde habe ich unser hochbetagtes
Mitglied in Weilheim, Friedrich Anwander, gebeten, einmal diese Linie aus
Weilheimer Unterlagen zusammenzustellen. Herr Anwander hat in jahrzehntelanger Arbeit nicht nur die Weilheimer Kirchenbücher verkartet, sondern darüber hinaus auch die Inventuren und Teilungen im dortigen Stadtarchiv. Dabei
hat er Angaben aus den Stadtrechnungen mit einbezogen, die weit vor die Kirchenbuchzeit zurückführen. Weilheim hat also eine beneidenswert gute Überlieferung. Hier nun folgt das Ergebnis der Arbeit von Herrn Anwander, ergänzt
durch Daten aus eigenen Recherchen in den Kirchheimer Kirchenbüchern. [1]
Der Bestrafung von Eltern unehelicher Kinder wurde im Herzogtum Württemberg besondere Bedeutung zugemessen. Die Verfahren zur Ermittlung der
Väter finden sich teils in den Kirchenkonventsprotokollen, teils in Amtsprotokollen »in causis mixtis« [1]
. Letztere wurden im 19. Jahrhundert unter dem
Titel Skortationsprotokolle weitergeführt, liegen aber nur für wenige Ämter
noch vor. Die Einziehung der teils empfindlichen Strafen ist in den Amtsrechnungen [2]
, für Klosterämter auch in den Landschreibereirechnungen [3] verbucht.