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Die folgenden Notizen waren als Anhang zu unserer Studie „Der
Pfarrklerus der Ortenau. Die drei rechtsrheinischen Ruralkapitel
des ehemaligen Bistums Straßburg", welche vor einigen Jahren
erschienen ist, [1] gedacht. Sie wurden aber davon getrennt, da sie
den Pfarrklerus wenig betrafen. Es handelt sich hier besonders
um Abteien und Klöster und deren Insassen, aber auch um Laien
aus der Ortenau und auch anderen Orten, wie Freiburg.
Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes, wiederholen wir
hier einen Teil der schon benutzten Einführung: Diejenigen
Akten, die den rechtsrheinischen Teil der ehemaligen Diözese
Straßburg betreffen, wurden zum großen Teil nach 18 70 vom
Straßburger Bezirksarchiv (Archives Departementales du Bas-Rhin) dem Landesarchiv von Karlsruhe übergeben. Andere konnten nicht zerteilt werden und verblieben in Straßburg. In diesen
Gesamtakten, etwa in den Registern der Offizialität, ersetzt am
19.04.1613 durch den Geistlichen Rat (Conseil Ecclesiastique),
später durch das Consistoire (ab 17.09.1681), war vieles über
Baden, besonders aber über die Ortenau zu finden, das wir erfasst
haben.
Am Anfang einer über fünfhundertjährigen Überlieferungsgeschichte, einer Erzählung aus dem 15. Jahrhundert, stehen zwei
Büsten aus rotem Sandstein gemeißelt, das Bildnis einer jungen
Frau und eines älteren Mannes, die offenbar zusammengehören. [1]
Da Nachrichten über ihre Entstehung und Bedeutung spärlich
sind, hat man sie recht verschieden gedeutet. Man kann von
ihrem ursprünglichen Standort ausgehen und sich fragen, was sie
an solcher Stelle bedeuten konnten. Sie waren ursprünglich, im
15. Jahrhundert, Teil eines Portals im Innenhof der neuen Kanzlei in Straßburg, die im Zentrum der Stadt am heutigen Gutenbergplatz lag.
Um das Jahr 1190 begann man in Straßburg damit, die bereits
bestehende Bischofskirche als erweiterten Bau im spätromanischen Stil zu gestalten. Die Erneuerung erfasste zunächst das
Nord-, dann das Süd-Querhaus, wo sich um 1225 allmählich
unter dem Einfluss von aus Frankreich kommenden Meistern
frühgotische Formen durchsetzten. Um 1245 wurde der Bau des
Langhauses im neuen, gotischen Stil unternommen. Das bestehende Langhaus des Vorgängerbaus riss man ab. 1275 war dieser
Bauteil vollendet. Am 2. Februar 1276 wurden die Fundamente
gesetzt, am 25. Mai 1277 der Grundstein zur Westfront des Straßburger Münsters. Erwin von Steinbach begann im Auftrag des
Bischofs Konrad III. von Lichtenberg mit dem Bau der Fassade.
Nach Erwins Tod am 17. Januar 1318 übernahm dessen Sohn
Johannes die Fortführung der Arbeiten. Die Fassade sollte zwei
Türme erhalten, wie die französischen Vorbilder in Paris und
Reims. 1365 war sie bis zur Höhe der heutigen Plattform auf 66
Meter empor gewachsen. Dann erfolgte durch Meister Michael
von Freiburg 1383-88 der Bau eines Glockengeschosses zwischen
den beiden Türmen, sodass der heutige hohe, querriegelartige
Fassadenblock entstand. 1399 begann unter der Leitung von Ulrich Ensinger der Bau der achteckigen Freigeschosse des nördlichen Turms, auf die der Kölner Architekt Johannes Hültz 1429 bis
1439 den durchbrochenen Turmhelm aufsetzte. So wuchs das
Straßburger Münster zu einer Höhe von 142 m.
Heinrich Ostertag
(2011)
Unser Bild des historischen Scharfrichters ist geprägt durch die
Geschichtsschreibung des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts, ebenso durch die verklärende Darstellung christlicher
Märtyrer, die Beschreibung von Hexenprozessen und in neuerer
Zeit von den sogenannten historischen Filmdarstellungen. Der
Scharfrichter war und ist eine geheimnisumwobene und dennoch bemerkenswerte Person.
Allgemein nimmt man an, dass eine einmalige, spektakuläre
Beschreibung und Erwähnung eines historischen Ereignisses oder
einer historischen Person auf alle geschichtlichen Zeiten und Regionen zutrifft. Dies ist in der Regel historisch nicht korrekt. Wir
sehen in Filmdarstellungen den Scharfrichter mit Kapuze und
Beil. Für das „Römische Reich deutscher Nation" entspricht auch
dies nicht den tatsächlichen Begebenheiten. Der Scharfrichter
war allgemein bekannt, benötigte also keine Kapuze zur Anonymisierung und zum Schutz. Das Beil war kein Hinrichtungswerkzeug des „römischen" Rechts, das mit anderen Einflüssen Grundlage der Gesetzgebung des „Römischen Reichs deutscher Nation"
war. Eine Enthauptung wurde mit dem Schwert vollzogen.