Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6383)
- Englisch (65)
- Mehrsprachig (38)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6490) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (1077)
- Zeitschrift (950)
- Baden (337)
- Freiburg im Breisgau (295)
- Karlsruhe (215)
- Kirchengeschichte (203)
- Villingen im Schwarzwald (197)
- Biografie (195)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (170)
Die nachfolgenden Nekrologe der Jahre 2006 bis 2010 sind jahrgangsweise in alphabetischer Reihenfolge angelegt. Aufgenommen sind auch Priester, beispielsweise Ordensmänner oder Hochschullehrer, die, ohne der Erzdiözese anzugehören, hier gelebt und gewirkt haben. Zur besseren Erschließung dient das Namensregister am Schluss des Nekrologteils.
Zur 68. Generalversammlung der deutschen Katholiken, die vom 28. August bis zum 1. September 1929 in Freiburg abgehalten wurde, fanden sich viele hochgestellte Gäste ein; aber keiner stand höher als Eugenio Pacelli, der Apostolische Nuntius (und spätere Papst Pius XII.). Schon am Vormittag des ersten Tages kam er mit dem Schnellzug aus Berlin, wo er seit 1925 residierte, und wurde erst auf dem Bahnhof und dann, nach einer triumphalen Fahrt durch die Stadt, im Münster begrüßt, und dann noch einmal am Abend bei einer Feier in der Schwarzwaldhalle auf dem Messplatz. „In einem mächtigen Sturm begeisterter Begrüßung erhob sich die Versammlung, als Seine Exzellenz der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Eugen Pacelli, der Vertreter des Heiligen Vaters, auf der Tribüne sich zeigte.“ Aber am nächsten Tag, einem Donnerstag, verließ er Freiburg und begab sich auf eine Reise „durch den Schwarzwald an den Bodensee“, von der er am Samstag wieder zurückkehrte. An ihr nahm, außer ihm selber, einer seiner Sekretäre teil, nämlich P. Eduard Gehrmann SVD; außerdem Prälat Ludwig Kaas, Mitglied des Reichstags und Vorsitzender der Zentrumspartei, sowie Domkapitular Conrad Gröber, der die Reise vorbereitet hatte und sie anschließend auch beschrieb.
Für Freiburg (zu) großartig?
(2012)
„Freiburg war durch Franz Philipps Wirken auf dem besten Wege, ein Mittelpunkt höchster Kunst zu werden, eine Pflegestätte der Kirchenmusik [...] wie kaum eine andere Stadt in Deutschland. Eine Entwicklung schien anzuheben, die an den Glanz Salzburgs unter seinen kunstliebenden Erzbischöfen oder an die Zeiten des großen Thomas-Kantors zu Leipzig hätte erinnern können.“ Der Verfasser dieses Leserbriefs, den die „Breisgauer Zeitung“ Ende Juni 1924 abdruckte, nimmt, so scheint es, mit seinem Lob den Mund ziemlich voll: Immerhin vergleicht er Franz Philipp, ohne die Namen zu nennen, mit Mozart und Bach. Ist das nicht ein wenig übertrieben? Vielleicht — aber es ist keineswegs außerwöhnlich, denn Philipp wurde von seinen Zeitgenossen immer wieder in einem Atemzug mit großen Namen der deutschen Musikgeschichte genannt — Brahms, Bruckner, Reger, um nur drei weitere zu nennen. Aber er wurde auch als Gegenentwurf zu modernen Entwicklungen gesehen: Franz Philipp, so heißt es in einer gut zehn Jahre später publizierten Eloge, „erbrachte auch in einer Zeit der herrschenden Atonalität, des Hindemithismus, der Honegger, Bartok usw. den Beweis, dass Tonalität und melodische Charakteristik sich nicht ausschließen.“
In die Zeit des II. Vaticanums (1962-1965) fiel der 550. Jahrestag der Eröffnung des Konstanzer Konzils (1414-1418), kurz zuvor jährte sich zum 100. Mal der Todestag des letzten Konstanzer Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860). So kamen im Konstanzer Münster als ehemaliger Konzils- und Bischofskirche, in der sich das Grab Wessenbergs mit seiner wechselvollen Geschichte befindet, und an der zudem bis 1960 mit Pfarrer und Dekan Karl Gnädinger einer der Konzilsväter des II. Vaticanums wirkte, Geschichte und Gegenwart der Kirche in besonders dichter Weise zusammen. Insbesondere die jeweiligen Gedenkveranstaltungen und die Berichterstattung über diese in der regionalen Tageszeitung „Südkurier“ und der katholischen Wochenzeitung „Suso-Blatt“ in den Jahren 1960 und 1964 waren folglich nicht zuletzt geprägt von einer Wechselwirkung zwischen der Wahrnehmung historischer Ereignisse und Personen einerseits und derer des II. Vaticanums andererseits.
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Die drei Bände der Edition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert, die der frühere Archivar der Erzdiözese Freiburg, Dr. Franz Hundsnurscher, erarbeitet und die Dr. Dagmar Kraus im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg redigiert und mit einer profunden Einleitung, unentbehrlichen Verzeichnissen und — wie ich mich bei der Arbeit mit den Bänden überzeugen konnte — mit einem glänzenden, höchst eingehenden und wohl durchdachten Kommentar sowie einem gerade bei einem solchen Werk unerlässlichen Register versehen hat, sind nicht nur äußerlich ein opus magnum. Wenn man die geschlossene und gut zu handhabende Form der neuen Edition der Investiturprotokolle ansieht, möchte man mit Martin Luther im „Sendbrief vom Dolmetschen“ formulieren: „Lieber / nu es [...] bereit ist / kans ein yeder lesen vnd meistern / Laufft einer ytzt mit den augen durch drey vier bletter vnd stost nicht ein mal an / wird aber nicht georar welche wacken vnd klötze da gelegen sind / da er ytzt vber hin gehet / wie vber ein gehoffelt bret / da wir haben müssen schwitzen vnd vns engsten / ehe den wir solche wacken vnd klötze aus dem wege reümeten / auff das man kündte so fein daher gehen. Es ist gut pflugen / wenn der acker gereinigt ist.“ Die jetzt vorgelegten Bände schließen an die Edition der älteren Konstanzer Investiturprotokolle aus dem 15. Jahrhundert an, die der Archivar und Direktor des Badischen Generallandesarchivs in Karlsruhe, Manfred Krebs, in den Jahren von 1938 bis 1954 im „Freiburger Diözesan-Archiv“ publiziert hat und die noch 1954 zusammengefasst und als eigene umfangreiche Publikation (1047 Seiten Edition und 160 Seiten Register) vorgelegt wurden.
Die Mainzer Erzdiözese war — ähnlich wie ihr Suffragan Konstanz — von enormen Ausmaßen. Sie reichte von der Nahe im Südwesten bis zur Saale im Nordosten, vom südlichen Niedersachsen bis zum Odenwald. Flächenmäßig war zwar die Diözese Konstanz größer, hinsichtlich der Zahl der Pfarreien stand aber das Erzbistum Mainz an erster Stelle. Die Verwaltung des Erzbistums Mainz zeigte im Spätmittelalter stark entwickelte regionale Strukturen, deren Ausprägung wohl auf die Größe der Diözese zurückzuführen ist. Für die geistliche Verwaltung und die Pfründenvergabe waren die Archidiakone und ihre Offiziale zuständig. Wie die Pfründenbesetzung vonstatten ging, welche Instanzen daran beteiligt waren und welche Quellengruppen Auskunft über diese Vorgänge geben können bzw. zur Verfügung stehen, soll exemplarisch für die Mainzer Archidiakonate Fritzlar und Erfurt aufgezeigt werden.
Orden sind ein „Grundmodul der europäischen Geschichte". In Distanz zur Welt lebten die Mönche doch in und von der Welt, mussten sich mit ihr auseinandersetzen und nahmen Einfluss auf sie. Sie unterwarfen sich nach Max Weber als Erste einer durchgängig rational gestalteteten, methodisch durchgeplanten Lebensweise. Sie verwalteten effektiv ihren Besitz, sie übermittelten die Bildung der Antike dem Mittelalter, sie entwickelten strenges wissenschaftliches Denken, sie schufen bewundernswerte Kunstwerke, sie sorgten für Bedürftige. In sich einander ablösenden Gründungwellen stellten sich neue Orden neuen Aufgaben ihrer Zeit. Sie sind folglich nicht nur ein Phänomen der. Kirchengeschichte, sondern ein wichtiges Strukturelement vormoderner Geschichte allgemein und damit ein ebenso wichtiges Objekt der Profangeschichte. Ihre Bedeutung ist gerade in Oberschwaben kaum zu überschätzen, da etwa ein Drittel dieser Landschaft von Äbten regierte Klosterterritorien waren. Aber es gab nicht nur die großen Prälatenklöster. Von den etwa 50 Männerklöstern der Region waren knapp die Hälfte Konvente der Mönchsorden im engeren Sinne und der regulierten Chorherren, die andere Hälfte Konvente der Bettelorden.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
Zu Beginn möchte ich Sie auf eine Zeitreise mitnehmen. Wir können dazu in diesem Raum bleiben, denn das Geschehen, an das ich nun erinnere, hat aller Wahrscheinlichkeit nach genau in diesem Saal, in der Aula der Universität, auf jeden Fall aber in diesem Gebäude stattgefunden. Auch wenn Sie also sitzen bleiben dürfen, müssen Sie doch gedanklich 78 Jahre zurückgehen, genauer in das Sommersemester 1933. Die Fachschaft der Theologischen Fakultät hat zu einem Vortrag eingeladen. Der Hörsaal, in dem der Vortrag stattfindet, ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Nicht nur Studierende und Professoren der Theologischen Fakultät sind in großer Zahl erschienen, auch Hörer anderer Fakultäten und etliche Menschen aus der Stadt Freiburg sind gekommen.
Ehrendes Gedenken anlässlich seines 450. Todesjahres veranlasst diese Darstellung seines Lebens, seines Wirkens, seiner überzeugenden, ja gewinnenden Persönlichkeit anhand überlieferter schriftlicher Zeugnisse über ihn und von ihm. Diese ihrerseits haben 1558 auch dokumentarischen Ausdruck gefunden in den Darstellungen an den Chorwänden des Reichenauer Münsters.
Gratilla in Gremmelsbach
(2011)
Auch die Pfarrei Gremmelsbach, heute mit der Pfarrei Nußbach Teil der Seelsorgeeinheit Triberg, kann auf eine lange, bewegte Geschichte zurückblicken. Im Mittelalter gehörte sie zur Pfarrei Schonach, die erstmals 1275 im „Liber decimationis“ erwähnt wird. Zu ihrr zählten auch Triberg und Niederwasser. Quellen, die Genaueres über Gründer und Gründungsjahr aussagen, gibt es bis dato nicht. Triberg wurde 1564 von der Mutterkirche Schonach getrennt. Nußbach und Gremmelsbach bildeten zusammen 1618 eine eigene Pfarrei, Sitz des Pfarrers war Nußbach. Seit 1683 diente die Hohnenkapelle in Nußbach zur Abkürzung des Kirchwegs für die Gremmelsbacher; der Pfarrer kam ihnen ein Stück weit entgegen. Eine Hofverordnung (Wien) erhob 1786 Gremmelsbach zur „Lokalkaplanei“. 1788 wurde Gremmelsbach rechtlich eine eigene Kaplanei, aber erst drei Jahre später zog der Lokalkaplan auf, Michael Albrecht aus Waldshut.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.
Das Motiv des Totentanzes in Form einer Bilderserie hat sich seit dem späten 13. Jahrhundert, ausgehend von Frankreich, nirgends so sehr verbreitet wie im deutschen Südwesten, im Elsass und in der Nordschweiz. Als Vorstufe des Motivs gilt die Legende von den drei Toten und den drei Lebenden. Eine frühe Darstellung dieser bildlichen Darstellung des „Memento mori“ besitzt die Pauluskirche in Badenweiler. Die Fresken an der nördlichen Chorwand der Kirche stammen aus der Zeit nach 1368, als sich die Grafen von Freiburg nach dem Übergang der Stadtherrschaft an Habsburg nach Badenweiler zurückzogen. Sie wurden nach dem Abriss der gotischen Vorgängerkirche aus deren Vorhalle an den jetzigen Standort versetzt. Vermutlich handelt es sich bei der Badenweiler Bilderserie um das älteste Zeugnis dieses Motivs auf deutschem Boden. Die wohl bekannteste Darstellung des eigentlichen Totentanzmotivs wurde dann um 1460 an der Friedhofsmauer des Basler Dominikanerklosters ausgeführt, vielleicht von einem Mönch des Predigerkonvents. Hans Georg Wehrens hat neben 15 Beispielen der Legende von den drei Lebenden und Toten 51 Totentanzdarstellungen im alemannischen Sprachraum nachgewiesen. Der „Freiburger Totentanz“ gehört zu den kunstgeschichtlich höchst seltenen Totentanzbilderserien aus der Rokokozeit. Er befindet sich in der Vorhalle der Michaelskapelle im Alten Friedhof der Stadt.
Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte einmal: „Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ In diesen Tagen, genau am 1. November 2010, dem Fest Allerheiligen, sind es 40 Jahre her, seit es die „Freiburger Domsingknaben“ gibt. So dürfen wir dieses Jubiläum als eine Art von „Erntedankfest“ dieser Institution feiern. Denn am Ende mancher Abschnitte unseres Lebens erscheint es angebracht, über wichtige Zeitfenster nachzudenken
und in Betreff auf die eingebrachte Ernte Bilanz zu ziehen, um sich für zukünftige Wachstums- und Erfolgsphasen zu rüsten. Bei dem Rückblick auf die vergangenen vierzig Jahre, um den mich der jetzige Domkapellmeister freundlich ersucht hat, kann es sich hier wohl bestenfalls um einen Überblick handeln. Einige Streiflichter sollen etwas Einblick in die Gründer- und Anfangszeit der Domsingknaben geben, die ich knapp 33 Jahre lang, vom 1. November 1970 bis zur Stabübergabe an meinen Nachfolger Boris Böhmann am 12. Januar 2003, mit viel Freude leiten durfte.
Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.