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Steinerne Bogenbrücken
(2020)
Zugegeben: Brücken aus Beton sind zeitgemäßer als die alten Gewölbebrücken aus Bruchsteinen. Aber schöner sind meist
doch die idyllischen Brücken, die unsere Vorfahren an zahlreichen Bächen gebaut haben. Und deshalb sollte man diese
kleinen »Kulturdenkmale« nicht als »altes Gerümpel« ansehen, sondern auf ihre Erhaltung achten und etwas dafür tun, wo immer es möglich ist. Tonnenschweren Traktoren sind die meisten Bogenbrücken allerdings nicht gewachsen. Und da heute der Landwirt die Wiese am Bach – Gott sei Dank – nicht mehr mit der Sense mähen muss, sondern mit dem Traktor ansteuert, kann es schon hin und wieder Probleme mit den uralten Gewölbebrücken geben. In unseren Bachtälern gibt es noch eine
stattliche Anzahl dieser Brücken, oft an uralten, längst nicht mehr befahrenen Wegen von Ort zu Ort, von einem Gehöft oder
Mühlenanwesen zum anderen.
Die vorliegende Arbeit dokumentiert die verschiedenen
Entwicklungsstadien des Grünen Koboldmooses
(Buxbaumia viridis). Erstmals werden die Brutkörperbildungen des Protonemas beschrieben und im Foto
gezeigt. Im Gegensatz zur typischen Entwicklung der
Moose ist bei dieser Art der Gametophyt stark reduziert und von untergeordneter Bedeutung. Kennzeichnend ist ein langlebiges, reich verzweigtes, stellenweise auch großflächig entwickeltes Protonema, das
in der Regel „typische“ Brutkörper ausbildet, die von
zentraler Bedeutung für die Ausbreitung der Art sind.
Das unbekannte Gesamte
(2010)
Der Planer schaute aus dem rund geformten Fenster einer Jugendstilvilla hinaus
auf eine Allee, die an das Bodenseeufer führte. Gerne wäre er dort hingegangen am Ende eines für ihn ereignislosen Tages, aber es war noch nicht Feierabend. Also durfte er
nicht. Der Leiter allerdings durfte. Seine untersetzte, massige Figur bewegte sich behände zwischen den Baumreihen auf die glitzernde Wasserfläche der Konstanzer Bucht
zu.
Nachruf auf Adolf Laufs
(2014)
Adolf Laufs (18. November 1935 – 3. Januar 2014) stammte aus Tuttlingen und wuchs in einer Arztfamilie auf – wie er in seiner Antrittsrede in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften bemerkte, war seine „Muttersprache … das Alemannische Freiburgs und der Baar“. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Berlin und Speyer wurde er 1961 in Freiburg zum Dr. jur. promoviert und hat sich dort 1968 habilitiert; als seinen Lehrer hat er Hans Thieme stets dankbar gewürdigt. Schon ein Jahr nach seiner Habilitation erhielt Laufs einen Ruf auf die ordentliche Professur für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 1979 bis 1983 amtierte er als 741. Rektor dieser ältesten Universität auf deutschem Boden; den Vorschlag einer Wiederwahl lehnte er aus familiären Rücksichten ab. Nach einem vierjährigen Interludium in Tübingen kehrte er 1988 nach Heidelberg zurück, wo er sich 2001 emeritieren ließ. Die Universität Montpellier I verlieh ihm 1983 die juristische Ehrendoktorwürde.
1976 wählte die Heidelberger Akademie der Wissenschaften Herrn Laufs zu ihrem Mitglied; viele Jahre leitete er die Kommission, die das
von der Akademie herausgegebene Deutsche Rechtswörterbuch wissenschaftlich begleitet. Seit 1972 war er Mitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg und gehörte 1976–2001 zu ihrem Vorstand (1985–1995 stellvertretender Vorsitzender).
Der etwas umständliche Vortragstitel verbindet eine Person, eine Stadt und ein religiös-historisches Phänomen miteinander. Das ist durchaus beabsichtigt, und ich hoffe, zeigen zu können, dass alle drei Faktoren in der Tat zusammengehören. Balthasar Hubmaier muss nach allem, was wir wissen, eine charismatische Persönlichkeit gewesen sein – ein authentisches Porträt von ihm ist nicht bekannt; das häufig wiedergegebene Bildnis ist ein Phantasieprodukt aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Dreimal hat Hubmaier in kurzer Zeit begeisterte und überzeugte Anhänger hinter sich geschart: in Regensburg, in Waldshut und in Nikolsburg (heute Mikulov in Tschechien). Er war der weitaus bedeutendste Theologe unter den Täuferführern der ersten Generation.
Aus dem Leben der Pfarrgemeinde St. Blasius in Zähringen nach der Pfarrchronik von 1838 bis 1947
(2007)
Von 1999 an wurde das jetzige Pfarrarchiv St. Blasius eingerichtet, geordnet und verzeichnet. Die schriftliche Überlieferung, die es enthält, beginnt 1376 und verdichtet sich etwa ab 1600. Sie bietet sich, in Ergänzung zu den Zähringer Betreffen im Erzbischöflichen Archiv Freiburg, im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Stadtarchiv Freiburg für die Erforschung und Darstellung der acht Jahrhunderte umspannenden Pfarreigeschichte an. Im Bestand des Pfarrarchivs befinden sich chronikalische Niederschriften mehrerer Pfarrer über die Entwicklung und Besonderheiten des Pfarralltags, die zu einer Wiedergabe im Wortlaut animieren.
Bei den Forschungen zur Geschichte der Pfarrei St. Blasius in Freiburg-Zähringen standen von Anfang an Schwerpunktbereiche im Mittelpunkt: Die Biografie der Pfarrer, deren pastoraler und liturgischer Dienst für die Gemeinde, die verschiedenen Kirchenbauten und ihre Ausstattung, der Pfarrhof als Wohn- und Dienstsitz, Kirchhof/Friedhof und Jahrzeitstiftung als Orte der memoria, nicht zuletzt der kirchliche und weltliche Alltag der Menschen, die eine Gemeinde bildeten. Eine solche lokale „Kirchengeschichte von unten“, wie es Wolfgang Hug klassifiziert hat, ist im Falle des bis in die zweite Hälfte des 19. Jh. durchweg katholischen Dorfes Zähringen in weiten Teilen zugleich Sozial- und Milieugeschichte.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Aufgrund eines fürstlichen Generalausschreibens vom 18. Februar 1642 [1], wonach die Beisitzgelder von Pfahlbürgern in Stuttgart und anderen Städten
dem Landesherrn zustehen sollten, fragte der Kirchheimer Untervogt Wendel
Kurrer am 23. Dezember bei der Regierung an, ob dies auch in Kirchheim –
obwohl zuvor nie üblich – so gehalten werden und auch auf Adelige, die bürgerliche Güter erworben hätten, Anwendung finden sollte. In einem weiteren
Schreiben vom 7. Februar 1643 heißt es, dass »dieser Zeiten sich eine starke Anzahl Volks, so ußer der Nachbarschaft als dem Amt Göppingen und der Ritterschaft zugehörigen Flecken bei jetzt höchst klaglichen Kriegsläuften hiehero
geflohen, sich in der Stadt befindet, welche alle zu Gott seufzen, dass sie wiederum hinaus an Ort und Ende, wo sie das Ihrige verlassen haben, kommen
könnten«, und dass diese nicht unter die Beisitzer gezählt werden. In einem
dritten Schriftstück vom 21.April 1643 geht es schließlich um die von unverbürgerten Einwohnern zu leistende Kriegskontribution.
Der Bestrafung von Eltern unehelicher Kinder wurde im Herzogtum Württemberg besondere Bedeutung zugemessen. Die Verfahren zur Ermittlung der
Väter finden sich teils in den Kirchenkonventsprotokollen, teils in Amtsprotokollen »in causis mixtis« [1]
. Letztere wurden im 19. Jahrhundert unter dem
Titel Skortationsprotokolle weitergeführt, liegen aber nur für wenige Ämter
noch vor. Die Einziehung der teils empfindlichen Strafen ist in den Amtsrechnungen [2]
, für Klosterämter auch in den Landschreibereirechnungen [3] verbucht.